Hochstift Paderborn

Hochstift Paderborn
Dieser Artikel behandelt das historische Territorium Fürstbistum Paderborn. Für das römisch-katholische Bistum siehe Erzbistum Paderborn. Für die heutige Region siehe Hochstift Paderborn (Region) – vgl. Paderborn (Begriffsklärung).
Territorium im
Heiligen Römischen Reich
Fürstbistum Paderborn
Wappen
Karte
Das Stift Paderborn und Nachbarterritorien 1789
Alternativnamen Fürstbistum, Hochstift - Paderborner Land
Entstanden aus im 14. Jahrhundert herausgebildet aus Herzogtum Sachsen
Regierungsform Wahlfürstentum/Ständestaat
Staatsoberhaupt Fürstbischof, Administrator oder in Vakanz: Domkapitel
Heutige Region/en DE-NW
Reichstag 1 Virilstimme auf der geistlichen Bank im Reichsfürstenrat
Reichsmatrikel 1521 = 18 Reiter, 34 Fußsoldaten, 120 Gulden – 1663 = 18 Reiter, 33 Fußsoldaten, 352 Gulden
Reichskreis Niederrheinisch-Westfälisch
Konfession/Religionen römisch-katholisch, Anfang 16. Jahrhundert größtenteils lutherisch, große jüdische Minderheit
Sprache/n Deutsch, Niederdeutsch, Lateinisch
Aufgegangen in untergegangen 1802 (de facto)/1803 (amtlich) an Königreich Preußen (Fürstentum Paderborn)

Das Fürstbistum Paderborn (synonym mit Hochstift oder (zeitgenössisch üblich) Stift Paderborn) war ein Ständestaat und geistliches Territorium des Heiligen Römischen Reiches im östlichen Westfalen, bestehend vom Hochmittelalter (14. Jahrhundert) bis 1802/03. Es war der weltliche Herrschaftsbereich der Fürstbischöfe von Paderborn im Gegensatz zum größeren Bereich der Diözese, des geistlichen Seelsorgebereichs des Bistums Paderborn. Seit dem 16. Jahrhundert war das Stift Teil des Niederrheinisch-Westfälischen Reichskreises.

Administrative Gliederung des Stiftes im 18. Jahrhundert
Blaeu, 1645
Matthäus Seutter: Karte des Fürstbistums um 1750

Inhaltsverzeichnis

Geografie

Das Fürstbistum Paderborn umfasste in etwa das Gebiet der heutigen nordrhein-westfälischen Kreise Paderborn und Höxter mit Ausnahme des Bereiches um die Stadt Höxter, der das Territorium der Fürstabtei Corvey (ab 1779 Fürstbistum) bildete. Essentho, Meerhof, Oesdorf und Westheim des früheren Amtes Wünnenberg im ehemaligen Kreis Büren sind heute Teil der Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis. Das Amt Lügde (heute Kreis Lippe) war spätestens ab 1618 integraler Bestandteil des Hochstifts. Eine gemeinsame paderbornisch-lippische Verwaltung existierte seit dem 14. Jahrhundert für die Samtämter Oldenburg-Stoppelberg und Schwalenberg. Grevenhagen bildete eine lippische Exklave im Stift. Der Kernbereich des ehemaligen Fürstbistums liegt beiderseits des Eggegebirges zwischen Senne und Warburger Börde, zwischen Weser und Sauerland, gegliedert in den durch die Egge getrennten östlichen Oberwaldischen und den westlichen Unterwaldischen Distrikt. Die Diözese umfasste stets weitere Gebiete, so auch die meisten nördlichen, südlichen und östlichen (oft nicht katholischen) Nachbarterritorien des Fürstbistums. Nachbarländer des Territoriums waren die Fürstentümer Lippe, Braunschweig-Wolfenbüttel und Waldeck, die Grafschaften Ravensberg (Brandenburg-Preußen), Pyrmont und Rietberg, die Landgrafschaft Hessen-Kassel, das Fürstentum Calenberg-Göttingen/Kurfürstentum Braunschweig-Lüneburg, das Herzogtum Westfalen und die Fürstabtei Corvey.

Geschichte

Auf dem Gebiet des Bistums entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte das Territorium Fürstbistum Paderborn, das erst in der Neueren Neuzeit durch preußische Besetzung 1802 aufgelöst wurde. Von einer Landeshoheit bzw. Staatlichkeit des Fürstbistums kann nur vom Hochmittelalter (14. Jahrhundert) bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts gesprochen werden.

Paderborner Bischöfe als Landesherren

Der Begründer des Fürstbistums Bernhard V. (1321–1341)
Der protestantische Fürstbischof Heinrich IV. (1577–1585)
Der Bischof der Gegenreformation: Dietrich IV. (1585–1618)
Der aufgeklärte Landesfürst Ferdinand II. (1661–1683)
Der späte Reformer Wilhelm Anton (1763–1782)

Die Liste der Bischöfe von Paderborn ist lang. Seit dem 8. Jahrhundert sind 66 Bischöfe bekannt. Etwa 28 Landesherren waren seit dem 14. Jahrhundert bis 1802 Fürstbischöfe im heutigen Verständnis. Hathumar (806–815) war der erste Bischof von Paderborn, Bernhard V. (1321–1341) gilt als der erste Fürstbischof. Franz Egon (seit 1789) war das letzte Landesoberhaupt, bis 1825 war er weiter der kirchliche Oberhirte der Diözese. Zu den bedeutendsten Fürstbischöfen zählen neben dem Schöpfer der ersten Landesverfassung „Privilegium Bernhardi“ Bernhard V. und Heinrich III., der als erster Landesherr wirklich zwischen seinen geistlichen und weltlichen Aufgaben trennte. In den folgenden Jahrhunderten bedienten sich die meisten Landesherren der Weihbischöfe, die das geistliche Amt ausführten. Während der Reformationszeit war mit Heinrich IV. sogar ein Protestant Landesherr geworden.

Als neuzeitlich bedeutendster Fürstbischof trat zunächst Dietrich IV. in Erscheinung, trotz der Forcierung der Hexenprozesse war er der Gründer der ersten westfälischen Universität. Eine kulturelle und geistige Blüte verschaffte dem kleinen Territorium Bischof Ferdinand II. (1661–1683). Seine hervorragenden Kontakte zum päpstlichen Hof in Rom ließen das Hochstift eine eigenständige Rolle spielen. Beide Bischöfe aus dem Hause von Fürstenberg konzentrierten sich auf ihr Land und waren wissenschaftlich interessierte Stifter und Bauherren des Hochbarock. Als später aufgeklärter Reformer kann Bischof Friedrich Wilhelm gelten, auch wenn seine Reformen vor dem Untergang des geistlichen Territoriums keinen Schutz boten. Insgesamt sind nur diejenigen Bischöfe auch erfolgreich gewesen, die sich auf das Paderborner Territorium konzentrierten konnten und überwiegend dort regierten. Auf der anderen Seite boten die auswärtigen Landesherren, die in Personalunion mit anderen geistlichen Territorien standen, einen gewissen, und wie das Beispiel Clemens August zeigt, oft vergeblichen außenpolitischen Schutz vor Annexion größerer weltlicher Territorialstaaten.

Vorgeschichte

Bistumsgründung durch die Karolinger

Das Bistum Paderborn wurde in Sachsen 799 durch Papst Leo III. und den fränkischen König Karl den Großen im Pfalzort Paderborn errichtet. Ein genaues Datum ist nicht überliefert. Schon Jahre zuvor wurde die Bistumsgründung durch die Franken vorbereitet. Der Gründung dienten seit 798 Enteignungen altsächsischen Eigentums. Im Jahre 799 floh Papst Leo III. vor römischen Unruhen zu Karl nach Paderborn. Die Bistumsgründung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Flucht Leos III. aus Rom und den sich anschließenden Verhandlungen mit Karl in Paderborn zur Wiederbegründung des weströmischen Kaisertums. Nur ein Jahr später ließ sich Karl in Rom zum neuen römischen Kaiser krönen. Dem Bistum Würzburg unterstehend war das Bistum in den ersten Jahren noch nicht eigenständig. Schon der erste Bischof, der Sachse Hathumar, wurde in Würzburg ausgebildet. Um 805 erst ist das Wirken des ersten Bischofs im Bistum selbst nachweisbar. Zahlreiche Reichsversammlungen sind auch nach Karl im damals wichtigsten Bistum des alten Sachsens nachweisbar: Ludwig der Fromme 815, Ludwig der Deutsche (840, 845). Eine erste rechtliche Aufwertung erfuhr das Bistum 822 durch Ludwig den Frommen mit der Verleihung der Immunität, die adlige Gerichtsbefugnisse im Territorium ausschloss. Karl III. übertrug 885 dem Domklerus das Recht der freien Bischofswahl. Eine in der Geisteswelt des frühen Mittelalters nicht minder wichtige religiöse und Aufwertung erfuhr das Bistum durch zahlreiche Stifts- und Klostergründungen (Corvey 822, Böddeken 836, Niggenkerken 863, Neuenheerse 868) und Reliquientranslationen: Hl. Liborius nach Paderborn und St. Veit nach Corvey 836.

Ottonische Blütezeit

Ende des 9. Jahrhunderts führten die Streitigkeiten um das Erbe der Karolinger im Frankenreich auch im Bistum Paderborn zu Konflikten zwischen den fränkischen Haus der Konradiner und dem (ost-)sächsischen Haus der Liudolfinger, den späteren Ottonen. Das Bistum lag am handelspolitisch wichtigen Hellweg zwischen dem Hausbesitz der Liudolfinger im Harz/Magdeburgischen und dem niederrheinischen Königsbesitz und Aachen. Der liudolfingisch geprägte Bischof Meinwerk (1009–1036) verstand es, die Nähe zu den neuen Königen aus Sachsen für sich und sein Bistum zu nutzen. Wirtschaftlich und politisch erlebte das Bistum unter Meinwerk eine zweite Blütezeit, der als Musterbeispiel eines königsnahen Reichsbischofs gelten konnte.

Regionale Beschränkung

Machtpolitische und erste territoriale Freiheiten, die Meinwerk dem Bistum verschafft hatte, wurden in der Folgezeit, als das deutsche Königtum im 12. Jahrhundert mit den Staufern seinen Schwerpunkt nach Süddeutschland verschob, eingeschränkt. Das nun nicht mehr zentral liegende und damit in seiner überregionalen Bedeutung eingeschränkte Bistum geriet in regionale Konflikte, die auch durch den Investiturstreit verschärft wurden. Vor allem die Grafen von Werl und später insbesondere die Erzbischöfe von Köln suchten eine territoriale Ausweitung auf Kosten des Bistums Paderborn. Bei der Zerschlagung des Herzogtums Sachsen 1180 durch Barbarossa nach der Entmachtung Herzog Heinrichs des Löwen wurde das Bistum dem neuen Herzogtum Westfalen und Engern zugeschlagen; die Herzogswürde erhielt der Erzbischof von Köln.

Kölnisch-Paderbornischer Konflikt

Die regionale Schwäche des Bistums führte zunächst zu Konflikten mit den unmittelbaren Nachbarn. Die Grafen von Schwalenberg, die Edelherren von Brakel und die Grafen von Everstein, die Erzbischöfe von Mainz, die Herren von Schöneberg, die Herren von Büren und die Edelherren zur Lippe ließen die weltliche Herrschaft auf ein Minimum beschränkt.

Gleichzeitig emanzipierte sich die Stadt Paderborn von der Bischofsmacht. Die Erzbischöfe von Köln suchten auch in der Bürgerschaft Verbündete zur Schwächung des Paderborner Bischofs. So bewegten die Kölner Erzbischöfe Philipp von Heinsberg (1167–1191) und Engelbert I. von Berg (1216–1225) Klöster und Stifte zum Abschluss von Bündnissen mit Köln. Engelbert unterstützte 1217 die Selbstbestimmung der Stadt Paderborn. Auch die Gründung und Aufwertung von Städten im Herzogtum Westfalen wurden von ihm unterstützt (unter anderem Werl, Geseke, Brilon, Obermarsberg und Rüthen).

Nach Engelberts Ermordung 1225 wurde der Druck Kölns auf Paderborn zunächst abgeschwächt. Aber schon Konrad von Hochstaden setzte als Kölner Erzbischof den Expansionskurs seiner Vorgänger fort. Da mit Bischof Simon I. (1247–1277) erstmals auch ein Paderborner Bischof eine aktive Territorialpolitik betrieb, kam es zur gewaltsamen Konfrontation. In der Schlacht auf dem Wülferichskamp 1254 bei Dortmund schlugen die Kölner die Paderborner Truppen. Das Paderborner Bistum drohte nun ganz an Köln zu fallen.

Die Schlacht von Worringen am 5. Juni 1288 beendete die Kölner Expansion jäh. Köln musste sich auf das Territorium Herzogtum Westfalen und den bloßen Titel des Herzogtums Westfalen-Engern beschränken. Die Auseinandersetzungen zwischen Paderborn und Köln sollten für das kommende Jahrhundert ausgesetzt werden, da sich beide Herrschaften um den inneren Ausbau ihrer Territorien kümmerten.

Die Entstehung der fürstlichen Landesherrschaft und Verwaltung

Waren die Bischöfe seit dem 9. Jahrhundert Gerichtsherren über ihre Bauern auf ihrem Hausbesitz, so entwickelten sich unter Bischof Bernhard II. erste weltliche Amtsträgerschaften auch anderer Gebiete des Bistums. Die Grafen von Schwalenberg-Waldeck übergaben dem Bischof das wichtige Vogtei-Amt, das eigentlich die weltliche Vertretung des Bischofes darstellte. Nunmehr waren geistliche und weltliche Aufgaben in Bernhards II. Hand. Auch die wachsende Bedeutungslosigkeit des Königsdienstes der sächsischen Paderborner Bischöfe ließ Raum für den Ausbau der territorialen Herrschaft.

Bischof Bernhard V. gilt als der eigentliche Schöpfer des Fürstbistums Paderborn. Schon unter seinen direkten Vorgängern Günther I. und Dietrich II. war er der eigentliche Kopf der Landesherrschaft. Auf der einen Seite verdankte er seine Macht den erstarkten Landständen[1], auf der anderen Seite konnte er durch ein neues Grundgesetz seine Macht durch Einbindung der ständischen Macht des Adels, des Domkapitels und der Städte für sich nutzen. Erstmals 1309 wurde ein ständischer Rat geschaffen, der aus je vier Domherren und Ministerialen und je zwei Bürgern der Städte Warburg und Paderborn bestand. Die gegenseitige Abhängigkeit, zumal in einer krisenhaften Situation, formten allmählich verfassungsähnliche Gesetze heraus, die mehr und mehr das Fürstbistum Paderborn herauskristallisierten.

Neben den verfassungsrechtlichen Neuregelungen sind für die Jahre von Bischof Bernhard V. auch die umfangreichen Stadtgründungen von Bedeutung. In kaum einem Gebiet Westfalens hat es im Mittelalter eine ähnliche Dichte von Städten gegeben. Hierbei legte er neben den Neugründungen besonderen Wert auf die Konsolidierung der Herrschaft. In seiner Zeit rundete sich das Gebiet das Hochstiftes so ab, wie es bis zu seinem Ende 1802/03 bestehen sollte.

Bernhards V. militärische und städtebauliche Maßnahmen führten das Land aber auch in eine schwere finanzielle Krise, zu deren Beilegung wieder ein Verfassungsakt notwendig wurde. Im Privilegium Bernhardi wurden die adeligen Landstädte und der Fürstbischof auf einen gegenseitigen Beistandspakt eingeschworen. Auch die Städte folgten dem Beispiel.

Die Städtegründungen waren vor allem Maßnahmen zur Schaffung landesherrlicher Infrastruktur. Seit dem Ende des 13. Jahrhunderts bildeten sich Ämter, die vor allem der steuerlichen, polizeilichen, militärischen und rechtlichen Kontrolle dienten. Dies erfolgte nicht zentralistisch, sondern ungleich, basierend auf bestehenden Titeln und Ämtern, so dass einige Bezeichnungen irreführend waren. So hieß in Nieheim der Amtmann Richter, obgleich er nicht Recht sprach, andere Bezeichnungen waren Landvogt (Peckelsheim), Go- und Freigrafen (Warburg).

Ende des 14. Jahrhunderts wurden mit den Oberämtern Mittelinstanzen geschaffen, die ebenfalls bis zum Ende des Territoriums bestehen blieben. Die Burg Dringenberg und die Burg Neuhaus bildeten jeweils einen östlichen bzw. westlichen Distrikt, später Ober- und Unterwalden genannt, getrennt durch die natürliche Barriere Eggegebirge und beherrscht von den Städten Warburg bzw. Paderborn. Die Verwaltungsstruktur war sehr den gegebenen historischen Gegebenheiten angepasst und muss aus Sicht von späteren westphälisch-französischen bzw. preußisch-deutsch zentralistischen Verwaltungsreformern als sehr rückständig erscheinen. Ein Blick auf die Verfassungswirklichkeit eines sehr modernen Staatengebildes wie das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland zeigt, wie Traditionen inkohärent weiter bestehen können.

Politische und Demographische Krise im 14./15. Jahrhundert

Im 14. Jahrhundert brach der Paderborn-kölnische Konflikt wieder auf. Anlass war eine Fehde innerhalb der Familie des Paderborner Bischofs Wilhelm I. von Berg. Die Bürger der Stadt Paderborn und Wilhelms Vater suchten Unterstützung beim Kölner Erzbischof Friedrich III. von Saarwerden (1370–1414). Die Fehde endete in einem offenen Krieg. Friedrichs Nachfolger, der Administrator Bischof Dietrich III. von Moers (1414–1463) suchte schließlich den Aufbau eines rheinisch-westfälischen „Superterritoriums“ unter Kölner Führung. Die geplante Verschmelzung der Kölner und Paderborner Territorien ist aber auf Grund des Widerstandes der Paderborner Landstände erfolglos geblieben.

Die politischen Krisen im Zusammenhang mit der Kölner Expansionspolitik können nicht losgelöst von der viel schlimmeren Naturkatastrophe gesehen werden, die auf das Territorium seit der Mitte des 14. Jahrhunderts einschlug. Der Paderborner Chronist Gobelinus Person beschrieb die Auswirkungen der großen Beulenpest, die im Jahre 1348 aus dem Mittelmeerraum kommend auch weite westfälische Gebiete menschenleer machte. Neben der bäuerlichen und städtischen Bevölkerung war selbst der Adel enorm betroffen. Von etwa 130 Angehörigen des Rittertums waren im Zeitraum von 1340 bis 1445 nur noch um die 50 übrig. Nur im geschützteren oberwaldischen Distrikt konnten sich viele Adelsfamilien halten. Von der einfachen Bevölkerung sind keine genauen Zahlen bekannt. Am schlimmsten betroffen war das Sintfeld im unterwaldischen Südosten des Landes. Von 41 Siedlungen konnte sich nur noch die Stadt Wünnenberg halten. Der Rest fiel wüst. Der Adel selbst reagierte mit Abschottung. Nicht von ungefähr galt seit dieser Zeit für die Mitglieder des Domkapitels die Regel, dass beide Eltern adeligen Ursprungs sein sollten.

Konfessionalisierung

Die Seuchen-Katastrophen des 14. und 15. Jahrhunderts waren ab 1500 abgeklungen. Das Territorium konnte sich allmählich konsolidieren. Dabei musste die fürstbischöfliche Herrschaft zum Teil empfindliche Machteinbußen hinnehmen. Insbesondere die Städte Paderborn und Warburg, zum Teil auch Brakel konnten sich gegenüber der klerikalen Herrschaft emanzipieren. Die Seuchen der vergangenen Jahrzehnte bewirkten zusätzlich, dass ein großer Teil der Adelsfamilien ausstarben. Die übriggebliebenen Familien entsprachen zunehmend dem frühneuzeitlichen Bild der Gutsherren, die anstatt in Burgen in herrschaftlichen Gutshöfen Einfluss auf das Leben im und auf dem Lande nahmen. Die Bauern jedoch konnten sich in bescheidenem Maße von den Gutsherren lösen. Vor allem im Oberamt Dringenberg nahmen die freien Meier zu, wenn auch in weiten Teilen des nördlichen unterwaldischen Distrikts die Bauern als „Eigenbehörige“ vom adeligen Vormund abhängig blieben.

Das Stift blieb auch zu Beginn der Neuzeit ein stark kirchlich geprägtes Territorium. Allen voran stand der Fürstbischof. Auch das Nachbarstift, die Fürstabtei Corvey übte Einfluss auf das weltliche und geistliche Leben im Paderbornischen aus. Größte Bedeutung hatten die zahlreichen Klöster: Benediktiner herrschten und wirkten im Paderborner Abdinghofkloster, in Gehrden, Helmarshausen, Marienmünster und Willebadessen; als Kollegiatstifte bestanden das Paderborner Busdorfkloster, Neuenheerse, Böddeken und Dalheim. Zisterzienser bildeten Gemeinschaften in der Paderborner Gaukirche, in Hardehausen, Holthausen, Wormeln und Brenkhausen. In Paderborn lebten ferner Franziskaner, in Warburg Dominikaner. Im Zuge der devotio moderna konnten sich Reformklöster der Augustiner etablieren, wie Böddeken und Dalheim. Gleichzeitig konnten sich zahlreiche neue städtische Pfarreien emanzipieren, allen voran die Marktkirche in Paderborn.

In diesem Umfeld der adeligen, städtischen und reformkirchlichen Fortentwicklung wuchs aber auch die Volksfrömmigkeit und damit auch die Öffnung zu reformatorischen Bewegungen.

Die im frühen 16. Jahrhundert große Erfolge feiernde Reformation setzte sich vor allem in den Nachbarterritorien des Stiftes durch. Die Landgrafschaft Hessen wurde 1527, die Grafschaft Lippe 1538 reformiert. Vor allem die Reformation bei den nördlichen Nachbarn war für den Paderborner Bischof schmerzlich, gehörten sie doch zur geistlichen Diözese des Bistums. Da wo allerdings die weltliche Herrschaft des Fürstbischofs und des Domkapitels bestand, konnten sich mittelfristig die römisch-katholischen Strukturen durchsetzen. Zunächst öffneten sich die Bürger der Hauptstadt Paderborn den reformatorischen Ideen. Etwa 1525 widmeten sich in Paderborn vermehrt Bürger dem neuen Glauben zu. Für 1526 ist eine erste evangelische Predigt durch den sächsischen Hofprediger Friedrich Myconius belegt.

Der Untergang des Fürstbistums

Am 1. August 1802 besetzten preußische Truppen unter General von L’Estocq das Fürstbistum Paderborn. Der Reichsdeputationshauptschluss besiegelte 1803 die Annexion des Fürstbistums durch Preußen auch staatsrechtlich. Das Fürstbistum Paderborn fiel 1803 als Entschädigungsland an Preußen. § 3 des Reichsdeputationshauptschlusses lautet: Dem Könige von Preußen, Kurfürsten von Brandenburg, für das Herzogthum Geldern, und den auf dem linken Rheinufer gelegenen Theil des Herzogthums Cleve, für das Fürstenthum Moeurs, die Bezirke von Sevenaer, Huissen und Malburg, und für die Rhein- und Maaszölle: die Bisthümer Hildesheim und Paderborn; ..... Der letzte Fürstbischof von Paderborn fand Aufnahme in Würzburg, seinen Titel durfte er weiterhin führen.[2]

siehe auch: Fürstentum Paderborn

Landstände

Die Landstände des Fürstbistums unterteilten sich in das Domkapitel, die Adeligen und die Städte. Alle drei Stände bildeten den Landtag.

Domkapitel

Das Domkapitel war der eigentliche Machtfaktor im Stift Paderborn.[3] Es bestimmte nicht nur den Bischof, es hatte auch Teilhabe an der aktiven Regierungsgewalt. Besonders wichtig war seine Funktion als Sedisvakanzregierung. Wurde der Bischofssitz nicht besetzt, war es die eigentliche Regierung. Im Fürstbistum Paderborn bestand das Domkapitel aus 24 Domherren (Präbenden, auch Kapitulare genannt),[4] im Vergleich mit anderen Fürstbistümern war die Anzahl durchschnittlich.[5] Waren im Mittelalter auch Bürgerliche für die Ämter zugelassen, schottete sich der zunehmend dominierende Adel immer weiter ab. Schon ab 1341 gehörten dem Domkapitel nur Adelige an. Zusätzlich mussten die Domherren adelige Vorfahren vorweisen können.[6] Neben ihrer machtpolitischen Stellung genossen die Domherren persönliche Vorzüge, bildeten doch die Stellen wichtige Versorgungsposten. Die Domherrenpfründe bot ein ausreichendes Einkommen für den Inhaber, meist zweitgeborene Söhne adeliger Familien ohne Erbanspruch. So waren Domherren vor allem weltlich lebende Adelige, die zum größten Teil in der Paderborner Domfreiheit residierten. Hier befanden sich auch ihre Dienstgebäude, die „Kurien“. Die Paderborner Domherren kamen zu etwa 80 % aus dem westfälischen Raum, unter ihnen viele aus dem Herzogtum Westfalen. Frei werdende Stellen wurden in einem „komplexen Rotationsprinzip“[7] neu besetzt: in ungeraden Monaten besetzte der Papst, in geraden Monaten ein Domherr (Turnarius), der wiederum wöchentlich wechselte. Der Kaiser schließlich durfte die erste frei werdende Präbende nach seinem Regierunsantritt besetzen.[8]. Die Besetzung war meist mit Nepotismus und Korruption verbunden. Für einen Domherren war seine sicherlich vorhandene Religiosität nicht maßgebend. Ein Domherr musste keine höheren Weihen empfangen. Er hielt sich meist Geliebte, samt Hausstand. Er konnte auch ohne weiteres die Präbende verlassen, um etwa das Erbe des Stammhauses anzutreten, wenn der erstgeborene Bruder starb. Vielfach waren Domherren auch Kapitulare in anderen Bistümern. Die Domkapitulare hatten unterschiedliche Ämter, mit großen Einschränkungen Ministerämtern zu vergleichen. Der Dompropst bildete die Spitze des Kapitels, er verwaltete die umfangreichen Güter des Domkapitels und vertrat das Domkapitel nach außen. Der Cellerar war für den Lebensunterhalt der Domherren zuständig, der Thesaurar betreute den Domschatz, die liturgischen Geräte des Domes. Die Prioren waren die ältesten Mitglieder und bildeten den „geschäftsführenden Vorstand“[9] des Kapitels. Der Kämmerer war oberster Richter für die Bürger der Stadt Paderborn, der Kantor war für den Domchor, der Scholaster für die Domschule zuständig. Auf Grund seiner politischen und wirtschaftlichen Macht besaß das Domkapitel einen umfassenden Organisationsgrad. Es hatte eine eigene Verwaltung mit eigenem Siegel und in Sedisvakanzen prägte es eigene Münzen. Durch Grundherrschaft besaß das Domkapitel auch die niedere Gerichtsbarkeit: Lippspringe, Atteln, Etteln, Henglarn, Husen, Scharmede, Dahl, Kleehof, Blankenrode und Bredenborn waren in der Hand der Domherren. Auch in weiteren 43 Orten des Stiftes besaß das Domkapitel zum Teil umfangreiche Besitzungen.[10]

Siehe auch: Geschichte der Domkapitel

Siehe auch: Liste der Paderborner Domherren

Ritterschaft

Obwohl nicht die Mehrzahl der Domherren dem paderbornischen Adel entstammten, so bestanden doch vielfältige verwandtschaftliche Beziehungen zu den anderen Domherren aus den vorwiegend westfälischen Adelshäusern. Die Ritterschaft besaß ein eigenes institutionelles Gefüge mit (Finanz-)Verwaltung. Im 17. Jahrhundert hatte der adelige Landstand sogar ein Selbstversammlungsrecht. Nicht alle Adeligen des Stiftes Paderborn waren gleichzeitig Teil des Landstandes. Der Kandidat musste einen Rittersitz vorweisen und seine adelige Herkunft nachweisen können. Der Nachweis erfolgte über eine erwiesene und bezeugte Ahnenprobe, anfangs durch eine Vier- oder Acht-Ahnen-Probe, ab 1662 eine Sechzehn-Ahnen-Probe.[11] Die paderbornische Ritterschaft nahm somit keine ausländischen Adelige (Rittersitz) und auch keine noblierten Adelige (Ahnen-Probe) auf. Der Ritterstand war somit im Gegensatz zum Domkapitel und zum Fürstbischof stets paderbornisch geprägt.

Folgende adelige Familien sind im 15./16. Jahrhundert im Hochstift nachweisbar[12]: von Anreppen, von Asseburg, von Brenken, von Bruck, von Büren, Crevet, von Dinkelburg, von Elmeringhusen, von Ense, von Falkenberg, von Graffen, von Haxthausen, von Herste, von Heyen, von Hörde, von Holthusen, von Imbsen, von Juden, von Kanne, von Ketteler, von Langen, von der Lippe, von Luthardessen, von Mengersen, von Modexen, von Naten, von Niehusen, von Oeynhausen, von Ossen, Rabe von Canstein, Rabe von Pappenheim, Rabe von Calenberg, von Rebock, von Rost, von Scharpenberg, von Schele, von Schilder, von Sesberg, von Siddessen, von Spiegel, von Stapel, von Sunrike, von Valepagen, von Verne, von Vlechten, von Voswinkel, von Welda, von Westphalen, von Winzigerode und von Wrede.

Liste der paderbornischen Adelsgeschlechter

Städte

Hauptstädte und Städte des Fürstbistums Paderborn bis 1802/03 (Stand 1789):
Paderborn, Warburg, Brakel, Borgentreich | Beverungen, Borgholz, Bredenborn, Büren, Driburg, Dringenberg, Gehrden, Calenberg, Kleinenberg, Lichtenau, Lippspringe, Lügde, Nieheim, Peckelsheim, Salzkotten, Steinheim, Vörden, Willebadessen, Wünnenberg

Das Stift Paderborn wies eine ungewöhnlich große Zahl von Städten auf. Tatsächlich bildeten die Stadtneugründungen ein wichtiges Instrument der Paderborner Bischöfe zur Stärkung der Landeshoheit, gerade auch in der Abwehr exterritorialer Ansprüche.

Das Verhältnis zwischen den Städten und dem Landesherrn war oftmals ambivalent. Auf der einen Seite war die große Unabhängigkeit vieler Städte dem Fürstbischof ein Dorn im Auge und führte gerade in Falle des protestantisch gewordenen Paderborns zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Doch obwohl die Fürstbischöfe im Jahre 1370 auch räumlich aus der Landeshauptstadt endgültig nach Neuhaus übersiedelten, waren die Städte doch insgesamt Verbündete des territorialen Oberhauptes. So setzten sie sich 1429 dafür ein, „daß man paderbornisch bleiben und nicht kölnisch werden wolle“[13]. Viele Wappen der Städte in den heutigen Landkreisen Paderborn und Höxter führen noch heute das paderbornische Wappen.

Der „Paderbornische Hof- und Staatskalender“ von 1789 führte 23 Städte als stimmberechtigt im „Städtischen Kollegium“ des Landtages auf. Vier Hauptstädte: Paderborn, Warburg, Brakel, Borgentreich und 19 sonstige (Siehe Infobox).[14]

Siehe auch: Geschichte der westfälischen Städte

Burgen, Rittersitze und Schlösser

Landadelssitze im Fürstbistum Paderborn um 1665:

Boke, Bökendorf, Borgentreich, Borgholz, Borlinghausen, Breitenhaupt, Brenken, Bühne, Dalheim, Daseburg, Dedinghausen, Desenberg, Dinkelburg, Eichholz, Eißen, Engar, Erpentrup, Essentho, Fürstenberg, Grevenburg, Hainholz, Helmern, Herbram, Herstelle, Himmighausen, Hinnenburg, Husen, Lichtenau, Liebenau, Lippspringe, Löwendorf, Lügde, Menne, Merlsheim, Natzungen, Niesen, Nordborchen, Peckelsheim, Pömbsen, Rheder, Riepen, Ringelstein, Salzkotten, Schweckhausen, Steinheim, Sudheim, Thienhausen, Thüle, Verne, Vinsebeck, Volbrexen, Wandschicht, Welda, Wehrden, Westheim, Wewer, Wintrup, Würgassen.

Das Hochstift Paderborn durchzog eine Vielzahl von Burgen und Rittersitzen. Als Schloss im repräsentativen Sinne der Neuzeit kann nur die Residenz Neuhaus gelten. Burgen und Orte mit landesherrlicher Bedeutung waren Neuhaus und Dringenberg als Oberamtssitze und Beverungen-Herstelle, Boke, Büren, Lichtenau, Lügde, Peckelsheim, Steinheim, Westernkotten, Wewelsburg, Wünnenberg als Amtssitze. Samtämter (gemeinsame Verwaltung mit Lippe) waren: Schwalenberg, Oldenburg, Stoppelberg. Weitere zentrale Burgen waren die Stadtburg in Paderborn und die Burg des Domkapitels in Lippspringe. Rittersitze des Landadels waren um 1665[15]: Boke, Bökendorf, Borgentreich, Borgholz, Borlinghausen, Breitenhaupt, Brenken, Bühne, Dalheim, Daseburg, Dedinghausen, Desenberg, Dinkelburg, Eichholz, Eißen, Engar, Erpentrup, Essentho, Fürstenberg, Grevenburg, Hainholz, Helmern, Herbram, Herstelle, Himmighausen, Hinnenburg, Husen, Lichtenau, Liebenau, Lippspringe, Löwendorf, Lügde, Menne, Merlsheim, Natzungen, Niesen, Nordborchen, Peckelsheim, Pömbsen, Rheder, Riepen, Ringelstein, Salzkotten, Schweckhausen, Steinheim, Sudheim, Thienhausen, Thüle, Verne, Vinsebeck, Volbrexen, Wandschicht, Welda, Westheim, Wewer, Wintrup, Würgassen.

Verwaltung und Justiz

Das Schloss Neuhaus 2005

Neben und zum Teil über die Landstände hinweg bemühten sich die Fürstbischöfe und Administratoren um eine Zentralverwaltung, die mehr und mehr modernen Prinzipien gerecht werden sollte.[16] Vorherrschend waren bis zum Ende des Fürstentums aber althergebrachte mittelalterliche Strukturen der Administration und Gerichtsbarkeit. Das Gebiet war in zum Teil unübersichtlich gegliederte Ämter, Oberämter und Distrikte eingeteilt (siehe Karte oben). Die Landdrosten in den Oberämtern Neuhaus (Unterwaldischer Distrikt) und Dringenberg (Oberwaldischer Distrikt) hatten nur partiell Zugriff auf die im Prinzip in ihrem Distrikt liegenden Ämter. So stand das Oberamt Neuhaus nicht über Lichtenau, Wünnenberg, Büren oder Wewelsburg, obwohl im gleichen Distrikt liegend. Das Oberamt Dringenberg hatte ebenfalls keinen Zugriff auf die Ämter Steinheim, Lügde, Beverungen und die drei lippisch-paderbornischen Samtämter.[17]

Die Amtsgliederung war insbesondere wichtig für die Gerichtsbarkeit, nicht umsonst hießen einzelne Ämter Richterei.

Im 15. Jahrhundert entstanden erste Ansätze einer fürstlichen Verwaltung, mit Fachbeamten, die nur dem Fürsten unterstellt waren. Es entstand allmählich die Kanzlei (ab 1618 Regierungskanzlei), die im Sternberger Hof[18] in der Stadt Paderborn arbeitete. Ebenfalls im Sternberger Hof tagte das geistliche Offizialatsgericht und erst seit 1569 das weltliche Hofgericht. Im 17. Jahrhundert wurde die Hofkammer von der Regierungskanzlei abgespalten, zur Verwaltung der bischöflichen Güter, in der Kammer wiederum war die Lehnskurie in Neuhaus für die Verwaltung der bischöflichen Lehen zuständig. Aus der Hofkammer ging wiederum der Geheime Rat als oberste Behörde hervor.

Die Verwaltungsreformen des Reformbischofs Wilhelm Anton zur Entflechtung und Effiziensteigerung kamen schlussendlich zu spät.

Militärwesen

Paderbornischer Grenadier im Polnischen Erbfolgekrieg vor Philippsburg 1734 – Zeitgenössische Gudenus-Handschrift

Das kleine Paderborner Territorium hielt sich stets bewaffnete Truppen, die teils für die Sicherung der Landesherrschaft des Fürstbischofs und des Domkapitels, teils zur Gefahrenabwehr von außen genutzt wurden. Sie dienten somit im heutigen Sinne polizeilichen als auch militärischen Aufgaben. Das Fürstbistum kam aber auch Verpflichtungen im Heiligen Römischen Reich nach. Regelmäßig stellte es Kontingente des niederrheinisch-westfälischen Kreises für die Reichsarmee.[19]

Zunächst wurde die Landesherrschaft und das Territorium durch kostspielige Söldner geschützt, im 15. Jahrhundert bildeten sich aber erste milizähnliche Formationen heraus. Diese Landmiliz wurde im Hochstift „Landausschuß“ genannt. Der Landausschuss diente der Landesverteidigung und sollte sich vornehmlich aus Bauern zusammensetzen. Bedeutung hat diese Militärform aber nie erlangt, bis zum Siebenjährigen Krieg war sie fast gänzlich verschwunden, wurde zum Ende hin nur für Polizeiaufgaben genutzt.

Die Heeresmatrikel von 1422 führen noch keine paderbornischen Truppen auf, die Reichsmatrikel von 1521 führen 34 Fußsoldaten und 18 Reiter auf, die Listen für die Türkenhilfen sprechen von 36 Reitern und 68 Fußsoldaten[20]. Kaiser Leopold I. setze mit dem Reichsschluss von 1681 für das Hochstift eine bestimmte Truppenstärke fest, die allerdings zu Friedenszeiten nicht bindend war. Nur unzureichend erfüllte Paderborn die Erwartungen, lediglich bestärkt durch französische Machtansprüche am Rhein. Die genaue Größe der Truppen gingen über ein Bataillon (etwa 500 bis über 800 Mann) Infanterie und einige Kompanien Dragoner (ungefähr 100 Reiter) nicht hinaus. Die Infanterie bestand aus 2–5 Musketier- und einer Grenadierkompanie. Die kostspielige Kavallerieeinheit verschwand um 1719. Zudem bestand noch eine Invalidenkompanie, zur Versorgung der pensonierten und invaliden Soldaten in Neuhaus.

In Friedenszeiten war das Paderborner Infanterieregiment sowohl in Paderborn als auch in der Residenz Neuhaus (Grenadiere) stationiert gewesen. Die Einquartierung der Truppen erfolgte wie allgemein in Europa üblich nicht in Kasernen, sondern bei der Zivilbevölkerung. Beliebt waren die Landessoldaten auch deshalb nicht, was in Anfeindungen während des „Kaffeelärms“ 1781 exemplarisch zum Ausdruck kam.

Trotz teilweiser miserabler Ausstattung und sicher schlechter Ausbildung nahm das Paderborner Militär an mehreren Feldzügen teil. Die eigentliche Landesverteidigung fand nie statt. Im Siebenjährigen Krieg (1757–1763) wurde das Hochstift stets von alliierten französischen und feindlichen vor allem kurhannoverschen Truppen besetzt und verheert.

Das Paderborner Kontingent der Reicharmee variierte über die Jahrhunderte und wurden nie wirklich erfüllt. Vor 1681 musste das Land 34 Infanteristen und 18 Kavalleristen stellen, nach 1681 59,2 Infanteriesoldaten und 52 Kavalleristen. 1702 wurden für die „Westfälische Kreisarmatur“ 332 Infanteristen und 162,5 Kavalleristen genannt.

Den ersten Einsatz hatten die Landestruppen 1689 bei der erfolgreichen Belagerung von Bonn im Pfälzischen Erbfolgekrieg gegen Frankreich. Paderbornische Truppen nahmen auch am Spanischen Erbfolgekrieg, am Polnischen Erbfolgekrieg (Belagerung der Festung Philippsburg 1734) und am Türkenkrieg 1736–1739 in Ungarn mit einer nominellen Stärke von 819 Mann teil, mit großen Verlusten. 1745 rückten die Paderborner im Österreichischen Erbfolgekrieg mit verbündeten Kurhannoveranern und Hessen in das Herzogtum Westfalen ein. Den längsten Feldzug unternahmen die Truppen in Thüringen und Sachsen 1757–1763 im Siebenjähren Krieg, in dem sie wohl auf Grund ihres schlechten Zustandes niemals an größeren Schlachten teilnahmen. Schließlich gerieten sie am Eckartsberg in preußische Gefangenschaft. Eine neu geworbene Einheit kam wohl nicht mehr zum Einsatz. An den ersten beiden Koalitionskriegen 1792–1802 nahmen die Paderborner nicht mehr teil, die Auflösung erfolgte 1802 durch die Annexion des Landes durch Preußen.

Heraldik

Wappen des Stifts Paderborn, wie es überwiegend gebraucht wurde

Das Wappen des Fürstbistums stellte stets ein Kreuz dar und ist seit dem 13. Jahrhundert belegt. Das rote Kreuz auf silbernen Grund findet sich noch heute im Schildhaupt des Wappens des Kreises Paderborn wieder. Das rot-silberne Wappen ist somit das Landeswappen. Erst mit dem letzten Fürstbischof Franz Egon von Fürstenberg 1789 übertrugen sich die Familienfarben gold/rot auf das Territorialwappen (goldenes Kreuz auf rotem Grund) und galten bis zur Auflösung 1802/1803. Die ähnliche Farb- und Formgebung der Stadt Paderborn ist wohl zufällig.

Das Hochstift heute

Fürstbischof Franz Egon änderte die Farben des Stiftswappens in rot-gold, Farben seiner Familie von Fürstenberg, gilt heute als Wappen der Region Hochstift[21]

Kirchenrechtlich bezeichnet die Seelsorgeregion Hochstift heute einen Gemeindeverband des römisch-katholischen Erzbistums Paderborn mit den kirchlichen Dekanaten Höxter, Büren-Delbrück, und Paderborn. Das alte Dekanat Corvey (östlicher Teil des Kreises Höxter) gehört historisch nicht zum Fürstbistum Paderborn, sondern bildete ein eigenes Territorium.

Erst in den vergangen Jahrzehnten ist der Begriff Hochstift wieder zu einem Bestandteil der regionalen Identität im Raum um Paderborn und Höxter geworden.

Siehe auch: Hochstift Paderborn (Region)

Persönlichkeiten

siehe auch: Liste der Fürstbischöfe von Paderborn

Siehe auch

Quellen

Literatur

  • Hans Jürgen Brandt, Karl Hengst: Geschichte des Erzbistums Paderborn. Paderborn 1997. 
  • Hans Jürgen Brandt, Karl Hengst: Die Bischöfe und Erzbischöfe von Paderborn. Paderborn 1984, ISBN 3-87088-381-2. 
  • Michael Drewniok: Das Hochstift Paderborn in der Frühen Neuzeit bis zu seiner Auflösung (1802/15). Verfassungswirklichkeit und zeitgenössische Kritik. Büren 2000, ISBN 3-00-007326-4. 
  • Michael Drewniok: Entstehung und Entwicklung des Fürstbistums Paderborn bis zum Ende des Mittelalters. Büren 2000, ISBN 3-00-007323-X. 
  • Josef Drewes (Hrsg.): {{{Titel}}}. In: Das Hochstift Paderborn: Portrait einer Region. 2. Auflage. Paderborn 1997, ISBN 3-506-95293-5. 
  • Rudolf Endres: Adel in der Frühen Neuzeit. München 1993 (= Enzyklopädie deutscher Geschichte 18). 
  • Bastian Gillner: Unkatholischer Stiftsadel. Konfession und Politik des Adels im Fürstbistum Paderborn (1555–1618). Münster 2006, ISBN 978-3-87023-107-1 (Forum Regionalgeschichte 13). 
  • Wilhelm Grabe (Hrsg.): Neue Herren – neue Zeiten? Quellen zur Übergangszeit 1802 bis 1816 im Paderborner und Corveyer Land. Paderborn 2006 (Studien und Quellen zur Westfälischen Geschichte; 52). 
  • August von Haxthausen: Ueber die Agrarverfassung in den Fürstenthümern Paderborn und Corvey und deren Conflicte in der gegenwärtigen Zeit. Nebst Vorschlägen, die den Grund und Boden belastenden Rechte und Verbindlichkeiten daselbst aufzulösen. Berlin 1829 (http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/0010/exec/books/%22146458%22). 
  • Alfred Heggen: Staat und Wirtschaft im Fürstentum Paderborn im 18. Jahrhundert. Paderborn 1978, ISBN 3-87088-217-4 (= Studien und Quellen zur Westfälischen Geschichte; Band 17). 
  • Friedrich Gerhard Hohmann: Das Hochstift Paderborn, ein Ständestaat. Paderborn 1975. 
  • Friedrich Gerhard Hohmann: Karten, Pläne, Ansichten 1550–1800 aus dem Paderborner und dem Corveyer Land. Paderborn 1996. 
  • Friedrich Keinemann: Das Hochstift Paderborn am Ausgang des 18. Jahrhunderts. 1996, ISBN 3-8196-0405-7 (= 3 Bände). 
  • Jürgen Lotterer: Gegenreformation als Kampf um die Landesherrschaft: Studien zur territorialstaatlichen Entwicklung des Hochstifts Paderborn im Zeitalter Dietrichs von Fürstenberg (1585–1618). Paderborn 2003, ISBN 3-89710-176-9 (= Studien und Quellen zur Westfälischen Geschichte, Band 42). 
  • Franz Mürmann: Das Militärwesen des ehemaligen Hochstiftes Paderborn seit dem Ausgange des Dreißigjährigen Krieges. Münster 1938 (Dissertation Universität Münster). 
  • Johann Heinrich Zedler (Hrsg.): Paderborn; das Bißthum. In: Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste. Band 26, Leipzig 1731–1754, S. 93 (http://www.zedler-lexikon.de/blaettern/einzelseite.html?seitenzahl=0093&bandnummer=26&dateiformat=1&supplement=0). 
  • Diether Pöppel: Das Hochstift Paderborn: Entstehung und Entwicklung der Landeshoheit. Paderborn 1996, ISBN 3-87088-815-6. 
  • Anne Roerkohl: Geschichte des Hochstifts Paderborn. Münster 1997. 
  • Heinrich Schoppmeyer: Der Ursprung der Landstände im Hochstift Paderborn. Paderborn 1986. 
  • Heinrich Schoppmeyer: Geschichte des Hochstifts Paderborn und des Paderborner Landes. In: Josef Drewes (Hrsg.): Das Hochstift Paderborn: Portrait einer Region. 2. Auflage. Paderborn 1997, S. 9–30. 
  • Wilhelm Tack: Aufnahme, Ahnenprobe und Kappengang der Paderborner Domherren. In: WZ 96. 1940), S. 3–51. 
  • Paul Wigand: Die Provinzialrechte der Fürstenthümer Paderborn und Corvey in Westphalen nebst ihrer rechtsgeschichtlichen Entwicklung und Begründung; 3 Bände, Leipzig 1832. (Band 1/Band 2/Band 3). 

Weblinks

Einzelnachweis

  1. vgl. Schoppmeyer 1986
  2. Umfangreiche Darstellung zur Annexion durch Preußen mit Quellensammlung auch aus den örtlichen Archiven vgl. Grabe 2006
  3. Gillner 2006: 34ff
  4. vgl. Tack 1940
  5. Lüttich hatte 60, Münster 40, andere lagen unter 15, vgl. Endres 1993: 45
  6. ab 1480 vier, ab 1567 acht, ab 1580 16; vgl. Pöppel 1996: 61
  7. Gillner 2006: 36
  8. Tack 1940: 12
  9. Pöppel 1996: 61
  10. vgl. Pöppel 1996: 64f
  11. vgl. Gillner 2006: 37
  12. Gillner 2006: 39f
  13. zit. nach Pöppel 1996: 82
  14. zit. nach Pöppel 1996: 80, Abb. 69
  15. nach Drewes 1997: 20
  16. vgl. Drewniok Verfassungswirklichkeit 2000: 9f
  17. einen schematischen Überblick bietet Drewniok Verfassungswirklichkeit 2000: 11
  18. auf dem heutigen Gelände des Amtsgerichtes Paderborn
  19. vgl. Mürmann 1938
  20. vgl. Heeresmatrikel 1422 online, Reichmatrikel 1521 online und „Badeborn“ im „Niderlendisch und Westfaelisch Krayß“ Hernach volgend die zehen Krayß... etwa 1532 online
  21. Drewes: 1997: 41

51.7186548.7562757Koordinaten: 51° 43′ 7,2″ N, 8° 45′ 22,6″ O


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Hochstift Paderborn (Region) — Lage in Deutschland Für …   Deutsch Wikipedia

  • Paderborn (Begriffsklärung) — Paderborn bezeichnet: Orte: Paderborn, Stadt in Nordrhein Westfalen Paderborn (Illinois), Ortsteil der amerikanischen Stadt Waterloo (Illinois) Paderborn (Südafrika), Ortschaft/Farm in Südafrika Politische Verwaltungseinheiten: Fürstbistum… …   Deutsch Wikipedia

  • PADERBORN — PADERBORN, town in N.W. Germany. The earliest documentary source reflecting the presence of Jews in the city of Paderborn dates from 1342; the existence of a stone house belonging to them at this time attests to their wealth. In a dispute between …   Encyclopedia of Judaism

  • Paderborn (Fürstbistum) — Dieser Artikel behandelt das historische Territorium Fürstbistum Paderborn. Für das römisch katholische Bistum siehe Erzbistum Paderborn. Für die heutige Region siehe Hochstift Paderborn (Region) – vgl. Paderborn (Begriffsklärung). Territorium im …   Deutsch Wikipedia

  • Paderborn (Hochstift) — Dieser Artikel behandelt die heutige Region Hochstift Paderborn. Für das historische Territorium siehe Fürstbistum Paderborn. Vgl. Paderborn (Begriffsklärung). Fürstbischof …   Deutsch Wikipedia

  • Paderborn — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Paderborn-Dahl — Dahl Stadt Paderborn Koordinaten …   Deutsch Wikipedia

  • Hochstift — Die Ausdrücke Hochstift (als Metropolitanbistum Erzstift) und später im Zuge der territorialen Emanzipation Fürstbistum bzw. Fürsterzstift bezeichnen im Heiligen Römischen Reich bis 1803 im Allgemeinen ein Territorium, in dem die staatliche… …   Deutsch Wikipedia

  • Paderborn-Gesetz — Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Sauerland/Paderborn (Sauerland/Paderborn Gesetz)“, das am 5. November 1974 vom nordrhein westfälischen Landtag beschlossen wurde, beinhaltet die Gebietsreform in den… …   Deutsch Wikipedia

  • Paderborn [1] — Paderborn, vormaliges Hochstift im Westfälischen Kreise, 42 QM., 100,000 katholische Ew.; von Rittberg, Lippe, Korvey, der Weser, Kurhessen, Waldeck u. dem Herzogthum Westfalen begrenzt; Wappen: ein goldenes Kreuz in rothem Felde; Einkünste:… …   Pierer's Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”