Hauptkonsekrator

Hauptkonsekrator

Konsekration (von lat. consecrare: weihen, heiligen) ist in der römischen Antike wie im Christentum die Übertragung einer profanen Sache in den sakralen Bereich. Meist ist im Christentum mit dem Begriff Konsekration eine liturgische Handlung im Zusammenhang mit der Eucharistie bzw. Abendmahl gemeint, die in der Römisch-Katholischen Kirche, bei den Orthodoxen, bei den Anglikanern, den Lutheranern und in der Christengemeinschaft praktiziert wird.

Inhaltsverzeichnis

Antike

Die Staatsreligion im antiken Rom kannte den Vorgang der Konsekration insbesondere, wenn es um die Apotheose der römischen Kaiser ging. Die ersten Christen der Urkirche benutzten dieses Wort deshalb im liturgischen Zusammenhang zunächst zurückhaltend.

Christentum

Wandlung (Transsubstantiation) versus Konsubstantiation

Während der Eucharistiefeier spricht der Priester oder Pfarrer die Konsekrationsworte, die Einsetzungsworte Jesu beim Letzten Abendmahl, durch die es nach römisch-katholischer Lehre zur geheimnisvollen Wesensverwandlung von Brot und Wein in Leib und Blut Christi kommt.

Dogmatisch wird dieses Geschehen in der römisch-katholischen Kirche als Transsubstantiation bezeichnet (IV. Laterankonzil 1215). Danach ist nach der Wandlung nicht mehr die Substanz, sondern nur noch die Gestalt (Akzidentien) von Brot und Wein gegeben. Unter diesen Gestalten ist nun der Substanz nach Jesus Christus gegenwärtig, und zwar nach römisch-katholischer Lehre sowohl in der Hostie bis in ihre kleinsten Teile wie in der Gestalt des Weines und jedes Tropfens. Jesus Christus ist ganz gegenwärtig: mit Fleisch und Blut, mit Leib und Seele, als wahrer Gott und Mensch, als Gekreuzigter und Auferstandener. Daher ist entsprechend den Vorschriften der Liturgie dafür zu sorgen, dass auch einzelne Partikel der Hostie nicht achtlos weggeworfen, sondern nach Möglichkeit aufgesammelt und verzehrt werden. (Auch in der Evangelisch-Lutherischen Kirche sind die Abendmahlsworte die Konsekrationsworte.)

In der Konsekration werden durch den, nach bekenntnislutherischer Auffassung in persona Christi handelnden, ordinierten Pfarrer Brot und Leib Christi, Wein und Blut Christi zu einer sakramentalen Einheit. In der Kommunion empfangen nach lutherischem Verständnis die Teilnehmenden wirklich Christi Leib und wirklich Christi Blut mit ihrem Mund zur Vergebung der Sünden. Heute noch wird in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) darum mit den Relicta sehr sorgsam umgegangen, indem sie vom Pfarrer am Altar oder später in der Sakristei verzehrt werden.

Nach lutherischer Auffassung findet jedoch keine Transsubstantiation statt, sondern eine Konsubstantiation. Der strenge lutherische Gebrauch des Abendmahls ist im deutschsprachigen Raum in den Landeskirchen und in der unierten Kirche zurückgetreten, zumal die „Leuenberger Konkordie“ kaum noch Raum dafür lässt. In den lutherischen Kirchen der Ökumene wird die Wichtigkeit der Konsekration allerdings weiterhin betont. In den reformierten Kirchen wird die Gemeinschaft der Gläubigen als der Leib Christi, der durch Brot und Wein symbolisiert wird, stärker betont, und die Realpräsenz im herkömmlichen Sinn wird abgelehnt.

In den orthodoxen, den altorientalischen und der altkatholischen Kirche ist unter Konsekration eher die Wandlung im Allgemeinen zu verstehen, nicht das Sprechen von Worten, welche die Wandlung konkret auslösen.

Konsekrationsworte der römisch-katholischen Liturgie

Als Einsetzungs- oder Konsekrationsworte bezeichnet werden die Worte Jesu, welche er beim Letzten Abendmahl gesprochen hat („Einsetzungsbericht“). Sie lauten in allen Hochgebeten des Missale Romanum gleich, sind aber verschieden eingebettet in den Abendmahlsbericht. Im zweiten Hochgebet lautet der Einsetzungsbericht (in Großbuchstaben die Konsekrationsworte):

„Denn am Abend, an dem er ausgeliefert wurde und sich aus freiem Willen dem Leiden unterwarf, nahm er das Brot und sagte Dank, brach es, reichte es seinen Jüngern und sprach: NEHMET UND ESSET ALLE DAVON: DAS IST MEIN LEIB, DER FÜR EUCH HINGEGEBEN WIRD. Ebenso nahm er nach dem Mahl den Kelch, dankte wiederum, reichte ihn seinen Jüngern und sprach: NEHMET UND TRINKET ALLE DARAUS: DAS IST DER KELCH DES NEUEN UND EWIGEN BUNDES, MEIN BLUT, DAS FÜR EUCH UND FÜR ALLE VERGOSSEN WIRD ZUR VERGEBUNG DER SÜNDEN. TUT DIES ZU MEINEM GEDÄCHTNIS.“

Entsprechend dem Schreiben vom 17. Oktober 2006 von Francis Kardinal Arinze, Vorsitzender der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen der Welt soll jedoch pro multis künftig mit „für viele“ übersetzt werden. Es wurde den Bischofskonferenzen ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren eingeräumt, die Gläubigen auf die Übersetzungsänderung vorzubereiten.[1]

Allerdings wurde 2001 von der römisch-katholischen Kirche die Gültigkeit der „Anaphora der Apostel Addai und Mari“, die bei den nicht-unierten Assyrern keine expliziten Wandlungsworte enthält, anerkannt. Das heißt, für orientalische Liturgien außerhalb der römischen Tradition wird unter ökumenischem Aspekt eine wirksame Konsekration auch ohne Einsetzungsworte theologisch toleriert, sofern in der Liturgie implizit die Konsekration vollzogen wird.

Konsekrationsworte der evangelischen Liturgie

In den evangelischen Kirchen wird üblicherweise folgender Wortlaut verwendet:

„Unser Herr Jesus Christus, in der Nacht, da er verraten ward, nahm er das Brot, dankte und brach’s und gab’s seinen Jüngern und sprach: Nehmet hin und esset: Das ist + mein Leib, der für euch gegeben wird. Solches tut zu meinem Gedächtnis. Desgleichen nahm er auch den Kelch nach dem Abendmahl, dankte und gab ihnen den und sprach: Nehmet hin und trinket alle daraus: Das ist + mein Blut des neuen Testaments, das für euch vergossen wird zur Vergebung der Sünden. Solches tut, sooft ihr′s trinket, zu meinem Gedächtnis.“

In den lutherischen Kirchen, vor allem dogmatisch und kirchenrechtlich verbindlich in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, konsekriert der Pfarrer, bei den Worten „Das ist mein Leib“ und „Das ist mein Blut“ (durch das Kreuzzeichen). Während der Rezitation hält der lutherische Pfarrer seine Hand beim Brotwort über die Patene und beim Kelchwort über den Kelch. Hiermit wird bezeugt und für die feiernde Gemeinde ersichtlich (celebratio coram publico), dass das, was auf der Patene und im Kelch ist, konsekriert, d.h. wirklich Leib und Blut Christi ist. Bei Bedarf (die geweihten Gaben gehen während des Abendmahles aus) wird „nachkonsekriert“, das heißt, die Abendmahlsworte werden über den Gaben Brot und/oder Wein wiederholt.

Hier besteht ein deutlicher Unterschied zwischen der lutherischen Abendmahlsauffassung und anderen protestantischen Auffassungen, wie z. B. Zwinglianismus, Calvinismus und Philippismus, wie auch weiteren heute vertretenen Meinungen.

Konsekration in der orthodoxen Kirche

Die orthodoxe Theologie lehrt, dass die Konsekration nicht während der Einsetzungsworte, sondern während der Epiklese erfolgt.

Weitere Bedeutungen

  • Konsekrieren meint die eigentliche Weihehandlung. Dies kann z. B. die Handauflegung sein bei der Spendung des Weihesakraments durch einen Bischof, insbesondere bei einer Bischofs- oder Priesterordination in der römisch-katholischen und in der orthodoxen Kirche. Wenn neben dem leitenden Bischof bei der Bischofs-Ordination (früher „Konsekration“ genannt) weitere Bischöfe mitwirken, nennt man diese gewöhnlich Kokonsekratoren. Hier scheint das römisch-antike Verständnis des Wortes durch.
  • Auch ein Gotteshaus und der Altar können konsekriert werden, wenn sie erstmals oder – beispielsweise nach einer Restaurierung neu – geweiht werden. Der Jahrestag der Konsekration (offiziell jetzt „dedicatio“ genannt) ist die später verweltlichte Kirchweih.

Quellen

  1. Kardinal Arinze, an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen der Welt über die Übersetzung der Worte "pro multis" im Einsetzungsbericht der Eucharistiegebete (16. Februar 2007). Abgerufen am 26. Juli 2008.

Siehe auch

Literatur

  • Jürgen Diestelmann: Usus und Actio - Das Heilige Abendmahl bei Luther und Melanchthon. Pro Business Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-86805-032-5.
  • Jürgen Diestelmann: Actio Sacramentalis. Die Verwaltung des Heiligen Abendmahls nach den Prinzipien Martin Luthers in der Zeit bis zur Konkordienformel. Groß Oesingen 1995.
  • Tom G.A. Hardt: Venerabilis et adorabilis Eucharistia. Eine Studie über die Abendmahlslehre im 16. Jahrhundert. Göttingen 1988.
  • Jürgen Diestelmann: Konsekration. Luthers Abendmahlsglaube in dogmatisch-liturgischer Sicht. An Hand von Quellenauszügen dargestellt.' Luth. Verlagshaus, Berlin 1960.

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