Hospitanz

Hospitanz

Der Begriff Praktikum (Plural: Praktika) bezeichnet eine auf eine bestimmte Dauer ausgelegte Vertiefung zuvor erworbener theoretischer Kenntnisse in praktischer Anwendung bzw. das Erlernen neuer Kenntnisse und Fähigkeiten durch praktische Mitarbeit in einer Organisation.[1]

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Inhaltsverzeichnis

Begriffsherkunft und Geschichte

Als Praktikant galt im 16. Jahrhundert ursprünglich eine Person, die unsaubere Praktiken betreibt. Seit dem 17. Jahrhundert hat sich die heute gebräuchliche Bedeutung eingebürgert – dass es sich um jemanden handelt, der ein Praktikum absolviert.

Bis zum Ende des 20. Jahrhunderts haben sich Praktika als weltweit übliche Form des Sammelns von Praxiserfahrungen während der Schul- und Hochschulausbildung etabliert. Durch den vermehrten Einsatz von Praktikanten in Unternehmen in der Zeit des Jahrtausendwechsels wurde das Instrument „Praktikum“ seitens einiger Unternehmen aus Kostengründen teilweise quasi als günstiger Ersatz für reguläre Arbeitnehmer eingesetzt. Dadurch wurde der Begriff Generation Praktikum populär, der für das Absolvieren verschiedenster Praktika hintereinander, ohne dass diese (oft ebenfalls sehr gering oder gar nicht vergüteten) Arbeiten in eine bezahlte Einstellung mündeten, steht. In bestimmten, geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereichen war (und ist nach wie vor) ein Berufseinstieg ohne die vorherige Ableistung unbezahlter Praktika kaum noch möglich.

Praktikum zur Berufsorientierung

Innerhalb der Personalwirtschaft wird mit einem Praktikum eine Tätigkeit bezeichnet, die im Rahmen der beruflichen Ausbildung (auch Studium) praktische Erfahrungen im künftigen Beruf vermitteln soll. In der Berufsorientierung in der Schule, die im Rahmen des Faches Arbeitslehre (in einigen Bundesländern unter anderer Fächerbezeichnung) curricular eingeordnet ist, sollen Betriebspraktika, möglichst in der Kombination mit Betriebserkundungen, den Schülern in zwei- bis vierwöchigen Betriebstätigkeiten helfen, ihren Berufswunsch praktisch zu erfahren und zu kontrollieren und ggf. eine Korrektur des Berufswunsches vorzunehmen. Deshalb ist es wichtig, ein Praktikum im Wunschberuf anzubieten; daneben helfen Kontrollpraktika, Alternativen kennenzulernen. In dieser Zeit lernen die Schüler auch die Realitäten beruflich/betrieblicher Tätigkeiten und die Bedingungen der Ausbildung kennen. Ein Praktikum kann im Rahmen eines Betriebspraktikums bei einem Betrieb stattfinden, in Hochschulen kann dies auch im Rahmen eines Kurses der Fall sein. Praktika sind auch Bestandteil einer von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) im Rahmen des SGB III.

Vergütung von Praktika

Generell gibt es bei Praktika im öffentlichen Dienst und bei Vereinen/Initiativen im sozialen Bereich tendenziell eher keine Bezahlung, während Praktika in Wirtschaftsunternehmen in immer mehr Fällen bezahlt werden. Für letztere gilt faktisch jedoch auch der ökonomische Grundsatz: Ist das Angebot an Praktikant/innen groß, sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass sie eine Bezahlung erwarten können.

Das hessische Landesarbeitsgericht hat dabei im Jahr 1999 festgestellt, dass Praktikanten (im Unterschied zu Hospitanten), die unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fallen, grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Bezahlung haben. Das Berufsbildungsgesetz gilt für alle, die ihr Praktikum nicht im Rahmen einer Ausbildung (Studium) absolvieren.[2]

Wenn der Praktikant Arbeiten verrichtet, die berufstypisch für eine reguläre Fachkraft gelten, hat sich die Entlohnung an den verkehrsüblichen Gehältern zu orientieren. Es gibt jedoch auch viele Fälle, in denen Berufspraktikantinnen (letztes Stadium der Ausbildung bei Erzieherinnen) keine Entlohnung erhalten, wenn die Nachfrage nach Stellen für Berufspraktikant/innen groß ist. In diesem Fall tendieren Erzieherinnen ein Jahr vor Abschluss der Ausbildung dazu, unbezahlte Arbeit in Kauf zu nehmen, um die Ausbildung beenden zu können.

Oft bemisst sich die Entlohnung nach dem Lebensalter des Praktikanten.

Praktikanten, die Unterhaltssicherungsleistungen der Arbeitsagentur erhalten, haben während eines Betriebspraktikums im Rahmen von öffentlich finanzierten Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen keinen gesonderten Anspruch auf eine Vergütung, da der Lebensunterhalt für ihre berufliche Bildung bereits finanziert wird.

Am 8. Januar 2003 entschied das Arbeitsgericht Berlin (AZ 36 Ca 19390/02), dass ein Arbeitsverhältnis sich nicht nach der Bezeichnung, sondern nach dem Inhalt qualifiziert. Das Bundesarbeitsgericht kam in einer Entscheidung vom 13. März 2003 (6 AZR 564/01) zu dem Schluss:

Praktikant ist, wer sich für eine vorübergehende Dauer zwecks Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit und Ausbildung, die keine systematische Berufsausbildung darstellt, im Rahmen einer Gesamtausbildung unterzieht, weil er diese für die Zulassung zum Studium oder Beruf, zu einer Prüfung oder anderen Zwecken benötigt.

Grundsätzlich ist bei Praktika eine „normale“ Vergütung auf stündlicher, wöchentlicher oder monatlicher Basis denkbar, die jedoch auch als Aufwandsentschädigung, zum Beispiel in Form einer Unterhaltsbeihilfe/Unterhaltshilfe, von einigen Unternehmen bezahlt wird. Eine weitere mögliche Form der Bezahlung stellt ein Honorar dar.

Sozialversicherungspflicht

In Deutschland sind Praktikanten in der Regel – unabhängig von der Höhe des Entgelts – Sozialversicherungs-befreit, wenn

  • sie ein Praktikum gemäß Studien- oder Prüfungsordnung ableisten und
  • sie während des Praktikums an einer ordentlichen Hochschule eingeschrieben sind (das gilt auch für Ausländer, die an einer Hochschule im Ausland eingeschrieben sind).[3]

Ein Praktikum ist sozialversicherungspflichtig, wenn es die Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule nicht abdeckt.[4] Alle anderen Praktikanten sind sozialversicherungspflichtig, wenn das monatliche Entgelt 400 Euro übersteigt (Geringfügigkeitsgrenze).

Praktika während der Schulzeit

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Arten von Praktika in der Schule unterschieden:

  • das Vorpraktikum als Voraussetzung für den Eintritt in eine berufliche Ausbildung
  • das Praktikum zur beruflichen Orientierung
  • das Praktikum zum Vertiefen fachspezifischen Wissen
  • das Praktikum als Bestandteil der Ausbildung im Rahmen einer beruflichen Qualifizierung.

Unterschieden wird auch zwischen

  • dem angeleiteten und
  • dem nicht begleiteten Praktikum.

Pädagogisch gelten die angeleiteten als die wertvolleren Praktika - der Erfahrungs- und Wissenszuwachs ist meist größer. Die Erweiterung des Wissens ist in der Regel systematischer und später im Berufs bzw. in der Ausbildung besser verwertbar. Angeleitete Praktika verlaufen in der Regel nach einem Ausbildungs- Betreuungsplan.

Nicht angeleitete Praktika fördern demgegenüber das selbständige Arbeiten. Der Mangel an Anleitung ist in der Regel nicht intendiert sondern meist die Folge aus

  • Nachlässigkeit
  • Personalmangel und
  • Systemschwäche (z. B. in Folge von Strukturproblemen der Praktikumsinstitution).

Günstig im Hinblick auf den Lernzuwachs des Praktikanten ist grundsätzlich eine gute Kommunikation zwischen Praxiseinrichtung und Schule. Bei geringer Erfahrung der Praxiseinrichtung im Anleiten ist der Kontakt zwischen Schule und Praxis umso wertvoller. Die Schule sollte den Praktikanten nach dem Praktikum Unterstützung und die Möglichkeit der Reflexion ihrer Erfahrungen gewähren; das schließt auch die Kommunikation zwischen den Praktikanten ein. Sie ist mitunter ebenso bedeutsam für die Orientierung des Schülers (Praktimanten) wie die pädagogischen Bemühungen des Praxiskoordinators.

In naturwissenschaftlichen Fächern sind Praktika Zeiten, in denen Experimente selbst durchgeführt werden. In Baden-Württemberg geschieht dies in manchen Klassenstufen in einem eigenen Schulfach.

In vollzeitschulischen Ausbildungen im berufsbildenden Schulbereich (zum Beispiel bei der Ausbildung als Erzieher/-in) sind lange Praktika besonders wichtig. Sie bilden einen wesentlichen Teil der Ausbildung (Vor- und Nachbretitung. Man unterscheidet Tages-, Wochen und Jahrespraktika. Auch ein Teil der im Unterricht vorbereiteten Projekte kann an Praxiszeiten gekoppelt werden (z. B. Vor- und Nachbereitung der Praktika). Unterricht stützt sich unter anderem auf die Erfahrungen der Schüler und Studenten in den Praktika. Das Anerkennungsjahr (Berufspraktikum, Jahrespraktikum) bildet den Abschluss der Ausbildung. Zum Ende des Berufspraktikums findet der zentrale Teil der Abschlussprüfung in der Einrichtung statt, in der das Praktikum geleistet wurde; die Bewährung erfolgt damit also bereits im Berufsfeld. In der Erzieher/-innen-Ausbildung begleiten bzw. betreuen Lehrkräfte der Schule Praktika; im Praktikum erfolgen Reflexionen von Handlungsweisen und Situationen sowie die Erledigung von Aufgaben der Schule; wenn möglich mit Unterstützung des Praxisanleiters/der Anleiterin in der Praxisstelle. Aus Gründen der Vergleichbarkeit und einer gerechten Bewertung des Praktikums ist ein Konzept der Praxisbegleitung notwendig.

Viele allgemeinbildende Schulen bieten in den oberen Klassen die Möglichkeit, im Rahmen eines Praktikums in einem Betrieb mehr über Berufe und die Arbeitswelt zu erfahren (zum Beispiel Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien, kurz: BoGy).
In Haupt- und Realschulen findet das Praktikum meist in der 9. Klasse, manchmal auch zusätzlich in der 8. Klasse, statt; in Gymnasien in der 9., 10. oder 11. Klasse. Zitat[5]:„Das Praktikum [wird] von den daran beteiligten Gruppen – Schülern, Lehrern und Eltern, Betriebsbetreuer und Schulministerien – fast einheitlich als positiv beurteilt.“, aber es kann sein, „…dass die Betriebswahl die Berufswahl verdunkelt“. Deshalb sollte mehr als ein Praktikum durchgeführt werden.

Einen besonders großen Stellenwert haben Praktika an Waldorfschulen. Die Klassen 9 bis 12 absolvieren zumindest ein Landwirtschaftspraktikum, ein Feldmesspraktikum (angewandte Mathematik) und ein Sozialpraktikum von jeweils zwei bis vier Wochen Länge. Viele Waldorfschulen bieten noch weitere Möglichkeiten für Betriebspraktika, zum Teil verbunden mit Elementen der Berufsausbildung bis hin zu anerkannten Berufsabschlüssen, die parallel zum Waldorfschulabschluss und staatlichen Schulabschlüssen erworben werden.

Praktika während des Studiums

Praktika, die mit dem Studium in Beziehung stehen, werden zunächst in freiwillige und Pflichtpraktika unterteilt. Zudem werden Vor-, Zwischen- oder Nachpraktika unterschieden. Außerdem wird in naturwissenschaftlichen Studiengängen die semesterbegleitende Arbeit im Labor als Praktikum bezeichnet.

Bei unentgeltlichen Pflichtvor- oder Nachpraktika, das heißt Praktika, die vor oder nach dem Studium abzuleisten sind und laut den jeweiligen Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind, gilt die Krankenversicherung für Studierende. Bei entlohnten wird das Praktikum als Ausbildung bewertet und es gilt die normale Sozialversicherungspflicht.[6]

Studenten im Praktikum werden in der Praxiszeit meist nicht von Lehrenden besucht. Die Bewertung erfolgt in Eigenregie der Praxiseinrichtung. Eine Vergleichbarkeit und exakte Gewichtung der Praxiszeit sind deshalb kaum möglich. Ein zentrales Management sowie eine Strukturierung und Bewertung durch die Hochschule wäre wünschenswert.

Vorgeschriebene Zwischenpraktika, also Pflichtpraktika bei denen der Student noch immatrikuliert ist, sind sozialversicherungsfrei. Nur bei der Familienversicherung müssen entsprechende Verdienstgrenzen beachtet werden.[7]

Bei nicht vorgeschriebenen Zwischenpraktika wird das Praktikum wie eine Beschäftigung zur Studienfinanzierung behandelt.[8]

Naturwissenschaftliche Praktika dienen zur Vertiefung und Anwendung des in der Vorlesung gelernten Stoffes. Sie können in ihrem Umfang schwanken – je nach Studiengang von wenigen Stunden pro Woche bis zur Hälfte der für ein Semester veranschlagten Semesterwochenstunden. Auch eine Durchführung als Blockpraktikum in der vorlesungsfreien Zeit ist üblich.

Praktika im Ausland

Praktika, die im Ausland absolviert werden, bieten neben Berufserfahrung die Möglichkeit, sich interkulturelle Kompetenzen anzueignen, ein fremdes Land lebensnah kennenzulernen und zusätzlich einen Sprachkurs zu absolvieren. Auslandspraktika in Kombination mit Sprachkursen werden von verschiedenen Anbietern unterschiedlich bezeichnet, beispielsweise "Working-Holidays" oder "Work Experience Programm". Da ein Praktikum im Ausland zusätzliche Organisation erfordert, beispielsweise die Bereitstellung einer Gastfamilie, einer Unterkunft, Betreuung im Praktikumsbetrieb oder versicherungstechnische Fragen, gibt es inzwischen zahlreiche Organisationen und Praktikumsprogramme, die betreute Praktika im Ausland anbieten. Im Regelfall fallen für die Betreuung durch Organisationen Kosten an.

Im Ausland gibt es sowohl bezahlte als auch unbezahlte Praktika, bei einigen Praktika werden vom Praktikumsanbieter lediglich Kost und Logis gezahlt, weitere Kosten trägt der Praktikant (z.B. Anreisekosten). In einigen Fällen wird vom Praktikumsbetrieb außerdem eine Praktikumsgebühr erhoben.

Beliebte Auslandsziele sind Großbritannien, die USA, Kanada, Neuseeland oder Australien.

Siehe auch

Literatur

  • Nöhmeier, Nadine; Keller, Heidi; Rippler, Stefan (Hrsg.) und clash jugendkommunikation (Hrsg.) (2005): PraktikumsKnigge – Leitfaden zum Berufseinstieg, clash jugendkommunikation, ISBN 3980990508.
  • Norbert Kühne: Praktikantinnenbetreuung, in: Katrin Zimmermann-Kogel, Norbert Kühne: Praxisbuch Sozialpädagogik – Arbeitsmaterialien und Methoden, Band 1, Bildungsverlag EINS, Troiedorf 2005; ISBN 3-427-75409-X
  • Püttjer, Christian und Schnierda, Uwe (2006): Bewerben um ein Praktikum, Campus Verlag, ISBN 3593378159.
  • Steffen Kraft: Generation Praktikum – Mehr Mut, mehr Wut. In: Süddt. Ztg. vom 02.05.2006
  • Lothar Beinke, Das Betriebspraktikum,Bad Heilbrunn 2.Auflage, 1978, Verlag Julius Klinkhardt ISBN 3-7815-0328-3
  • Lothar Beinke u.a., Bedeutsamkeit der Betriebspraktika für die Berufsentscheidung, Bad Honnef 1996, Vlg. K.H.Bock, ISBN 3-87066-400-2

Weblinks

  • Umfangreiches PDF zum Thema Auslandspraktikum, Herausgeber: DAAD, IAESTE, IJAB, EURODESK Deutschland, ZAV

Fußnoten

  1. http://www.hanau.ihk.de/cms/images/ausweiterbildung/Merkblatt_Praktikum.pdf
  2. http://www.planetpraktika.de/recht.php
  3. http://www.planetpraktika.de/recht.php
  4. Rechtsgrundlage: SGB V §6 Abs. 1.3 http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__6.html
  5. http://www.learn-line.nrw.de/angebote/methoden/info/Methodenwerkstatt/methwerk_mat/az_Praktikum_Winkelmann.htm
  6. http://www.planetpraktika.de/v4.0/recht/steuerrecht.jpg
  7. http://www.planetpraktika.de/v4.0/recht/steuerrecht.jpg
  8. http://www.planetpraktika.de/v4.0/recht/steuerrecht.jpg
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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