Hidden action

Hidden action

Asymmetrische Information (engl. asymmetric information) ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff und bezeichnet den Zustand, in dem zwei Vertragsparteien bei Abschluss und/oder Erfüllung eines Vertrags nicht über dieselben Informationen verfügen. Die Auseinandersetzung mit Problemen, die aus asymmetrischen Informationen resultieren, ist Gegenstand der Informationsökonomie (engl. economics of information) sowie der ökonomischen Analyse des (Privat-)Rechts.

Inhaltsverzeichnis

Neoklassik

Eine zentrale Annahme neoklassischer ökonomischer Modelle ist die vollständige Information, d. h. die Akteure kennen sämtliche Umweltzustände, Ergebnisse und können die Handlungen ihrer Vertragsparteien beobachten. Informationen sind kostenlos verfügbar, Verträge sind vollständig, ihre Erfüllung kann kostenlos beobachtet und vollständig durchgesetzt werden.

Trotz dieser intuitiv unrealistisch erscheinenden Annahme, können neoklassische Modelle in bestimmten Bereichen immer noch mit guten Ergebnissen verwendet werden, nämlich dann, wenn ein Partialmarkt dem perfekten Markt der Neoklassik nah kommt, zum Beispiel im Wertpapierhandel.

Neue Institutionenökonomik

In der Neuen Institutionenökonomik wurde dagegen explizit die Annahme begrenzter Rationalität[1] eingeführt. Informationsbeschaffung ist jetzt nicht mehr kostenlos, sondern verursacht Transaktionskosten[2]

Je nach Erklärungsziel unterscheidet man drei verschiedene Ansätze innerhalb der neuen Institutionenökonomik:

Das Problem asymmetrischer Information

Alle neoinstitutionalistischen Ansätze gehen von beschränkter Rationalität aus, allerdings wird das Problem asymmetrischer Information hauptsächlich in der Prinzipal-Agent-Theorie thematisiert. Betrachtet wird dabei eine Beziehung zwischen einem Auftraggeber (Principal/Prinzipal) und einem Auftragnehmer (Agent), die unter anderem dadurch gekennzeichnet ist, dass der Prinzipal über weniger Informationen verfügt als der Agent.

Man unterscheidet dabei drei Grundtypen asymmetrischer Information[3]:

Hidden characteristics

Beim Typ Hidden Characteristics (verborgene Eigenschaften) kennt der Prinzipal bestimmte, unveränderliche (bzw. nicht mehr kostenlos veränderbare) Eigenschaften des Agenten (oder der von ihm angebotenen Güter und Dienstleistungen) vor Vertragsabschluss nicht, er kann also die Qualität der angebotenen Leistung vor Vertragserfüllung (ex ante) nicht beurteilen. Da der Agent dem Prinzipal falsche Tatsachen vorspielen kann, besteht die Gefahr, dass es zu adverser Selektion (nachteiliger Auswahl) kommt, dass also systematisch unerwünschte Vertragspartner ausgewählt werden. Als Beispiel hierfür dient das berühmte Saure-Gurken-Problem von George A. Akerlof.

Ein weiteres Beispiel ist der Versicherungsmarkt, wenn die Versicherungen nicht beurteilen können, welches Risiko die Versicherten individuell darstellen.

Hidden action und Hidden information

Beim Typ Hidden action and hidden information (verborgene Handlungen und Informationen) treten die Informationsasymmetrien erst ex post auf, also nach Vertragsabschluss und während der Vertragserfüllung. Hidden action bedeutet, dass der Agent diskretionäre Spielräume hat, der Prinzipal seine Handlungen nicht (vollständig) beobachten kann. Hidden information liegt vor, wenn der Prinzipal zwar die Handlungen beobachten kann, deren Qualität aber (z. B. aufgrund mangelnder Fachkenntnis) nicht einschätzen kann.

Beispiele für Hidden action:

  • Arbeitsverhältnisse
  • Werkstattaufenthalt eines Autos
  • Versicherungsverhältnisse

Beispiele für Hidden information:

  • Patient-Arzt-Beziehung
  • Computertechniker
  • Verkäufer

In beiden Fällen ist das Problem, dass der Prinzipal auch nach Vertragserfüllung (ex post) nicht beurteilen kann, ob das Ergebnis durch qualifizierte Anstrengungen des Agenten erreicht wurde, oder ob (bzw. wie sehr) die Umweltzustände das Ergebnis beeinflusst haben. Wenn man zum Beispiel mit einem Schnupfen zum Arzt geht und Medikamente verschrieben bekommt, dann ist selten klar, ob die Besserung nicht auch ohne ärztliche Unterstützung eingetreten wäre ("Ein Schnupfen dauert eine Woche, geht man zum Arzt nur sieben Tage.") Dieses Unwissen kann der Agent opportunistisch ausnutzen, ohne nachträglich entlarvt zu werden, was als Moral Hazard bezeichnet wird.

Hidden intention

Der letzte Typ ist die Hidden Intention (verborgene Absicht). Selbst wenn der Prinzipal Möglichkeiten hat, das Handeln des Agenten zu beobachten, also wenn keine Hidden action- oder Hidden information-Probleme vorliegen, dann kann es in bestimmten Fällen immer noch zu Problemen dadurch kommen, dass der Prinzipal ex ante die Absichten des Agenten nicht kennt. Tätigt der Prinzipal Investitionen, die er nicht rückgängig machen kann (irreversible spezifische Investitionen, engl. sunk costs), kommt er in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Agenten. Er hat nach Vertragsschluss keine Möglichkeit mehr, den Agenten zu einem erwünschten Verhalten zu bewegen (kein glaubwürdiges Drohpotenzial). In diesem Zusammenhang spricht man von der Hold up-Gefahr, wenn der Agent dies ausnutzen kann, um sich selbst einen Vorteil auf Kosten des Prinzipals zu verschaffen. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Entführungs-/Erpressungsfall. Mit der Lösegeldübergabe hat der Prinzipal eine irreversible Investition getätigt und ist auf den guten Willen des Agenten angewiesen, dass dieser den verabredeten Teil (B. Freilassung von Geiseln) auch erfüllt. Ein anderes Beispiel ist die Mieterhöhung kurz nach Bezug (Umzugskosten als irreversible Investition) einer Wohnung.

Die Hold-up Gefahr stellt also kein Problem einer asymmetrischen Informationsverteilung, sondern vielmehr ein Problem unvollständiger Verträge dar.

Probleme und Lösungsmöglichkeiten

Asymmetrische Informationsverteilung bei Kooperationen kann sich sowohl vor als auch nach Abschluss eines Kooperationsvertrages auswirken. Ex ante stellt sich das Problem der Auswahl des richtigen Partners. Die asymmetrische Information verhindert vorteilhafte Vertragsbeziehungen. Es kommt ein schlechter Vertrag oder sogar überhaupt kein Vertrag zustande. Ex post, d. h. in einer Kooperation selbst, kann sich asymmetrische Informationsverteilung negativ auf die Stabilität der Kooperation auswirken. Deshalb muss man versuchen, das Problem der asymmetrischen Information in den Griff zu bekommen. Es existieren dabei unterschiedliche Mechanismen zum Abbau asymmetrischer Information oder zur Vermeidung der daraus resultierenden Folgen. Die dabei gegenüber der idealen Lösung entstehenden Kosten (im weitesten Sinne) bezeichnet man als Agency-Kosten.

Probleme am Beispiel eines Joint-Ventures

Anhand eines Joint Venture als spezieller Kooperationsform lassen sich asymmetrische Informationsverteilungen zwischen den Kooperationspartnern als Prinzipalen und den in das Joint Venture entsandten Kooperationsmanagern als Agenten verdeutlichen. Die ausgewählten Kooperationsmanager können im Vorfeld bewusst bestimmte Eigenschaften verbergen, z. B. indem sie größere Einsatzbereitschaft signalisieren oder bessere Sprachkenntnisse vortäuschen (hidden characteristics). Zudem können die Prinzipale nach Entsendung aufgrund der Unkenntnis kultureller Differenzen das Verhalten des Agenten nicht hinreichend beurteilen oder aufgrund geographischer Distanz nicht beobachten. Daraus entstehen für den Agenten Handlungsspielräume für Leistungszurückhaltung (hidden information/hidden action). Die spezifischen Investitionen der Prinzipale in das Joint Venture können durch das nicht vertragskonforme Verhalten des Agenten, z. B. infolge der Androhung der Abwanderung oder einer nachlässigen Geschäftstätigkeit, ausgebeutet werden (hidden intention).

Hidden characteristics

Hierbei kommen als Lösungswege in Frage die Beseitigung der Informationsasymmetrie oder die Interessenangleichung.

Beseitigung der Informationsasymmetrie

Lösungsmöglichkeiten bietet dazu die Prinzipal-Agent-Theorie:

Durch Signaling (Signalisieren, Signalgebung) kann der Agent seine Eigenschaften signalisieren. Hierbei nimmt der Agent Kosten auf sich, um ein bestimmtes Signal zu produzieren, hierbei muss der Nutzen der Signalproduktion (Vorteile abzüglich Kosten) für erwünschten Agenten positiv, für unerwünschte Agenten dagegen negativ sein. Beispiele für Signaling sind Hochschuldiplome, Dekra-Gebrauchtwagensiegel und ähnliches.

Wenn der Prinzipal dagegen Kosten auf sich nimmt, um mehr über die relevanten Charakteristiken der Agenten zu erfahren, bezeichnet man das als Screening. Beispiel hierfür sind Assessment-Center, Probefahrten und ähnliches.

Durch ein geeignetes Vertragsmenü kann man Self selection erreichen. Hierbei bietet der Prinzipal verschiedene Verträge an, so dass für die unterschiedlichen Typen von Agenten jeweils nur ein Vertrag optimal ist. Beispiele sind Versicherungsverträge mit unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen. Schlechte Risiken wählen den in der Regel wesentlich teureren Tarif ohne Selbstbeteiligung, während gute Risiken eine höhere Selbstbeteiligung bei niedrigeren Beiträgen akzeptieren.

Interessenangleichung

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Verträge so zu konstruieren, dass nur erwünschte Agenten diese unterzeichnen würden. Nur sie besitzen ein Eigeninteresse, unter diesen Bedingungen die Leistung anzubieten. Beispiele sind Garantien, Reputationen etc.

Hidden action und Hidden information

Hierbei ist Hauptmittel zum Abbau der Risiken die Interessenangleichung, zum Beispiel durch Ergebnisbeteiligung des Agenten (anreizkompatibler Vertrag). Die Agenten werden aus Eigeninteresse die vom Prinzipal erwünschte Leistung erfüllen. Beispiele sind Aktienoptionspläne für Manager sowie Produkthaftungsgesetze, Reputation und ähnliches. Hierbei ist das Problem, dass die Principal-Agent-Theorie von einem risikoneutralen Prinzipal, aber einem risikoaversen Agenten ausgeht, so dass bei einer Ergebnisbeteiligung der Agent ein erhöhtes Risiko tragen muss, was für ihn mit Kosten verbunden ist.

Durch Monitoring (Überwachung) kann der Prinzipal versuchen, die Handlungen des Agenten beobachtbar und sanktionierbar zu machen. Dies verursacht jedoch Monitoring-Kosten; beispielhaft seien die Corporate Governance Aktivitäten genannt.

Costly state verification

Lösung mittels Anreizverträgen, welche Zahlungsmodalitäten sowie einen Kontrollmechanismus festlegen.

Hidden intention

Der Hold up-Gefahr kann man nur mittels Interessenangleichung begegnen. Beispiele sind Sicherheiten, langfristigere Verträge und Gegengeschäfte (gegenseitige hold up-Situation). Hold-up bedeutet, dass ein Vertragspartner einen Spielraum zu seinen Gunsten ausnutzt, der andere dieses Verhalten aber beobachten kann. Beispiele: Betrug, Vertragslücken, ungünstige Vertragsgestaltung.

Wichtig ist dabei zu betonen, dass es sich bei der Hold-up Gefahr nicht um ein Problem asymmetrischer Information handelt.

Lösungsansätze:

  • Kooperation durch Hierarchie ersetzen
  • Pfand oder Sicherheiten

Staatliche Lösungen und Markt-Lösungen

Unabhängig davon, ob der Staat Lösungen anbietet (staatliche Zertifizierungen, staatliche Abschlüsse als Signalling, Produkthaftungsgesetz, Gewährleistungsrecht, Mindeststandards), oder ob die Vertragsparteien durch ihren bilateralen Vertrag die aus der Informationsasymmetrie resultierenden Probleme lösen wollen, es kommt immer zu Agency-Kosten. Die ideale Lösung, die bei vollständiger Rationalität und vollständigen Verträgen in der Neoklassik erreichbar wäre, kommt nicht zustande.

Da der Staat aber vereinheitlichte Institutionen bereitstellt, geht die Neue Institutionenökonomik davon aus, dass diese staatlichen Institutionen den Vertragsparteien den Vertragsabschluss erleichtern, da sie auf diese Institutionen Bezug nehmen können. Beispiel: Wenn ein Kunde in ein Kaufhaus geht, muss er die irgendwo ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht durchlesen, da diese ihn nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Das Kaufhaus wiederum muss wenig Kosten aufwenden, um ihm eine 2-jährige Gewährleistung zu versprechen, da diese bereits gesetzlich vorgeschrieben ist.

Da aber - trotz staatlich vereinheitlichter Institutionen - weiterhin private Signale gesetzt werden (zum Beispiel geben manche Autohersteller drei Jahre Garantie), schließt die staatliche Regulierung eine Marktlösung nicht aus. Sie setzt in manchen Bereichen nur gewisse Mindeststandards, zum Beispiel im Verbraucherschutz, da der Staat davon ausgeht, dass sich keine vertretbare Marktlösung einstellt. Da es aber unter der Annahme beschränkter Rationalität niemals zu einem effizienten Marktgleichgewicht im Sinne der Neoklassik kommt, fällt es schwer, hier Vorteilhaftigkeitsaussagen zu treffen, zumal wenn man - wie im Verbraucherschutz - auch außerökonomische Wertaussagen (Gesundheit) in die Argumentation mit einbezieht.

Literatur

Bücher

  • Fleischer, Holger: Informationsasymmetrie im Vertragsrecht, C.H. Beck, München 2000. ISBN 3-406-46933-7.
  • Laffont, J.-J. und Martimort, David: The Theory of Incentives. The Principal-Agent Model, Princeton und Oxford: Princeton University Press, 2002, ISBN 0-691-09184-6.
  • Macho-Stadler, I. und Perez-Castrillo, J. David: An Introduction to the Economics of Information. Incentives and Contract, 2. Aufl., Oxford und New York: Oxford University Press, 2001, ISBN 0-19-924325-5.
  • Picot/Dietl/Frank: Organisation, 4. Aufl., Stuttgart: Schäffer-Poeschel, 2005, ISBN 3-7910-2371-3
  • Slaghuis, Bernd: Vertragsmanagement für Investitionsprojekte, Quantitative Projektplanung zur Unterstützung des Contract Managements unter Berücksichtigung von Informationsasymmetrie. 2005, ISBN 3631542100

Aufsätze

  • Akerlof, G. A.: The Market for "Lemons", In: Quarterly Journal of Economics, Vol. 84 (1970), S. 488-500
  • Jensen/Meckling: Theory of the firm: Managerial behavior, agency costs, and ownership structure, In: Journal of Financial Economics, Vol. 3 (1976), S. 305-360
  • Stiglitz, Joseph: The Contributions of the Economics of Information to Twentieth Century Economics, In: The Quarterly Journal of Economics, Vol. 115, 2000, S. 1441-1478, online: [1] (kostenlos).
  • Spiwoks/Bizer/Hein: Informational Cascades: Erklärung für rationales Herdenverhalten oder nur eine Fata Morgana?, In: Sofia-Diskussionsbeiträge zur Institutionenanalyse, Nr. 06-3, online: [2]

Quellen

  1. Herbert Simon (1959). Theories of decision making in economics and behavioural science. American Economic Review, Vol. 49, No. 3, S. 253 - 283.
  2. Oliver E. Williamson (1983) Markets and Hierarchies : Analysis and Antitrust Implications, Free Press, ISBN 0-029-34780-7
  3. Vgl. dazu zum Beispiel Picot/Dietl/Frank: Organisation, 2. Aufl., Stuttgart: Schäffer-Poeschel, 1999, S. 88 ff.

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