Häusliche Mittagsruhe

Häusliche Mittagsruhe

Mittagsruhe ist eine Erholungsphase zur Mittagszeit. Zur Mittagsruhe kann Mittagsschlaf gehören, aber auch lediglich Ausruhen sein. Äußere Einflüsse, vor allem Lärm, können die Erholungsphase während der Mittagsruhe stören. Vor allem Kleinkinder, Kranke und ältere Menschen gönnen sich regelmäßig Mittagsruhe. In Betrieben gibt es selten Mittagsruhe. In einigen warmen Gegenden gibt es eine ausgiebige Mittagsruhe, die Siesta.

Die Mittagsruhe ermöglicht eine weitgehende Erholung der Leistungsfähigkeit vom Leistungstief in der Mittagszeit aufgrund des biologischen Rhythmus.

Als Mittagsruhe bezeichnet man auch die Zeit zwischen etwa 12 und 15 Uhr [1], oder auch nur Teile dieses Zeitraums, in der lärmintensive Tätigkeiten unüblich sind. Dies betrifft etwa Gartenarbeiten wie Schreddern, Sägen, Hammern, Holzhacken oder benzinbetriebenes Rasenmähen sowie laute Handwerksarbeiten, etwa unter Verwendung einer elektrischen Kreissäge oder eines Bohrhammers.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Deutschlandweit, bzw. auf Bundesebene, ist die Mittagsruhe nicht geregelt. Auch auf Landesebene gibt es unter Umständen keine einheitlichen Regelungen. In Berlin und Nordrhein-Westfalen etwa gibt es keine Mittagsruhe. Oft gibt es aber kommunale Regelungen, beispielsweise in der Polizeiverordnung oder Gefahrenabwehrverordnung. Hartnäckige Verstöße können dann von den zuständigen Ordnungsbehörden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit der Festsetzung eines Bußgeldes geahndet werden.

Die Mittagsruhe kann auch im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt sein, betrifft dann aber im Allgemeinen nur Mieter.

Österreich

In Österreich wird die Dauer der Mittagsruhe generell durch eine Verordnung der Gemeinde festgelegt.

Siehe auch

Quellen

  1. [1] Eurogrube.de, Verbraucherportal und Ratgeber: Mittagsruhe

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