IP-Billing

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Beim IP-Payment handelt es sich um eine Form der Zahlung für kostenpflichtige Inhalte im Internet, die über den Provider abgerechnet wird. Identifiziert wird der Nutzer dabei durch seine IP-Adresse. Im Gegensatz zum Dialer ist dieses System daher auch mit DSL oder anderen Breitbandzugängen nutzbar.

Funktionsweise

Besucht ein Nutzer eine Webseite mit einem kostenpflichtigen Angebot, das über IP-Payment abgerechnet werden soll, speichert der Seitenbetreiber die IP-Adresse des Nutzers, sowie das Datum und die genaue Uhrzeit. Mit diesen Informationen kann der Provider des Nutzers dann feststellen, welcher Kunde die Seite besucht hat. Es ist also auf jeden Fall eine Kooperation mit dem Provider erforderlich, anders kann aus der IP nicht der Name des Nutzers ermittelt werden. Abgerechnet wird meist über den Provider, der nach Abzug einer Provision den Betrag an den Seitenbetreiber überweist. Möglich wäre aber auch eine Weitergabe der benötigten Daten wie Name und Anschrift durch den Provider an den Seitenbetreiber.

Im Moment (Stand Januar 2006) bietet nur die österreichische montax GmbH dieses Abrechnungssystem unter dem Namen bill-it-easy an. Die meisten größeren dortigen Provider arbeiten mit der montax zusammen, d.h. ihre Kunden können IP-Payment nutzen. In anderen Ländern ist IP-Payment noch nicht verfügbar.

Vorteile und Nachteile

Der Vorteil des IP-Payments besteht darin, dass es anders als Dialer bei jedem Internetzugang funktioniert, da keine Neueinwahl unter einer kostenpflichtigen Nummer erforderlich ist, was bei Breitbandzugängen unmöglich ist. Einzige Einschränkung sind Zugänge, bei denen sich mehrere Nutzer eine öffentliche IP mittels NAT teilen, hier ist keine eindeutige Zuordnung der IP zu einem Kunden möglich. Unter Zuhilfenahme von Logdateien kann aber auch in diesem Fall meist der Nutzer ermittelt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass jeder beliebige Betrag abgerechnet werden kann, von einem Cent bis zu mehreren Hundert Euro.

Nachteile des Systems sind das Fehlen einer effektiven Kontrollmöglichkeit, ob der Besuch der Seite auch wirklich wissentlich vom betroffenen Nutzer erfolgte. Beispielsweise kann mit dem Einsatz simpelster Mittel wie einem „HTTP-Moved“ auch ohne Javascript o.ä. der Nutzer ohne sein Eingreifen auf kostenpflichtige Seiten geleitet werden. Mittels Trojanern könnten auch komplexere Nutzeraktionen künstlich nachgeahmt werden, ohne dann noch von einem wissentlichen Aufrufen der Seiten unterscheidbar zu sein. Daher ist das IP-Payment für Missbrauch noch weitaus anfälliger als Dialer.

Auch rechtlich ist unklar, ob die Identifizierung eines Nutzers durch seine IP-Adresse ausreicht, um einen Vertragsabschluss zu beweisen. Beispielsweise muss die Nutzung nicht durch den Inhaber des Internetzugangs geschehen sein, wenn sich mehrere Menschen einen Zugang teilen, wie in Familien.

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