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Freunnd Happen (* ?; † ?) aus Meiste (6 km nordöstlich von Rüthen) war Angeklagter während der Hexenverfolgungen in Rüthen in Westfalen.
Freunnd Happen wurde am 19. Juli 1660 von Bürgermeister und Rat der Stadt Rüthen wegen des Verdachtes des Lasters der Zauberei in seinem Haus gefangen genommen und an das Gericht in der Stadt übergeben.
Freunnd Happen trotzte der Folter und schaffte es, keinen Menschen zu denunzieren. Nach zwei Monaten Haft und dreimaliger schwerster Folter wurde Freunnd Happen am 23. September 1660 freigesprochen.
Nachdem der Magistrat des Gerichtes in Rüthen für diesen Hexenprozess ein Rechtsgutachten eingeholt hatten, musste Freunnd Happen einen Eid leisten und schriftlich bestätigen, dass er Urfehde schwört und sich an niemandem rächen will, dass er sich "friedlich in der Stille bei seiner Haushaltung... halten und andere Gesellschaft zu meiden verpflichtet." Im Schlussteil der Akte ist sogar davon die Rede, dass er ein "hausbauet".
Eventuell besteht verwandtschaftliche Beziehung zu Ursula Happen aus Langenstraße bei Rüthen, vermutlich vor 1652 als Hexe hingerichtet. Ihr Name findet sich in den Prozessakten der Witwe Engela Borris des Gogerichts Rüthen 1652.
Literatur
- Walter Dalhoff: "Zu Rüthener Hexenprozessen". In: Alfred Bruns: Hexen - Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland. Dokumentation zur Ausstellung im Schieferbergbau- und Heimatmuseum Holthausen vom 21. Juli bis 4. August 1984. Schmallenberg: Schieferbergbau-Heimatmuseum, 1984, S. 188.
Personendaten NAME Happen, Freunnd KURZBESCHREIBUNG Angeklagter während der Hexenverfolgungen in Rüthen GEBURTSORT Meiste, Deutschland
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