Hundebiß

Hundebiß
Klassifikation nach ICD-10
W54 Gebissen- oder Gestoßenwerden von Hund
ICD-10 online (WHO-Version 2006)
Hundebiss nach drei Tagen

Ein Hundebiss stellt eine Verletzung – meist eines Menschen oder eines anderen Tieres – dar, die sowohl in der Medizin, Veterinärmedizin wie auch der Rechtsprechung von einer gewissen Bedeutung ist.

In den Jahren 1990–2001 belegen die offiziellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Thema Hundebiss 1–6 Sterbefälle pro Jahr, im Schnitt ca. 3,9 Sterbefälle. Die in früheren Jahren für das Gebiet der ehemaligen Bundesrepublik erhobenen Zahlen unterscheiden sich davon nur unmaßgeblich. Die Größenordnung dieser Todesursache liegt damit im selben Bereich wie Blitzschlag (durchschnittlich 3,6 Fälle) und deutlich unter der Todesursache Tätlicher Angriff mit ca. 566 Fällen pro Jahr.

Obwohl schon vor vielen Tausend Jahren die Vorfahren unserer heutigen Haushunde domestiziert wurden und es schon immer Unfälle im Umgang mit Hunden gab, ist die derzeitige große mediale Aufmerksamkeit erst in den letzten Jahren (ab ca. 1990) entstanden. Früher wurden einzelne Bissverletzungen als Teil des allgemeinen Lebensrisikos hingenommen, wie es heute im Allgemeinen noch bei Risiken wie Sturzverletzungen bei Glatteis, Fahrradunfällen, Badeunfällen und Reitunfällen ist. Die Frage, ob zuerst die öffentliche Aufmerksamkeit zugenommen hat oder die Berichterstattung in Boulevardmedien dies erst bewirkt hat, ist nicht geklärt.

Inhaltsverzeichnis

Beißstatistik

Deutschland

Es gibt keine gemeinsame Beißstatistik für das gesamte Bundesgebiet. Nach einer Statistik aus Nordrhein-Westfalen, welche auf Meldungen der Kommunen aufbaut, wurden allein im Jahr 2001 insgesamt 841 gemeldete Angriffe von Hunden (ohne Rassenpräferenz) auf Menschen mit Verletzungsfolgen, sowie 1146 Angriffe auf Hunde, davon 58 mit tödlichem Ausgang amtlich gezählt.

Auf der Grundlage dieser NRW-Statistik kann man für das gesamte Bundesgebiet von einigen Tausend Vorfällen im Jahr ausgehen, bei denen Menschen von Hunden gebissen werden.

Bezogen auf die NRW-Beißstatistik ist von 2003 auf 2004 eine erhebliche Steigerung der gemeldeten Vorfälle festzustellen. Das Innenministerium NRW räumte auf Anfrage ein, dass die 2003er-Zahlen zu niedrig sind, da mehrere Behörden im Regierungsbezirk Düsseldorf ihre Zahlen im Jahr 2003 nicht gemeldet haben. So nahmen von 2003 auf 2004 auch die Zahlen jener Hunde, die sich nicht vermehren dürfen, um 10 % zu. Die 2003er-Statistik muss daher mit großer Vorsicht betrachtet werden.

Im Jahr 2004 wurden in Nordrhein-Westfalen 859 Menschenbeißvorfälle (bei 462.315 Hunden in NRW) amtlich gemeldet. Damit wurde für 99,81% der Hunde kein Menschenbiss gemeldet, nur 0,19 % waren diesbezüglich amtlich auffällig. Bei einer Gesamtzahl von 5.300.000 Hunden in Deutschland stellen die nordrhein-westfälischen Hunde 8,72 % der deutschen Hundepopulation dar. Hochgerechnet ergeben sich 9.851 Menschenbeißvorfälle für Deutschland, wenn man gleichmäßige Beißhäufigkeit in allen Bundesländern unterstellt.

Über Ursache und Ausmaß der Verletzungen sagen diese Zahlen nichts aus. Es sind ebenso Unfälle (z. B. Kind umarmt Hund, dieser befreit sich und verursacht beim Entweichen aus dem Schwitzkasten mit seinen Zähnen Schrammen) wie auch schwerwiegende Fälle mit sehr schweren Bissverletzungen durch angreifende aggressive Hunde enthalten.

Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass es eine erhebliche Dunkelziffer gibt. Viele Bissverletzungen passieren im Kreis der Familie des Hundehalters selbst und werden nicht zur Anzeige gebracht. Ärztlich werden jährlich etwa 30.000 bis 50.000 Bissverletzungen bei Menschen behandelt.

Der Vergleich der auf Deutschland hochgerechneten Zahl von 9.851 (basierend auf der amtlichen Statistik von Nordrhein-Westfalen) mit der Zahl 50.000, die die Aktion DAS SICHERE HAUS – Deutsches Kuratorium für Sicherheit in Heim und Freizeit e.V. (DSH) im ersten Quartal 2005 veröffentlichte, ergibt eine Dunkelziffer von 4,07 ungemeldeten Bissverletzungen pro amtlich erfasstem Fall.

Ausgehend von jährlich 50.000 Fällen ist festzustellen, dass von den täglich 137 Bissverletzungen nur ein geringer Teil in den Medien berichtet wird. Die Auswahl der berichteten Fälle scheint mit der Rasse des Hundes zusammenzuhängen, eine deutlich überverhältnismäßige Aufmerksamkeit in den Medien haben Vorfälle mit Listenhunden.

Aufgrund einiger Medienberichte werden gerade Listenhunde (sogenannte Kampfhunde) in sogenannten Rasselisten geführt.

Bissverletzungen bei anderen Tieren sind statistisch nicht erfasst.

Todesfälle

Deutschlandweite amtliche Zahlen liegen lediglich vor für Todesfälle, die durch Gebissen- oder Gestoßenwerden durch einen Hund verursacht wurden. Diese Fälle werden unter dem Kürzel W54 statistisch erfasst. Die jährliche Fallzahl schwankt zwischen einem und sechs.

Die Balkengrafik zeigt die Anzahl der Todesfälle in den alten Bundesländern in blauer Farbe und die Zahl in den neuen Bundesländern in rot. Im Zehnjahreszeitraum 1998-2007 sind gesamt 24 (62%) Tote in den alten und 15 (38%) in den neuen Bundesländern festzustellen. Die ostdeutschen Länder sind hierbei deutlich überrepräsentiert, da eine Verteilung der Todesfälle entsprechend der Bevölkerungszahl eine Verteilung im Verhältnis 84 zu 16 erwarten lassen würde.


Anzahl Getötete (W54) pro 1 Mio Einwohner nach Bundesländern im Zeitraum 1998-2007:

Bundesland Bevölkerungszahl Anzahl W54-Todesfälle 1998-2007 Anz. W54 pro 1 Mio Einwohner
Baden-Württemberg 10749755 5 0,465
Bayern 12523000 3 0,239
Berlin 3420786 0 0
Brandenburg 2535737 3 1,18
Bremen 548477 0 0
Hamburg 1770629 1 0,564
Hessen 6070425 5 0,823
Mecklenburg-Vorpommern 1679682 5 2,977
Niedersachsen 7973800 5 0,627
Nordrhein-Westfalen 17996621 3 0,166
Rheinland-Pfalz 4046860 2 0,494
Saarland 1036598 0 0
Sachsen 4220200 2 0,473
Sachsen-Anhalt 2414917 4 1,657
Schleswig-Holstein 2837810 0 0
Thüringen 2289219 1 0,436
Deutschland gesamt 82114516 39 0,474

[1]

Schweiz

Nach einer großanlegten Studie im Zeitraum September 2000 bis August 2001 wird die Zahl jährlich behandelter Bissverletzungen in der Schweiz auf etwa 10.000/Jahr geschätzt. Davon waren in 34 % der Fälle Hunde von Bekannten, in 24 % der Fälle sogar der eigene Hund Verursacher. Kinder werden doppelt so oft gebissen wie Erwachsene. Rüden beißen dreimal häufiger als Hündinnen und jüngere Hunde (<5 Jahre) häufiger als ältere. Überproportional häufig vertreten sind Schäferhunde und Rottweiler. [2]

Haftung

In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung). Außer Sachschäden wie beschmutze Kleidung und durch entlaufene Hunde verursachte Verkehrsunfälle kommt insbesondere die Schadenersatzpflicht für Bissverletzungen in Betracht. Neben den Heilungskosten kann auch ein Schmerzensgeldanspruch entstehen. Die Beträge können leicht die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Hundehalters übersteigen. Es gibt keine allgemeine, deutschlandweite, Versicherungspflicht für Haftpflichtschäden für Hundehalter, wie dies beispielsweise bei Mofas bundesweit vorgeschrieben ist. In einzelnen Hundegesetzen sind Versicherungspflichten in unterschiedlichem Umfang für verschiedene Teilbereiche der Hundepopulation festgeschrieben. Beispielsweise besteht in NRW für große Hunde (ab 20 kg Körpermasse oder 40 cm Schulterhöhe) eine Versicherungspflicht. In Niedersachsen müssen jene Hunde versichert werden, deren Gefährlichkeit amtlich festgestellt wurde. Die Haftpflichtversicherung ist mit einer Mindestversicherungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und in Höhe von 250.000 Euro für Sachschäden und sonstige Vermögensschäden abzuschließen und aufrecht zu erhalten (Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden §10[3]). Als erstes Bundesland hat Hamburg im Hundegesetz eine Versicherungspflicht (1 Mio € bei höchstens 500 € Selbstbeteiligung) für alle Hunde vorgeschrieben.

Ursachen und Vermeidung von Beißunfällen

Die Aussage „Kein Hund beißt ohne Grund“ ist unter Fachleuten konsensfähig. Neben anderen Randbedingungen, wie falscher Zuchtauswahl und unzureichender Sozialisation im Welpenalter, bedeutet vor allem fehlende Sachkunde des Hundehalters, dass der betreffende Hund gefährlich werden kann.

In einer Studie (Lit.: Bruns, 2003) wurde herausgefunden, dass Halter von nicht-beißenden Hunden ihre Hunde besser beeinflussen konnten, die Interaktionen entspannter waren und die Halter den Hunden mehr Sicherheit vermitteln konnten. Außerdem konnten sie das Verhalten ihrer Hunde besser einschätzen. Im Hinblick auf von Nichtfachleuten häufig geforderte Maßnahmen wie ständige Leinenpflicht und allgemeinen Maulkorbzwang, zeigte Bruns auf, dass dadurch arttypische Sozialkontakte verhindert werden und mangelnde Auslastung und Frustration entstehen können, die als Stressauslöser die Hemmschwelle zu aggressivem Verhalten senken können. Zudem werden Hunde, die einen Maulkorb tragen, nicht selten intensiv angeschaut, was für die Hunde einen bedrohlichen Charakter hat.

Trotzdem wurde in manchen Städten die Leinenpflicht eingeführt, die dann allerdings für alle Hunde gilt.

Praktische Unfallverhütung wird in Merkblättern, beispielsweise von Stadtverwaltungen oder tierärztlichen Vereinigungen[4], beschrieben:

  • niemals einen fremden Hund ohne Besitzer streicheln,
  • niemals einen Hund von hinten anfassen,
  • niemals einem zurückweichenden Hund nachgehen und ihn bedrängen,
  • niemals einem Hund längere Zeit in die Augen sehen oder ihn anstarren, da er sich bedroht fühlen könnte,
  • niemals davonrennen, da die meisten Hunde Interesse an sich bewegenden Lebewesen zeigen und hinterher rennen, im schlimmsten Fall ein Kind als zu jagende Beute ansehen könnten,
  • niemals laut schreien, da der Hund dadurch irritiert wird und aggressiv reagieren könnte.


Einen bestehenden Angriff abzuwehren, ist nur bedingt möglich. Als polizeiliche Maßnahmen werden gelehrt[5]:

  • Anbieten eines Beißobjektes, um den Hund auf Distanz zu halten. Hierzu werden Gegenstände wie Schreibkladde, Aktenkoffer, Schirmmütze, Stock etc. empfohlen
  • Pfefferspray; dabei ist zu beachten, dass die Wirkung, wie auch bei Menschen, völlig unterschiedlich sein kann. Unter Umständen kann auch das Gegenteil (verstärkte Aggression) bewirkt werden.
  • Schusswaffe

Folgen

Aufgrund der kräftigen Kaumuskulatur, der langen spitzen Fangzähne und den scherenartig ineinander greifenden Reißzähne können Hundebisse erhebliche traumatische Schäden anrichten. Es können Hautverletzungen, aber auch tiefere Wunden mit Zerreißungen der Muskulatur, von Sehnen oder Verletzungen von Gelenken und Knochen auftreten. Da die Mundhöhle eines Hundes niemals steril ist, besteht außerdem eine große Gefahr für Wundinfektionen durch bakterielle Keime. Infektionen mit dem Tollwut-Virus spielen in Mittel- und Nordeuropa aufgrund der hohen Durchimpfung der Haushunde bzw. Tollwutfreiheit keine große Rolle, sie müssen dennoch bei jedem Biss in Betracht gezogen werden. Bei den, v. a. in Südeuropa häufiger vorkommenden, streunenden Hunden ist eine Tollwut-Notimpfung des gebissenen Menschen angebracht.

Ein Hundebiss sollte stets polizeilich angezeigt werden. Eine ärztliche Behandlung ist bei allen die Haut durchtrennenden Wunden angezeigt. Kann der Halter ermittelt werden, so wird dieser verpflichtet, den Hund tierärztlich auf Tollwut untersuchen zu lassen. Aufgrund einer möglichen Virusausscheidung über den Speichel vor Ausbruch der Tollwut beim betreffenden Hund (Inkubationszeit) ist diese bei ungeimpften Hunden nach 10 Tagen zu wiederholen.

Die geringe Größe eines Hundes stellt keinen Hinderungsgrund für schwerwiegende Bissverletzungen dar. Es sind in Deutschland zwei Fälle von durch Dackel getöteten Menschen bekannt. Tödliche Verletzungen entstehen oft durch Bisse in den empfindlichen menschlichen Hals (Halsschlagader, Luftröhre, Kehlkopf).

Hund beißt Hund

In den meisten Fällen können Hunde sich durch Drohen, Abschnappen (ohne Körperberührung) und diverse Unterwerfungsgesten einigen, wer der Stärkere ist. In manchen Fällen reichen diese Verhaltensweisen nicht aus, um einen Konflikt zwischen Hunden zu klären. Es kann zu einem Kommentkampf kommen, der sich durch große Lautstärke und beeindruckende Gesten auszeichnet, jedoch ohne Verletzungen ausgehen soll. Kleine Verletzungen können versehentlich passieren.

Beim Ernst- oder Beschädigungskampf wirkt es hingegen für einen Nichtfachmann weniger gefährlich, da weniger Wert auf „Schauelemente“ gelegt wird, aber tatsächlich gebissen wird.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 23. März 2006 trägt diesen naturwissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung: Beißende Hunde, deren Attacken sich lediglich auf Artgenossen richten, sind noch nicht zwangsläufig als gefährliche Hunde im Sinne des schleswig-holsteinischen Gefahrhundegesetzes einzustufen. Ein Hund, der einen anderen beißt, ist erst dann als gefährlich einzustufen, wenn dieser nicht die artübliche Unterwerfungsgeste des gegnerischen Hundes beachtet und zubeißt. Unter Umständen gehört ein Biss zum natürlichen Verhalten eines Hundes, ohne dass damit eine Gefährlichkeit im Sinne des Gefahrhundegesetzes begründet wird.

Unfallprävention bei Hunden und Kindern

In der Empfehlung, Hunde und Kleinkinder nie unbeaufsichtigt zu lassen, stimmen alle Fachleute überein. Dabei sind sowohl Restrisiken des Hundeverhaltens der Grund, als auch mögliches Fehlverhalten der Kinder. So gibt es ein Beispiel, dass ein angeblich „unberechenbar aggressiver Hund, der ein Kind gebissen hat“ vom Tierarzt eingeschläfert wurde und der Tierarzt danach feststellen musste, dass der Hund mehrere Heftklammern in die Ohren geklammert bekommen hatte - wofür nur das gebissene Kind als Verursacher infrage kam. Umfangreiche Hinweise zum richtigen Kind-Hund-Umgang wurden 2002 vom Hundemagazin Wuff veröffentlicht. [6] [7]

Schulhunde

Die Heranführung von Kindern an das richtige Verhalten im Umgang mit Hunden wird von verschiedenen Vereinen gefördert. Es gibt speziell geprüfte Schulhunde, die in Schulklassen eingesetzt werden können, um den Kindern zu helfen, Angst abzubauen und um richtiges Verhalten zu üben. Durch dem Verein Hunde helfen Menschen sind bereits über 350.000 Kinder in ihren Klassen geschult worden. Das Unterrichtskonzept ist auf 9–12jährige Kinder ausgerichtet; dies ist ein Alter, in dem Kinder offen sind für Argumente und bereit, ihre Emotionen zu kontrollieren.

Während beispielsweise Verkehrserziehung inzwischen einen festen Bestandteil der Kindergarten- und Schulerziehung darstellt, ist die Arbeit der Schulhunde noch nicht überall üblich. Dabei gibt es in Deutschland rund 5,3 Millionen Hunde und damit ist die Zahl immerhin ein Zehntel so groß wie die der Kraftfahrzeuge (etwa 54 Millionen). Allerdings sind die durchschnittlich etwa 4 Todesfälle durch Hunde im Jahr auch sehr viel geringer als die Zahl der Verkehrstoten (etwa 5000-6000).

Siehe auch

Rasseliste

Literatur

Sandra Bruns: Fünf Hunderassen und ein Hundetypus im Wesenstest nach der Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung vom 5. Juli 2000. Dissertation, Tierärztliche Hochschule Hannover 2003 (Text)

  1. http://schmidt9.de/w54/Todesfaelle_Hunde-Deutschland_Bundeslaender.pdf
  2. Ursula Horisberger: Medizinisch versorgte Hundebissverletzungen in der Schweiz: Opfer – Hunde – Unfallsituationen. Diss. Universität Bern 2002.
  3. NHundG
  4. Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V.: Kind und Hund. Wie sind Verletzungen von Kindern durch Hunde zu verhindern? Merkblatt Nr. 104
  5. Merkblatt für polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Hunden
  6. Prävention
  7. Analyse

Weblinks

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