- Halbpelagianismus
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Semipelagianismus war eine im 5./6. Jahrhundert vor allem in Südgallien verbreitete theologische Lehrrichtung, welche dem Pelagianismus nahesteht, sich jedoch bemüht, ihre Aussagen von dem bereits vom Konzil von Ephesos verurteilten Pelagianismus eines Julianus von Eclanum abzugrenzen. Ausgelöst wurde diese Bewegung durch die harte Verurteilung des Pelagianismus durch Augustinus, durch dessen Anschauungen über Sünde und Gnade sich insbesondere Angehörige monastisch-asketischer Gemeinschaften angegriffen fühlten. Hauptvertreter war der Mönch Johannes Cassianus in Marseille. Im 13. Buch seiner „Gespräche mit den Vätern“ brachte er seine von dessen Prädestinations- und Gnadenlehre differierenden Anschauungen vor, die von Augustinus 428/29 in zwei Schriften – „De praedestinatione sanctorum“ (MPL 44, 959-992) und „De dono perseverantiae“(MPL 45, 993-1034) – bekämpft wurden. Darin betont Augustinus, dass nicht nur der Glaube selbst von Anfang an ein Gnadengeschenk Gottes sei, sondern auch das Beharren im Glauben.
Der semipelagianische Streit dauerte die folgenden Jahrzehnte an und wurde erst 529 auf der Synode von Arausio (Orange an der Rhône) mit einer Verurteilung des Semipelagianismus beendet. Die Beschlüsse des Arausicanum wurden von Papst Bonifatius II. bestätigt und verwarfen sowohl Pelagianismus wie Semipelagianismus ganz im Sinne der augustinischen Lehren über Sünde und Gnade. Der freie Wille sei durch die Erbsünde derart geschwächt, daß der Mensch von sich aus Gott weder lieben noch an ihn glauben noch um seinetwillen etwas Gutes tun könne. Auch das Beharren im Glauben sei Gnade. Die Vorstellung einer doppelten Prädestination hingegen (der einen zum Heil, der andern zur Verdammnis) wurde von der Synode verworfen.
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