Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik

Hoher Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik

Der Hohe Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist ein Amt im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union. Es verkörpert den Willen der Mitgliedstaaten der EU, nach außen in weltpolitischen Fragen eine einheitliche Position zu vertreten. Der Hohe Vertreter vertritt gemeinsam mit dem Ratspräsidenten und dem Kommissionspräsidenten die Europäische Union nach außen. Er ist zugleich Generalsekretär des Rates. Ihm sind die Strategieplanungs- und Frühwarneinheit, der Militärstab (EUMS) sowie ein Polizeistab und ein Gemeinsames Lagezentrum zugeordnet. Auch die Generaldirektion Außenbeziehungen (RELEX) der Europäischen Kommission mit den EU-Delegationen im Ausland arbeitet dem Hohen Vertreter zu. Seit 18. Oktober 1999 bekleidet Javier Solana dieses Amt.

Durch den Vertrag von Lissabon, der sich derzeit im Ratifikationsverfahren befindet, sollen das Amt des Hohen Vertreters mit dem des Kommissars für Außenbeziehungen zusammengelegt werden. Der Hohe Vertreter wäre dann für die gesamte Außenpolitik einschließlich der Europäischen Nachbarschaftspolitik zuständig und zugleich Vizepräsident der Kommission sowie Vorsitzender des neu zu schaffenden Rates für Auswärtige Angelegenheiten.

Aufgaben des Hohen Vertreters für die GASP

Obwohl die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik bereits 1992 in den Vertrag von Maastricht aufgenommen wurde, wurde das Amt des Hohen Vertreters erst durch die Vertragsreform von Amsterdam 1997 geschaffen, die 1999 in Kraft trat. Seit Oktober 1999 wurde es durchgehend von dem Spanier Javier Solana bekleidet, der zuvor Generalsekretär der NATO gewesen war.

Im gegenwärtigen politischen System der EU sind die Aufgaben des Hohen Vertreters im EU-Vertrag geregelt. Demnach unterstützt er den Vorsitz des Rates bei der Durchführung der GASP (Art. 18 Abs. 3 EUV), er trägt zur Formulierung, Vorbereitung und Durchführung politischer Entscheidungen bei und führt gegebenenfalls im Namen des Rates den politischen Dialog mit Dritten (Art. 26 EUV) und informiert das Europäische Parlament und alle Mitgliedsregierungen über die Maßnahmen, die einzelne Mitgliedstaaten im Rahmen einer möglichen verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der GASP durchführen (Art. 27d EUV).

Die Ernennung des Hohen Vertreters ist in Art. 207 EG-Vertrag geregelt. Sie erfolgt mit qualifizierter Mehrheit durch den Rat der Europäischen Union.

Nicht in die Zuständigkeit des Hohen Vertreters fallen allerdings die Außenbeziehungen zu den unmittelbaren Nachbarstaaten der Europäischen Union. Diese sind im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik Aufgabengebiet des Kommissars für Außenbeziehungen, derzeit Benita Ferrero-Waldner.

Geplante Änderungen durch den Vertrag von Lissabon

Der EU-Verfassungsvertrag (VVE) sah vor, das Amt des Hohen Vertreters mit dem des Kommissars für Außenbeziehungen zusammenzulegen und in Außenminister der Union umzubenennen (Art. I-28 VVE). Nach dem Scheitern des Verfassungsvertrags einigten sich die europäischen Regierungen im Vertrag von Lissabon auf Drängen des Vereinigten Königreichs die Beibehaltung des bisherigen Titels in leicht geänderter Form; er soll künftig Hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik lauten. Ansonsten wurden die im Verfassungsvertrag vorgesehenen Regelungen jedoch vollständig in den Vertrag von Lissabon übernommen und finden sich künftig in den Artikeln 18 und 27 EU-Vertrag.

Demnach soll der Hohe Vertreter die EU gemeinsam mit dem neuen Präsidenten des Europäischen Rates nach außen vertreten. Er trägt durch seine Vorschläge zur Festlegung der GASP sowie der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik bei und führt sie im Auftrag des Rates durch. Außerdem ist er einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten (der aus dem bisherigen Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen herausgelöst wird). Der Hohe Vertreter würde damit wichtige Posten in gleich zwei der wichtigsten EU-Institutionen, nämlich der Europäischen Kommission und dem Rat der EU bekleiden. Man spricht daher von einem „kleinen Doppelhut“. (Der „große Doppelhut“ wäre die Zusammenlegung von Kommissionspräsident und Präsident des Europäischen Rates, die jedoch im Vertrag von Lissabon nicht vorgesehen ist.)

Zur Unterstützung des Hohen Vertreters soll außerdem ein neuer Europäischer Auswärtiger Dienst gegründet werden, der auf den derzeitigen EU-Delegationen aufbauen und auch abgeordnetes Personal der nationalen diplomatischen Dienste umfassen soll. Ernannt wird der Hohe Vertreter künftig mit qualifizierter Mehrheit vom Europäischen Rat, nach Zustimmung des Kommissionspräsidenten.

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