- Hochstapelei
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Hochstapler sind Personen, die mehr scheinen wollen als sie sind, indem sie einem höheren gesellschaftlichen Rang, eine bessere berufliche Position oder ein größeres Vermögen vortäuschen, häufig in der Absicht des Betrugs.
Inhaltsverzeichnis
Etymologie
Der Begriff Hochstapler bedeutete ursprünglich Bettler. Stapeln entstammt einer Theorie zufolge aus dem Rotwelsch und bedeutete betteln, tippeln. Die Silbe hoch wiederum besagt, dass die Person sich als vornehm ausgibt.
1851 wird ein Hochstapler in dem Buch Die gefährlichen Klassen Wiens definiert als „ein gefährlicher Bettler, der mit falschen Attesten über erlebte Unglücksfälle oder dergleichen und, indem er gewöhnlich adlige Namen und Titel sich beilegt, vorzüglich die höheren Stände brandschatzt.“[1]
Beispiele aus der Rechtsgeschichte
Geradezu klassisch war in dieser Beziehung das Verhalten des späteren Schriftstellers Karl May in den Jahren 1864-1870: Er gab sich als Augenarzt Dr. Heilig aus, als Seminarlehrer, als Mitglied der Geheimpolizei und als Neffe eines Pflanzungsbesitzers aus Martinique.
In der mittelalterlichen Geschichte gibt es verschiedene Beispiele für falsche Herrscher. Ein bekanntes deutsches Beispiel ist Tile Kolup, der 1284 viele glauben machte, er sei der längst verstorbene Kaiser Friedrich II. König Rudolf von Habsburg ließ ihn am 7. Juli 1285 in Wetzlar verbrennen.
Der Hochstapler Gert Postel konnte als gelernter Postbote einen Oberarztposten in der Psychiatrie bekleiden und nimmt für sich in Anspruch, die Rechtspolitik mit seinem Fall beeinflusst zu haben. Postel sagte in einem Interview: „Ich habe mich in der Psychiatrie als Hochstapler unter Hochstaplern gefühlt“.
Jürgen Harksen erschwindelte Millionen mit Anlagebetrug, mit denen er einen aufwendigen Lebensstil finanzierte.
Die Geldgier seiner Mitmenschen nutzte der Hauptschullehrer Winfried Bornemann, der als „Carola von Gästern“ Prominente anschrieb, sich ihnen als vermögende ältere Dame vorstellte und den Angeschriebenen mitteilte, „sie“ wolle sie zu Alleinerben einsetzen. Die Reaktionen der Prominenten sind in dem Buch „Bornemanns lachende Erben?“ nachzulesen. Dieser Fall belegt auch, dass nicht jede Form der Hochstapelei strafbar ist; Bornemann hat gegen kein Gesetz verstoßen.
Strafbarkeit
Hochstapelei als solche ist nicht strafbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie aber einen der folgenden Straftatbestände erfüllen:
- Betrug (strafbar in Deutschland nach § 263 Strafgesetzbuch),
- Urkundenfälschung (strafbar in Deutschland nach § 267 Strafgesetzbuch),
- Amtsanmaßung (strafbar in Deutschland nach § 132 Strafgesetzbuch) oder
- Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (strafbar in Deutschland nach § 132a Strafgesetzbuch).
Die Voraussetzungen für einen Betrug liegen vor, wenn der Hochstapler sein Opfer durch Vortäuschung falscher Tatsachen (hier: über seine Identität) schädigt. Eine Urkundenfälschung besteht im Wesentlichen darin, dass jemand mit einem falschen Namen unterschreibt. Im Fall einer Amtsanmaßung führt der Hochstapler Handlungen aus, zu deren Ausführung nur Amtspersonen berechtigt sind. „Unrechtmäßige Führung akademischer Grade“ wird einem Hochstapler vor allem dann vorgeworfen, wenn er sich zum Beispiel zu Unrecht „Doktor“ nennt.
Eine Ordnungswidrigkeit begeht der Hochstapler, wenn er sich unbefugt mit einem staatlich geschützten Berufstitel bezeichnet.
Sieht man Hochstapler nicht als bloße Kriminelle (die sie nicht in jedem Fall sein müssen, z.B. dann nicht, wenn sie die o.g. „Fallen“ meiden), so verweist ihre Maskerade auf die Problematik der Identität und gesellschaftlicher Rollen.
Das Motiv der „Hochstapelei“ in der Literatur (Auswahl)
- Gottfried Keller: Kleider machen Leute. In: Die Leute von Seldwyla, (Novellensammlung), Stuttgart 1874
- Thomas Mann: Die Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull. Der Memoiren erster Teil (mehr nicht erschienen). Fischer, Frankfurt/M. 2004, ISBN 3-10-348129-2 (Nachdruck der Ausgabe Frankfurt/M. 1954)
- Carl Zuckmayer: Der Hauptmann von Köpenick. Ein deutsches Märchen in drei Akten. Fischer-Taschenbuchverlag, Frankfurt/M. 2008, ISBN 978-3-596-90039-8 (Vorbild für die Titelfigur war Wilhelm Voigt; siehe auch: Köpenickiade).
- Peter Kurth: Anastasia, die letzte Zarentochter. Das Geheimnis der Anna Anderson. Lübbe, Bergisch Gladbach 1989, ISBN 3-404-11511-2 (amerikanisches Original: Anastasia: the Riddle of Anna Anderson. 1983)
- Natalie Zemon Davis: Die wahrhaftige Geschichte von der Wiederkehr des Martin Guerre. Wagenbach-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-8031-2498-0
- Andreas Izquierdo: Der König von Albanien. Rotbuch-Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-86789-015-1 (Roman über den Hochstapler und Schausteller Otto Witte).
Das Motiv der „Hochstapelei“ im Film (Auswahl)
- Kurt Hoffmann (Regie): Die Bekenntnisse des Hochstaplers Felix Krull. Home Entertainment, München 2004 (1 DVD, mit Horst Buchholz, Liselotte Pulver, Ingrid Andree und anderen)
- Helmut Käutner (Regie): Der Hauptmann von Köpenick). Home Entertainment, München 2006 (1 DVD, mit Heinz Rühmann, Martin Held, Wolfgang Neuss und anderen)
- Anatol Litvak (Regie): Anastasia
- Rainer Woffhardt (Regie): Der Hauptmann von Köpenick. Tragikomödie. Film 101, München 2008, (1 DVD; mit Rudolf Platte, Alexander Kerst, Joachim Teege und anderen)
- Daniel Vigne: Die Rückkehr des Martin Guerre. 1982 1 DVD, mit Gerard Depardieu, Natalie Baye, Dominique Pinon und anderen)
- Steven Spielberg: Catch Me If You Can, 2002 (die Geschichte des Hochstaplers Frank William Abagnale Jr.).
- Auch die U.S.-Fernsehserie Pretender (1996-2000) behandelt Hochstapelei, wenn auch in nicht krimineller Bedeutung..
- Weiterhin handelt der Film Der talentierte Mr. Ripley von 2000 ebenfalls von der Hochstapelei.
- Alexander Adolph (Buch und Regie): Die Hochstapler. Deutschland 2007.
Literatur
- Stephan Porombka: Felix Krulls Erben. Zur Geschichte der Hochstapelei im 20. Jahrhundert. Bostelmann & Siebenhaar, Berlin 2001. (vergriffen; als Taschenbuch: Blumenkamp, Hannover 2008, ISBN 978-3981068542
Einzelnachweise
- ↑ Adolf Storfer, Wörter und ihre Schicksale, Berlin 1935, S. 178
Siehe auch
Weblinks
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