- Hauptnutzfläche
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Unter Nutzfläche (kurz NF) versteht man den Anteil der Grundfläche, der der Nutzung entsprechend der Zweckbestimmung dient. Nicht zur Nutzfläche gehören Verkehrsflächen (zum Beispiel Eingänge, Treppenhäuser, Aufzüge, Flure) und Funktionsflächen (Heizungsraum, Maschinenräume, technische Betriebsräume).
Die Nutzfläche wurde nach der DIN 277 (1987) in sechs Hauptnutzflächen (kurz HNF) und Nebennutzflächen (kurz NNF) unterteilt.
Die Hauptnutzflächen sind nach ihren Funktionen in folgende Bereiche gegliedert:
- Wohnen und Aufenthalt
- Büroarbeit
- Produktion, Hand und Maschinenarbeit, Experimente
- Lagern, Verteilen und Verkaufen
- Bildung, Unterricht und Kultur
- Heilen und Pflegen
Die Nebennutzflächen beinhalten Nutzungen wie Sanitärräume, Fahrzeugabstellflächen oder Schutzräume.
Die DIN 277 (2005) hat einige Neuerungen im Vergleich zu den Vorgängerversionen eingeführt, die auch die o.a. Definitionen betreffen, so u.a.:
- die Funktionsfläche (FF) heißt jetzt Technische Funktionsfläche (TF)
- die Unterscheidung der Nutzfläche in Hauptnutzfläche und Nebennutzfläche entfällt
- Aufnahme des Konstruktions-Rauminhalts (KRI), der die Rauminhalte von abgehängten Decken, Doppelböden, mehrschaligen Fassaden, Installationskanälen und –schächten mit einem lichten Querschnitt bis 1 m² einschließt
- die getrennte Ermittlung von Grundflächen bis/über 1,50 m Höhe entfällt
- es wurden Mindestabmessungen definiert für Installationskanäle und -schächte (bzgl. Netto-Grundfläche bzw. Konstruktions-Grundfläche)
- der Begriff „Nutzungsgruppe“ (Zusammenfassung einzelner Grundflächen und Räume mit gleichartigen Nutzungen) wurde eingeführt
Im landwirtschaftlichen Bereich gibt es den Begriff Landwirtschaftliche Nutzfläche (LNF). Hierbei handelt es sich um die Gesamtheit aller Ackerflächen, Wiesen und Weiden eines landwirtschaftlichen Betriebes.
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