Hausvater

Hausvater

Der pater familias (lat. wörtlich: Vater der Familie) war das Familienoberhaupt bzw. der „Herr im Haus“ – meist der älteste oder „ranghöchste“ Mann im (römischen) Haushalt.

Regulär dekliniert heißt es eigentlich: „pater familiae“. Die altertümliche Genitivform ist nur in diesem einen stehenden Begriff im klassischen Latein und darüber hinaus erhaltengeblieben.

Die Macht des pater familias wurde patria potestas („väterliche Macht“) genannt. Nach dem Zwölftafelgesetz hatte der pater familias die vitae necisque potestas – die Macht über Tod und Leben – über seine Kinder, seine Frau und seine Sklaven, die sub manu – „unter seiner Hand“ - lebten. Damit ein Sklave ein freier Mann werden konnte, musste ihn der pater familias "aus der Hand geben" (Manumission). Nach dem Gesetz war sein Wort absolut und endgültig. Wenn ein Kind ungewollt war, hatte der pater familias in der römischen Republik die Macht, das Kind auszusetzen und so dem Tod zu weihen.

Er hatte auch die Macht, seine Kinder in die Sklaverei zu verkaufen. Das Römische Recht sah vor, dass ein Kind, nachdem es drei Mal verkauft wurde, nicht mehr Gegenstand der patria potestas war.

Der pater familias hatte die Macht, die Hochzeit eines Sohnes oder einer Tochter zu billigen oder sie zu verhindern. Es gab jedoch einen Erlass des römischen Kaisers Augustus, dass der pater familias seine Zustimmung nicht ohne Weiteres verweigern konnte.

Der pater familias übte das Hausrecht aus und vertrat das Haus (domus, in Altgriechenland als oikos bezeichnet) nach außen. Der Frau oblag die Organisation und die Kontrolle des Hauses.

Nur römische Bürger konnten den Status des pater familias besitzen. In jedem Haushalt konnte nur eine Person seine Funktion ausüben. Sogar erwachsene männliche Kinder blieben unter der Autorität ihrer Väter und konnten daher auch nicht die Rechte eines pater familias erwerben, solange dieser noch lebte. Zumindest nach der Theorie des Gesetzes wurde ihr gesamter Besitz nach dem Interesse ihres Vaters angeschafft, und dieser, nicht die Söhne, hatte das alleinige Recht, darüber zu bestimmen. Diejenigen, die zum Zeitpunkt des Todes ihres Vaters in einem eigenen Haushalt lebten, erlangten den Status des pater familias über ihren jeweiligen Haushalt.

Mit der Zeit wurde die absolute Autorität der patres familias geschwächt, und Rechte, die theoretisch bestanden, wurden nicht mehr durchgesetzt.

Siehe auch: Römisches Eherecht, Sui heredes, Hausväterliteratur


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