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Eine Hilfsorganisation ist eine Organisation mit der Aufgabe, Menschen oder Tieren in Not zu helfen oder Sachwerte wie besonders geschützte Kulturgüter zu schützen.
Im engeren Sinn bezeichnet der Begriff eine Einrichtung zur Abwehr von Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen, sowie von Sachgütern. Überwiegend nehmen Hilfsorganisationen Aufgaben im Bereich des Gesundheitswesens wahr, z. B. Sanitätsdienste bei Großveranstaltungen aller Art, Rettungsdienst und Krankentransporte, Hilfe von pflegebedürftigen Menschen oder Krankenrückholung aus dem Ausland. Außerdem sind manche auch im Katastrophenschutz tätig (Erste Hilfe, Betreuung, Verpflegung und technische Hilfe bei Großschadensereignissen, auch im Ausland).
Ein weiteres Ziel der Hilfsorganisationen ist die Vorbeugung; hierzu zählt zum einen die Aufklärung über Gefahren und zum anderen die Ausbildung der Bevölkerung in Erster Hilfe (beispielsweise Kurse für Führerscheinbewerber oder betriebliche Ersthelfer). Um eine einheitliche Ausbildung zu gewährleisten, haben sich in Deutschland fünf Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD) in der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe zusammengeschlossen.
Einige Organisationen haben spezielle Aufgabengebiete übernommen: Bergrettungsdienst, Grubenrettung, Höhlenrettung, Luftrettung, Seenotrettung, Wasserrettung.
Die Hilfsorganisationen bieten zum Teil auch Zivildienstplätze an sowie die Möglichkeit der Verpflichtung im Katastrophenschutz (für sechs Jahre, anstatt Bundeswehr).
Die Abgrenzung einer Hilfsorganisation zu einem Hilfsverein fällt nicht immer leicht. Der Unterschied definiert sich aus dem Begriff Organisation: Führung, Kommunikation, Struktur und Arbeitsfähigkeit aus dem Stand heraus. Eine Hilfsorganisation ist in der Lage, ständig von einer Minute auf die andere eine große Menge Helfer zu mobilisieren. Ein Hilfsverein dagegen hat diese Fähigkeit nicht (mag alles andere auch gleich sein, z. B. Spendenverwaltung, Öffentlichkeitsarbeit, auch die Zahl der mithelfenden Personen bei Einzelprojekten, etc.).
Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und der Malteser Hilfsdienst sind als freiwillige Hilfsgesellschaften nach Artikel 26 des Genfer Abkommens I vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde anerkannt. Über eine Anerkennung im Sinne von Artikel 63 des Genfer Abkommens IV vom 12. August 1949 über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten verfügen neben diesen drei Organisationen auch der Arbeiter-Samariter-Bund und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) verleiht sozialen und karitativen Organisationen mit Sitz in Deutschland, die bestimmte Kriterien erfüllen, das DZI-Spendensiegel. Es steht für die nachprüfbare, sparsame und satzungsgemäße Verwendung der Spendengelder und damit für die Seriosität und Transparenz der geprüften Organisation.
In der Schweiz erteilt die Stiftung ZEWO gemeinnützigen Organisationen ein „Gütezeichen“, welches den verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit Spendengeldern bestätigt.
Siehe auch
- Portal:Hilfsorganisationen
- Nichtstaatliche Organisation, Ehrenamt
Weblinks
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