Ibn Hanbal

Ibn Hanbal

Ahmad ibn Hanbal (‏ أحمد بن حنبل‎ Ahmad ibn Hanbal, DMG Aḥmad b. Ḥanbal * 780 in Bagdad; † 855 ebenda), mit vollständigem Namen Aḥmad b. Muḥammad b. Ḥanbal, in der Literatur überwiegend kurz Ibn Ḥanbal genannt, war ein islamischer Theologe und Rechtsgelehrter mit Wirkungskreis in Basra und Bagdad. Er gilt als Begründer einer der vier traditionellen Rechtsschulen des sunnitischen Islam.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Ibn Hanbals Familie stammte aus Basra und zog später nach Merw. Sein Vater, ein Mitglied des arabischen Stammes Banu Schayban der Rabi'a, diente in der abbasidischen Armee in Chorasan und ließ sich mit seiner Familie in Bagdad nieder. Ibn Hanbal war unter anderem Schüler von Muhammad ibn Idris al-Schafii (767–820) und des Hanafiten Abu Yusuf (gest. 798). Im Jahr 795 trat er ausgedehnte Studienreisen an, die ihn nach Syrien, in den Jemen, nach Chorasan, nach Mekka und Medina führten. Mehrere Autoritäten der Hadith-Literatur des frühen 9. Jahrhunderts hatten großen Einfluss auf seine Bildung, unter ihnen vor allem Sufyan ibn 'Uyaina (gest. 811) in Mekka, Abd al-Rahman ibn Mahdi (gest. 813) in Basra und Waki' ibn al-Dscharrah (gest. 812) in Kufa, die damals unumstrittenen Repräsentanten der ashab al-hadith.

Ibn Hanbal ist der jüngste unter den Gründern der vier im sunnitischen Islam etablierten Richtungen (madhhab) der islamischen Rechtswissenschaft (fiqh), nämlich der nach ihm benannten Schule der Hanbaliten. Er selbst, der alle Gesetze aus dem Koran, der Sunna und dem Konsens (idschma') der ersten Generationen abzuleiten bestrebt war, gilt aber vor allem als Theologe und nicht als Jurist. Die von al-Schafii definierten Quellen des fiqh – der Analogieschluss (qiyas) und die eigenständige Lehrmeinung (ra'y) – verlieren in der hanbalistischen Rechtslehre ihre Bedeutung.[1] Dies hängt in erster Linie mit der streng theologisch-dogmatischen Geisteshaltung des Schulgründers zusammen, der mehr in Kreisen der Hadith-Gelehrten als in denen der Juristen verkehrte.

Ibn Hanbal hat folglich auch kein Rechtskompendium wie seine Vorgänger verfasst; die von ihm behandelten Rechtsfragen (masa'il) haben seine Nachfolger – unter ihnen auch seine Söhne Salih, der spätere Qadi von Isfahan, (gest. 878) und Abdallah, der sich der Hadith-Literatur widmete (gest. 903) – gesammelt und gegen Ende des 9. Jahrhunderts redigiert. Allerdings handelt es sich auch bei diesen Sammlungen nicht nur um rein juristische responsa, sondern auch um dogmatisch-ethische Ausführungen des Schulgründers. Seine Nähe zur Theologie bestimmte auch sein Schicksal während der mihna, als al-Ma'mun die Lehre der mu'tazila über die Erschaffenheit des Korans zur Staatsdoktrin erklärte. Im September 834 musste er mit anderen Vertretern der ahl al-sunna am Kalifenhof erscheinen und sich der mihna unterwerfen. Er wurde ausgepeitscht, eingekerkert und unter Hausarrest gestellt. Erst unter al-Mutawakkil (ab 847) konnte er ungestört unterrichten und öffentlich auftreten. Acht Jahre später starb er nach einer kurzen Krankheit in Bagdad.

Sein Sohn Salih hat das Leben seines Vaters unter dem Titel ‏سيرة أحمد بن حنبل ‎ / Sīrat Aḥmad b.Ḥanbal /„Die Biographie von Ahmad ibn Hanbal“ zusammengefasst.[2] Das Buch ist erstmals 1995 in Riyadh im Druck erschienen.

Werke

  • al-Musnad / ‏ المسند‎ Sein bekanntestes Werk ist seine monumentale Sammlung von mehr als 29 Tausend Hadithen des Propheten Mohammed, die er nach vielen Quellen gesammelt und an seine Söhne weitergegeben hat. Entsprechend seiner Struktur trägt das Werk den einfachen Titel al-Musnad. Es ist eine Sammlung, die Ibn Hanbal nach den Kronzeugen, den Prophetengefährten (sahaba), die die Aussagen des Propheten direkt von ihm gehört haben, zusammengestellt hat. Das Werk beginnt mit den Traditionen, die die ersten Kalifen nach dem Propheten überliefert haben, gefolgt von den mekkanischen Auswanderern (muhadschirun), al-Ansar, den sogenannten Helfern und den Prophetengefährten, die sich in den muslimischen Neugründungen in den Provinzen (Kufa, Basra, Syrien usw.) während der islamischen Eroberung niedergelassen haben. Am Ende dieser Sammlung, die jeder thematischen Ordnung der Hadithe entbehrt, stehen die Traditionen von Anonymen und von Frauen, die Aussagen Mohammeds vermittelt haben. Das Werk in sechs Bänden ist erstmals 1895 in Bulaq (Kairo) gedruckt und mehrfach nachgedruckt worden. Es gibt auch mehrere Neuausgaben, die die alte Bulaq-Ausgabe nunmehr mit einem modernen Schriftsatz ersetzen.
  • كتاب السنة ‎ Das Kitāb al-Sunan (auch: al-Sunna) hat dogmatische Fragen in der strengen Auslegung der Sunniten zum Thema. In dieser in Form der responsa abgefassten Sammlung von zwei Bänden gibt Ibn Hanbal Auskünfte darüber, wie Prophetentraditionen und die Überlieferer derselben aus der Sicht des von ihm vertretenen ahl as-sunna wal-dschama'a ‏أهل السنة والجماعة ‎ / ahl as-sunna wa-ʾl-ǧamāʿa /„die Anhänger der Sunna und der Eintracht der Muslime“ im Einzelnen zu beurteilen sind.
  • كتاب الأشربة‎ / Kitāb al-ašriba „Das Buch der Getränke“ ist ausschließlich denjenigen Traditionen gewidmet, die sich mit dem koranischen Alkoholverbot im Islam und seiner Interpretation auseinandersetzen. Es ist somit eine Abhandlung mit eingeschränkter Thematik von nur 60 Druckseiten (Bagdad 1967).
Die Rechtsfragen von Abū Dāwūd al-Siǧistānī an Ibn Ḥanbal. Eine der ältesten literarischen Handschriften in der islamischen Welt, hergestellt im Rabīʿ I. 266 (Oktober 879)

Die von Ibn Hanbal behandelten juristischen Rechtsfragen sind in der Bearbeitung seiner Schüler in Form von Fragen und Antworten su'alat / ‏سؤالات ‎ / suʾālāt unter verschiedenen Titeln überliefert worden. Sie behandeln auch Fragen der Traditionskritik. Eine dieser hadithkritischen Sammlungen geht auf Abū Dāwūd al-Siǧistānī (gest. 888 in Basra) zurück und ist in der Nationalbibliothek – al-Zahiriya – (heute: Maktabat Asad) von Damaskus erhalten. Sie ist zuletzt in Medina 1994 gedruckt worden.

  • al-masa'il / ‏ المسائل‎ / al-masāʾil, ebenfalls in der Bearbeitung von Abu Dawud, ist eine Sammlung von Rechtsfragen und ist nach den Kapiteln des Fiqh geordnet. Auch dieses Werk ist in der Bibliothek von Damaskus erhalten und gehört zu den ältesten Handschriften in der islamischen Welt aus dem Jahr 879. Wahrscheinlich ist die Handschrift ein Autograph (siehe Foto).[3]

Einzelnachweise

  1. M. Muranyi (1987). S. 320
  2. Fuat Sezgin (1967) S. 510
  3. Fuat Sezgin (1967) S. 152

Literatur

  • Ignaz Goldziher: Zur Geschichte der Hanbalitischen Bewegungen. In: Zeitschrift der Deutschen Morgenländischen Gesellschaft. 62/1908, S. 1–28
  • Miklos Muranyi: Fiqh. In: Helmut Gätje (Hrsg.): Grundriß der Arabischen Philologie. Bd. II: Literaturwissenschaft. S. 320: Die Hanbalīya, Dr. Ludwig Reichelt Verlag, Wiesbaden 1987
  • Walter M. Patton: Ahmad b. Hanbal and the Mihna. Heidelberg 1897
  • Fuat Sezgin: Geschichte des arabischen Schrifttums. Bd. I. S. 502–509. Brill, Leiden 1967

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