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Als ISM-Bänder (Industrial, Scientific, and Medical Band) werden Frequenzbereiche bezeichnet, die durch Hochfrequenz-Geräte in Industrie, Wissenschaft, Medizin, in häuslichen und ähnlichen Bereichen genutzt werden können. Entsprechende ISM-Geräte wie Mikrowellenherde und medizinische Geräte zur Kurzwellenbestrahlung benötigen dabei nur eine allgemeine Zulassung.
Die ISM-Bänder sind durch die Internationale Fernmeldeunion, Sektor Radiokommunikation (ITU-R) in den Regelungen 5.138 und 5.150 weitestgehend festgelegt.[1]
Einige ISM-Bänder werden auch z. B. Audio- und Videoübertragungen oder Datenübertragungen wie WLAN oder Bluetooth verwendet, ohne dass es für diese Nutzung einer Einzel-Frequenzzuweisung bedarf. Diese sind allerdings keine ISM-Anwendungen und unterliegen eigenen Bestimmungen. Durch die gemeinsame Nutzung kann es in den besonders häufig genutzten Bändern, wie etwa dem 433-MHz-Band und dem 2,4-GHz-Band, leicht zu Störungen zwischen verschiedenen Geräten kommen [2].
Die Nutzung dieser Frequenzbereiche sowohl für ISM-Zwecke als auch für Funkanwendungen ist in sogenannten Allgemeinzuteilungen geregelt. Diese können, neben Allgemeinzuteilungen für andere Frequenzen und Zwecke (z.B. Schnurlose DECT Telefone), auf der Internetseite der Bundesnetzagentur eingesehen werden[3].
Inhaltsverzeichnis
ISM-Bänder
Folgende Frequenzbereiche sind durch die ITU-R weltweit als ISM-Bänder ausgewiesen:
Von Bis Anmerkungen 6,765 MHz 6,795 MHz 13,553 MHz 13,567 MHz 26,957 MHz 27,283 MHz 40,66 MHz 40,70 MHz 433,05 MHz 434,79 MHz nur Region 1 (Europa, Afrika etc.) 902 MHz 928 MHz nur Region 2 (Nord- und Südamerika) 2,400 GHz 2,500 GHz 5,725 GHz 5,875 GHz 24 GHz 24,25 GHz 61 GHz 61,5 GHz 122 GHz 123 GHz 244 GHz 246 GHz Einzelne Länder weisen daneben auch noch weitere Bereiche aus. So sind etwa in der Bundesrepublik Deutschland der Bereich von 9 - 10 kHz und die Frequenz 150 MHz (149,995 - 150,005 MHz) zusätzlich als ISM-Bänder freigegeben [4].
Allgemein besitzen ISM- und Funkanwendungen in diesen Bändern die geringste Priorität. Die Frequenzen selbst sind in der Regel anderen Funkdiensten auf primärer oder sekundärer Basis zugewiesen. So befindet sich beispielsweise das komplette 433-MHz-ISM-Band innerhalb des 70-cm-Amateurfunkbandes, der dort Primärnutzer ist. Die Primär- und Sekundärnutzer dürfen durch die ISM- und Funkanwendungen nicht gestört werden, und diese Anwendungen haben Störungen, die sich durch die regulären Funkdienste ergeben, in Kauf zu nehmen.
Der Frequenzbereich von 868 - 870 MHz wird manchmal fälschlich als ISM-Band bezeichnet, ist aber laut Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) kein ISM-Band [5], sondern besitzt eine Allgemeinzuteilung für Short Range Devices (SRD-Band).
Beispiele für Nutzungen
Die ISM-Bänder werden von einer Vielzahl von ISM- und anderen Anwendungen genutzt:
- Funketiketten (Smart Tags) (13,56 MHz)
- Modellbau-Fernsteuerungen (27 MHz, 40,6 MHz, 2,4 GHz)
- Babyphone (27 MHz, 433 MHz)
- Funk-Thermometer (433 MHz)
- Funk-Schalter, wie z.B. Autoschlüssel, Funk-Steckdosen (433 MHz)
- Funk-Alarmanlagen (433 MHz)
- Funk-Kopfhörer oder Funk-Lautsprecher (auslaufend bei 433 MHz)
- Drahtlose Videoübertragungssysteme (2,4 GHz)
- WLAN (nach IEEE 802.11b / IEEE 802.11g) (2,4 GHz)
- Bluetooth (2,4 GHz)
- IEEE 802.15.4 (ZigBee) (2,4 GHz)
- Mikrowellenherde (2,4 GHz)
- Nahbereichs-Radar für PKW (vorübergehend 24-GHz-Band,
ab 2013 wird wegen möglicher Beeinträchtigung von Radioteleskopen, GSM-Richtfunk-Zuführungen und Funkstrecken von Wettersatelliten auf das 79-GHz-Band gewechselt) - Radar-Bewegungsmelder (24 GHz)
Siehe auch
Referenzen
- ↑ ITU FAQ page with definitions of ISM bands (engl.)
- ↑ Carsten Meyer, Dusan Zivadinovic: Überhaupt nicht gebohrt, c't, Ausgabe 2/2005, Heise Verlag, S. 122 [1]
- ↑ Allgemeinzuteilungen
- ↑ Bundesnetzagentur: Allgemeinzuteilung der Frequenz 150,00 MHz für ISM-Anwendungen im Rahmen der Hochfrequenzmagnetfeld-Therapie zur Nutzung durch die Allgemeinheit., Vfg. 06/2005 (PDF)
- ↑ http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/298.pdf Frequenzteilbereiche nach FreqBZPV, Teil B: NB D150
Weblinks
- Bundesnetzagentur – ISM-Frequenzen
- Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur von Frequenzen in den Frequenzteilbereichen gemäß Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV), Teil B: Nutzungsbestimmungen (NB) D138 und D150 für die Nutzung durch die Allgemeinheit für ISM-Anwendungen
- Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur der Frequenz 150,00 MHz für ISM-Anwendungen im Rahmen der Hochfrequenzmagnetfeld-Therapie zur Nutzung durch die Allgemeinheit
- Frequenznutzung - Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, Republik Österreich
- Nationaler Frequenznutzungsplan, Bundesamt für Kommunikation, Schweiz
- Short-range device footnotes to the international table of frequency allocations (engl.)
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