Almanci

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Türken in Berlin

Türken in Deutschland ist in offiziellen Statistiken die Bezeichnung für Staatsbürger der Türkei, die in Deutschland leben. Als „Türken“ werden darüber hinaus umgangssprachlich auch solche Menschen bezeichnet, die ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgegeben und die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen haben. Dabei handelt es sich aber streng genommen um Türkeistämmige (dieser Begriff schließt ehemalige türkische Staatsbürger anderer ethnischer Herkunft wie z. B. Kurden ein) bzw. Türkischstämmige (dieser Begriff bezieht sich ausschließlich auf ethnische Türken).

Inoffizielle deutsch-türkische Flagge
Türkischer Friedhof Berlin (angelegt 1863);
im Hintergrund die Şehitlik-Moschee

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Während der Wirtschaftswunderzeit wurden in Deutschland dringend Arbeiter gesucht. Nach Anwerbevereinbarungen mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960) schloss die Bundesrepublik 1961 ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei. Zunächst war nicht daran gedacht, dass die als „Gastarbeiter“ bezeichneten Arbeitskräfte dauerhaft in Deutschland bleiben sollten. Im Laufe der folgenden Jahre zogen Frauen und Kinder nach. Inzwischen gibt es Urenkel der ersten Migrantengeneration, die türkische Staatsbürger sind, obwohl bereits ihre Eltern in Deutschland geboren wurden.

Siehe dazu: Einwanderung aus der Türkei in die Bundesrepublik Deutschland, Islamische Organisationen in Deutschland, Arbeitsmigration

Vor allem unter denjenigen Kurden, die mit türkischem Pass in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, gibt es viele, die als (ehemalige) Asylbewerber oder als Asylberechtigte im Land bleiben durften.[1][2]

Offizielle Statistiken und Repräsentativumfragen

In amtlichen Statistiken wird die Zahl der Menschen mit türkischer Staatsangehörigkeit erfasst. Werden „Türken“ als Teilmenge der Kategorie „Ausländer“ definiert, dann werden Menschen mit deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit nicht erfasst. Da es keinen kurdischen Staat, mithin keine kurdische Staatsangehörigkeit gibt, werden die meisten Kurden, die aus der Türkei stammen, zu den „Türken“ gerechnet, es sei denn, sie hätten (wie es auch bei ethnischen Türken der Fall sein kann), die deutsche Staatsangehörigkeit angenommen.

Eine sinkende Zahl von „Türken“ in Deutschland ist kein Beleg für die Abnahme der Zahl türkisch- oder kurdischstämmiger Menschen in der Bundesrepublik. Seit dem 1. Januar 2000 erhalten hier geborene Kinder türkischer Staatsangehöriger mit gesichertem Aufenthaltsstatus in Deutschland automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, werden also nicht mehr als „Türken“ gezählt.

Aus soziologischer Sicht ist es fragwürdig, scharf zwischen Menschen türkischer Herkunft mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit zu unterscheiden, da nach einer Einbürgerung in der Regel kein abrupter Wechsel bei der Mentalität der Betroffenen festzustellen ist.[3]

Selbst wenn man die ca. 500.000 aus der Türkei ausgereisten Kurden aus der Menge der „Türken“ herausrechnet, stellen Türken die größte Gruppe von Ausländern dar, die in Deutschland leben: Ende 2006 lebten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes[4] in Deutschland 6,75 Millionen Ausländer, zu denen 1,739 Millionen Türken zählten, gefolgt von 535.000 Italienern, 362.000 Polen und 317.000 Serben und Montegriner, 304.000 Griechen und 228.000 Kroaten. Am 31. Dezember 2007 waren 25,4 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer türkische Staatsbürger.[5]

Anzahl der türkischen Staatsbürger in Deutschland bis 1945

Zahl der türkischen Staatsbürger in Deutschland (bis 1990 nur altes Bundesgebiet)

  • 1961: 6.800 türkische Staatsangehörige
  • 1971: 652.000
  • 1981: 1.546.000
  • 1991: 1.780.000
  • 1998: 2.110.000
  • 1999: 2.054.000
  • 2001: 1.998.534, davon 746.651 (37,36 %) in der Bundesrepublik Deutschland geboren.[7]
  • 2004: 1.764.318 (31. Dezember 2004)[8]
  • 2006: 1.738.831 (31. Dezember 2006)[4]
  • 2007: 1.713.551[9]

Einbürgerungen zuvor türkischer Staatsbürger

  • 1972–1979: 2.219
  • 1980: 399
  • 1985: 1.310
  • 1990: 2.034
  • 1995: 31.578
  • 1998: 59.664
  • 1999: 103.900
  • 2000: 82.812
  • 2001: 76.573
  • 2002: 64.631
  • 2003: 56.244
  • 2004: 44.465
  • 2005: 32.700[7][8]
  • 2006: 33.388[4]

Seit dem 1. Januar 2000 erhalten in Deutschland geborene Kinder türkischer Staatsangehöriger automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Eine Einbürgerung erübrigt sich bei diesen (anders als bei den vor dem 1. Januar 2000 geborenen) Kindern.

Dem Auswärtigen Amt zufolge[10] gab es im Mai 2008 in der Bundesrepublik Deutschland ca. 700.000 deutsche Staatsbürger türkischer Herkunft.

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Wiederannahme der türkischen Staatsangehörigkeit

  • 2000–2005: ca. 50.000[11]

Zusammensetzung der Menschen türkischer Staatsangehörigkeit

Nach Ethnien

Die türkischen Staatsbürger sind eine heterogene Gruppe aus bis zu 25 bis 30 unterschiedlichen aus der Türkei stammende Ethnien und Sprachgruppen. Den größten Anteil haben die nicht klar abzugrenzenden ethnischen Türken, gefolgt von Kurden, Zaza, Lasen, Tscherkessen und weiteren kleineren Ethnien. Nahezu alle sprechen Türkisch und zusätzlich oft auch ihre ursprüngliche Muttersprache.

Nach Aufenthaltsstatus

Nach Angaben des Bundesministerium des Innern besaßen am 30. Juni 2000 von den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden türkischen Staatsangehörigen

  • 730 387 eine befristete Aufenthaltserlaubnis,
  • 624 731 eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis,
  • 469 795 eine Aufenthaltsberechtigung,
  • 23 715 eine Aufenthaltsbefugnis,
  • 6 896 eine Aufenthaltsbewilligung.[12]

Aufenthaltsstatus seit 2008, Arbeitserlaubnis und Arbeitsberechtigung

Aufenthaltsstatus

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz)“ am 25. Februar 2008 kann man die türkischen Staatsbürger, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, im Wesentlichen in folgende Gruppen einteilen:

  • Personen mit einer Niederlassungserlaubnis (rechtmäßiger, unbefristeter Aufenthaltstitel ohne Beschränkungen) – § 9 AufenthG
  • Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis (rechtmäßiger, auf den Zeitraum der Gültigkeit des Erteilungsgrundes befristeter Aufenthalt) – § 7 AufenthG
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung (gültig für die Dauer eines nicht abgeschlossenen Asylverfahrens) – § 55 Asylverfahrensgesetz
  • Geduldete Personen (ohne rechtmäßigen Aufenthalt, die bei Wegfall des Abschiebungshindernisses abgeschoben werden können) – § 60a AufenthG in Verbindung mit § 43 Abs. 3 Asylverfahrensgesetz
  • Personen, die mit Touristenvisum eingereist sind – § 6 AufenthG
  • Personen ohne rechtlichen Aufenthaltsstatus („Illegale“) – §§ 50ff. AufenthG[13]

Türkische Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt der EU angehören, sind auf Grund des Assoziationsabkommens der Türkei mit der EWG von 1963 Arbeitnehmern anderer EU-Staaten im Wesentlichen gleichgestellt. Sie sind ebenso wie ihre Kinder weitestgehend vor einer Abschiebung geschützt.[14] Eine Niederlassungserlaubnis erhalten allerdings nur solche türkischen Staatsangehörigen, bei denen sicher gestellt ist, dass sie (im Falle von Jugendlichen: später) ihren Lebensunterhalt ohne Transferleistungen sichern können.

Arbeitserlaubnis und Arbeitsberechtigung

Nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung haben türkische Arbeitnehmer unabhängig von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes Anspruch auf die Arbeitserlaubnis für die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses beim bisherigen Arbeitgeber.
Nach dreijähriger ordnungsgemäßer Beschäftigung haben türkische Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitserlaubnis. Sie ist nur auf eine bestimmte berufliche Tätigkeit beschränkt; betrieblich und regional ist sie unbeschränkt. Allerdings gilt hier, dass bevorrechtigte Arbeitnehmer (Arbeitsmarktinländer) Vorrang haben.
Nach vierjähriger ununterbrochener ordnungsgemäßer Beschäftigung haben türkische Arbeitnehmer Anspruch auf die Arbeitsberechtigung.
Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer (Ehegatten; Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung eingereist sind) haben nach fünfjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf die Arbeitsberechtigung.[15]

Durch diese Regelungen sind türkische Staatsbürger, die als Arbeitsmarktausländer am deutschen Arbeitmarkt teilhaben wollen, gegenüber Bürgern anderer Nicht-EU-Staaten privilegiert. Nationalstaatliche Neuregelungen, durch die die Stellung türkischer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt der EU-Staaten verschlechtert würden, sind auf Grund des Assoziationsabkommens der EWG mit der Türkei von 1963 nicht zulässig.

Religionszugehörigkeit

Bei einer im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung durchgeführten Befragung[16] gaben die interviewten Türken und Türkeistämmigen die folgenden Religionzugehörigkeiten an:

  • sunnitisch: 63 Prozent
  • alevitisch: 12 Prozent
  • schiitisch: 2 Prozent
  • andere: 7 Prozent
  • konfessionslos: 8 Prozent

Mehrheitlich gehören also türkische Staatsbürger und Türkeistämmige zwei Ausprägungen des Islam an: dem sunnitischen Islam nach der hanafitischen Rechtsschule und den Aleviten. Deren prozentualer Anteil ist in Deutschland weit höher als in der Türkei, weil türkische Arbeitsmigranten zu einem großen Anteil aus Gebieten in der Türkei angeworben wurden, die hauptsächlich von Aleviten bewohnt waren und weil in den 1980er Jahren aufgrund der politischen Lage in der Türkei auch eine verstärkte Einwanderung von asylsuchenden Aleviten erfolgte. Von jeher wird in der Türkei das Alevitentum nicht als muslimischer Minderheitsglauben anerkannt, was für die dort lebenden Gläubigen Einschränkungen in ihrer Religionsausübung bedeutet.

Noch stärkeren Einschränkungen waren Kurden jesidischen Glaubens in der Türkei ausgesetzt. Die Zahl jesidischer Kurden in Deutschland wird auf 35.000 bis 40.000 geschätzt.[17] Nicht alle jesidischen Kurden sind allerdings aus der Türkei zugewandert.

Der dauerhafte Verbleib von muslimischen „Gastarbeitern“ aus der Türkei in Deutschland führte dazu, dass provisorische Hinterhofmoscheen aufgegeben wurden, um auch architektonisch als solche erkennbare Moscheen in Deutschland neu zu bauen. Dieser verspätete Effekt der Arbeitsmigration der 1960er und 70er Jahre wird in der deutschen Bevölkerung oft subjektiv als islamische Missionstätigkeit, Unterwanderung und Islamisierung verstanden. Das Ergebnis dessen sind zahlreiche Moscheebaukonflikte, z. B. um die geplante Zentralmoschee Köln in Köln-Ehrenfeld oder Frankfurt-Hausen.

Menschen mit nicht sehr starker Bindung an ihre Religion und Konfessionslose sind eher als ihre stärker an ihre Religion gebundenen Landsleute dazu bereit, sich als deutsche Staatsbürger registrieren zu lassen.[18]

Integration

Eine aktuelle Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung weist diejenigen Migranten in Deutschland, die oder deren Vorfahren aus der Türkei zugewandert sind, als die mit Abstand am schlechtesten integrierte Zuwanderergruppe aus.[19] Die Bundeszentrale für politische Bildung stellt allerdings fest, dass „die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland […] inzwischen so heterogen“ sei, „dass die Erstellung einer Integrationsbilanz für die Gruppe ‚der Türken‘ fast unmöglich“ sei.[20] An deutschen Universitäten studierten 2007 14.910 türkische Staatsbürger mit einer in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung (so genannte Bildungsinländer). Die zweitgrößte Gruppe nicht-deutscher Bildungsinländer bilden die Kroaten mit 3.525 Studierenden. In demselben Jahr haben 7.180 Studierende in Deutschland mit türkischer Staatsangehörigkeit ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben (so genannte Bildungsausländer).[21]

Bereits 2001 kritisierte Emine Demirbüken, Ausländerbeauftragte des Berliner Bezirks Tempelhof-Schöneberg, dass selbst eingebürgerte Türkischstämmige der dritten oder vierten Generation bloße „Passdeutsche“ seien und sich nicht über das „Deutschtum“ definierten, während in den USA Zuwanderer sich regelmäßig schnell als „US-Amerikaner“ sähen.[22]

Demgegenüber appellierte am 11. Februar 2008 der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdoğan in seiner Kölner Rede zu den Türkischstämmigen, niemand solle sich einer Assimilation unterwerfen, denn dies sei ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.[23]

Wahlrecht in der Türkei

An türkischen Wahlen können die in Deutschland lebenden türkischen Staatsbürger nur teilnehmen, wenn sie sich zum Wahlzeitpunkt in der Republik Türkei aufhalten bzw. an einem Grenzübergang. Deshalb wurden zu den türkischen Wahlterminen bspw. 1995 und 1999 Billigflüge organisiert von türkischen Gruppen, die Milli Görüs[24][25] oder die MHP[26] unterstützen wollen. Grundsätzlich sind türkischen Parteien jedoch Auslandsorganisationen verboten.[27]

2008 beschloss das türkische AKP Kabinett, ein Briefwahlrecht für im Ausland lebende Türken einzuführen. Dies sollte für politische Parteien, nicht aber für unabhängige Kandidaten (als solche treten häufig kurdische Politiker auf) gelten.[28] Das Verfassungsgericht der Republik Türkei hob die Gesetzesänderung mit Beschluss vom 29. Mai 2008 rückwirkend auf, da das Wahlgeheimnis mit Briefwahl nicht gewährleistet sei.[29]

Liste bedeutender türkischer Kultureinrichtungen in Deutschland

Lückenhaft In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: bislang wohl eine mehr zufällige Auswahl

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Deutschtürkische Institutionen

Türkisch-Islamische Organisationen in Deutschland

Türkische Medien in Deutschland

Printmedien

Hörfunk

Einzelnachweise

  1. Urteil – Kurden sind asylberechtigt. Berliner Zeitung vom 28. April 1995 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/1995/0428/none/0185/index.html
  2. Entwicklung der Zahl kurdischer Flüchtlinge aus dem Irak, Iran, Syrien und der Türkei von 1991 bis 2001 http://www.navend.de/html/kurden/fluechtlingszahlen.pdf
  3. Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff: Projekt Zuwanderung und Integration. Türken in Deutschland – Einstellungen zu Staat und Gesellschaft –. Konrad-Adenauer-Stiftung 2001 http://www.kas.de/db_files/dokumente/arbeitspapiere/7_dokument_dok_pdf_12_1.pdf
  4. a b c Migrationsbericht 2006 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Grafik 6.1.1: Ausländische Bevölkerung nach Staatsangehörigkeiten
  5. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Ausländerzahlen 2007. Diagramm „Ausländer nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten am 31.12.2007“ http://www.bamf.de/cln_101/nn_442496/SharedDocs/Anlagen/DE/DasBAMF/Downloads/Statistik/statistik-anlage-teil-2-auslaendezahlen-auflage14,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/statistik-anlage-teil-2-auslaendezahlen-auflage14.pdf S. 8
  6. a b c d e f g Petra Kappert, Ruth Haerkötter, Ingeborg Böer: Türken in Berlin 1871-1945. de Gruyter, Berlin 2002, ISBN 3-11-017465-0. 
  7. a b vgl. Beauftragte der Bundesregierung für Ausländerfragen: Daten und Fakten zur Ausländersituation. 20. Auflage, Februar 2002 in Zur Integration der Türken in Deutschland: Allgemeine Behauptungen und Ergebnisse von Studien herausgegeben von der Botschaft der Republik Türkei in Berlin, November 2002
  8. a b Migrationsbericht 2005 des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Tabelle 54: Ausländische Wohnbevölkerung nach ausgewählten Staatsangehörigkeiten und Geschlecht am 31. Dezember 2004, Tabelle 55: Einbürgerungen nach vorheriger Staatsbürgerschaft von 1995 bis 2004
  9. Website des Statistischen Bundesamts: 1.713.551 türkische Staatsbürger am 31.12.2007 Quelle: Ausländerzentralregister (AZR)
  10. Auswärtiges Amt: Türkei – Beziehungen zwischen der Türkei und Deutschland. Stand: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tuerkei/Bilateral.html
  11. Viele Türken nicht mehr Deutsche Kölner Stadtanzeiger vom 8.Februar 2005
  12. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Ulla Jelpke, Petra Pau, Christina Schenk und der Fraktion der PDS – Drucksache 14/4118 – http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/042/1404260.pdf S.2
  13. Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung: Das Zuwanderungsgesetz 2008 http://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/Zuwanderungsgesetz/UEbersichten_ZuwGAEG_2_Stand_08.pdf S. 4f.
  14. Berlin macht sich lächerlich. Claudia Keller über die Abschiebung ausländischer Schulabbrecher. Der Tagesspiegel vom 7. Oktober 2008 http://www.tagesspiegel.de/meinung/kommentare/auf-den-punkt/;art15890,2631404
  15. Bundesanstalt für Arbeit: Arbeitsgenehmigung für Ausländer http://www.polmed.org/docjobs/mb07_agen.pdf S.17
  16. Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff: Projekt Zuwanderung und Integration. Türken in Deutschland – Einstellungen zu Staat und Gesellschaft – Konrad-Adenauer-Stiftung 2001. S. 4 http://www.kas.de/db_files/dokumente/arbeitspapiere/7_dokument_dok_pdf_12_1.pdf
  17. Ursula Spuler-Stegemann: Die rund 800 000 Jesiden fürchten die Zwangs-Islamisierung und den Verlust ihrer Kultur. Überlebenskampf einer Gemeinschaft In: Die Welt vom 18. August 2007 http://www.welt.de/welt_print/article1115714/Ueberlebenskampf_einer_Gemeinschaft.html
  18. Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff: Projekt Zuwanderung und Integration. Türken in Deutschland – Einstellungen zu Staat und Gesellschaft – Konrad-Adenauer-Stiftung 2001. S. 14 http://www.kas.de/db_files/dokumente/arbeitspapiere/7_dokument_dok_pdf_12_1.pdf
  19. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,603294,00.html
  20. Faruk Şen: Türkische Minderheit in Deutschland. Heft 277 der Reihe Informationen zur politischen Bildung. http://www.bpb.de/publikationen/7LG87X,7,0,T%FCrkische_Minderheit_in_Deutschland.html
  21. Deutscher Akademischer Austausch Dienst (DAAD) / Hochschul-Informations-System: Wissenschaft weltoffen 2008 http://www.wissenschaft-weltoffen.de/daten/1/2/1
  22. Marlies Emmerich: Ein Bekenntnis zur deutschen Nation. Ausländerbeauftragte fordert zur Diskussion auf http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2001/0423/none/0082/index.html
  23. Dokumentation Das sagte Ministerpräsident Erdoğan in Köln. In: Die Welt vom 11. Februar 2008 http://www.welt.de/meinung/article1660510/Das_sagte_Ministerpraesident_Erdogan_in_Koeln.html
  24. Gönül Topuz: Entwicklung und Organisation von Millî Görüş in Deutschland Kölner Arbeitspapiere zur internationalen Politik, Nr.5/2003
  25. Innenministerium Niedersachsen 2003
  26. Şevket Küçükhüseyin: Türkische politische Organisationen in Deutschland Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin, August 2002, ISBN 3-933714-55-9
  27. VERFASSUNGSSCHUTZBERICHT Bremen 2002
  28. Ankara will Briefwahl für Türken in Deutschland einführen AFP 8. Januar 2008
  29. Das türkische Verfassungsgericht hat die Briefwahl für die im Ausland lebenden türkischen Staatsbürger verboten 7. Juni 2008

Literatur

  • Irmgard Ackermann: Türken deutscher Sprache. Berichte, Erzählungen, Gedichte. München 1984, ISBN 3-423-10311-6.
  • Hasan Cil: Anfänge einer Epoche. Schiler, Berlin 2003, ISBN 3-89930-015-7.
  • Andreas Goldberg, Dirk Halm, Faruk Şen: Die deutschen Türken. Lit, Münster 2004, ISBN 3-8258-8232-2.
  • Andreas Goldberg, Faruk Şen: Deutsche Türken – Türkische Deutsche? Lit, Münster 1999, ISBN 3-8258-4396-3.
  • Annemarie von der Groeben: Yıldız und Aytekin. Die zweite Generation erzählt. Hammer, Wuppertal 2006, ISBN 3-7795-0056-6.
  • Karin Hunn: „Nächstes Jahr kehren wir zurück …“. Die Geschichte der türkischen „Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-945-7.
  • Petra Kappert, Ruth Haerkötter, Ingeborg Böer: Türken in Berlin 1871 - 1945. de Gruyter, Berlin 2002, ISBN 3-11-017465-0.

Weblinks


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