- H.Dv.12
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Die Reitvorschrift H.Dv.12 ist eine zuletzt 1937 aktualisierte „Reitvorschrift vom 18.08.1937 Heeres Dienstvorschrift 12“ der deutschen Wehrmacht. Die H.Dv.12 befasst sich mit der Ausbildung von Pferden und Reiter für den Einsatz in Kavallerieeinheiten. Viele der Ausbildungsregeln sind nach dem 2. Weltkrieg in die moderne Pferdeausbildung nach den Richtlinien der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) eingeflossen.
Inhaltsverzeichnis
Entstehungsgeschichte
Die H.Dv.12 basiert auf einer Neufassung von Reitinstruktionen im Jahr 1882. Diese fasste gesammeltes Wissen in der Kavallerieausbildung seit dem 18. Jahrhundert zusammen. Diese Reitinstruktionen wurden 1912 und 1926 überarbeitet und als Heeresdienstvorschrift 12 nochmals 1937 überarbeitet. Der 1912 eingeführten Reitvorschrift lag bei der Erarbeitung im Wesentlichen das grundlegende Werk von Gustav Steinbrecht „Das Gymnasium des Pferdes“ zur Ausbildung von Pferden zugrunde.
In ihrer aktualisierten Form wurde die Heeresdienstvorschrift am 18. August 1937 vom Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Werner Frhr. von Fritsch, in Kraft gesetzt.
Inhalt und Gliederung
Die H.Dv.12 beschäftigt sich neben allgemeinen Vorschriften zur Durchführung des militärischen Dienstes schwerpunktmäßig mit der Ausbildung von Reiter und Pferd. Ziel der H.Dv.12 ist es, das Pferd sowie den berittenen Soldaten mit den für einen Kriegseinsatz nötigen Fertigkeiten auszustatten. Die Einleitung stellt dazu fest:
- Der Krieg fordert vom Reiter die sichere Beherrschung des Pferdes im Gelände, vom Pferd Gehorsam, Gewandheit und Ausdauer. Dieses Ziel zu erfüllen, ist das Ziel der Ausbildung von Reiter und Pferd. Dauernden Erfolg wird sie nur haben, wenn alle Vorgesetzten und Untergebenen von der Freude am Reiten und der Liebe zum Pferd beseelt sind.
Die H.Dv.12 gliedert sich wie folgt:
Teil A
- 1. Allgemeines
Teil B Reitlehre
- 2. Sitz und Hilfen
- 3. Andiezügelstellen und Beizäumen
- 4. Entwicklung der Gangarten
- 5. Übungen auf ebenem Hufschlag
- 6. Bodenarbeit, Springen und Geländereiten
- 7. Verhalten auf ungehorsamen Pferden
- 8. Bearbeitung des Pferdes ohne Reiter
- 9. Bearbeiten von Pferden mit Gebäudefehlern
- 10. Besondere Übungen
Teil C Ausbildung der Pferde
- 11. Dressur der Pferde im 1. und 2. Jahr
Teil D Ausbildung der Reiter
- 12. Rekruten
- 13. Mannschaften im 2. Dienstjahr und Unteroffiziere
- 14. Offiziere
Teil E Sonderbestimmungen
- 15. Einteilung der Reitabteilungen
- 16. Besichtigungen
Sachverzeichnis
Die Teile C und D enthalten dabei präzise Pläne für konkrete Ausbildungseinheiten mit Zieldefinitionen und Zeitplan.
Heutige Relevanz
Die H.Dv.12 wurde in der Nachkriegszeit als Grundlage für die Erarbeitung der Richtlinien Reiten und Fahren der Deutsche Reiterliche Vereinigung verwendet. Darüber hinaus ist sie durch ihre praxisorientierte und auf Effektivität ausgerichtete Konzeption gerade für den heutigen zivilen Breitensport interessant.
Vergleichbare Werke
In allen modernen Staaten Europas wurden bis zum 2. Weltkrieg Kavallerieeinheiten eingesetzt. Im 19. Jahrhundert entstanden dabei in verschiedenen Ländern Ausbildungsrichtlinien für die Kavallerie. Vergleichbar der H.Dv.12 sind z. B. folgende Werke des kaiserlich-königlichen Österreich:
- Abrichtungs-Reglement für die kaiserlich-königliche Cavallerie, Wien 1806
- Exercier-Reglement für die kaiserlich-königliche Cavallerie, Wien 1806
- Exercier-Reglement für die k.u.k. Cavallerie, I Theil, Vierte Auflage, Wien 1898,
Literatur
- Reitvorschrift (R.B.) vom 18.8.1937 H. Dv. 12. Verlag: Mittler & Sohn, Hamburg, 2001. ISBN 3-8132-0779-X
- Paul Plinzner, Gustav Steinbrecht: Gymnasium des Pferdes. 16. Auflage, Fn-Verlag, 2004. ISBN 3-8854-2501-7
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