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Der Begriff Endbenutzer (auch End-, Privat- oder Heimanwender) bezeichnet im IT-Bereich und in der Unterhaltungselektronik die Person, welche von Dritten zur Verfügung gestellte Informatikprodukte, beispielsweise Software, verwendet. Entgegen der vorgeschriebenen Handhabung in Unternehmen, wo Administratoren Software für die Anwender installieren und einrichten, ist der Endbenutzer zugleich der Endkunde, der privat das Produkt im Handel erwirbt. Die vertraglichen Einzelheiten zur Installation und Benutzung der Software sind meist in einem Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) geregelt. In der Softwaretechnik wird in der Regel davon ausgegangen, dass ein Endbenutzer Computerprobleme nicht selber lösen kann oder will. Auf dieser Annahme aufbauend sollten Systeme möglichst effizient, ergonomisch und selbsterklärend gestaltet werden. Man spricht daher allgemein auch von der Benutzerfreundlichkeit und im Speziellen von der Software-Ergonomie und Usability.
Siehe auch: End User Development
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