Graduierter

Graduierter

Unter Graduierung versteht man im akademischen Bereich die Verleihung eines akademischen Grades an einen Absolventen.

Dies findet im anglo-amerikanischen Ausland und zunehmend in jüngster Zeit auch wieder in Deutschland im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung statt, bei der den frisch Graduierten die Verleihungsurkunde vor dem in Talaren gekleideten Abschlussjahrgang und der Professorenschaft ausgehändigt wird.

Ursprünglich bedeutet die Bezeichnung akademischer Grad eine Stufe innerhalb einer Hierarchie. Die traditionellen akademischen Grade des Mittelalters waren in aufsteigender Rangfolge:

In Frankreich hat sich diese Einteilung bis heute erhalten. Ursprünglich waren Magister und Doktor als Lehrer hierarchisch auf derselben Stufe und somit synonym, in Paris war der "Magister" üblich, in Italien der "Doktor".

Eine Graduierung im Sinne einer Rangfolge spiegelt auch die untenstehende Liste wider, wobei allerdings der Professor keinen akademischen Grad, sondern eine akademische Amtsbezeichnung darstellt.

Der Einführung eines einheitlichen Diplomgrades an Universitäten und Fachhochschulen lag ursprünglich der Gedanke zugrunde, die Berufswahl im tertiären Bildungsbereich von hierarchisch gesinntem Standesdünkel zu befreien. In der Realität war der Diplomgrad der Fachhochschulen dem universitären Diplomgrad aber nie rechtlich gleichgestellt, auch wenn nach einigen Jahren Berufserfahrung in weiten Bereichen der betrieblichen Praxis keine Ungleichbehandlung mehr festzustellen ist.

Die Berufsakademien verleihen staatliche Abschlussbezeichnungen und keine akademischen Grade. Die frühere Bezeichnung Ing. (grad.) ("graduierter Ingenieur") wurde auf den Höheren Fachschulen (Ing.schulen ) als „staatliche Bezeichnung” verliehen, auf den nachfolgenden Fachhochschulen als akademischer Grad, abgelöst durch den akademischen Grad Dipl.-Ing., später ersetzt durch Dipl.-Ing. (FH).

Vor Einführung des Doktor-Ingenieurs war der Diplomgrad in der Form des Diplom-Ingenieurs an den Technischen Hochschulen das Äquivalent zum universitären Doktorgrad.

"Rangfolge" im akademischen Bereich

In Deutschland existiert in Bezug auf akademische Grade eine inoffizielle Rangfolge, die im Folgenden aufsteigend dargestellt wird. Offiziell wird dies lediglich teilweise durch die Voraussetzung einer weiterführenden Qualifikation deutlich.

  • Bachelor/Bakkalaureus aller Hochschulen. Grundständiges Studium, Regelstudienzeit meist 6 Semester (seltener 7 oder 8 Semester möglich).
  • Diplom (FH) der Fachhochschulen. Grundständiges Studium, Regelstudienzeit meist 8 Semester (seltener 7 oder 6 Semester). Im Bologna-Prozess auslaufend.
  • Diplom, Magister, in Bayern auch Diplom (univ.), der Universitäten und gleichgestellten Hochschulen; Grundständiges Studium, Regelstudienzeit 8-10 Semester; Im Bologna-Prozess auslaufend.
    Master aller Hochschulen. Regelstudienzeit des Master meist 4 Semester (seltener 3 oder 2 Semester), aber Zugang nur nach Abschluss eines ersten grundständigen Studiums (postgradual), insgesamt konsekutiv meist 10 Semester. Das 1. Staatsexamen berechtigt ebenfalls zur Promotion, es wird aber kein akademischer Abschlussgrad verliehen.
  • Doktor (Dr.) mit dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Forschung durch selbständiges Verfassen einer Dissertation; in der Regel Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation. Höchster akademischer Grad. Dr. habil. - Doktor mit Lehrbefähigung (facultas docendi) als Nachweis der Befähigung zur selbständigen Vertretung eines Fachgebietes in Forschung und Lehre an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen. Voraussetzung ist in der Regel das Verfassen einer Habilitationsschrift.
  • (Professor und auch Privatdozent mit Lehrbefugnis (venia legendi) in einem Fachgebiet stellen weder Titel, noch akademische Grade, sondern Dienstbezeichnungen bzw. Funktionsbezeichnungen dar.)

Siehe auch

Literatur

  • Kertz-Welzel, Alexandra. Motivation zur Weiterbildung: Master- und Bachelor-Abschlüsse in den USA. Diskussion Musikpädagogik 29 (2006), S. 33-35.

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