- Hilfsgesellschaft
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Die Hilfsgesellschaft ist ein Begriff aus den Genfer Konventionen, genauer aus dem I. Zusatzprotokoll. Er bezeichnet im Wesentlichen die nationalen Gesellschaften des Roten Kreuzes, aber auch andere Hilfsorganisationen, die als sogenannte "freiwillige Hilfsgesellschaft" im Sinne der Genfer Abkommen staatlich anerkannt sind.
Zitat aus Art. 8 Buchst. c) Punkt ii): "… und anderer freiwilliger nationaler Hilfsgesellschaften, die … ordnungsgemäss anerkannt … sind"
In Deutschland sind als nationale Hilfgesellschaft das Deutsche Rote Kreuz sowie der Malteser Hilfsdienst und die Johanniter-Unfall-Hilfe per Gesetz seit dem 11. Dezember 2008 anerkannt.
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