Höhere Verwaltungsbehörde

Höhere Verwaltungsbehörde
Bund Bundesländer/Flächenländer Bundesländer/Stadtstaaten (Regierungsbezirke) (Land-)Kreise Ämter (Amtsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden) (Amtsfreie) Kreisangehörige Gemeinden Kreisfreie StädteVertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands
Über dieses Bild

Verwaltungsgliederung Deutschlands

Regierungsbezirke: Stand: 1. August 2008 (einschließlich der ehemaligen Regierungsbezirke in Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt)

In Deutschland ist ein Regierungsbezirk der Bezirk einer allgemeinen Landesmittelbehörde, in der ressortverschiedene Aufgaben gebündelt werden. Diese Behörde wird von einem Regierungspräsidenten geleitet und trägt selbst die Bezeichnung Regierungspräsident (historisch), Regierungspräsidium (in Baden-Württemberg, Hessen), Regierung (in Bayern) oder Bezirksregierung (in Nordrhein-Westfalen).

Die Landesmittelbehörde steht als Mittelinstanz zwischen oberen und obersten Landesbehörden (Ministerium) und dem Landrat als unterer Landesbehörde für den Bezirk eines Kreises.

Diese Verwaltungsebene ist nur in einigen größeren Flächenländern eingerichtet. Teilweise wird diskutiert, die Regierungspräsidien abzuschaffen und die Aufgaben landesweit zu bündeln (durch Ministerien oder Landesoberbehörden) bzw. auf die kommunale Ebene zu verlagern. Mehrere Bundesländer haben die Regierungsbezirke bereits abgeschafft.

In Baden-Württemberg allerdings wurden durch die Verwaltungsreform von 2005 die Regierungspräsidien gestärkt, indem ihnen viele Aufgaben bis dahin eigenständiger Landesbehörden übertragen wurden. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich in Nordrhein-Westfalen ab. Mit Beginn 2007 werden verschiedene Sonderbehörden (z. B. Staatliche Umweltämter, Ämter für Agrarordnung, Ämter für Arbeitsschutz) in die Bezirksregierungen eingegliedert. Ein Teil ihrer Tätigkeiten soll dann auch zu den Kommunen verlagert werden. Die Industrievertreter haben diesen Schritt ursprünglich als Bürokratieabbau befürwortet. Zunehmend werden jedoch Befürchtungen laut (BDI, VCI), dass die kommunalen Abhängigkeiten nicht mehr den bisherigen unabhängigen rechtlichen Standard gewährleisten können.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bereits zwischen 1808 und 1816 gliederte Preußen sein Staatsgebiet in Provinzen und Regierungsbezirke. Letztere gaben seit 1811 ein Amtsblatt für öffentliche Mitteilungen heraus.

Während der Zeit des Deutschen Reiches gab es in den größeren Bundesstaaten ebenfalls Regierungsbezirke als Mittelinstanz der staatlichen Verwaltung, allerdings teilweise unter einer anderen Bezeichnung: Kreise in Bayern und Württemberg, Provinzen in Hessen, landeskommissarische Bezirke in Baden, Kreishauptmannschaften in Sachsen. Die Bezeichnungen wurden in der NS-Zeit der preußischen Bezeichnung Regierungsbezirk angeglichen.

Nach 1945 wurden die Regierungsbezirke in den meisten Flächenstaaten wieder als staatliche Mittelinstanz eingerichtet. Die Verwaltungsbehörde für die Regierungsbezirke, deren Grenzen sich im Laufe ihrer Geschichte mehrmals geändert haben, wurde entweder „Regierungspräsidium“, „Regierung“, „Der Regierungspräsident“ oder „Bezirksregierung“ genannt. Leiter dieser Behörde ist der Regierungspräsident.

In der DDR wurden im Zuge der Abschaffung der Länder bei der Verwaltungsreform von 1952 so genannte Bezirke eingerichtet, deren Gebiete sich nur teilweise mit früheren Regierungsbezirken deckten. Bei der Wiedereinrichtung der Länder in der in Auflösung begriffenen DDR 1990 wurden nur in Sachsen und Sachsen-Anhalt erneut Regierungsbezirke geschaffen. Im Freistaat Sachsen wurden diese jedoch zum 1. August 2008 im Zuge der Verwaltungsneuordnung in Direktionsbezirke umbenannt (dementsprechend dort: Präsident der Landesdirektion und Landesdirektionen).

Regierungsbezirke

In folgenden Ländern gibt es Regierungsbezirke:

Zum 1. Januar 2007 wurden den vorhandenen Bezirksregierungen weitere Aufgaben aus Sonderbehörden zugeschlagen (unter anderem Arbeitsschutz und Umwelt). In Nordrhein-Westfalen ist bei jeder Bezirksregierung ein kommunal besetzter Regionalrat angesiedelt. Der Regierungsbezirk Aachen wurde 1972 im Zuge der Gebietsreform aufgelöst.
Es ist möglich, dass die Anzahl der Regierungsbezirke auf drei verringert wird: ein Regierungsbezirk für Westfalen (ohne den westfälischen Teil des Ruhrgebiets) und Lippe (voraussichtlicher Sitz in Münster), ein Regierungsbezirk für das nördliche Rheinland (ohne den rheinischen Teil des Ruhrgebiets, voraussichtlicher Sitz in Köln) und ein Regierungsbezirk für das Ruhrgebiet (voraussichtlicher Sitz in Essen). Die Reform wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr in Angriff genommen. Ob sie jemals stattfinden wird, steht genau so wie die exakte Zuordnung der Kreise noch nicht fest.

In folgenden Ländern gibt es keine Einteilung in Regierungsbezirke mehr:

Brandenburg, Mecklenburg‑Vorpommern und Thüringen haben 1990 gar keine Regierungsbezirke eingerichtet, in Schleswig-Holstein gab es nie Regierungsbezirke.

Ehemalige Regierungsbezirke

siehe auch: Historische Liste aller Regierungsbezirke der Bundesrepublik Deutschland

  • Vorübergehend 1939 im Zuge der deutschen Annexionen in Polen eingerichtet, nach der deutschen Niederlage 1945 aufgelöst:
    • Hohensalza (Wartheland)
    • Kattowitz (Schlesien)
    • Litzmannstadt (hieß bis 1941 Regierungsbezirk Kalisch; Wartheland)
    • Zichenau (Ostpreußen)

Historische Entwicklung der Regierungsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland

Datum Land (Bundesland) Veränderung Anzahl
23.5.1949 Bundesrepublik Deutschland   31
25.4.1952 Baden-Württemberg + 2 33
6.5.1968 Hessen - 1 (Wiesbaden) 32
9.7.1968 Rheinland-Pfalz - 2 30
1.8.1972 Nordrhein-Westfalen - 1 (Aachen) 29
1.2.1978 Niedersachsen - 4 25
1.1.1981 Hessen + 1 (Gießen) 26
3.10.1990 Sachsen-Anhalt + 3 29
1.1.1991 Sachsen + 3 32
1.1.2000 Rheinland-Pfalz - 3 29
1.1.2004 Sachsen-Anhalt - 3 26
1.1.2005 Niedersachsen - 4 22

Anzahl der Länder mit Regierungsbezirken

Datum Maßnahme Veränderung Anzahl
23.5.1949 Gründung der Bundesrepublik Deutschland   6
3.10.1990 Eingliederung der neuen Länder in die Bundesrepublik Deutschland (Sachsen-Anhalt) + 1 7
1.1.1991 Bildung der Regierungsbezirke in Sachsen + 1 8
1.1.2000 Auflösung der Regierungsbezirke in Rheinland-Pfalz - 1 7
1.1.2004 Auflösung der Regierungsbezirke in Sachsen-Anhalt - 1 6
1.1.2005 Auflösung der Regierungsbezirke in Niedersachsen - 1 5

Siehe auch

Literatur

  • Jörg Bogumil, Steffen Kottmann: Verwaltungsstrukturreform – die Abschaffung der Bezirksregierungen in Niedersachsen. Schriftenreihe der Stiftung Westfalen-Initiative, Band 11. Ibbenbürener Vereinsdruckerei: Ibbenbüren 2006. ISBN 3-932959-48-5. Link.

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Rettungsmedaille (1933) — Avers der Rettungsmedaille (Replik) …   Deutsch Wikipedia

  • Innungen — (ursprünglich »Einungen«), allgemeine Bezeichnung für Gilden und Zünfte, dann für die im 19. Jahrh. nach Einführung der Gewerbefreiheit fortbestehenden oder neugebildeten freien Korporationen von Angehörigen gleicher (Fach I.) oder verwandter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sonntagsruhe [2] — Sonntagsruhe. In Deutschland ist durch eine Verordnung der Reichsregierung vom 5. Februar 1919, Reichsgesetzbl. S. 176, grundsätzlich die völlige Sonntagsruhe für die Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe eingeführt. Das gilt auch… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Lehrlingsprüfung — Lehrlingsprüfung, die am Schlusse der Lehrzeit stattfindende Prüfung über die von dem Lehrling während der Lehrzeit erworbene gewerbliche Ausbildung. Sie pflegte zur Zeit des Zunftwesens allgemein der Freisprechung des Lehrlings, d.h. der… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Regierungsbezirk — Re|gie|rungs|be|zirk 〈m. 1; Abk.: Reg. Bez.; BRD u. früheres Deutsches Reich〉 einer Länderregierung unterstehende Verwaltungseinheit * * * Re|gie|rungs|be|zirk, der: (in der Bundesrepublik Deutschland) mehrere Stadt u. Landkreise umfassender… …   Universal-Lexikon

  • Gewerbegesetzgebung — (Gewerbeverfassung), der Inbegriff der gesetzlichen Bestimmungen, die auf eine Regelung des Gewerbewesens abzielen, und durch die der Gewerbebetrieb im öffentlichen Interesse teils gefördert, teils beschränkt wird. Diese Bestimmungen sind in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anlagen — Anlagen, gewerbliche, Einrichtungen, die zu fortdauerndem gewerblichen Betrieb bestimmt sind [1]. Diese Einrichtungen sind in allen Kulturländern an gewisse gesetzliche Beschränkungen gebunden. In Deutschland ist I. nach § 16 der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Kaminfeger — (Kaminkehrer, Schornsteinfeger). Ihre Rechtsverhältnisse sind in Deutschland durch die Reichsgewerbeordnung und durch landesgesetzliche Vorschriften (Kaminfegerordnungen oder sonstige polizeiliche Bestimmungen) geregelt. Der in der… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Landbeschaffung — für Zwecke der baulichen Nutzung: Gesetzlich geregelt durch §§ 85 ff. BBauG. Betrifft unbebaute oder geringfügig bebaute Grundstücke. Die Enteignung ist nur zulässig zu Gunsten der Gemeinde oder eines öffentlichen Bedarfs oder… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”