- Herred
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Als Harden (schwed. härad = Hundertschaft; isländisch hérað; frühschwedisch hcera; dänisch und norwegisch Bokmåls/Riksmål herred; norwegisch Nynorsk Herad) bezeichnete man in Skandinavien, namentlich im späteren Dänemark (mitsamt Schleswig) und in Teilen des späteren Schweden und Norwegen, die unteren Verwaltungsbezirke.
Inhaltsverzeichnis
Etymologie
Die Etymologie des Wortes Harde ist umstritten. Meist wird angenommen, dass das Wort aus zwei Teilen bestehe: hær (= Schar) und einem Wort, das mit ride (= reiten) verwandt ist (ahd. hariraida, heriraita). Die Bedeutungsentwicklung kann also von reitende Schar zu Schar, die zu gleichen Stelle reitet zu Gebiet einer gemeinsamen Versammlungsstätte, Thingplatz, Opferstätte, oder die Entwicklung von reitender Schar als militärische Einheit zu Siedlungsraum einer reitenden Schar.
Geschichte
Harden entstanden möglicherweise noch während der Wikingerzeit. Ihre ursprüngliche Bedeutung und Entstehung lässt sich nicht mehr ganz rekonstruieren.
Wikingerzeit
Die dänische Harde bestand im Mittelalter aus ein bis vier Schiffen. Da die Schiffsgröße wesentlich einheitlicher war als die Größe einer Harde, ist die Einteilung in Harden als älter anzusehen, als die Schiffseinteilung, die in die Wikingerzeit zurückreicht.
Aus einem altdeutschen Gesetz geht hervor, dass ein heriraita aus 42 Mann bestand. In den ältesten angelsächsischen und friesischen Gesetzen wird hær für 36 Mann gebraucht. Da die Schiffsbesatzung nach mittelalterlichen Quellen ca. 42 Mann betrug, geht man davon aus, dass in der Völkerwanderungszeit und danach eine Harde ein Gebiet umfasste, das ein solches Schiff bemannen konnte. In historischer Zeit waren die Harden keine Militärdistrikte mehr. Dafür bekamen sie Bedeutung als Rechtskreise um ein Hardenting.
Die Hardeneinteilung wurde von König Erich von Pommern bei seiner großen Reform in der finnischen Verwaltung 1405 - 1407 auch in Finnland eingeführt.
Nach Norwegen kamen die Harden als Rechtsbegriff von Dänemark über das damals noch norwegische Bohuslän. Da das Wort auch anderswo in Norwegen zu finden ist, ist von zwei Bedeutungen auszugehen: 1) eine bestimmte rechtliche Organisation und 2) eine kleine Siedlung. Letztere Bedeutung war die meistverbreitete. Der juristische Hardenbegriff, der an das Hardenthing anknüpft, breitete sich über Ostnorwegen, Oppland und Gudbrandsdalen aus.
Mittelalter
Im Mittelalter umfasste eine Harde mehrere Siedlungen, die gemeinsam ihren Beitrag für die Landesverteidigung zu leisten hatten. Die Versammlung der Einwohner, das Hardesting, bekam immer mehr Bedeutung als ordentliches Untergericht. Leiter desselben war ein vom Landesherrn ernannter Hardesvogt, der in der Regel aus der Mitte der Einwohner gestellt wurde.
Im Zuge der Christianisierung wurde zunächst in jeder Harde eine erste Hardeskirche errichtet, von der dann weitere Kirchspiele abgelegt wurden. Diese entwickelten sich zu untergeordneten Verwaltungseinheiten, bekamen jedoch keine Bedeutung als Polizei- und Gerichtsbezirke.
In Jütland und in Schleswig (auch Südjütland genannt) waren mehrere Harden in Syssel zusammengefasst, die vermutlich ebenso alt sind und deren ursprüngliche Bedeutung ebenfalls schwierig zu deuten ist. Diese wurden im 14. Jahrhundert durch die Lehnsdistrikte bzw. Ämter verdrängt, welche sich um die inzwischen entstandenen landesherrlichen Burgen entwickelten.
Geschwächt wurde die Stellung der Harden ab dem Spätmittelalter dadurch, dass sowohl mit Stadtrechten bewidmete Städte, adlige Güter, geistliche Besitzungen und ab dem 17. Jahrhundert auch oktroyierte Köge (eine Besonderheit im Herzogtum Schleswig) eigene Gerichts- und Polizeibezirke wurden. Dennoch behielten die Harden ihre Funktion als landesherrliche Untergerichts- und Polizeibezirke.
Ursprünglich waren die Hardesvögte eingesessene Bauern. Obwohl vom Landesherren zu ernennen, wurde das Amt nicht selten vererbt. Ab dem 17. Jahrhundert wurden die rechtlichen Verhältnisse komplizierter, und man ging immer mehr dazu über, gelehrte Juristen als Hardesvögte anzustellen. Dies führte gewisse Probleme mit sich, da alte Gewohnheitsrechte oftmals noch mehr Autorität besaßen als neu erlassene Verordnungen und Gesetze. Dennoch setzte sich die landesherrliche Verwaltung hier allmählich durch.
Neuzeitliche Neuordnung
1791 vereinheitlichte man in Dänemark sämtliche Verwaltungsgrenzen, so dass die dortigen Harden wieder zu abgerundeten Territorien wurden. Im Herzogtum Schleswig blieb dies jedoch aus. Erst 1850 vereinheitlichte man einige Amts-, Hardes- und Kirchspielsgrenzen, und mit der Verordnung vom 3. Juni 1853 fügte man die adligen Güter, die oktroyierten Köge und die verbliebenen geistlichen Besitzungen wieder in die Harden ein.
Nachdem Schleswig in das Königreich Preußen einverleibt worden war, führte man am 22. Juni 1867 eine neue Gerichtsordnung ein. Die alten Hardes- und Stadtgerichte wurden durch die im Prinzip noch heute bestehenden Amtsgerichte ersetzt. Die Harden fungierten nur noch als Polizeidistrikte und wurden fortan Hardesvogteien genannt. Die adligen Güter wurden jedoch erneut von ihnen abgetrennt. Ab dem 1. Januar 1889 wurden die Hardesvogteien durch kleinere Amtsbezirke ersetzt.
In Dänemark bildeten die Harden noch bis 1919 die unteren Rechts- und Polizeibezirke. In diesem Jahr wurden die Hardesvögte endgültig durch in ihren Ämtern getrennte Polizeimeister und Untergerichts-Richter ersetzt. Die Harden blieben als Bezirke jedoch noch bis zur Rechtsreform 1956 bestehen. Bis 1970 bildeten sie noch die Grundlage für die Einteilung Dänemarks in evangelische Propsteien.
Wenn auch die Harden heute verschwunden sind, leben einige ihrer Namen noch als Landschafts- oder Amtsbezirksbezeichnungen fort, vor allem in Nordfriesland (Amt Karrharde, Amt Wiedingharde und Amt Bökingharde), Angeln (Nieharde oder Husbyharde) und in Nordjütland.
Einige norwegische Kommunen benutzen noch heute die Bezeichnung „herad“ anstelle von „kommune“ in ihrem offiziellen Namen.
Literatur
- Lemma Herred im Kulturhistorisk Leksikon for nordisk middelalder København 1961.
Siehe auch
Weblinks
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