H.c.

H.c.

Ein Ehrendoktor (Dr. h. c., Dr. E. h., in der evangelischen Theologie auch D.) ist eine ehrenhalber verliehene Auszeichnung einer Universität oder Fakultät, die für besondere Verdienste verliehen wird.

Inhaltsverzeichnis

Honoris causa

Die Bezeichnung honoris causa (abgekürzt h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „ehrenhalber“ (ursprünglich: „Ehren halber“ bzw. „der Ehre wegen“). Hat eine Person mehrere (mindestens drei) Würdigungen erhalten, so ist die Abkürzung h. c. mult. üblich, was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.

Verleihung

Verleihung der Ehrendoktorwürde der Maryland-Universität in Heidelberg an Bundeskanzler Ludwig Erhard.

Die Ehrendoktorwürde wird in der Regel an Persönlichkeiten für allgemeine oder unmittelbare Verdienste um die Hochschule oder die Fakultät verliehen; mitunter erfolgt das auch aus politischen, finanziellen oder anderen Gründen, bei denen ein Bezug zu der betreffenden Hochschule nicht immer erkennbar ist. Deutsche Hochschulen handhaben die Verleihung zurückhaltend, die Ehrung wird in erster Linie aufgrund hervorragender Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet vorgenommen.

Die Ehrendoktorwürde ist eine Ehrung für Verdienste und kein akademischer Grad eines Doktors, der nach einem mit Hochschulprüfung abgeschlossenen Studium und Promotion durch Urkunde verliehen wird. Zur Verleihung der Ehrendoktorwürde ist keine Prüfung vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten. In der Regel hält der Geehrte anlässlich der Verleihung einen wissenschaftlichen Vortrag.

Das Ehrenpromotions-Recht für die Technischen Hochschulen („Dr.-Ing. E. h.“) wurde in Preußen durch Erlass von König Wilhelm II. erst im Oktober 1899 eingeführt.

Beispiel für ein Ehrenpromotionsverfahren

Dieses Beispiel stammt von der Universität Augsburg:

„Das Ehrenpromotionsverfahren ist auf begründeten Antrag der Mehrheit der Professoren des Fachbereichsrats einzuleiten. Der Fachbereichsrat bestellt mindestens zwei fachlich zuständige Professoren zur Begutachtung der wissenschaftlichen Leistungen der zu ehrenden Persönlichkeit. Der Antrag und die Gutachten sind den Mitgliedern des Fachbereichsrats und allen Professoren des Fachbereichs vorzulegen. Diese können innerhalb eines Monats schriftliche Stellungnahmen abgeben. Über die Verleihung des Ehrendoktorgrades entscheidet der Fachbereichsrat unter Würdigung des Antrags und der Gutachten sowie der vorgelegten Stellungnahmen.“ (Auszug aus § 29 der allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburg)

Rekorde

Die meisten Ehrendoktorwürden, nämlich 150, erhielt der US-amerikanische katholische Theologe Theodore Hesburgh (* 1917), weshalb ihn das Guinness-Buch der Rekorde schon seit Jahrzehnten als Titelhalter in dieser Beziehung führt. Über 120 Ehrendoktorate wurden bis heute Daisaku Ikeda (* 1928), dem Präsidenten der Sōka Gakkai International, verliehen. Nelson Mandela (* 1918) erhielt über 50 Ehrendoktorate. 47 Ehrendoktorate erhielt der US-Amerikaner Richard Buckminster Fuller (1895–1983). Tenzin Gyatso (* 1935), dem XIV. Dalai Lama, wurden 43 Ehrendoktortitel verliehen, zumeist von US-amerikanischen Hochschulen.

Literatur

  • Hermann Horstkotte: Akademische Doktorspiele – Professor Dr. h.c. Volkswagen. Spiegel online, 15. November 2007, online.
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