Grundgesetzkommentar

Grundgesetzkommentar

Ein Grundgesetz-Kommentar ist ein Gesetzeskommentar, der das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand hat.

Die einzelnen Artikel des Grundgesetzes werden interpretiert, und es werden wissenschaftliche Arbeiten sowie Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts mit den dort abgegebenen Begründungen herangezogen.

Grundgesetz-Kommentare gibt es in Buchform (ein- und mehrbändig) sowie als Loseblattsammlung. Im folgenden werden einige Grundgesetz-Kommentare vorgestellt. Die Reihenfolge richtet sich chronologisch nach dem Erscheinen der ersten Auflage.

Inhaltsverzeichnis

Bonner Kommentar

Rudolf Dolzer, Klaus Vogel, Karin Graßhof (Hrsg.): Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Loseblattsammlung seit 1950, Verlag C. F. Müller, Heidelberg, ISBN 978-3-8114-1053-4 (Grundwerk), ISSN 0948

Der Bonner Kommentar ist der älteste und umfangreichste Grundgesetz-Kommentar. Die Loseblattsammlung füllt mittlerweile 15 Ordner.

Beiträge stammen unter anderem von Hans-Herbert von Arnim, Peter Badura, Ernst Benda, Dieter Blumenwitz,Christoph Degenhart, Johannes Dietlein, Matthias Herdegen, Paul Kirchhof, Wolfgang Löwer, Ingo von Münch, Edzard Schmidt-Jortzig, Klaus Stern, Christian Tomuschat, Klaus Vogel, Christian Waldhoff, Matthias Jestaedt, und Eckart Werthebach.

Mangoldt–Klein

Hermann von Mangoldt, Friedrich Klein, Christian Starck (Hrsg.): Das Bonner Grundgesetz. Kommentar, seit 1953, Verlag Vahlen, München, ISBN 3-8006-3189-X

Die ersten vier Auflagen erschienen unter dem Titel Das Bonner Grundgesetz. Kommentar. Die erste Auflage erschien einbändig 1953, die zweite, die nach dem Tod von Hermann von Mangoldt von Friedrich Klein weitergeführt wurde, erschien 1957–1974 in 3 Bänden. Von der 3. Auflage, die auf 14 Bände geplant war (ISBN 3-8006-1091-4), erschienen in den Jahren 1985 bis 1996 nur die Bände 1 (Art. 1–5), 6 (Art. 38–49), 8 (Art. 70–75) und 14 (Art. 136–146). Die 4. Auflage erschien dreibändig in den Jahren 1999–2001.

Die 5. Auflage erschien ebenfalls in 3 Bänden im Jahr 2005 unter dem neuen Titel Kommentar zum Grundgesetz. Neben Christian Starck sind Artikel enthalten unter anderem von Michael Brenner, Axel Freiherr von Campenhausen, Claus Dieter Classen, Thomas von Danwitz, Johannes Dietlein, Udo Fink, Christoph Gusy, Johannes Masing, Meinhard Schröder, Martin Schulte, Kyrill-Alexander Schwarz und Andreas Voßkuhle.

Hamann–Lenz

Andreas Hamann, Andreas Hamann jr., Helmut Lenz: Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Ein Kommentar für Wissenschaft und Praxis, seit 1956, 3. Aufl. 1970, Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied.

Der einbändige Kommentar, dessen 1. und 2. Auflage (1956 bzw. 1961) von Andreas Hamann (1904–1964, Rechtsanwalt) stammte, wurde von dessen Sohn Andreas Hamann jr. (* 1934, später Vorsitzender Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht) und Helmut Lenz weitergeführt.

Der Kommentar betont stärker als andere das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes und wurde (bezogen auf den Kommentar zu Art. 9 Abs. 3) in einer Rezension[1] der „Erhebung des politischen Programms der Gewerkschaften zum verfassungsrechtlichen Postulat“ bezichtigt. Die Autoren des Kommentars halten Teile der Notstandsverfassung für mit Art. 79 Abs. 3 unvereinbar.

Maunz–Dürig

Theodor Maunz, Günter Dürig (Hrsg.): Grundgesetz. Kommentar, Loseblattsammlung seit 1958, Verlag C. H. Beck, München.

Die Kommentare zu den einzelnen Artikeln stammen von den beiden Herausgebern sowie unter anderem von Roman Herzog, Peter Lerche und Rupert Scholz, nach 1990 kamen unter anderem Peter Badura, Udo di Fabio, Matthias Herdegen, Hans Hugo Klein, Hans-Jürgen Papier hinzu.

Theodor Maunz gehörte der CSU an, hatte aber auch Kontakte zu rechtsextremen Kreisen.[2] Viele weitere Mitarbeiter des Maunz-Dürig gehören bzw. gehörten der CDU oder CSU an, auch die übrigen stehen größtenteils diesen Parteien nahe. Der Maunz-Dürig gilt daher als ein deutlich konservativ geprägter Grundgesetz-Kommentar.

Schmidt-Bleibtreu–Klein

Bruno Schmidt-Bleibtreu, Franz Klein, Kommentar zum Grundgesetz, seit 1967, einbändig, Hermann Luchterhand Verlag, aktuell 11. Aufl. 2008, ISBN 978-3-472-06739-9 bzw. ISBN 978-3-452-26782-5 (Carl Heymanns Verlag)

Der Kommentar wurde von Dr. Bruno Schmidt-Bleibtreu, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Finanzen a.D., und Professor Dr. Franz Klein (†), Präsident des Bundesfinanzhofs a.D., begründet. Hans-Bernhard Brockmeyer, der schon vorher zu den Mitarbeitern des Kommentars zählte, gehört seit der 10. Auflage zum Kreis der Herausgeber. Im Mittelpunkt der Kommentierung steht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Münch–Kunig

Ingo von Münch, Philip Kunig (Hrsg.): Grundgesetz-Kommentar, seit 1974, die aktuelle 5. Auflage (1999–2003) besteht aus 3 Bänden, Verlag C. H. Beck, München. (Band 1: ISBN 3-406-45804-1, Band 2: ISBN 3-406-47687-2, Band 3: ISBN 3-406-49730-6)

Während Ingo von Münch in der 5. Auflage nur noch mit dem Kapitel Vorbemerkungen zu den Art. 1–19 vertreten ist, stammen die Kommentare zu den einzelnen Artikel unter anderem von Philip Kunig, Siegfried Broß, Brun-Otto Bryde, Manfred Gubelt, Markus Heintzen, Ulfried Hemmrich, Karl-Andreas Hernekamp, Günter Hoog, Michael Kirn, Walter Krebs, Wolfgang Löwer, Ute Mager, Wolfgang Meyer, Reinhard Rauball, Ondolf Rojahn, Hans-Heinrich Trute, Robert Uerpmann und Ludger-Anselm Versteyl.

Hesselberger

Dieter Hesselberger: Das Grundgesetz. Kommentar für die politische Bildung, seit 1975, in Buchform, einbändig, aktuell in 13. Auflage, 2003 Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied, ISBN 3-89331-498-9

Im Gegensatz zu den übrigen in diesem Artikel verzeichneten Grundgesetz-Kommentaren, die sich an Juristen richten, soll der Hesselbergers für den Laien verständlich sein und für den Schulunterricht und die außerschulische politische Bildung verwendet werden. Eine Lizenzausgabe wurde als Band 409 der Schriftenreihe der Bundeszentrale für Politische Bildung veröffentlicht. Alexander Hollerbach kommentierte die kirchenrechtlichen Artikel, alle übrigen Artikel stammen von Hesselberger.

Alternativkommentar

Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, seit 1984, 2 Auflagen in Buchform (jeweils 2bändig), hrsg. von Richard Bäumlin und Axel Azzola; ab der 3. Aufl. als Loseblattsammlung, hrsg. von Erhard Denninger, Wolfgang Hoffmann-Riem, Hans-Peter Schneider und Ekkehard Stein; Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied, ISBN 3-472-03584-6

Der Alternativkommentar „fühlt sich einem freiheitlichen Pluralismus verpflichtet. Er ist bemüht, über die systematische Aufbereitung des geltenden Verfassungsrechts hinaus die historischen und gesellschaftlichen Prämissen und Folgen der Rechtsnormen und ihrer Auslegung einzubeziehen sowie die maßgebenden sozialen, wirtschaftlichen und politischen Interessen aufzudecken.“ (Vorwort zur 3. Auflage)

Neben den Herausgebern gehören zu den Autoren unter anderem Michael Bothe, Hans Peter Bull, Marion Eckertz-Höfer, Jürgen Jekewitz, Jutta Kramer, Ernst Gottfried Mahrenholz, Jens-Peter Schneider, Rudolf Wassermann und Manfred Zuleeg.

Dreier

Horst Dreier (Hrsg.): Grundgesetz. Kommentar, seit 1996, 3 Bände; die aktuelle 2. Auflage wurde 2008 vervollständigt; Mohr Siebeck Verlag, Tübingen, ISBN 3-16-148233-6

Neben dem Herausgeber sind Autoren der 2. Auflage Hartmut Bauer, Rolf Gröschner, Georg Hermes, Werner Heun, Johannes Masing, Martin Morlok, Ingolf Pernice, Helmuth Schulze-Fielitz, Rupert Stettner, Joachim Wieland und Fabian Wittreck.

Reich / Magdeburger Kommentar

Andreas Reich: Magdeburger Kommentar zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 1998, in Buchform, einbändig, Verlag Karl Heinrich Bock, Bad Honnef, ISBN 3-87066-492-4

Der von Andreas Reich, einem ehemaligen Ministerialrat des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beim Landtag Sachsen-Anhalt, verfasste Kommentar soll die Perspektive des Praktikers aus der parlamentarischen Arbeit in Ostdeutschland vertreten.

Berliner Kommentar

Karl Heinrich Friauf, Wolfram Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Loseblattsammlung seit 2000, Erich Schmidt Verlag, Berlin, ISBN 3-503-05911-3

Zu den Bearbeitern der einzelnen Artikel zählen neben den Herausgebern unter anderem Volker Busse, Wolfgang Durner, Thomas Groß und Bernd Grzeszick. Eine Reihe von Artikeln sind momentan (2007) noch unbearbeitet.

Umbach–Clemens / Mitarbeiterkommentar

Dieter C. Umbach, Thomas Clemens (Hrsg.): Grundgesetz. Mitarbeiterkommentar und Handbuch, 2002, 2 Bände; C. F. Müller Verlag, Heidelberg, ISBN 3-8114-3095-5

Neben den Herausgebern haben unter anderem Dieter Deiseroth, Christian Dicke, Günter Langrock, Rüdiger Rubel, Gunnar Folke Schuppert und Dorothee Weckerling-Wilhelm Beiträge verfasst; als Verfasser der kurzen Kommentare zu den weggefallenen Grundgesetz-Artikeln 49, 59a, 142, zu dem gegenstandslos gewordenen Art. 132 sowie als Mitverfasser des Kommentars zu Art. 145 wird der fiktive Jurist Friedrich Gottlob Nagelmann angegeben.

Nahezu alle Autoren sind bzw. waren wissenschaftliche Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht.

sonstige Kommentare

Noch nicht oben aufgeführt, in alphabetischer Reihenfolge:

  • Friedrich Giese, Egon Schunck, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. Kommentar, nebst Nachtrag, 9. Aufl. 1976
  • Dieter Hömig, Karl-Heinz Seifert, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenkommentar, 8. Aufl. 2007, ISBN 3-8329-2442-6
  • Hans D. Jarass, Bodo Pieroth, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar, 10. Aufl. 2009, ISBN 978-3-406-58375-9
  • Gerhard Leibholz, Hans-Justus Rinck, Dieter Hesselberger, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Kommentar; Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Loseblattausgabe, ISBN 3-504-10592-5
  • Otto Model, Klaus Müller, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Taschenkommentar für Studium und Praxis, 11. Aufl. 1996, ISBN 3-452-21698-5
  • Michael Sachs, Grundgesetz. Kommentar, 5. Aufl. 2009, ISBN 978-3-406-58043-7

Literatur

allgemein

  • J. Schwabe, Grundkurs Staatsrecht, 5. Aufl. 1995, ISBN 3-11-014633-9, S. 10
  • Sieghart Ott, Über zwei neue Kommentare zum Grundgesetz, in: Vorgänge, Jg. 41.2002, S. 138–142.
  • Christian Tietje, Kommentierungen des Grundgesetzes im Prozess seiner Internationalisierung, in: Die Verwaltung, Jg. 36.2003, S. 239–255
  • Friedrich Karl Fromme, Lies keine Leitartikel, mein Sohn, lies die Kommentare. Sie sind nach Karlsruher Urteilen zwar auch manchmal Makulatur, werden aber mit jeder Auflage noch genauer: Lektüre für Verfassungsorgane und Staatsbürger, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 13. Oktober 2005, S. 37

zum Maunz-Dürig

  • Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Würde des Menschen war unantastbar. Abschied von den Verfassungsvätern: die Neukommentierung von Artikel 1 des Grundgesetzes markiert einen Epochenbruch, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 3. September 2003, S. 33 u. 35, auch abgedruckt in: Glanzlichter der Wissenschaft, Jg. 2003, ISBN 3-8282-0242-X (zum Kommentar von Matthias Herdegen zu Art. 1)
  • Robert Leicht, Wahret die Anfänge! Bislang galt die Menschenwürde als unantastbar; ein neuer Kommentar des Grundgesetzes bricht das Tabu, in: Die Zeit vom 11. September 2003, S. 9 (zum Kommentar von Matthias Herdegen zu Art. 1)

Weblinks

Quellen

  1. H. Klein, in: Der Staat, Jg. 10.1971, S. 420–423 (hier S. 422)
  2. Der Freitag, 4. Februar 2005
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Artikel 68 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — Die Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument in vielen Demokratien. Die Regierung kann dem Parlament die Vertrauensfrage stellen, um festzustellen, ob es mit ihrer Haltung grundsätzlich noch übereinstimmt, und gravierende Konflikte abklären …   Deutsch Wikipedia

  • Auflösung des Bundestages — Die Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument in vielen Demokratien. Die Regierung kann dem Parlament die Vertrauensfrage stellen, um festzustellen, ob es mit ihrer Haltung grundsätzlich noch übereinstimmt, und gravierende Konflikte abklären …   Deutsch Wikipedia

  • Beitrittsartikel — Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1992 wird auch als Europa Artikel bezeichnet. Im Jahre 1992 wurde er neu eingefügt (BGBl. I 92, 2086) und ersetzte somit den vormaligen[1] Artikel 23, den… …   Deutsch Wikipedia

  • Berlin-Frage — Die vier Sektoren Berlins nach Beschluss der Konferenz von Jalta …   Deutsch Wikipedia

  • Berliner Frage — Die vier Sektoren Berlins nach Beschluss der Jalta Konferenz …   Deutsch Wikipedia

  • Berlinfrage — Die vier Sektoren Berlins nach Beschluss der Jalta Konferenz …   Deutsch Wikipedia

  • Bundestagsauflösung — Die Vertrauensfrage ist ein politisches Instrument in vielen Demokratien. Die Regierung kann dem Parlament die Vertrauensfrage stellen, um festzustellen, ob es mit ihrer Haltung grundsätzlich noch übereinstimmt, und gravierende Konflikte abklären …   Deutsch Wikipedia

  • Dirk Ehlers — (* 1945 in Flensburg) ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Nach seinem Abitur 1965 am Katharineum zu Lübeck studierte Ehlers Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel und Freiburg. Sein erstes Staatsexamen legte er 1970 in Schleswig ab.… …   Deutsch Wikipedia

  • EU-Artikel — Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1992 wird auch als Europa Artikel bezeichnet. Im Jahre 1992 wurde er neu eingefügt (BGBl. I 92, 2086) und ersetzte somit den vormaligen[1] Artikel 23, den… …   Deutsch Wikipedia

  • Europa-Artikel — Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 1992 wird auch als Europa Artikel bezeichnet. Im Jahre 1992 wurde er neu eingefügt (BGBl. I 92, 2086) und ersetzte somit den vormaligen[1] Artikel 23, den… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”