Gruft-Affäre

Gruft-Affäre

Max Strauß (* 24. Mai 1959 in München; eigentlich Maximilian Josef Strauß) ist Jurist und der älteste Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden Franz-Josef Strauß.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Strauß machte nach dem Abitur am Dante-Gymnasium in seiner Heimatstadt München eine Banklehre und studierte anschließend auch dort Rechtswissenschaft. Er war bis Juni 2003 als Rechtsanwalt in einer renommierten Münchner Anwaltssozietät am Wittelsbacherplatz tätig.

Im Dezember 1995 wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen Strauß eingeleitet, im Mai 2003 wurde die Anklage vor dem Landgericht Augsburg zugelassen. Danach gab Strauß seine Zulassung als Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen zurück. Ab September 2003 war er wegen schwerer Depressionen in stationärer Behandlung in der psychiatrischen Universitätsklinik an der Münchner Nussbaumstraße. Seine Rechtsanwälte betonten immer wieder, dass ihr Mandant unter den jahrelangen Ermittlungen gelitten habe und darunter schließlich zusammengebrochen sei.


Max Strauß war verheiratet und ist Vater zweier Töchter [1]

Beihilfe zum Anlagebetrug

Von 1995 bis 1999 war Strauß als Anwalt für die Münchner Anlageberatungsfirma „Wirtschaftsanalyse und Beratung AG“ (WABAG mit den Projektgesellschaften Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk AG, Kompact AG [2]) tätig, die seit 1991 für Recyclingprojekte in den ostdeutschen Bundesländern geworben und dabei rund 5.000 Anleger um ca. 100 Millionen Euro gebracht hatte.

Am 16. April 2004 wurde er in diesem Zusammenhang wegen Beihilfe zum Betrug in drei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro verurteilt, die er in 20 Monatsraten abzahlen sollte. Die vergleichsweise milde Strafe kam durch eine vorab ausgehandelte Vereinbarung zustande, nach der sich Strauß eingeschränkt schuldig bekannte. Er begründete dies seinerseits mit einer fortschreitenden Erkrankung. Einige der Anleger kündigten zivilrechtliche Schadenersatzklagen gegen Strauß an. Am 19. Juli 2006 wurde er vom Landgericht München I zu einer Schadenersatz-Zahlung von 51.129 Euro an einen Kapitalanleger verurteilt [3].

Maxwell-Affäre

Seit 1995 wurde gegen Strauß wegen des Verdachtes von unversteuerten Provisionszahlungen durch den Rüstungslobbyisten Karlheinz Schreiber ermittelt, wegen des Namens eines nach Ansicht der zuständigen Staatsanwaltschaft verwendeten Nummernkontos in der Schweiz wurde dieser Vorwurf als Maxwell-Affäre bekannt. Vor einer Hausdurchsuchung im Januar 1996 war Strauß gewarnt worden. Eine dabei sichergestellte Festplatte aus seinem Laptop war laut eigener Darstellung unmittelbar vorher von einem Computervirus befallen und gelöscht worden. Als die Staatsanwaltschaft sie später weiter untersuchen lassen wollte, war sie in den Händen eines privaten Sachverständigen [4] nicht mehr auffindbar, ebenso die gleichfalls beschlagnahmten Datensicherungsbänder. Dieses für die Staatsanwaltschaft unaufklärbare Verschwinden von wichtigen Beweismitteln führte zu wenig freundlichen Kommentaren in der deutschen Presse. Das Augsburger Landgericht unter Vorsitz von Maximilian Hofmeister sah in einem ersten Urteil vom 15. Juli 2004 den Tatvorwurf der Steuerhinterziehung in Höhe von 5,2 Millionen als erwiesen an; dabei wurde die Frage, ob Strauß das Geld auch zugeflossen war, für unerheblich erklärt. Strauß wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. 2005 hob der Bundesgerichtshof das Urteil jedoch auf Revision und verwies das Verfahren an das Landgericht Augsburg zur erneuten Verhandlung zurück. Nach Ansicht des BGH seien die Feststellungen zu den nicht versteuerten Einkünften des Angeklagten „lückenhaft und beruhen nicht auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage“. Zudem sei die Frage, ob das Geld Strauß tatsächlich zugeflossen sei, von rechtlich entscheidender Bedeutung.[5]

In der Neuauflage des Prozesses wurde Max Strauß am 6. August 2007 vor dem Augsburger Landgericht wegen nicht ausreichender Beweise vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen [6]. In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter Manfred Prexl: „Direkte Beweise gab es nie“ [7]. Strauß erhielt für eine Hausdurchsuchung eine Entschädigungsszahlung.[6]

Gruft-Affäre

Die Münchner Abendzeitung berichtete am 21. Januar 2004, dass die Gruft der Familie Strauß in Rott am Inn zusammen mit anderem Eigentum von Max Strauß gepfändet worden sei [8]. Die Grabstätte gehört je zur Hälfte Max Strauß und einer Tante. Die Sicherungsbeschlagnahme löste in der CSU große Empörung aus. Edmund Stoiber erklärte, unbeschadet der rechtlichen Situation halte er die Pfändung der Gruft für pietätlos. Landtagspräsident Alois Glück (CSU) nannte den Vorgang „instinktlos und unerträglich“ [9]. Die CSU-Fraktion verlangte einstimmig, die Pfändung der Gruft rückgängig zu machen. Nach massiver Kritik aus den eigenen Reihen entschuldigte sich Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser am 26. Januar 2004 bei der Familie Strauß für die „entstandenen Missverständnisse“. Er tat dies in einer schriftlichen Erklärung „namens der Finanzbehörden“, räumte aber keine persönlichen Fehler ein. Der Münchner Wirtschaftsprüfer Werner Wenzel, der für Max Strauß tätig war, teilte am selben Tag mit, das Münchner Zentralfinanzamt habe ihn über die Aufhebung der Pfändung telefonisch informiert. SPD und Grüne forderten am 27. Januar 2004 in einer Aktuellen Stunde im Bayerischen Landtag den Rücktritt Faltlhausers. „Wir brauchen keinen Lügenbaron als Finanzminister“ [10], stellte Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause fest. Faltlhauser hatte am Wochenende zuvor abgestritten, dass die Finanzverwaltung für die Freigabe des gepfändeten Grabgrundstücks von der Strauß-Familie Geld gefordert habe. Aus einem Schreiben des Finanzamtes ging jedoch das Gegenteil hervor.

Anklageerhebung wegen Prozessbetrug

Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung und der Augsburger Allgemeinen gibt es 2009 eine neue Anklage gegen Max Strauß. Diese steht bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I an, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Dem zugrunde liegen offenbar Widersprüche zwischen Straußens Aussagen im Strafprozess und in den Zivilverfahren. [11]

Siehe auch

Weblinks

Fußnoten

  1. Biografie: Max Strauß, Berliner Morgenpost, 14. Dezember 2003
  2. WABAG, Trentec + Trentec II AG, Biokraftwerk AG, Kompact AG, Fachanwalt Hotline, 01.05.2005
  3. Wabag-Urteil: Max Strauß muss zahlen, n-tv, 19. Juli 2003
  4. Absatz "die verschwundene Strauß-Festplatte",SPIEGELonline 05.02.2008
  5. BGH Az.: 5 StR 65/05
  6. a b Freispruch für Max Strauß sueddeutsche.de, 6. August 2007
  7. Freispruch für Max Strauß, Focus Online, 6. August 2007
  8. Finanzamt pfändet vorübergehend Gruft von Franz Josef Strauß, RP Online, 21. Januar 2004
  9. Albert Schäffer: Strauß-Gruft gerettet - Pfändung aufgehoben, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Januar 2004
  10. Peter Fahrenholz: Stoiber erklärt Gruft-Affäre für beendet, sueddeutsche.de, 27. Januar 2004,
  11. Süddeutsche Zeitung vom 19. April 2009: Anklage gegen Max Strauß

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