- Hallkonstante
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Die Hall-Konstante AH, die auch Hall-Koeffizient genannt wird, ist eine (temperaturabhängige) Materialkonstante, die in Kubikmeter pro Coulomb angegeben wird. Bei der Messung des Hall-Effekts bestimmt sie als Proportionalitätsfaktor die Hall-Spannung UH gemäß
wenn die untersuchte Schicht die Dicke d hat. Die Hall-Konstante ist durch
gegeben. Wenn die Hall-Konstante aus dem Strom I und der Hall-Spannung UH berechnet wird, ist die Schichtdicke d zu berücksichtigen, was nicht notwendig ist, wenn hierfür die Stromdichte jx und die elektrische Feldstärke Ey herangezogen werden. Die Indizes geben dabei die Orientierungen der jeweiligen Größen in einem kartesischen Koordinatensystem an. Der Wert der Hall-Konstanten gibt an, wie stark das elektrische Feld sein muss, um die Auswirkungen des Magnetfeldes auf die bewegten Ladungsträger zu kompensieren. Für die Hall-Konstante ist auch das Symbol RH gebräuchlich, das jedoch die Gefahr einer Verwechslung mit dem Hall-Widerstand RH = UH / I in sich birgt.
Inhaltsverzeichnis
Hallkonstante für freie Ladungsträger
Wenn die elektrische Leitfähigkeit eines Materials nur von einer Ladungsträgerart bestimmt wird wie in Metallen und stark dotierten Halbleitern, so kann die Hallkonstante aus dem Kehrwert von Ladungsträgerdichte n mal Ladung eines Ladungsträgers q berechnet werden.
Aus dem Vorzeichen der Hallkonstanten kann die Art der Ladungsträger bestimmt werden. Im Falle von Metallen sind dies Elektronen, welche eine negative Elementarladung ( − e) tragen. Bei Halbleitern kommen je nach Dotierung sowohl positive (überwiegend Löcherleitung) als auch negative (überwiegend Elektronenleitung) Werte für die Hallkonstante vor.
Da die Art der Ladungsträger für einen Stoff üblicherweise bekannt sind, wird die Messung der Hallkonstanten vornehmlich zur Bestimmung der Ladungsträgerdichte benutzt. Diese ist häufig temperaturabhängig (bei Halbleitern sehr stark), womit sich auch die Hallkonstante mit der Temperatur ändert.
Tragen zur elektrischen Leitfähigkeit zwei verschiedene Arten von Ladungsträger bei, so wird die Formel ein wenig komplizierter. Dieses ist in Halbleitern der Fall, hier kommen neben Elektronen auch positiv geladene Löcher vor. Die Hallkonstante berechnet sich in diesem Fall wie folgt
Dabei steht der Index h für Löcher bzw. e für Elektronen und μ für die jeweilige Beweglichkeit. Zu Beachten ist, dass auch bei intrinsischen (nicht dotierten) Halbleitern die Hallkonstante aufgrund unterschiedlicher Beweglichkeiten von Null verschieden sein kann.
Hallkonstante für quasi-freie Elektronen
Auch Metalle können eine positive Hallkonstante haben, wie z.B. Aluminium, obwohl hier nur Elektronen zur Leitfähigkeit beitragen. Dieser Effekt kann nicht mit der Annahme frei beweglicher Ladungsträger im Metall vereinbart werden. Hier spielen Einschränkungen durch die Bandstruktur für erlaubte Elektronenbahnen die entscheidende Rolle. Unter gewissen Voraussetzungen können sich Leitungselektronen „lochartig“ verhalten, d.h. sie reagieren auf ein Magnetfeld, als hätten sie eine positive Ladung.
Geschichte
Hall hat in seinem Brief an das American Journal of Mathematics am 19. Nov. 1879 davon berichtet, dass der Quotient konstant ist. Die Konstante selbst, die später nach ihm benannt wurde, konnte er nicht vorhersagen, da zu seiner Zeit das Elektron und die Elementarladung e noch unbekannt waren.
Einige typische Werte
- Kupfer: -5,3·10-11 m3/C
- Silber: -9,0·10-11 m3/C
- Aluminium: +9,9·10-11 m3/C
- Gold: -7·10-11 m3/C
- Platin: -2·10-11 m3/C
- Zink: 6,4·10-11 m3/C
- Indiumantimonid (Halbleiter): -2,4·10-4 m3/C
Die angegebenen Werte der Hallkonstante streuen stark. Dies hängt einerseits von der Reinheit des Materials und andererseits von der Temperatur ab. Für Aluminium wird beispielsweise auch der Wert -3,4·10-11 m3/C in Veröffentlichungen angegeben.
Literatur
- Gerthsen, Vogel: Physik, Springer, 17. Aufl. 1993
- Charles Kittel: Einführung in die Festkörperphysik. Oldenburg, 12. Aufl. 1999. ISBN 3-486-23843-4
- Harald Ibach, Hans Lüth: Festkörperphysik. Springer, 6. Aufl. 2002. ISBN 3-540-42738-4
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