Greencard (USA)

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Als Green Card wird umgangssprachlich eine zeitlich unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für die Vereinigten Staaten bezeichnet. Die offizielle Bezeichnung lautet United States Permanent Resident Card, ein Green-Card-Inhaber ist ein lawful permanent resident (LPR).

Entgegen ihrer Bezeichnung ist die Karte allerdings nicht grün, sondern sandfarben und besitzt nur einen grünen Schimmer. Bis 1994 war sie vorübergehend sogar rosa.

Die Green Card ist ein Einwanderungsvisum, das heißt, es sollte innerhalb angemessener Frist nach Erhalt eingewandert werden. Bei missbräuchlicher Verwendung kann die Green Card wieder entzogen werden. Green-Card-Besitzer, die sich für mehr als ein Jahr außerhalb der Vereinigten Staaten aufhalten möchten, benötigen dafür eine spezielle Genehmigung (engl. re-entry permit). Die relativ unkompliziert zu erhaltende Genehmigung ermöglicht einen Aufenthalt außerhalb der USA von bis zu zwei Jahren.

Inhaltsverzeichnis

Wege zur Greencard

Eine Green Card erhält man auf verschiedenen Wegen:

Kategorie EB-1: Personen von nationalem Interesse für die USA

In dieser Kategorie können sich bewerben:

- hochqualifizierte Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf dem Gebiet der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder des Sports (Inhaber von internationalen Auszeichnungen etc.) - hervorragende Professoren und Forscher - bestimmte Manager und Führungskräfte der multinationalen Wirtschaft

Kategorie EB-2: Personen mit besonderen Fähigkeiten

In dieser Kategorie können sich bewerben:

- Personen des gehobenen Berufsstandes mit Hochschulabschluss - Personen mit besonderen Fähigkeiten auf wissenschaftlichem, künstlerischem und geschäftlichen Gebiet

Voraussetzung ist immer ein Arbeitsplatzangebot eines US-Arbeitgebers. Hier muss zudem eine Prüfung des Arbeitsmarktes erfolgen, aus der hervorgehen muss, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer mit dieser Qualifikation für die Arbeitsstelle zur Verfügung steht.

Kategorie EB-3: Akademiker, qualifizierte Fachkräfte, sonstige Arbeitnehmer

Die Beantragung aufgrund eines Arbeitsplatzangebotes ist in dieser Kategorie möglich für qualifizierte Personen mit höherem Schulabschluss, Facharbeiter mit mind. zwei Jahren Berufserfahrung sowie andere Arbeitnehmer, deren Fähigkeiten in den USA gesucht werden. Nur nach Prüfung des US-Arbeitsmarktes, aus der hervorgehen muss, dass kein amerikanischer Arbeitnehmer zur Verfügung steht, kann die Green Card beantragt werden. Für Arbeitnehmer ohne besondere Ausbildung sind lange Wartezeiten einzurechnen.

Kategorie EB-4: Kirchliche Mitarbeiter

Bestimmte Personen, die eine religiöse Tätigkeit ausüben, dürfen ebenfalls eine Green Card beantragen. Im Gegensatz zum in der Definition ähnlichen Nichteinwanderungsvisum R-1 muss hier aber nachgewiesen werden, dass der Antragsteller schon im Heimatland mindestens 2 Jahre für die Kirche oder Gemeinde gearbeitet hat. Eine Prüfung des Arbeitsmarktes ist allerdings nicht notwendig.

Kategorie EB-5: Investoren

Investoren, die Arbeitsplätze für zehn nicht mit ihnen verwandte Personen schaffen, indem sie Kapital in neue Wirtschaftsunternehmen in den USA investieren, können ebenfalls eine Green Card bekommen. Die Investition muss mind. zwischen 500.000 und 1.000.000 US-Dollar liegen, abhängig von der Beschäftigungslage im jeweiligen geographischen Gebiet. Erst nach 2 Jahren wird die unbefristete Green Card ausgestellt, wenn in dieser Zeit die versprochene Investition tatsächlich erfolgt und Arbeitsplätze geschaffen wurden.

Verwandte von US-Bürgern

Verwandte von US-Bürgern, die in die USA einwandern dürfen, sind: Eltern, Kinder und Geschwister. Großeltern, Onkel, Tanten, Nichten und andere Verwandte haben dagegen keine Chance, einen derartigen Antrag zu stellen. Eltern sowie ledige Kinder von US-Bürgern unter 21 Jahren erhalten sofort die Genehmigung zur Einwanderung, ältere oder bereits verheiratete Kinder müssen dagegen recht lange warten. Geschwister von US-Bürgern haben trotz Berechtigung zur Antragstellung nur sehr geringe Chancen, da die Wartezeiten über 10, mitunter sogar über 20 Jahre betragen können (z.B. bei Antragsstellern von den Philippinen). Die Wartezeiten ergeben sich aus dem "Visa Bulletin", siehe Weblinks.

Verwandte von Green-Card-Inhabern

Ein Green-Card-Inhaber ist lediglich dazu berechtigt, seine unverheirateten Kinder mit in die USA zu holen. Verheiratete Kinder, Eltern, Geschwister oder sonstige Verwandte haben keine Chance, über den Bürgen selbst eine Green Card zu erhalten. Dies kann sich jedoch ändern, wenn der Inhaber nach frühestens fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen sollte. In diesem Fall kann er dann auch andere Familienmitglieder „nachholen“.

Ehepartner von US-Bürgern oder Green-Card-Inhabern

Sowohl US-Bürger als auch Permanent Residents sind dazu berechtigt, nach der Hochzeit ihre Ehepartner mit in die USA zu holen. Während die Ehepartner von US-Bürgern sofort einreisen dürfen, müssen die Ehepartner von Green-Card-Inhabern allerdings mit bis zu 5 Jahren Wartezeit rechnen. Die Wartezeiten ergeben sich aus dem "Visa Bulletin", siehe Weblinks.

Teilnahme am Diversity Visa Program

Daneben werden jedes Jahr in einer Lotterie (engl. Diversity Immigrant Visa Program, kurz DV) 55.000 Green Cards weltweit und 5.000 für Lateinamerika verlost. Die Lotterie entstand 1987 auf Initiative des damaligen Präsidenten Ronald Reagan. Die Vielfalt der Nationalitäten war ins Wanken gekommen, weil aus einigen Ländern übermäßig viele Einwanderer in die Vereinigten Staaten einreisten. Deshalb wollte Reagan über eine Lotterie die Vielfalt aufrechterhalten. Von diesem Programm werden zahlreiche Länder, welche in den letzten Jahren eine hohe Einwanderungsrate hatten, ausgeschlossen. Die Teilnahme ist zunächst kostenlos und auch ohne die kostenpflichtige Hilfe einer Agentur problemlos möglich, im Verlauf des Bewilligungsablaufs fallen jedoch Kosten von 375$ an.[1] Seit 2004 erfolgt die Teilnahme nicht mehr brieflich, sondern ausschließlich online. An der Lotterie für das amerikanische Fiskaljahr 2009 (Frist vom 4. Oktober 2007 bis 3. Dezember 2007) nahmen insgesamt 9,1 Millionen gültige Bewerber teil; für Deutschland wurden 1973 Gewinner ausgelost, für Österreich 145 und für die Schweiz 230.[2]

Lotteriegewinner müssen verschiedene Kriterien erfüllen, um sich für eine Green Card zu qualifizieren, darunter:

  • Nachweis einer beruflichen Ausbildung mit Berufserfahrung oder eine der High School vergleichbare Mindestausbildung. In Deutschland reicht der Realschulabschluss und in der Schweiz reichte eine neunjährige Schulausbildung mit einer dreijährigen Lehre.
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Ärztliche Untersuchung
  • Startkapital, Arbeitsangebot, oder einen glaubhaften Bürgen (dieser Weg führt nicht garantiert zur Qualifikation)

Zu guter Letzt folgt noch ein persönliches Gespräch an der amerikanischen Botschaft. Die erste Einreise zur Aktivierung der Green Card muss danach innerhalb von sechs Monaten nach dem Termin an der Botschaft erfolgen.

Green Card Soldiers

Dem Dokumentarfilm „Das kurze Leben des José Antonio Gutierrez“ zufolge kämpfen im Irak seit 2003 circa 32.000 sogenannte Green Card Soldiers für die USA, d. h. Soldatinnen und Soldaten, die nicht über die US-amerikanische Staatsbürgerschaft verfügen und denen von Präsident Bush als Gegenleistung für ihren Einsatz die beschleunigte Gewährung der Staatsbürgerschaft zugesagt wurde. Gutierrez war der erste dieser amerikanischen Green-Card-Soldaten, der in diesem Krieg im Irak starb. Er erhielt postum die Staatsbürgerschaft.

Rechte von Inhabern einer Permanent Resident Card

Inhaber der Greencard haben neben den oben genannten Rechten das Recht, Grundbesitz zu erwerben, öffentliche Schulen und Colleges zu besuchen, eine Feuerwaffe zu besitzen (abhängig von den jeweiligen lokalen Gesetzen), und Rentenversicherung, sowie unter bestimmten Umständen Medicare und Einkommenszuschüsse (Supplemental Security Income) zu beanspruchen.[3]

Quellen

  1. http://travel.state.gov/visa/temp/types/types_1263.html#perm
  2. Offizielle Statistik des US Außenministeriums (englisch)
  3. Willkommen in den Vereinigten Staaten, U.S. Dept. of Homeland Security, Citizenship and Immigration Services,Washington, D.C., 2005., ISBN 0-16-072394-9 (deutsche Übersetzung)

Weblinks


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