Hubbühne

Hubbühne
Arbeitsbühne als LKW-Aufbau

Eine Hubarbeitsbühne (Arbeitsbühne, Hebebühne, Hubsteiger, Steiger,[1] Baulift[2]) ist ein Gerät mit einer Aufenthaltsbühne, welches über einen hydraulischen oder elektromechanischen Antrieb verfügt. Sie versteht sich als Arbeitsplattform mit einem Ein- und Ausstieg, meist im Bodenbereich. Die Bühnen arbeiten mit unterschiedlicher Mechanik je nach Zielsetzung z. B. über bewegbaren Arm, Scherenkonstruktion oder über senkrechte Masten.

Inhaltsverzeichnis

Einsatzgebiete

Steiger T 370 im Braunkohle-Tagebau

Eingesetzt werden z. B.:

  • Gelenkarmbühnen, um Straßenlampen, Bäume, Oberleitungen oder niedrige Hochspannungsleitungen zu erreichen, an denen meist kurzfristig Arbeiten vorgenommen werden müssen,
  • Scherenbühnen oftmals für den Einsatz im Hallenbereich für Montagearbeiten unterhalb von Decken oder
  • mastgeführte Kletterbühnen für längerfristige Einsätze wie z. B. Glasfassadenmontage.

Bauformen

Hubarbeitsbühnen können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden:

  • Verankert oder verfahrbar
    • fest mit einer Konstruktion verbundene Arbeitsbühnen oder
    • frei verfahrbaren Arbeitsbühnen.
  • Art der Hubkonstruktion
    • Scherenbühnen,
    • Boomlifter,
    • Gelenk-Teleskopbühnen,
    • Senkrechtbühne, Mastbühne
  • Art des Hubantriebs
    • Hydraulik
    • Seilmechanik
    • Zahnrad- oder Schneckenantrieb
  • Verfahrbarkeit
    • Montiert auf LKW-Rahmen,
    • Montiert auf langsam fahrendem Rahmen mit Rädern
    • Montiert auf Raupenfahrwerk
    • Montiert auf Spreizrahmen
  • Tragfähigkeit
    • Tragfähigkeit bis 200 kg
    • Tragfähigkeit bis 1.000 kg
    • Tragfähigkeit > 1.000 kg.
  • Höhe
    • Geringe Höhen bis ca. 12 m
    • Mittlere Höhen bis ca. 30 m
    • Große Höhen bis 200 m und darüber
  • Hubgeschwindigkeit
    • Geringe Hubgeschwindigkeit
    • große Hubgeschwindigkeit


Viele Hubarbeitsbühnen sind auf einem LKW-Fahrgestell aufgebaut.

Es gibt LKW-Arbeitsbühnen mit Einsatzhöhen von über 100 m bzw. Reichweiten bis 40 m. Einsatzgebiete für diese Giganten sind Windkraftanlagen, Industrieanlagen wie hohe Kamine, Kühltürme, Tankanlagen und Richtfunkmasten. Auch für Arbeiten in der Gebäudesanierung oder bei Film- und Fernsehaufnahmen, Konzerten oder Sportveranstaltungen sind diese LKW-Bühnen prädestiniert.

Neben diesen „Giganten“ werden aber auch für die täglichen Arbeiten von Handwerksunternehmen, Kommunalbetrieben und Energieversorgern vielfach hydraulische LKW-Arbeitsbühnen eingesetzt. Werden bei Kommunalbetrieben beispielsweise zur Wartung von Beleuchtungen häufig Hubarbeitsbühnen mit einer Höhe von 11–20 m benötigt, so sind etwa im Baumschnitt oder bei der Gebäude- und Fassadenreinigung und für Maler- oder Dachdeckerarbeiten Geräte bis 30 m Arbeitshöhe oder mehr im Einsatz.

Für die notwendige Standsicherheit beim Arbeitseinsatz sorgen in den meisten Fällen vier hydraulische Stützen, die je nach Modellvariante einzeln, paarweise oder komplett ausgefahren werden können und am Fahrzeugrahmen montiert sind.

Die Hubarbeitsbühnen können auf die verschiedensten Trägerfahrzeuge aufgebaut werden. Ob es sich um ein 3,5-t-, 7,5-t- oder 18-t-Chassis, einen 2- oder 3-Achser handelt, hängt vornehmlich von der Arbeitshöhe der aufzubauenden Hubarbeitsbühne ab.

Das Auslegersystem

Von entscheidender Bedeutung für Leistungsfähigkeit und Beweglichkeit der LKW-Arbeitsbühne ist das Auslegersystem, das je nach Modellvariante aus Unterarmteleskopausleger, teleskopierbarem Oberarm und beweglichem Korbarm bestehen kann.

Je beweglicher das Auslegersystem der Bühne, desto problemloser können schwer zugängliche Einsatzorte, z. B. in Bäumen, Hallen und an Leitungen, erreicht werden.

Bei Teleskop-Auslegersystemen mit Rundprofiltechnik in Belastungsrichtung (wie beim Autokran) kann zwar das Teleskoparm-System leichter ausgelegt werden als beim herkömmlichen „Polygon“-Profil. Statische Berechnungen ergeben aber eine starke Durchbiegung („Fishrod Effect“, vergleichbar einer Angelrute), die insbesondere das Wiedereinfahren der Teleskope erschwert.

Sonderbauarten der Schwenkvorrichtung dienen zum einen der Einsparung von Baulänge am Trägerfahrzeug, zum anderen wird ein seitlicher Überhang beim Schwenken vermieden. Da bei vielen Gelenk- und Teleskop-Arbeitsbühnen der sogenannte „Turm“ beim Schwenken über die Fahrzeugkontur hinausragt, haben hier einige Hersteller eine eigene Konstruktionslösung entworfen (z. B. „Kurbelschwenktisch“, „Variabler Turm“).

Führen Arbeitseinsätze in unwegsames Gelände – wie z. B. auf Baustellen, Friedhöfe oder Parkanlagen, sind robuste und kompakte Arbeitsbühnen auf Raupenfahrgestell das richtige Arbeitswerkzeug, denn sie passen sich den gegebenen Bodenverhältnissen an. Aber auch auf genau gegenteiligem Terrain, nämlich auf empfindlichen Böden wie Fliesen oder in Turnhallen, werden Raupenbühnen mit Kunststoffketten bevorzugt eingesetzt. Die Raupenketten verteilen das Gewicht der Arbeitsbühne optimal auf eine breite Fläche und schonen so den Untergrund.

Arbeitskorb

Im Arbeitskorb der Bühne befindet sich das Bedienpult. Von hier aus können sämtliche Bewegungen der Arbeitsbühne gesteuert werden.

Bedienpult eines Hubsteigers

Die Arbeitskörbe verfügen je nach Hubarbeitsbühnenmodell über Tragfähigkeiten von 100–1000 kg. Man unterscheidet zwischen Kunststoff- und Aluminiumarbeitskörben. Für Arbeiten unter spannungsführenden Elektroleitungen ist eine doppelte Isolation gegen 1.000 Volt vorgeschrieben. Die Erfüllung dieser Vorschrift ist bei den Standardmodellen der Hersteller vielfach Usus.

Im Baustellenbereich werden meist selbstfahrende dieselgetriebene Teleskop- und Gelenkteleskopbühnen eingesetzt die eine Arbeitshöhe zwischen 12 und 44 m erreichen.

Alternativ wird in solchen Bereichen auch oft mit Scherenarbeitsbühnen gearbeitet. Diese bieten zwar meist eine größere Aufenthaltsfläche, können aber nur senkrecht ausgefahren werden, und erreichen geringe Höhen (6–33 m Arbeitshöhe). Mastgeführte Kletterbühnen wiederum sind bis zu Höhen von 250 m und mehr einsetzbar.

Verwandt mit den Hubarbeitsbühnen sind die Hubrettungsfahrzeuge wie Drehleiter und Teleskopmast. Diese erreichen aber meist größere Höhen, so dass sie besser für Löscharbeiten und die Höhenrettung geeignet sind.

Sicherheit

Bei gewerblich eingesetzten Hubarbeitsbühnen in Deutschland ist eine jährliche Sicherheitsüberprüfung nach BGG 945 und 945-1 Prüfbuch für Hebebühnen (auch als UVV-Prüfung bekannt) (nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften) in Verbindung mit den Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) Vorschriften und DIN-Normen vorgeschrieben.

Das Tragen einer PSA (persönliche Schutzausrüstung) wie Schutzschuhe, Schutzhelm bzw. Warnkleidung ist für jeden gewerblichen Betrieb von der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft geregelt. Dies gilt für die gesamte Dauer der Ausübung der Arbeitstätigkeit, dazu gehört natürlich auch während eine Arbeitsbühne bedient wird. Eine allgemeine Vorschrift bezüglich des Tragens einer PSA, insbesondere eines Gurtes/Absturzsicherung gibt es gemäß aktueller Gesetzeslage, anders als z. B. in Großbritannien oder Italien, in Deutschland nicht. Das Anlegen einer PSA kann jedoch neben der jeweiligen Berufsgenossenschaft, z. B . auch durch den Arbeitgeber, oder auf Privat-, Werks-, Messegelände durch den Geländeinhaber vorgeschrieben werden. Durch Änderungen im Gesetz muss ab Sommer 2009 jede Arbeitsbühne einen Anschlagpunkt/Befestigungspunkt zum Anbringen einer Schutzausrüstung gegen Absturz haben.

In den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für das Betreiben von Hebebühnen (BGR 500, Kapitel 2.10) ist unter anderem auch die Beschäftigungsbeschränkung geregelt. Darin heißt es: „Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben. Sie müssen vom Unternehmer ausdrücklich mit dem Bedienen der Hebebühne beauftragt sein. Der Auftrag zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen muss schriftlich erteilt werden.“[3]

Die vorgeschriebene Unterweisung ist vom Unternehmer, also dem Arbeitgeber, gemäß Unfallverhütungsvorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ jährlich durchzuführen.

Vielfach wird aktuell publiziert, dass für das Bedienen einer Arbeitsbühne ein Führerschein benötigt wird. In Deutschland besteht jedoch laut momentaner Gesetzeslage keine Pflicht zum Erwerb eines Führerscheines, eines Bedienerausweises oder einer Lizenz zur Bedienung von Hubarbeitsbühnen.[4]

Weblinks

Beispiele

Einzelnachweise

  1. Steiger ist ein rechtlich geschützter Begriff/Produktname eines Arbeitsbühnenherstellers.
  2. BAULIFT ist eine Firma für Arbeitsbühnenvermietung. Die Wortschöpfung hat sich im Sprachgebrauch als Synonym für Arbeitsbühne etabliert.
  3. http://www.bgbau-medien.de/pdf/bgr/bgr_500.pdf Kapitel 2.10, Absatz 2.1 Beschäftigungsbeschränkung
  4. http://www.bbi-online.org/presse/Newsletter_Arbeitsbuehnen_Sicherheit.pdf Bonn, August 2008, Newsletter des Bundesverband der Baumaschinen-, Baugeräte- und Industriemaschinen-Firmen e. V.: Sicherheit beim Umgang mit Arbeitsbühnen

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