Heimbibelstudium

Heimbibelstudium

Die Zeugen Jehovas sind eine im ausgehenden 19. Jahrhundert in den USA von Charles Taze Russell gegründete, chiliastisch ausgerichtete christliche Religionsgemeinschaft, die sich kirchlich organisiert. Die innere Verfassung der Gemeinschaft wird selbst abgrenzend terminologisch als christliche, theokratische Organisation bezeichnet.[1]

Zeugen Jehovas bei der typischen Missionierung an Wohnungstüren.

Die Zeugen Jehovas sind bekannt durch ihre stark ausgeprägte Missionstätigkeit, für den Verlag und Vertrieb der Zeitschriften Der Wachtturm und Erwachet, durch die eigene Verlagsunternehmung der Wachtturm-Gesellschaft, die Ablehnung von Bluttransfusionen sowie die Verweigerung des Militärdienstes.

Den Namen Jehovas Zeugen benutzt die früher als Russelliten, Ernste Bibelforscher, Internationale Bibelforscher-Vereinigung oder schlicht als Bibelforscher bekannte Religionsgemeinschaft erst seit 1931. Die Eigenbezeichnungen Zeugen Jehovas oder Jehovas Zeugen werden nicht einheitlich verwendet. Ortsvereine, als gesetzliche Träger der Versammlungen und Organisatoren der Zusammenkünfte, sind teilweise als Jehovas Zeugen (mit Stadtbezeichnung) e.V. eingetragen. Die Eigenbezeichnung stützt die Religionsgemeinschaft auf Jesaja 43:10, und 12.

Inhaltsverzeichnis

Verbreitung

Missionarische Tätigkeit der Zeugen Jehovas (eigene Angaben)
rot: Länder, in denen Zeugen Jehovas nicht offiziell im Predigtwerk tätig sind
grau: Länder, in denen Zeugen Jehovas offiziell im Predigtwerk tätig sind
Entwicklung der Zahl der aktiven Mitglieder
(grün: Jahresmittel, blau: Höchstwerte)
lineare Skala
Entwicklung der Zahl der aktiven Mitglieder
(grün: Jahresmittel, blau: Höchstwerte)
logarithmische Skala

Die Religionsgemeinschaft veröffentlicht über die missionarischen Aktivitäten jährlich detaillierte Statistiken. Im Jahr 2008 seien es demnach weltweit 103.267 Versammlungen mit etwa 7,1 Millionen im Predigtwerk aktiven Zeugen Jehovas, davon wurden 165.348 in Deutschland, 20.679 in Österreich und 18.088 in der Schweiz gezählt. [2] Etwa ein Drittel der Mitglieder lebt in Lateinamerika, und über eine Million in den USA. Die Zahl der Aussteiger in Deutschland wird auf 20.000 geschätzt (1999). [3]

Durch die intensive Mission würden jährlich etwa 290.000 Erwachsenentaufen durchgeführt (was 4,1 % der Zahl der aktiven Mitglieder entspricht). Abzüglich der Todesfälle, Ausschlüsse, Austritte und der Beschränkung der offiziellen Statistiken auf im Predigtwerk aktive Mitglieder ergäbe sich ein tatsächlicher Zuwachs von 2,1 %. Dieser Zuwachs finde zu großen Teilen in Osteuropa und in den Entwicklungsländern statt. In westlichen Ländern sei die Mitgliederzahl in etwa stabil.[2]

Geschichte

Charles Taze Russell (1852–1916)

Die Ursprünge der Zeugen Jehovas finden sich in der Gruppe und dem späteren Lesekreis um Charles Taze Russell, der als Presbyterianer erzogen wurde und Mitglied der Kongregationalistenkirche war.[4] Er begann, enttäuscht von den Lehren seiner Kirche, ein intensives Studium der Bibel. Er verstand nicht, wie ein Gott der Liebe eine ewige Qual für Sünder anordnen könne.

1870 gründete er nach diesen Erlebnissen mit Bekannten einen Kreis zur Erforschung der Bibel. Bis 1875 bildeten sie sich aus der Bibel die Meinung, dass

  1. es keine unsterbliche Seele gebe, aber die Unsterblichkeit als Gabe im himmlischen Reich gewährt würde;
  2. Jesu Tod ein Loskaufsopfer für alle Menschen darstelle;
  3. die Wiederkunft Christi zunächst unsichtbar erfolgen würde, um die Seinen zu sammeln;
  4. die Wiederkunft Christi nicht in erster Linie den Zweck einer Vernichtung hat, sondern einen Segen für die wiederhergestellte Menschheit bedeuten würde.

Im Jahr 1876 erhielt Russell eine Ausgabe der Zeitschrift Herald of the Morning, die von dem Adventisten Nelson Homer Barbour in Rochester herausgegeben worden war. Barbour überzeugte Russell davon, dass die unsichtbare Wiederkunft Christi bereits 1874 stattgefunden habe. Diese Überzeugung ließ Russell noch aktiver werden; dazu schränkte er seine geschäftlichen Aktivitäten ein. Er unterstützte die Zeitschrift, deren redaktioneller Mitherausgeber und Finanzier er wurde. Gemeinsam gaben sie auch das Buch Three Worlds, and the Harvest of This World heraus, in dem sie Gründe für die angebliche Wiederkunft Christi im Jahre 1874 und für „die irdische Phase des Reiches Gottes“ (Ende der Zeiten der Nationen, „sieben Zeiten“) im Jahre 1914 ausführten.

Barbour und Russell arbeiteten zusammen, bis es zum Eklat in Bezug auf den Wert des Loskaufsopfers kam. Kurz darauf trennten sich die beiden. Russell gründete eine eigene Zeitschrift, Zion's Watch Tower and Herald of Christ's Presence, die ab Juli 1879 mit einer Startauflage von 6.000 Exemplaren erschien und bis heute als Der Wachtturm verkündigt Jehovas Königreich in einer Millionenauflage ohne Unterbrechung erscheint.

1881 gründete er die Zion's Watch Tower Tract Society, die 1884 nach den Gesetzen des Staates Pennsylvania als Körperschaft eingetragen wurde. Die Leitung übernahm Russell selbst.

Zu seinem umfangreichen Schrifttum zählt auch die ab 1886 erscheinende Buchreihe Millennium-Tagesanbruch, die später (in kleineren Auflagen ab 1904) in Die Schriftstudien umbenannt wurde. Zu Russells Lebzeiten erschienen sechs Bände. Der abschließende siebte Band erschien kurz nach seinem Tod, der sich inhaltlich nur zum Teil auf das stützte, was Russell geschrieben hatte. Bis 1916 war eine Auflage von knapp 9,4 Millionen Exemplaren erreicht.

Nachdem Russell auf der Heimfahrt von einer Vortragsreise in einem Zug verstarb, wurde am 31. Oktober 1916 Joseph Franklin Rutherford nach verschiedenen internen Spannungen einstimmig zum Präsidenten der Watch Tower Society gewählt[5]. Rutherford organisierte die Bewegung zentralistisch und entdemokratisierte die Entscheidungswege. [6] Die Veränderungen in Lehre und Leitung führten zu Flügelkämpfen und zur Gründung verschiedener Bibelforscherbewegungen, z. B. der Ernsten Bibelforscher, oder der auch in Deutschland heute noch ebenso aktiven Gemeinschaft der Freien Bibelforscher und der Laien-Heim-Missionsbewegung.

Die Annahme des Namens Jehovas Zeugen im Jahr 1931 diente nicht nur der Abgrenzung gegenüber den Freien Bibelforschern, sondern entsprach eigentlich mehr dem Wunsch der „Bibelforscher“ der „Wachttum-Gesellschaft“, eine biblische Basis als Gruppenbezeichnung zu finden, und wurde mit dem Hinweis auf Jes 43,10-12 ELB: „ihr seid meine Zeugen, ist der Ausspruch Jehovas“ (gem. NWÜ) exegetisch-argumentativ begründet. Heute erinnert an die alte Bezeichnung nur noch der Titel der britischen Körperschaft, die „International Bible Students Association“ (Kurzform „ISBA“). 1942 übernahm Nathan Homer Knorr das Amt des Präsidenten.

Diskriminierung und Verfolgung in der Gegenwart

Siehe auch →Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas

In Moskau (Russland) wurden im Jahr 2004 unter Bezugnahme auf das Gesetz über die Gewissensfreiheit und Religiöse Vereinigungen [7] nach einem langjährigen Prozess die Aktivitäten der Zeugen Jehovas verboten.[8]

Zu religiös motivierten Übergriffen gegen Zeugen Jehovas kam es in Georgien. Die Angriffe wurden meistens von dem abgesetzten georgisch-orthodoxen Priester Basil Mkalavishvili angeführt und teilweise von Polizeikräften unterstützt.[9]

Zeugen Jehovas in Deutschland

Der Wachtturm erschien erstmals 1897 in deutscher Sprache. In Deutschland gibt es die Zeitschrift offiziell seit 1903, als Russell im Rahmen einer Europareise in Elberfeld (heute Wuppertal) ein Zweigbüro der Wachtturm-Gesellschaft eröffnete. 1923 wurde das Zweigbüro nach Magdeburg verlegt. 1927 wurde die Gemeinschaft als Internationale Bibelforscher-Gemeinschaft im Vereinsregister des Amtsgerichts Magdeburg eingetragen. 1946 wurde ein zusätzliches Büro in der amerikanischen Zone in Wiesbaden eröffnet. Die deutsche Zentrale der Zeugen Jehovas befindet sich heute in Selters im Taunus, wo „1100 Zeugen Jehovas hauptamtlich, aber nahezu unentgeltlich in einer klosterähnlichen Gemeinschaft für die Organisation [arbeiten].“[10]

Im Dritten Reich

Siehe →Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus

Unter anderem wegen ihrer konsequenten Weigerung, den Hitlergruß zu entbieten oder in anderer Weise am Führerkult teilzunehmen, wurden sie im nationalsozialistischen Deutschland und dessen Herrschaftsbereich verfolgt.

In der DDR

Nach dem Krieg erhielten die Zeugen Jehovas zunächst die Zulassung der „gottesdienstlichen Betätigung“ in Magdeburg. Doch im August 1950 wurden sie in der DDR völlig verboten und ihr Zweigbüro in Magdeburg geschlossen. Ihnen wurde vorgeworfen, Hetze gegen die demokratische Ordnung zu betreiben und Spione einer imperialistischen Macht zu sein. Am 3. und 4. Oktober 1950 wurden Schauprozesse durchgeführt, die mit hohen Zuchthausstrafen für die Angeklagten endeten. Bis 1956 war allerdings kein einziger Zeuge Jehovas des Vorwurfs der Spionage überführt worden. In diesen ersten Jahren versuchte man durch besondere Härte vorzugehen. Es kamen 1850 Zeugen Jehovas in den DDR-Strafvollzug. In dieser Zeit gab es 60 Todesfälle, die auf Misshandlung, Unterernährung, Krankheit und hohes Alter zurückzuführen sind. Es wurden zwölf lebenslange Haftstrafen ausgesprochen (später wurden sie auf 15 Jahre Haft abgeändert). Man versuchte sogar, den damaligen Leiter des Ost-Berlin-Büros in West-Berlin zu entführen.

Bis Mitte der 1950er Jahre war der Mitgliederbestand der ostdeutschen Zeugen Jehovas in etwa mit dem vor Beginn des Verbots vergleichbar. Das MfS änderte nun die Taktik (auch aufgrund der Abkehr vom Stalinismus). Man versuchte jetzt, die Gemeinschaft mit eingeschleusten Personen zu unterwandern, um sie so von innen heraus zu zerstören. Das MfS beabsichtigte, das Vertrauen in die Leitung der Zeugen Jehovas durch Briefe und ab 1965 durch die eigens herausgegebene Zeitschrift „Christliche Verantwortung“ zu erschüttern. Dieses nicht in der offiziellen Postzeitungsliste der DDR nachgewiesene Blatt stand Interessenten in Ost und West auf Anfrage zur Verfügung. Darüber hinaus erhielten es etliche Zeugen Jehovas in der DDR und BRD als ungebetene Zusendung.

Ab 1967 wurde kein Zeuge mehr wegen seiner Tätigkeit von Strafgerichten verurteilt. Der illegale Predigtdienst und die Verbreitung von Zeitschriften wurden ab diesem Jahr als Ordnungswidrigkeit geahndet. Von 1962 bis 1985 wurden Zeugen Jehovas wegen ihrer Weigerung, Wehrdienst zu leisten, zu Haftstrafen verurteilt (bis 1987 waren es 2750). Noch kurz vor Ende der DDR wurden für den Predigtdienst unsystematisch Geldstrafen bis zu 1000 Mark (mehr als ein Monatslohn eines Arbeiters) erhoben. Das 1978 eingeführte Pflichtfach „Wehrunterricht“ brachte junge Zeugen Jehovas in Bedrängnis. Vielen wurde daraufhin eine berufliche und schulische Weiterbildung verwehrt.

Insgesamt kamen bis zum Ende der DDR-Zeit über 5000 Zeugen Jehovas in Strafvollzugsanstalten und Haftarbeitslager. Ein Teil der Betroffenen gilt als „Doppeltverfolgte“: etwa 325 waren bereits im NS-Regime eingesperrt.[11]

Am 14. März 1990 wurden die Zeugen Jehovas von der DDR staatlich anerkannt.[12]

In der Bundesrepublik Deutschland

Nach einem 15-jährigen Rechtsstreit ist vom Oberverwaltungsgericht Berlin entschieden worden, dass der Anspruch der Zeugen Jehovas auf Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Berlin zu Recht besteht.

Diese Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts wurde vom Land Berlin bis zum 10. Februar 2006 mit der Begründung abgelehnt, die Zeugen Jehovas weisen die für die Anerkennung erforderliche Rechts- und Staatstreue nicht auf, obwohl das Grundgesetz diese Anforderung der Staats- und Rechtstreue nicht (explizit) fordert.

Zuvor kam es am 24. März 2005 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin, wonach die Zeugen Jehovas in Deutschland die Voraussetzungen zur Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit allen damit verbundenen Rechten erfüllen und vom Land Berlin deshalb anerkannt werden müssten. Das Gericht sah den Vorwurf der mangelnden Rechtstreue als nicht bewiesen an.[13] Eine vom Berliner Senat beim BVerwG Leipzig eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde wurde am 10. Februar 2006 abgelehnt.[14] Am 13. Juni 2006 wurde der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas die Rechte einer KdöR durch den Berliner Senat verliehen.[15]

Lehre

Die Zeugen Jehovas leiten ihren Glauben nur von ihrem Verständnis der Bibel ab. Für Jehovas Zeugen beinhaltet die Bibel die von Gott geoffenbarte religiöse Wahrheit, die Grundlage aller religiösen Lehre ist. Ihre Exegese der Bibel unterscheidet sich dabei in vielen Punkten von der, die in den meisten anderen christlichen Gemeinschaften anzutreffen ist.

Die „Leitende Körperschaft“ (siehe →Organisation) als Leitungsgremium der Religionsgemeinschaft legt dabei die gültige Lehre fest. Das Selbstverständnis der Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas ist in ihrer Literatur unmissverständlich dokumentiert. Sie selbst sagt, sie sei von Gottes heiligem Geist gesalbt und geleitet. Dabei erhebt sie keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit.[16] Zeugen Jehovas betrachten allein die Bibel als "von Gott inspiriert". Der Wachtturm stellt den aktuellen Stand des biblischen Verständnisses dar. Es wird jedoch von jedem Zeugen Jehovas erwartet, diese Lehre als für die Religionsgemeinschaft gültig anzuerkennen und nicht durch Wort oder Tat abweichende Lehren zu verbreiten oder zu unterstützen. Falls sich dennoch persönliche Zweifel oder Kritik ergeben, hat jeder Zeuge Jehovas die Möglichkeit, sich an das Zweigbüro zu wenden. Meist wird mit einem persönlichen Brief geantwortet. Falls viele dieselbe Frage stellen, wird ein Artikel darüber verfasst.[17]

Rückfragen und begründete Zweifel einzelner Zeugen Jehovas sowie neue Informationen zu einzelnen Sachgebieten dienen dabei als Anstöße für die leitende Körperschaft, um die Lehre immer wieder neu anhand der Bibel zu überprüfen. Die leitende Körperschaft nimmt diese Überprüfungen in begründeten Fällen zum Anlass, einzelne Lehrpunkte zu ändern, die gegebenenfalls im Wachtturm als „Fragen von Lesern“ veröffentlicht werden.[18]

Gottesbild (Namen, Dreifaltigkeit)

Angebetet wird gemäß ihres Glaubens, „der allmächtige und ewige Gott“ Jehova. Nach dem Bibelverständnis der Zeugen Jehovas habe er die Welt und das Leben im Himmel (Engel) und auf der Erde erschaffen. Seine wichtigsten Haupteigenschaften seien Liebe, Gerechtigkeit, Macht und Weisheit, wobei die Liebe herausrage und all sein Handeln bestimme. Jehova sei ein unsichtbarer Geist, der unabhängig vom Menschen lebe und persönliches Interesse an jedem Menschen auf der Erde habe.

Die Zeugen Jehovas lehnen die Lehre der Dreifaltigkeit ab.[19] Sie sind der Auffassung, dass es keine Verse in der Bibel gebe, die bei korrekter Übersetzung und Auslegung die Lehre der Dreieinigkeit stützten. Die Aussage in Joh 1,1 ELB („und Gott war das Wort“) deuten sie nicht trinitarisch in dem Sinn, dass Jesus und sein Vater wesenseins seien.[20] Den Heiligen Geist betrachten sie weder als Person noch als Teil eines dreieinigen Gottes, sondern als Gottes wirksame Kraft. Die Ablehnung der Lehre der Dreieinigkeit ist einer der Haupteckpfeiler ihres Dogmas und unterscheidet sie grundlegend von den meisten anderen christlichen Glaubensrichtungen.

Jesus Christus

Jesus betrachten Jehovas Zeugen als das erste und einzige von Gott allein erschaffene Geschöpf. Er sei somit nicht ewig und als Sohn seinem Vater untergeordnet. Daher dürften Gebete nur durch Jesus Christus als Fürsprecher an Gott gerichtet werden, jedoch nicht an ihn selbst.

Die Auferstehung Jesu sei ihrer Auffassung nach nicht leibhaftig; sie glauben, sein menschlicher Leib sei in der Osternacht aufgelöst, entmaterialisiert worden und er sei in Folge mit einem nichtmateriellen „geistigen Leib“ auferstanden. In dieser vor- und nachmenschlichen Gestalt als „Geistperson“ sei Jesus mit dem Erzengel Michael identisch.[21]

Zeugen Jehovas glauben, dass Jesus an einem Pfahl und nicht an einem Kreuz hingerichtet wurde. Sie verwenden diesen Gegenstand nicht für religiöse Handlungen oder als Symbol[22]

Abgesehen hiervon stimmen Jehovas Zeugen mit etlichen christlichen, insbesondere protestantischen Gemeinschaften in verschiedenen Punkten über Jesus Christus überein. Dazu gehört, dass Jesus der Sohn Gottes sei und dass Gott durch ihn alles andere erschaffen habe. Etwa zu Beginn unserer Zeitrechnung kam er, „das Wort“ aus Joh 1,1 ELB, auf die Erde und wurde dort als vollkommener Mensch Jesus geboren, indem sein Leben durch Gottes Geist in seine irdische Mutter Maria verpflanzt worden sei. Hauptzweck seines Kommens auf die Erde sei es gewesen, sein vollkommenes menschliches Leben zur Erlösung von Sünde und Tod zu opfern; er ersetzte mit seinem Tod den Verlust des vollkommenen Menschen Adam als ausgleichenden Wert. Christus sei nach dem Tode auferweckt worden und habe sein Opfer Gott im Himmel dargebracht. Seitdem sei er das Haupt der Christenversammlung, die er gründete. Zu Gott könne man nur durch Jesus Christus beten, nur durch ihn gäbe es Vergebung von Sündenschuld und nur durch ihn sei ewiges Leben möglich.

Eschatologische Vorstellungen

Sie glauben an die buchstäbliche Wiederherstellung des im Garten Eden verloren gegangenen Paradieses auf Erden. Gottes Hauptwidersacher der Teufel, ein abgefallener Engel, habe aus Selbstsucht angebetet werden wollen. Zu diesem Zweck verführte er Eva und veranlasste so die ersten Menschen, sich bewusst gegen Gott zu stellen (1 Mos 3,1-6 ELB). Als Folge seien sie unvollkommen und sterblich geworden; seitdem vererbten sie diese Unvollkommenheit an ihre Nachkommen. Jehova habe sofort für eine Lösung gesorgt, indem er den Messias ankündigte (1 Mos 3,15 ELB). Da der Teufel Gottes vorgesehene Regierungsweise in Frage gestellt habe, also auch sein Recht, den Maßstab für Gut und Böse festzulegen, räumte Gott einen Zeitraum ein, um diese Streitfrage zu klären. Während dieses Zeitraums könnten sowohl der Teufel als auch die Menschen zeigen, ob sie in der Lage seien, ohne Gott ein besseres Leben zu führen. Durch die Menschheitsgeschichte sei bewiesen worden, dass der Teufel im Unrecht sei und die Menschen nicht erfolgreich über sich selbst regieren könnten. In einer nebengeordneten Streitfrage habe der Teufel Gott vorgeworfen, die Menschen würden diesem nur dienen, wenn sie einen persönlichen Vorteil davon hätten. Sobald sie Entbehrungen erleiden müssten, würden sie ihrem eigennützigen Verlangen folgen (Hi 1,9-11 ELB)(Hi 2,4 ELB). Als Antwort auf diese Streitfrage wird das vollkommene Leben Jesus gesehen (Heb 4,14-15 ELB) und das Leben jedes Menschen, der sich an Gottes Maßstäbe hält (Spr 27,11 ELB)(Apg 3,19 ELB)(Röm 12,2 ELB).

Leben nach dem Tod

Menschen besitzen nach Auffassung der Zeugen Jehovas keine unsterbliche Seele, sondern der Leib, welcher zu atmen begann, wurde nach ihrem Verständnis von 1 Mos 2,7 ELB dadurch eine lebendige Seele. Die Seele sei demnach kein Teil des Menschen, sondern der ganze Mensch — der Mensch als lebendes Wesen. Daher sei die Seele sterblich [23] und somit vertreten die Zeugen Jehovas zur Hölle den annihilationistischen Standpunkt.

Zeugen Jehovas unterscheiden zwei Gruppen von Christen. Eine begrenzte Anzahl von 144.000 (die „kleine Herde“ oder „Geistgesalbte“) habe die Hoffnung, nach ihrem Tod in den Himmel zu kommen, um dort mit Christus als Priester und Könige eine himmlische Regierung zu bilden. Die andere Gruppe bestehe aus einer unbestimmten Anzahl von Menschen, die im oben beschriebenen irdischen Paradies ewig leben werde. Sie setze sich aus Überlebenden des Kriegs von Harmagedon sowie aus denen, die in einer irdischen Auferstehung wieder zum Leben gekommen sind, zusammen. Sie begründen die Unterscheidung unter anderem damit, dass Jesus in Joh 10,1-16 ELB zwei Gruppen seiner Nachfolger erwähnte, und dass in Offb 7,4-10 ELB eine begrenzte Zahl „Versiegelter“ einer „großen Volksmenge“ unbestimmter Größe gegenübergestellt wird. Die Salbung mit Heiligem Geist, durch die jemand ein „Kind Gottes“ und „Bruder Christi“ werde, und die Teilnahme am Abendmahl sei auf diejenigen beschränkt, die mit Jesus Christus im Himmel regieren würden. Denn nur mit ihnen hätte Jesus einen Bund für das Königreich geschlossen, und durch den „neuen Bund“ befänden sie sich in einem besonderen Verhältnis zu Gott als ihrem Vater, das durch Jesus vermittelt werde (1 Tim 2,5 ELB). Schriftstellen wie Gal 3,26 ELB, in denen alle Angesprochenen als Kinder Gottes bezeichnet werden, sehen sie als an die Christen der apostolischen Zeit gerichtet, denn alle damaligen Christen seien Teil der 144.000 gewesen, heute seien es dagegen nur noch sehr wenige.

1914 – Beginn der „letzten Tage“

Als Beginn der „letzten Tage“ bezeichnen sie die angeblich 1914 erfolgte Übernahme der Herrschaft Jesu über das „Königreich Gottes“ im Himmel in Form einer „theokratischen Regierung“. Er habe als erste Amtshandlung Satan und seine Dämonen (abtrünnige Engel) aus dem Himmel in die Nähe der Erde verbannt. Mit diesem Jahr begannen in den Augen der Zeugen Jehovas die von Jesus vorhergesagten „letzten Tage“. Bis 1914 glaubten sie jedoch, dass die „letzten Tage“ zu diesem Zeitpunkt enden würden.

Für 1914 spräche, dass die „Zeiten der Nationen“ 2520 Jahre lang seien. Hierzu sehen sie in den sieben Jahren des Wahnsinns Nebukadnezars (Dan 4 EU) eine Parallele, die als sieben „prophetische Jahre“ zu jeweils 360 prophetischen Tagen (Hes 4,6 ELB) gedeutet werden. 607 v.Chr. hätten die „Zeiten der Nationen“ mit der Zerstörung Jerusalems begonnen.[24] Dieses Jahr weicht von dem von Historikern genannten Jahr 587/86 v.Chr. als Jahr der Zerstörung Jerusalems ab. Die Zeugen Jehovas gehen hingegen von 537 v.Chr. als dem Jahr der Rückkehr der jüdischen Bewohner aus dem Babylonischen Exil aus und davon, dass die Bibel eine 70-jährige Gefangenschaft mit anschließender Rückkehr aus dem Exil ankündigte (2 Chr 36,20-23 ELB).[25]

Endzeit

Jehovas Zeugen glauben, dass die „letzten Tage“ in einem globalen, von Gott geführten Krieg gipfeln werden. Den Ablauf der Endzeit schildern sie so, dass zunächst eine „Große Drangsal“ einträte, in der durch politischen Druck aggressiv gegen Religionen im Allgemeinen und Jehovas Zeugen im Speziellen vorgegangen würde. In dieser Zeit erwarten sie die Vernichtung „Babylons der Großen“, worunter sie sämtliche religiösen Organisationen außer ihrer eigenen verstehen. Gott greife dann zu einem den Menschen unbekannten Zeitpunkt zum Schutz „seines Volkes“ ein, indem er in der Schlacht von Harmagedon (Offb 16,16 ELB) die „alten Himmel“ und die „alte Erde“ vernichte. Unter den „alten Himmeln“ verstehen Jehovas Zeugen sämtliche menschlichen Regierungen, unter der „alten Erde“ die Gott ungehorsame Erdbevölkerung. Menschen, die in diesem Krieg von Gott zu Tode gebracht würden, hätten keine Auferstehungshoffnung. Der buchstäbliche Himmel oder der buchstäbliche Planet Erde blieben jedoch bestehen, da die Bibel in Ps 37,10-11 ELB erkläre, dass die Erde weiterhin von „Sanftmütigen“ bevölkert sei. Außerdem würden als Erfüllung von Offb 21,1-5 ELB Krankheiten und der Tod beseitigt.

Nach Ansicht der Zeugen Jehovas sind sie in Harmagedon die einzige Organisation, die unter dem besonderen Schutz Jehovas steht[26]. Zu verschiedenen Zeiten haben Zeugen Jehovas konkrete Vermutungen verbal und in ihrer Literatur über den Zeitpunkt dieses von ihnen erwarteten Ereignisses angestellt, die Erwartungen für 1914 und 1925 und das Jahr 1975 sind der heutigen Öffentlichkeit am bekanntesten. Nachdem sich diese Annahmen als falsch herausstellten, verzichteten sie auf weitere konkrete Zeitangaben.

Paradies auf Erden

Nach Harmagedon würden Satan und die Dämonen in einem Gefängnis für Geistwesen festgesetzt, und das Tausendjährige Reich begänne. Die Überlebenden würden als „Große Volksmenge“ bezeichnet und die Erde in ein Paradies umwandeln. Zu dieser Zeit fände die Auferstehung „der Gerechten und Ungerechten“ (Joh 5,28-29 ELB) aus dem „Hades“ statt. Von dieser Auferstehung seien nur bereits von Gott gerichtete Menschen (z. B. in Harmagedon oder durch die Sintflut) ausgenommen. Sie befänden sich in der „Gehenna“. Nach der Tausendjahrherrschaft, während der Menschen vollkommen werden sollen, finde durch den nochmals freigelassenen Satan eine Endprüfung statt. Wer diese Endprüfung bestünde, erhalte ewiges Leben, das Adam und Eva durch den Sündenfall verloren hätten. Damit wäre das verloren gegangene Paradies wiederhergestellt.

Sie sind der Auffassung, ein Mitglied der Gemeinschaft zu sein, sei bis auf wenige Sonderfälle ein Erfordernis[27], aber noch keine Garantie, diese Zukunft zu erleben. Vielmehr müsse man sich ernstlich bemühen, dem Beispiel Jesu Christi zu folgen, das er auf der Erde gab. Dazu gehöre eine bewusste persönliche Entscheidung, Jehova anzubeten, an das Opfer Jesu Christi zu glauben und sein himmlisches Reich anzuerkennen. Es schließe auch eine Lebensführung nach dem Verständnis der biblischen Grundsätze ein, wie es von den Zeugen Jehovas gepflegt werde.

Zeugen Jehovas führen ein ausgedehntes Predigt- und Lehrwerk durch, um Menschen weltweit mit dieser Botschaft zu erreichen.

Blut, Bluttransfusionen und Operationen

Seit Jahrzehnten lehnen Zeugen Jehovas jede Art des sogenannten „Blutgebrauchs“ ab, weil, gemäß ihrer Lehre, die Verwendung von Blut nur bei den Israeliten für heilige Handlungen erlaubt gewesen sei und deshalb sein Genuss in Lebensmitteln (z. B. in Blutwurst) oder anderweitiger Gebrauch nicht in Frage komme. Insbesondere durch das von Jesus vergossene Blut habe es eine besondere Bedeutung für Zeugen Jehovas erlangt.

Seit 1944 werden auch Bluttransfusionen abgelehnt. Zeugen Jehovas glauben, dies sei durch Texte wie 1 Mos 9,4 ELB („Nur Fleisch mit seiner Seele — seinem Blut — sollt ihr nicht essen“, NWÜ) und Apg 15,29 ELB („…euch (…) zu enthalten (…) von Blut…“, NWÜ und ELB) gestützt. Die Verwendung von Bluthauptbestandteilen (Blutplasma, Blutplättchen, roten und weißen Blutkörperchen) wird ebenso abgelehnt wie die Blutspende und die präoperative Eigenblutspende. Die Akzeptanz der Verwendung von Plasmafraktionen (Albumine, Globuline, Gerinnungsfaktoren, Fibrinogen u.ä.) und Ableitungen von den anderen Komponenten (Hämoglobinlösung von Erythrozyten; Interferone und Interleukine von Leukozyten) stellen sie der Gewissensentscheidung des Einzelnen anheim, ebenso Organ- und Knochenmarktransplantationen. Eltern treffen die Entscheidung für ihre minderjährigen Kinder. Bei Lebensgefahr kann den Eltern kurzfristig das Sorgerecht entzogen werden.[28][29] Für den Kontakt zu Ärzten, Krankenhäusern und Pflegepersonal haben die Zeugen Jehovas den Krankenhausinformationsdienst und Krankenhaus-Verbindungskomitees eingerichtet. Durch die Zusammenarbeit mit weltweit etwa 100.000 Ärzten konnte die Möglichkeit einer bluttransfusionslosen Behandlung optimiert werden.[30]

Todesfälle, die mit der Ablehnung von Bluttransfusionen in Verbindung gebracht wurden, haben in den Medien großes Aufsehen erregt.

Naturwissenschaften und Schöpfung

Die Zeugen Jehovas lehnen Erkenntnisse der Naturwissenschaften ab, die ihrer Ansicht nach biblischen Aussagen widersprechen. Deutlich wird das bei der Evolutionstheorie, die sie als falsch betrachten, da die Bibel ausdrücklich von einer Schöpfung spricht. Sie fassen die Schöpfungstage in der Genesis als Schöpfungszeiträume auf, die beliebig lange Zeitspannen umfassten. Sie vermuteten eine Zeit lang, jeder Schöpfungstag habe 7000 Jahre gedauert, legen sich aber aufgrund heutiger wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht mehr auf konkrete Zahlen fest. Sie zählen zu den „Alte-Erde-Kreationisten“, da sie anerkennen, dass Universum und Erde Milliarden Jahre alt sein können.

Sie lehnen politischen Druck zur Aufnahme der Schöpfung in den schulischen Lehrplan ab, wie er von anderen kreationistischen Gruppen ausgeübt wird, und befürworten keine fundamentalistischen Aktivitäten, andere Personen zivilrechtlich zur Annahme solcher Anschauungen zu zwingen.

Wenn in der Bibel chronologische Angaben gemacht werden, ziehen sie diese den anderen Quellen vor. Daher glauben sie z. B., die Sintflut hätte 2370 v. Chr., der Turmbau zu Babel 2269 v. Chr. stattgefunden. Sie nehmen damit erhebliche Diskrepanzen in Kauf – z. B. wird die Fertigstellung der Cheops-Pyramide auf das Jahre 2530 v. Chr. geschätzt, müsste allerdings chronologisch weit nach dem Turmbau zu Babel eingeordnet werden.

Aussagen zur Bibel

Die Aussage in 2 Tim 3,16 ELB legen Jehovas Zeugen so aus, dass die Bibel zwar von Menschen geschrieben, jedoch von Gott – wenn auch nicht wortwörtlich – inspiriert worden sei. Sie sei nur im Gesamtzusammenhang zu verstehen und alle Aussagen seien nützlich und wichtig. Der Bibeltext sei von einem einheitlichen Thema durchzogen: „Die Rechtfertigung des Rechtes Gottes, über die ganze Menschheit zu herrschen, sowie die Verwirklichung seines liebevollen Vorsatzes durch sein kommendes Königreich“.[31]

Aus dem Mosaischen Gesetz leiten sie Grundsätze ab, stufen es als Ganzes jedoch als nicht mehr verbindlich ein, da es gemäß Gal 3,24-25 ELB mit Jesu Tod seine Gültigkeit verloren habe. Je nach Kontext werden die Aussagen der Bibel sowohl wörtlich ausgelegt als auch symbolisch interpretiert.

Die Zeugen Jehovas verwenden hauptsächlich die von ihnen herausgegebene Neue-Welt-Übersetzung. Bis zum Erscheinen deren deutscher Ausgabe in den 1970er Jahren kam im deutschsprachigen Raum vorrangig die unrevidierte Elberfelder Bibel zur Anwendung. Bei Bedarf werden in den Publikationen andere Bibelübersetzungen zum Vergleich oder bei treffendem Wortlaut verwendet. In Sprachen, in welchen die Neue-Welt-Übersetzung nicht verfügbar ist, nutzen und verbreiten sie andere Bibelübersetzungen durch die Wachtturm-Gesellschaft als Verlagsunternehmung.

Gottesdienst und Praxis

Zusammenkünfte

Königreichssaal in Bochum-Weitmar, 2007

Die Versammlungsstätten werden seit 1935 Königreichssaal genannt und zweckmäßig für 60 bis 200 Personen eingerichtet.[32] Allerdings fehlen jegliche religiösen Symbole wie Altar, Kreuz oder Heiligenbilder. Nur Stühle, Tische, ein Sprechpult, Lautsprecher, Mikrofone und eine schlichte Bühnendekoration sowie eine Bibliothek für Schriften der Wachtturm-Gesellschaft, verschiedene Bibelausgaben und andere religionsbezogene und allgemeine Nachschlagewerke sind vorhanden.

In den Zusammenkünften werden auf Grundlage der Bibel Vorträge gehalten, deren Rahmen meist vorgegeben ist, Situationen aus dem Predigtdienst demonstriert, Interviews geführt und der Lehrstoff anhand von Fragen und Antworten gemeinsam besprochen. Zu Beginn und zum Abschluss der Zusammenkünfte und zwischen den zwei 30- bis 60-minütigen Programmteilen wird jeweils ein Lied gesungen. Am Anfang und am Ende wird gemeinsam gebetet.

Es finden wöchentlich fünf Zusammenkünfte statt, die insgesamt 3 1/2 Stunden dauern (davon 30 Minuten Lied und Gebet), die 1., 2. und 3., sowie die 4. und 5. dieser Zusammenkünfte werden zeitlich zusammengefasst.

  1. das „Versammlungsbibelstudium“ (25 Min.), bei dem ein Buch oder eine Broschüre besprochen wird,
  2. die „Theokratische Predigtdienstschule“ (30 Min.), in der das Predigen in kurzen (5 bis 10 Minuten) Reden und Rollenspielen geübt wird,
  3. die „Dienstzusammenkunft“ (35 Min.) dient der Unterstützung für den Predigtdienst,
  4. die „Zusammenkunft für die Öffentlichkeit“ (30 Min.), bei der ein Vortrag auf Basis eines vorgegebenen Redeplans gehalten wird, und
  5. das „Wachtturm-Studium“ (60 Min.), bei dem ein Artikel der Zeitschrift in Frage und Antwort mit Beteiligung der Anwesenden besprochen wird.

Die Zusammenkünfte werden gewöhnlich von den männlichen Mitgliedern geleitet, da nur diese die Funktion eines Ältesten (siehe →Organisation) übernehmen können (1 Kor 14,33-40 ELB; 1 Tim 2,12 ELB). An bestimmten Programmteilen auf der Bühne sind auch Frauen beteiligt, nicht jedoch an der Vortragstätigkeit im Rahmen dieser Zusammenkünfte.

Dreimal im Jahr finden größere Tagungen statt, die abweichend zur Regel als „Kongresse“ bezeichnet werden:

  • eintägige Tagessonderkongresse mit üblichen Anwesendenzahlen von 500 bis 2000.
  • zweitägige Kreiskongresse ebenfalls mit üblichen Anwesendenzahlen von 500 bis 2000.
  • drei- oder vier-tägige Bezirkskongresse mit Anwesendenzahlen von mehreren Tausend bis zu einigen zehntausend Besuchern.

Ein- und zweitägige Veranstaltungen finden normalerweise in eigenen speziell hierfür erbauten Kongresssälen statt, dreitägige Kongresse meist in Fußballstadien oder Sporthallen.

Taufe

Die Zeugen Jehovas praktizieren eine Erwachsenentaufe. Gemäß einer Studie, die Zeugen Jehovas 1994 in Deutschland durchgeführt haben, hat jedes neue Mitglied vor der Taufe etwa drei Jahre die Zeugen Jehovas und deren Lehren kennen gelernt. Bevor ein Taufanwärter zur Taufe zugelassen wird, werden mit ihm/ihr Gespräche geführt, die belegen sollen, dass ausreichendes Verständnis der Lehre vorhanden ist. Vor der eigentlichen Taufe werden öffentlich zwei Fragen gestellt, die jeder Taufanwärter mit „Ja“ beantworten muss, will er getauft werden:

  1. Hast du auf der Grundlage des Opfers Jesu Christi deine Sünden bereut und dich Jehova hingegeben, um seinen Willen zu tun?
  2. Bist du dir darüber im klaren, dass du dich durch deine Hingabe und Taufe als ein Zeuge Jehovas zu erkennen gibst, der mit der vom Geist geleiteten Organisation Gottes verbunden ist?

Abgesehen von der Befragung der Taufkandidaten unterscheidet sich die Taufe der Zeugen Jehovas von der Taufe, wie sie in vielen anderen Kirchen praktiziert wird. Die Täuflinge werden z. B. vollständig im Wasser untergetaucht und nicht nur symbolisch mit Wasser benetzt. Es erfolgt keine vorhergehende Segnung des Wassers und während der Taufe wird keine Taufformel gesprochen.

Die Taufe anderer christlicher Richtungen erkennen die Zeugen Jehovas nicht an, wie andererseits die meisten deren Taufe ebenfalls nicht anerkennen.

Das Abendmahl

Die einzige religiöse Feier der Zeugen Jehovas ist das Abendmahl des Herrn, das auch Gedächtnismahl oder Feier zum Gedenken an den Tod Christi genannt wird. Dieses Fest wird am 14. Nisan nach Sonnenuntergang begangen. Es fällt entsprechend der Monatsbestimmung, wie sie zur Zeit Jesu üblich war, dieses Jahr auf dem 22. März. Während der Feier wird eine Ansprache gehalten, nach der die Minderheit mit himmlischer Hoffnung von den Symbolen nimmt, dem ungesäuerten Brot und Rotwein. Da diese Minderheit durch alle Zeiten nur 144.000 Menschen umfasst (weltweit nahmen 9.105 Personen von dem Symbolen; in Deutschland ungefähr 200), nimmt in dem überwiegenden Teil der Versammlungen niemand von den Symbolen.

Evangelisation und Mission

Besonders fallen Zeugen Jehovas durch ihre Evangelisation auf, die sie als Predigtdienst, Predigtwerk, manchmal auch als Felddienst bezeichnen. Dieses begründen sie hauptsächlich dadurch, dass es Jesus in Mt 28,19-20 ELB geboten habe, zudem seien sie dadurch an der Erfüllung der Prophezeiung aus Mt 24,14 ELB beteiligt. Von jedem Zeugen Jehovas wird erwartet, mit anderen Menschen über seinen Glauben zu sprechen. Über seine Tätigkeit fertigt er monatlich einen sogenannten Predigtdienstbericht an, den er an den Sekretär der Versammlung weitergibt. Gemäß eigenen Statistiken wendet ein Zeuge Jehovas dafür durchschnittlich 100 bis 500 Stunden jährlich auf. (Deutschland: etwa 100 Stunden im Jahr) Doch jedem ist selbst überlassen, wie viel Zeit er dafür aufwendet.

Sie sprechen Menschen an Haustüren oder auf öffentlichen Plätzen mit Themen aus der Bibel an und hinterlassen bei Interesse kostenfrei Zeitschriften, Broschüren, Traktate oder bei besonderem Interesse Bücher und Bibeln. Bei dieser Gelegenheit besteht auch die Möglichkeit, den Zeugen Jehovas Geld zu spenden. Vor 1991 gaben Zeugen Jehovas das Schrifttum für ihren missionarischen Einsatz zum Selbstkostenpreis weiter.

Über diese Hausbesuche und Gespräche fertigt sich der Zeuge gewöhnlich private Notizen an, die er für Nachfolgebesuche verwenden kann. Regelmäßig wird darauf hingewiesen, dass diese Notizen nur mit Einverständnis der Betroffenen an andere Verkündiger weitergegeben werden sollen. Angeboten wird ein Bibelkurs (meist Heimbibelstudium genannt). Das Material dafür ist in erster Linie ein Buch oder eine Broschüre mit thematisch geordneten Bibelzitaten und -kommentaren, die jeder Teilnehmer erhält und anhand konkreter Fragen durcharbeiten kann, die dann mit dem Verkündiger besprochen werden.

Freiwillige können vereinbaren, mehr Zeit im Predigtwerk einzusetzen – entweder zeitlich begrenzt mit 50 Stunden Einsatz im Monat („Hilfspionier“) oder zeitlich unbestimmt („Dauer-Hilfspionier“ oder „Allgemeiner Pionier“ mit 70 Stunden). Allgemeine Pioniere werden nach einem Jahr zu einer zehntägigen „Pionierdienstschule“ eingeladen, in der sie Predigtwerk, biblische Lehre und Organisation vertieft kennen lernen.

Zeugen Jehovas betreiben auch ein weltweites Missionswerk, zu dem sie jährlich unter anderem in den USA Missionare in der „Gileadschule“ ausbilden. Missionare setzen 130/140 Stunden im Monat für das Predigtwerk ein.

Die Sonderpioniere haben ein Stundenziel von 130/140 Stunden im Monat. Reisende Aufseher werden meist aus den Reihen der Sonderpioniere, seltener aus den Reihen der Allgemeinen Pioniere ernannt.

Die Bethelmitarbeiter dienen in Vollzeit für den Orden der Sondervollzeitdiener. Durch ihr Vollzeitengagement wird ihnen kein Stundenziel zugewiesen, da sie auch Aufgaben für die Gemeinden tätigen.

Behandlung von Verstößen gegen Glaubensmaßstäbe

Siehe →Exkommunikation

Bei Zeugen Jehovas wird die Exkommunikation Gemeinschaftsentzug genannt und soll als Meidung praktiziert werden. Einem Zeugen Jehovas wird die Gemeinschaft entzogen, wenn

  1. ein Mitglied selbst bekennt, gegen bestimmte sittlich-moralische oder auch doktrinale (z.B. Nicht-Anerkennung der Leitenden Körperschaft) Normen der Gemeinschaft verstoßen zu haben oder dies mindestens zwei Zeugen bezeugen können und
  2. ein Komitee von mindestens drei Ältesten der Zeugen Jehovas bei diesem Mitglied keine Reue erkennen kann und
  3. die Person keine Berufung gegen das Urteil der drei Ältesten eingelegt hat.

Der Gemeinschaftsentzug bedeutet, dass kein normaler sozialer Kontakt mehr mit dem Ausgeschlossen geführt werden soll.

Der Gemeinschaftsentzug bedeutet nicht den Ausschluss aus der Religionsgemeinschaft (der kirchenrechtlich unmöglich ist), sondern den Verlust der religiösen Gemeinschaft an sich und damit gewisser Rechte innerhalb der Religionsgemeinschaft. Der Exkommunizierte ist nicht berechtigt, die Elemente beim Gedächtnismahl zu empfangen, außerdem darf er innerhalb der Religionsgemeinschaft kein religiöses Amt ausüben.

Die Exkommunikation bleibt solange bestehen, bis die Ursache beseitigt ist oder der Betroffene sein Vergehen wieder gut gemacht hat, vgl. Rekonziliation. Danach ist ein lokales Gremium zuständig, die Exkommunikation wieder aufzuheben.

Leben im Alltag

Verhältnis zum Staat

Zeugen Jehovas wenden ihr Verständnis der Bibel auf die Art der Unterordnung unter die Macht des Staates an, indem sie sich nicht an politischen Veränderungen (ob nun gewaltsame Revolutionen, friedliche Demonstrationen, oder aber auch bloße Teilnahme an Wahlen oder Parteitagen) beteiligen, sondern betrachten die staatlichen Organe als von Gott geduldet und mit Autorität ausgestattet (vgl. Röm 13,1-7 ELB). Im Allgemeinen halten sie sich deswegen an die staatlichen Gesetze. In vielen Ländern sind sie von staatlicher Seite als Religion anerkannt.

Es kann aber durchaus zu Konflikten zwischen staatlichen Forderungen und den Forderungen ihres Glaubens führen, da sie in der Bibel lesen: Du sollst Gott mehr gehorchen als den Menschen (Apg 5,29 ELB). So sind sie vor allem dafür bekannt geworden, dass sie sich strikt weigern, Militärdienst zu leisten (siehe: Wehrdienstverweigerung der Zeugen Jehovas). Darüber hinaus lehnen sie alle Handlungen ab, die ihrer Meinung nach einer Verehrung des Staates oder seiner Repräsentanten gleich kommen. Bekannte Beispiele hierfür sind die Ablehnung des Fahnengrußes, des Singens der Nationalhymne oder des Hitlergrußes unter dem Nationalsozialismus.

Sie lehnen den Wehrdienst ab. Bis zur Veröffentlichung eines Artikels im Wachtturm vom 1. Mai 1996 betrachteten sie den Zivildienst als eine unpassende Einschränkung ihrer religiösen Freiheit und eine Form der politischen Betätigung. Nach dem Verständnis der Zeugen Jehovas darf heute Zivildienst geleistet werden.

Die Zeugen beteiligen sich nicht an politischen Wahlen, weil sie die Worte Jesu, „kein Teil der Welt“ (Joh 17,16 ELB) zu sein, als Aufforderung zu einem politisch passiven Verhalten verstehen. Aus ähnlichem Grund bekleiden sie keine politischen Ämter (in Joh 6,15 ELB flieht Jesus vor einer Menge, die ihn zum König machen möchte). Außerdem betrachten sie die Theokratie als der Demokratie überlegen (dies spiegelt sich auch in ihrer Kirchenordnung wieder, die eine hierarchische Ernennung von Funktionsträgern statt demokratischer Wahlen vorsieht).

Ausbildung und Beruf

Die Literatur der Zeugen Jehovas weist auf die Widersprüche und Interessenkonflikte hin, welche zwischen einer Hochschulausbildung und dem Leben als Zeuge Jehovas bestehen können. In den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas wird vor dem vermeintlich unmoralischen Lebenswandel vieler Studenten gewarnt, mit der Begründung, dass sich etliche Hochschulen seit den 60er Jahren zu Brutstätten der Gesetzlosigkeit und der Unmoral entwickelt hätten. Gemäß einer Empfehlung des monatlich erscheinenden internen Mitteilungsblattes Unser Königreichsdienst vom April 1999 wird angeraten, dass Bildungsfragen mit den Eltern, den Versammlungsältesten, dem Kreisaufseher oder mit erfolgreichen Pionieren besprochen werden sollten. Die letzte Entscheidung über die berufliche Zukunft ist aber dem Einzelnen überlassen.[33] Bei allen Überlegungen sollte das Bestreben im Vordergrund stehen, Jehova in größtmöglichem Umfang durch das christliche Predigtwerk zu dienen. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Zeugen Jehovas gegen eine Hochschulausbildung.[34]

Organisation

Hauptsitz der Watchtower Bible and Tract Society Inc.

Die Watchtower Bible and Tract Society Inc. in Brooklyn, New York ist die Zentrale der weltweit tätigen Religionsgemeinschaft. Hierarchisch sind darunter die Zweige, unter Aufsicht von Zweigkomitees, die Bezirke unter Aufsicht der Bezirksaufseher, die Kreise unter Aufsicht der Kreisaufseher und als lokale Einheiten die Versammlungen angeordnet. Die Hauptverwaltung hat die Zweige in 15 Zonen mit je einem Zonenaufseher, der sie zyklisch besucht, aufgeteilt. Das geistliche Oberhaupt ist die leitende Körperschaft. Die leitende Körperschaft ist untergliedert in verschiedene Komitees: 1.) Komitee des Vorsitzenden: koordiniert die Arbeit der verschiedenen Komitees und kümmert sich um dringende Angelegenheiten. Jeweils 1 Vertreter der anderen Komitees ist in dem Komitee des Vorsitzenden enthalten. 2.) Personalkomitee: Einstellung neuer Sondervollzeitdiener (Mitarbeiter in Zweigbüros, Sonderpioniere, Missionare und reisende Aufseher). Des Weiteren übernimmt dieses Komitee die Schulung und Zusammenkunft der eigenen Ältesten in den Zweigbüros. Diese speziell ernannten „Bethelältesten“ übernehmen besondere Aufgaben im Zweigbüro. Alle anderen Ältesten ohne diesen Status haben lediglich Aufgaben in ihrer eigenen Gemeinde. 3.) Verlagskomitee: Dieses Komitee kümmert sich um finanzielle und rechtliche Belange der Körperschaften. 4.) Dienstkomitee: Dieses Komitee koordiniert die Weltweite Evangelisierung. Es organisiert die Predigttätigkeit von Allgemeinen Pionieren, Sonderpionieren, Missionaren und reisenden Aufsehern. 5.) Lehrkomitee: Dieses Komitee ist zuständig für die geistige Belehrung und organisiert regionale und Überregionale Kongresse. Das Lehrkomitee ist ebenfalls zuständig für die organisierung von Schulen (Pionierschule, Gileadschule und die Schule zur dienstamtlichen Weiterbildung). 6.) Schreibkomitee: Hier wird die „geistige Speise“ in Form der Zeitschriften, Broschüren, Kassetten und Videos vorbereitet. Des weiteren werden telefonische und schriftliche Fragen zur Lehre beantwortet. Auch die Beiträge aus anderen Zweigen werden übersetzt und in den Zeitschriften veröffentlicht, oder als Brief an die Zweige verbreitet.

Die Mitteilungen der Zentrale in Brooklyn werden an die Zweigkomitees gesandt und im Bedarfsfall von dort an die einzelnen örtlichen Versammlungen weitergeleitet. Zentralorgan ist die Zeitschrift Der Wachtturm, im Bereich des Missionswerk werden interne Mitteilungen monatlich durch das Mitteilungsblatt „Unser Königreichsdienst“ getätigt.

Druckmaschine im deutschen Zweigbüro in Selters/Taunus

Es gibt weltweit 109 Zweige, in denen Literatur in die jeweiligen Sprachen übersetzt und verschickt wird; in einigen Zweigen (z. B. in Deutschland und der Schweiz) wird auch gedruckt. Die wichtigste Aufgabe der Zweige ist die Organisation der Predigttätigkeit, an der sich ein Großteil der Mitglieder beteiligt. Die dazu nötige Einteilung des Gebietes, die Klärung rechtlicher Fragen und die Schaffung von Zusammenkunftsstätten sind einige weitere Aufgaben der Zweige. Die Organisationen sind nicht auf Erzielung kommerziellen Gewinns ausgelegt. Den Zweigen steht ein Zweigkomitee vor. Eine Unterabteilung des Zweigkomitees ist die Dienstabteilung, die als Vertreter der leitenden Körperschaft im Land betrachtet wird. Sie hat dieselben Aufgaben wie das Dienstkomitee, jedoch national begrenzt. Die Dienstabteilung ist auch für Berichte der Kreisaufseher zuständig, die er nach der Besuchswoche verfasst. Des weiteren ist die Dienstabteilung für die Rechtsfälle in den Versammlungen zuständig. Was bedeutet das das lokale Rechtskomitee mit dem Dienstkomitee zusammenarbeitet. Normalerweise reicht es aus nach einem Rechtsfall einen Bericht zu schreiben. Kommt jedoch heraus, dass der Fall mit Kindesmissbrauch in Verbindung steht, wird die Dienstabteilung sofort informiert.

Die Zeugen Jehovas bedienen sich weltweit verschiedener rechtlicher Werkzeuge (Organisationen), deren Struktur (Vorstand o.ä.) jedoch nicht mit der geistlichen Struktur ihrer Religionsgemeinschaft identisch ist. In Deutschland sind dies die Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft der Zeugen Jehovas e.V. (kurz Wachtturm-Gesellschaft genannt), deren Verwaltungszentrum sich in der Gemeinde Selters im Taunus befindet. Der Sitz der Zeugen Jehovas in Deutschland, KdÖR befindet sich in Berlin und wird „Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Deutschland, KdÖR“ genannt. Diese Körperschaft ist das ausführende Organ in Deutschland, dass sich der Wachtturm-Gesellschaft bedient, um die Gemeinden zu betreuen. Jeder getaufte Zeuge Jehovas, mit deutschem Wohnsitz der einer Gemeinde angeschlossen ist, ist durch die Taufe automatisch Mitglied der KdÖR. [35] In Österreich haben die Zeugen Jehovas den Status einer „Eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft“ und bemühen sich seit den späten 70er Jahren um die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts.[36] Das Verwaltungszentrum (Zweigniederlassung der Wachtturm-Gesellschaft) befindet sich im 23. Wiener Gemeindebezirk. Die „Vereinigung Jehovas Zeugen der Schweiz“ hat ihren Hauptsitz in Thun.

Eine Teilgliederung der Wachtturm-Gesellschaft ist der „Orden der Sondervollzeitdiener der Zeugen Jehovas - Deutschland“. Dieser Orden hat das Ziel der Fürsorge der Sondervollzeitdiener (Sonderpioniere, Reisende Aufseher, Missionare, Bethelmitarbeiter). Dieser Orden ist angeschlossen an den „Weltweiten Orden der Sondervollzeitdiener der Zeugen Jehovas“. Durch diesen Orden wird gewährleistet dass alle Sondervollzeitdiener den gleichen Status in den Ländern genießen, da sie in gemeinsamer Lebensführung apostolische Aufgaben übernehmen. Der Orden selbst verfügt über keine eigenen Mittel. Rechtlicher Träger des Ordens in Deutschland ist die Wachtturm-Gesellschaft. Alle Ordensmitglieder unterliegen dem Gehorsams- und Armutsgelübde, dass unter anderem die Erwerbstätigkeit ausschließt. Die Mitglieder des Ordens sind krankenversichert. Die Rentenversicherung wird am Ende der Dienstzeit für den Dienstzeitraum nachgezahlt. Arbeitslosengelder werden nicht eingezahlt. Sollte ein Ordensmitglied im Laufe seines Dienstes alt werden, so trägt der Orden die Fürsorge für ihn.

Die Gemeinden werden Versammlungen genannt, deren „Älteste“ (ausnahmslos Männer, 1 Tim 2,11-12 ELB; 3,1-13 ELB) gemeinsam als „Ältestenschaft“ tätig sind und für geistliche Belange der Versammlung verantwortlich sind. Sie haben organisatorische Aufgaben, lehren, besuchen die Mitglieder durch „Hirtenbesuche“ und beteiligen sich, wie die meisten anderen auch, an der Predigttätigkeit.

Immobilien

Gebäude mit Königreichssälen in Aachen

Die Versammlungsstätten (Königreichssäle, Kongresssäle) und Zweigniederlassungen mit Druckereigebäuden werden überwiegend von den Mitgliedern selbst erbaut. Um regionale Unterschiede auszugleichen und erheblichem Bedarf an Neubauten und Instandhaltungsarbeiten gewachsen zu sein, wurden ein nationales und ein internationales Bauprogramm gegründet. In diesem Bauprogramm arbeiten ebenfalls nur Freiwillige aus den Reihen der Zeugen Jehovas. Die dadurch vorhandene Infrastruktur wird auch genutzt, um Wiederaufbauarbeit in Katastrophengebieten leisten zu können (in Deutschland geschah das z. B. bei den Hochwasserkatastrophen an der Elbe). Katastrophenbetreuung findet durch den eingetragenen Verein „Humanitäres Hilfswerk der Zeugen Jehovas e.V.“ statt. Finanziert werden die Bauprogramme durch freiwillige Spenden und Darlehen. Die Verwaltung der Königreichssäle liegt in Deutschland grundsätzlich bei einer der Versammlungen, die den Saal nutzen, das Eigentum der Kongresssäle und vieler Königreichssäle bei der Religionsgemeinschaft.[37].

Interreligiöser Dialog

Die ökumenische Zusammenarbeit und die Mitgliedschaft in ökumenischen Organisationen lehnen die Zeugen Jehovas ab, da sie die dort beteiligten Kirchen als zur „falschen Religion“ zugehörend betrachten. Aufgrund dieser Standortbestimmung sahen die Zeugen Jehovas deshalb bisher keinen Anlass, eine Aufnahme in den Weltkirchenrat zu beantragen.

Kontroverse

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Die Zeugen Jehovas werden vor allem wegen ihrer Einstellung zur Bluttransfusion[38], der Wehrpflicht, der Politik und ihrem Verhalten gegenüber ehemaligen Mitgliedern kritisch betrachtet. Diese Kritiken werden in den unterschiedlichsten Medien verbreitet, erschwert wird eine objektive Kritik angesichts weit verbreiteter, vorherrschender Vorurteile gegenüber Zeugen Jehovas sowie mangels objektiver Quellen, auch Glaubensinhalte werden nicht immer richtig wiedergegeben.[39] Das Oberverwaltungsgericht Berlin hat in einem Urteil von 2005 festgestellt, dass keine objektiven und verifizierbaren Beweise für verschiedene erhobene Vorwürfe gefunden worden seien. Hierbei ging es unter anderem um Auswirkungen des Verbotes von Bluttransfusionen, die angebliche Anwendung körperlicher Gewalt bei der Erziehung von Kindern und um mögliche psychische Sanktionen gegenüber aus der Religionsgemeinschaft ausgetretenen Familienmitgliedern.[10]

Literatur

  • Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin/New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
  • Detlef Garbe: Die Zeugen Jehovas. Geschichte, Glaube, Organisation, Beck-Verlag, München 1999, ISBN 3-486-56404-8
  • Ferdinand Herrmann. (Hg.): Symbolik der Religionen, Band XI. Symbolik der kleineren Kirchen, Freikirchen und Sekten des Westens. Hiersemann, Stuttgart 1964.
  • Gerhard Besier/Erwin K. Scheuch (Hrsg.): Die neuen Inquisitoren, Religionsfreiheit und Glaubensneid, Band II, Edition Interfrom 1999, ISBN 3-7201-5278-2

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin/New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
  2. a b Membership and Publishing Statistics. Abgerufen am 03. Februar 2008. (Englisch)
  3. Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin/New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
  4. Watchtower Bible and Tract Society of Pennsylvania (Hrsg.): Jehovas Zeugen in Gottes Vorhaben. Wiesbaden 1960, S. 14. 
  5. Watchtower Bible and Tract Society of Pennsylvania (Hrsg.): Jehovas Zeugen, Verkündiger des Königreiches Gottes. 1993, S. 750. 
  6. Matthias Schreiber: Zeugen Jehovas. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 36, de Gruyter, Berlin/New York 2004, ISBN 3-11-017842-7, S. 660–663.
  7. Neues russisches Religionsgesetz unterzeichnet. Winfried Müller in Zusammenarbeit mit dem Dialog-Zentrum Berlin. Abgerufen am 20 Juni 2008. (Deutsch)
  8. Jehovah's Witness lawsuit tests Russia's religious freedom. CNN, 9. Februar 1999. Abgerufen am 20. Juli 2008. (Englisch)
  9. Länderbericht Georgien. amnesty international Deutschland, 01. Juli 2001. Abgerufen am 6. Juli 2008. (Deutsch)
  10. a b faz.net: Juristischer 'Segen' für Zeugen Jehovas. 24. März 2005. Abgerufen am 19. Juni 2008. (Deutsch)
  11. vgl hierzu:Gerhard Besier: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur. In: Clemens Vollnhals (Hrsg.): Zeitgeschichtliche Forschungen. 21, Duncker&Humblot, Berlin 2003, S. 69-326. 
    Hans Hermann Dirksen: "Keine Gnade den Feinden unserer Republik". Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in der SBZ/DDR 1945-1990.. In: Zeitgeschichtliche Forschungen. 10, Duncker&Humblot, Berlin 2001. 
    Waldemar Hirch: Die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas während der SED-Diktatur. Unter besonderer Berücksichtigung ihrer Observierung und Unterdrückung durch das Ministerium für Staatssicherheit. In: Europäische Hochschulschriften. 980, Peter Lang, Frankfurt/Main 2003.  sowie:Gabriele Yonan (Hrsg.): Im Visier der Stasi. Jehovas Zeugen in der DDR. Edition Corona. Niedersteinbach 2000. 
    Gerald Hacke: Zeugen Jehovas in der DDR. Verfolgung und Verhalten einer religiösen Minderheit. In: Hannah-Arendt-Institut: Berichte und Studien. Nr. 24, Dresden 2000. 
  12. Staatliche Anerkennung in der DDR. Abgerufen am 6. Juli 2008. (PDF, Deutsch)
  13. OVG Berlin, Urteil vom 24. März 2005. 24 März 2005. Abgerufen am 6. Juli 2008. (Deutsch)
  14. BVerwG 7 B 80.05 – Beschluss. Bundesverwaltungsgericht, 01. Februar 2006. Abgerufen am 20. Juni 2008. (Deutsch)
  15. Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft "Jehovas Zeugen in Deutschland e.V.“. Senatskanzlei Berlin, 13. Juni 2006. Abgerufen am 20 Juni 2008. (Deutsch)
  16. Wachturm-Bibel- und Traktat-Ges. der Zeugen Jehovas (Hrsg.): Den allein wahren Gott anbeten. Selters 2002, S. 131f. 
  17. Die Versammlung soll erbaut werden. In: Der Wachtturm. 15. April 2007, S. 28. 
  18. Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreiches. Selters 1993, S. 143. 
  19. Wachturm-Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Unterredungen anhand der Schriften. Selters/Taunus 1990, S. 90-111. 
  20. Wachturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. 1, S. 1338. 
  21. So die Interpretation von (Jud 0,9 ELB), die in Was lehrt die Bibel wirklich (hrsg. von Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas, Selters 2005, S. 218-219) vorkommt. Darüber hinaus wird der Gebrauch des Begriffs „Erzengel“ in 1 Thess 4,16 ELB als Hinweis auf Jesus gesehen.
  22. Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft (Hrsg.): Was lehrt die Bibel wirklich?. Selters/Taunus 2005, S. 204. 
  23. häufig zitieren sie als Beleg Hes 18,4 ELB und Koh 9,5-10 ELB
  24. 1914 - die Rechnung der „Wachtturm-Gesellschaft“. Abgerufen am 3. Januar 2008. (Deutsch)
  25. Dein Königreich komme. Wiesbaden 1981, S. 186ff. 
  26. Stichwort Zeugen Jehovas Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, 2007
  27. Fragen von Lesern: Lässt sich kategorisch sagen, dass in Harmagedon nur getaufte Zeugen Jehovas am Leben bleiben?. In: Der Wachtturm. 1. März 2007, S. 31. 
  28. Hermann Weber: Rechtsgutachten zum Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft, Teil 2. 22. August 1995. Abgerufen am 6. Juli 2008. (PDF, Deutsch, Seite 206-208)
  29. Jürgen Noll: Jehovas Zeugen als Bekenntnisgemeinschaft: Rechtsfragen um eine religiöse Minderheit. In: Schriftenreihe Colloquium. 4, Wien 2001, ISBN 3-7046-1733-4, S. 176. 
  30. Transfusion Alternatives, Documentary Series, New York, 2004 [DVD von Zeugen Jehovas für Mediziner]
  31. Wachturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Einsichten über die Heilige Schrift. 1, A-J, Selters 1990, S. 396-408. 
  32. Wachturm, Bibel- und Traktat-Gesellschaft (Hrsg.): Jehovas Zeugen — Verkündiger des Königreiches Gottes. Selters 1986, S. 319. 
  33. Fragen junger Leute (1989) Seite 179 „Zusammen mit deinen Eltern musst du bei der Entscheidung, welche Ausbildung die richtige für dich ist, sorgfältig alle Faktoren abwägen. Jeder muss bei dieser Entscheidung seine eigene Last tragen“.
  34. Fragen junger Leute – Praktische Antworten (1989) Seite 178 „Viele christliche Jugendliche haben sich daher gegen eine Hochschulausbildung entschieden.“
  35. Satzung der Religionsgemeinschaft
  36. Verfahren um öffentlich-rechtliche Anerkennung. In: Offizielle Website Zeugen Jehovas, Österreich. Jehovas Zeugen, Österreich. Abgerufen am 15. Februar. 2009.
  37. Statut von Zeugen Jehovas in Deutschland KdöR §6 (1), im Amtsblatt der Zeugen Jehovas in Deutschland, Berlin, 25. September 2006
  38. Röttgers, Hanns Rüdiger; Nedjat, Schide: Zeugen Jehovas: Kritik am Transfusionsverbot nimmt zu. In: Deutsches Ärzteblatt. 99, Nr. 3, 2002. 
  39. Dr. Michael Krenzer: (Un)Wissen ist Macht – der Kreuzzug der Spezialisten. Abgerufen am März 2007. (Deutsch)


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