- INES-Skala
-
Die Internationale Bewertungsskala für nukleare Ereignisse, auch als INES oder INES-Skala bezeichnet (von engl. International Nuclear Event Scale), ist eine Festlegung für sicherheitsrelevante Ereignisse in kerntechnischen Anlagen, insbesondere in Kernkraftwerken.
Inhaltsverzeichnis
Die INES-Skala der Internationalen Atomenergieorganisation
Sie wurde von einer internationalen Expertengruppe erarbeitet, die gemeinsam von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der Kernenergiebehörde der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einberufen wurde, und Anfang der neunziger Jahre erstmals probeweise angewendet. Ziel der Skala ist es, der Öffentlichkeit anhand einer nachvollziehbaren Einstufung der Ereignisse eine rasche Information über die sicherheitstechnische Bedeutung eines Ereignisses zu liefern und damit die Verständigung zwischen Fachwelt, Medien und Öffentlichkeit zu erleichtern.
Die Bewertungsskala hatte ursprünglich sieben Stufen. Später wurde inoffiziell noch die Stufe 0 für Ereignisse ohne sicherheitstechnische Bedeutung hinzugefügt. Die verschiedenen Stufen lassen sich in einer Pyramide darstellen:
Störungspyramide
7
Katastrophaler Unfall6
Schwerer Unfall5
Ernster Unfall4
Unfall3
Ernster Störfall2
Störfall1
Störung0
Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer BedeutungErläuterungen
Die meldepflichtigen Ereignisse werden nach drei Aspekten bewertet
- Radiologische Auswirkungen außerhalb der Anlage
- Radiologische Auswirkungen innerhalb der Anlage
- Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen
Mit Hilfe dieser Kriterien lassen sich die einzelnen Stufen vereinfacht wie folgt beschreiben:
Stufe 7: Katastrophaler Unfall- Auswirkungen außerhalb der Anlage: Schwerste Freisetzung, Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld, Gesundheitliche Spätschäden über große Gebiete, ggf. in mehr als einem Land.
(Beispiel: Die Havarie des Kernkraftwerks Tschernobyl, Ukraine – damals UdSSR, 1986)
Stufe 6: Schwerer Unfall
- Auswirkungen außerhalb der Anlage: Erhebliche Freisetzung, voller Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen
(Beispiel: Kerntechnische Anlage Majak, Russland – damals UdSSR, 1957)
Stufe 5: Ernster Unfall
- Auswirkungen außerhalb der Anlage: Begrenzte Freisetzung, Einsatz einzelner Katastrophenschutzmaßnahmen
- Auswirkungen innerhalb der Anlage: Schwere Schäden am Reaktorkern / an den radiologischen Barrieren
(Beispiele: Brand des Kernreaktors der Produktionsstätte für Plutonium Windscale/Sellafield, Großbritannien, 1957; Harrisburg-Kernkraftwerkunfall im Kernkraftwerk Three Mile Island, USA, 1979)
Stufe 4: Unfall
- Auswirkungen außerhalb der Anlage: Geringe Freisetzung, Strahlenexposition der Bevölkerung etwa in der Höhe der natürlichen Strahlenexposition
- Auswirkungen innerhalb der Anlage: Schwere Kontaminationen und/oder Strahlenbelastung des Personals, die zu akuten Gesundheitsschäden führen kann (Größenordnung 1 Sievert)
(Beispiel: Greifswald/Lubmin, Deutschland – damals DDR, 1975, Kernkraftwerk Bohunice, Slowakei, 1977)
Stufe 3: Ernster Störfall/Beinahe-Unfall
- Auswirkungen außerhalb der Anlage: Sehr geringe Freisetzung, Strahlenexposition der Bevölkerung in Höhe eines Bruchteils der natürlichen Strahlenexposition
- Auswirkungen innerhalb der Anlage: Schwere Kontaminationen und/oder akute Gesundheitsschäden beim Personal
- Merkmal hinsichtlich der Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen: Weitgehender Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen
(Beispiel: Freisetzung von Uran und Plutonium in Sellafield, Großbritannien, 2005)
Stufe 2: Störfall
- Auswirkungen innerhalb der Anlage: Erhebliche Kontamination und/oder unzulässig hohe Strahlenexposition beim Personal
- Merkmal hinsichtlich der Beeinträchtigung der Sicherheitsvorkehrungen: Begrenzter Ausfall der gestaffelten Sicherheitsvorkehrungen
(Beispiele: Unterweser, 1998; zwei Störfälle Kernkraftwerk Philippsburg, 2001; Kernkraftwerk Forsmark, Schweden, 2006)
Stufe 1: Störung
- Merkmal: Abweichung vom normalen Betrieb der Anlage
Stufe 0: Ereignis unterhalb der Skala
- Merkmal: Keine oder nur sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.
Siehe auch
- Meldepflichtiges Ereignis
- GAU
- Liste von Unfällen in kerntechnischen Anlagen
- Störfälle in deutschen Atomanlagen
- Störfälle in europäischen Atomanlagen
- Sicherheit von Kernkraftwerken
Weblinks
Wikimedia Foundation.