Hausritterorden vom Heiligen Georg

Hausritterorden vom Heiligen Georg

Der Hausritterorden vom Heiligen Georg (kurz: Georgsorden) war als bayerischer Ritterorden wohl der bekannteste unter allen 13 Ritterorden, die nach dem Heiligen Georg benannt worden waren.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Der Orden wurde während der Kreuzzüge im 12. Jahrhundert gegründet. Im Jahr 1494 wurde er von Kaiser Maximilian I. erneuert und, nachdem er wieder eingegangen war, vom Kurfürsten Karl Albert, dem späteren Kaiser Karl VII., am 24. April 1729 abermals wieder hergestellt und von Papst Benedikt XIII. bestätigt. Nach dem Erlöschen der bayerischen Linie im Jahr 1778 wurde er vom Kurfürsten Karl Theodor als pfalzbayrischer Orden sanktioniert, von Maximilian I. Joseph zum zweiten Orden Bayerns erhoben und von König Ludwig I. am 25. Februar 1827 mit umfassenden Statuten versehen. Schließlich wurde der Ritterorden unter König Ludwig II. am 17. April 1871 im Geist seiner Zeit reorganisiert, indem als Zweck des Ordens an die Stelle der „Verteidigung des christkatholischen Glaubens“ die Ausübung der Werke der Barmherzigkeit gesetzt wurde.

Organisation

Der Orden hatte zwei „Zungen“, die deutsche und die fremde. An der Spitze des Ordens standen der Großmeister (König), der erste Großprior (Kronprinz), der zweite Großprior (nächster königlicher Prinz) und ein Ordenskanzler. Die Inhaber waren Kapitulargroßkomture, Großkomture ad honores, Kapitularkomture, Komture ad honores und Ritter. Drei Großkomture ernannte der König (de grâce), drei rückten (de justice) vor. Der Ordenskandidat musste acht väterliche und acht mütterliche adelige Ahnen haben und 25 Jahre alt sein. Außerdem hatte der Orden eine geistliche ritterbürtige Klasse.

Ordenszeichen

Achtspitziges goldenes Kreuz, auf der Vorderseite auf himmelblauem Grund mit dem Bilde der auf einem Mond stehenden Jungfrau Maria und in den Winkeln des Kreuzes mit den Buchstaben V. I. B. I. („virgini immaculatae Bavaria immaculata“), auf der Rückseite auf rotem Grund mit dem Bild St. Georgs und den Buchstaben I. V. P. F. („justus ut palma fiorebit“).

Himmelblaues, am Rand weißes und dunkelblau eingefasstes Band, das durch einen Löwenkopf den Orden hält. Die Großkomture tragen das Band von der rechten zur linken Körperseite und auf der Brust den himmelblauen, achtspitzigen, silbern eingefassten Stern mit bayrischen Wecken in den Winkeln, in dessen Mitte ein silberner Schild mit rotem Kreuz, die Komture das Kreuz am Hals und den Stern, die Ritter das Kreuz im Knopfloch. An den Ordensfesten (24. April und 8. Dezember) tragen die Ordensglieder eine besondere Ordenstracht und das Kreuz an goldener Kette.

Die Zeremoniekleidung bestand aus einem hellblauen Samttalar mit weißer Seiden- und Hermelinausfütterung. Weiße atlasseidene Beinkleider, seidene weiße Strümpfe und ebensolche Schuhen mit Rosetten vervollständigten die Kleidung.

Literatur

  • Geschichte des königlich bayrischen Hausritterordens vom heiligen Georg, München 1871
  • Georg Baumgartner, Lorenz Seelig: Der königliche-Bayerische Hausritterorden vom Heiligen Georg 1729-1979, Katalog der Ausstellung in der Residenz München vom 21. April bis 24. Juni 1979, Herausgeber: Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, München 1979
Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text („public domain“) aus Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage von 1888–1890. Bitte entferne diesen Hinweis nur, wenn Du den Artikel so weit überarbeitet oder neu geschrieben hast, dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt und dies mit Quellen belegt ist, wenn der Artikel heutigen sprachlichen Anforderungen genügt und wenn er keine Wertungen enthält, die den Wikipedia-Grundsatz des neutralen Standpunkts verletzen.

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