Hochstapelei

Hochstapelei

Hochstapler sind Personen, die mehr scheinen wollen als sie sind, indem sie einem höheren gesellschaftlichen Rang, eine bessere berufliche Position oder ein größeres Vermögen vortäuschen, häufig in der Absicht des Betrugs.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Der Begriff Hochstapler bedeutete ursprünglich Bettler. Stapeln entstammt einer Theorie zufolge aus dem Rotwelsch und bedeutete betteln, tippeln. Die Silbe hoch wiederum besagt, dass die Person sich als vornehm ausgibt.

1851 wird ein Hochstapler in dem Buch Die gefährlichen Klassen Wiens definiert als „ein gefährlicher Bettler, der mit falschen Attesten über erlebte Unglücksfälle oder dergleichen und, indem er gewöhnlich adlige Namen und Titel sich beilegt, vorzüglich die höheren Stände brandschatzt.“[1]

Beispiele aus der Rechtsgeschichte

Geradezu klassisch war in dieser Beziehung das Verhalten des späteren Schriftstellers Karl May in den Jahren 1864-1870: Er gab sich als Augenarzt Dr. Heilig aus, als Seminarlehrer, als Mitglied der Geheimpolizei und als Neffe eines Pflanzungsbesitzers aus Martinique.

In der mittelalterlichen Geschichte gibt es verschiedene Beispiele für falsche Herrscher. Ein bekanntes deutsches Beispiel ist Tile Kolup, der 1284 viele glauben machte, er sei der längst verstorbene Kaiser Friedrich II. König Rudolf von Habsburg ließ ihn am 7. Juli 1285 in Wetzlar verbrennen.

Der Hochstapler Gert Postel konnte als gelernter Postbote einen Oberarztposten in der Psychiatrie bekleiden und nimmt für sich in Anspruch, die Rechtspolitik mit seinem Fall beeinflusst zu haben. Postel sagte in einem Interview: „Ich habe mich in der Psychiatrie als Hochstapler unter Hochstaplern gefühlt“.

Jürgen Harksen erschwindelte Millionen mit Anlagebetrug, mit denen er einen aufwendigen Lebensstil finanzierte.

Die Geldgier seiner Mitmenschen nutzte der Hauptschullehrer Winfried Bornemann, der als „Carola von Gästern“ Prominente anschrieb, sich ihnen als vermögende ältere Dame vorstellte und den Angeschriebenen mitteilte, „sie“ wolle sie zu Alleinerben einsetzen. Die Reaktionen der Prominenten sind in dem Buch „Bornemanns lachende Erben?“ nachzulesen. Dieser Fall belegt auch, dass nicht jede Form der Hochstapelei strafbar ist; Bornemann hat gegen kein Gesetz verstoßen.

Strafbarkeit

Hochstapelei als solche ist nicht strafbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sie aber einen der folgenden Straftatbestände erfüllen:

  • Betrug (strafbar in Deutschland nach § 263 Strafgesetzbuch),
  • Urkundenfälschung (strafbar in Deutschland nach § 267 Strafgesetzbuch),
  • Amtsanmaßung (strafbar in Deutschland nach § 132 Strafgesetzbuch) oder
  • Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (strafbar in Deutschland nach § 132a Strafgesetzbuch).

Die Voraussetzungen für einen Betrug liegen vor, wenn der Hochstapler sein Opfer durch Vortäuschung falscher Tatsachen (hier: über seine Identität) schädigt. Eine Urkundenfälschung besteht im Wesentlichen darin, dass jemand mit einem falschen Namen unterschreibt. Im Fall einer Amtsanmaßung führt der Hochstapler Handlungen aus, zu deren Ausführung nur Amtspersonen berechtigt sind. „Unrechtmäßige Führung akademischer Grade“ wird einem Hochstapler vor allem dann vorgeworfen, wenn er sich zum Beispiel zu Unrecht „Doktor“ nennt.

Eine Ordnungswidrigkeit begeht der Hochstapler, wenn er sich unbefugt mit einem staatlich geschützten Berufstitel bezeichnet.

Sieht man Hochstapler nicht als bloße Kriminelle (die sie nicht in jedem Fall sein müssen, z.B. dann nicht, wenn sie die o.g. „Fallen“ meiden), so verweist ihre Maskerade auf die Problematik der Identität und gesellschaftlicher Rollen.

Das Motiv der „Hochstapelei“ in der Literatur (Auswahl)

Das Motiv der „Hochstapelei“ im Film (Auswahl)

Literatur

  • Stephan Porombka: Felix Krulls Erben. Zur Geschichte der Hochstapelei im 20. Jahrhundert. Bostelmann & Siebenhaar, Berlin 2001. (vergriffen; als Taschenbuch: Blumenkamp, Hannover 2008, ISBN 978-3981068542

Einzelnachweise

  1. Adolf Storfer, Wörter und ihre Schicksale, Berlin 1935, S. 178

Siehe auch

Weblinks


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