- Ignorieren
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Die Ignoranz zeichnet sich dadurch aus, dass eine Person etwas – möglicherweise absichtlich – nicht kennt, nicht wissen will oder nicht beachtet. Das Wort ist im Deutschen seit dem 16. Jahrhundert belegt und geht auf das lateinische Substantiv ignorantia = Unwissenheit bzw. das Verb ignorare = „nicht wissen“, „nicht kennen“ (von notus, -a, -um = bekannt und dem verneinenden in) zurück.
Ignoranz wird heute im Deutschen oft als ein Vorwurf an eine Person verwendet, der Desinteresse und Unwissenheit bis hin zur Dummheit unterstellt wird. Als Gegensatz zur Toleranz gilt die Ignoranz auch als die Unfähigkeit oder den Unwillen, Nicht-Akzeptanz zu äußern.
Unter den französischen Existentialisten galt die Ignoranz als die Weigerung, sich durch das Sein betroffen zu fühlen, Wissen und Bildung wurde als Ausweg gesehen.
Inhaltsverzeichnis
Ignorieren
Das Verb ignorieren bezeichnet sowohl das bewusste wie das unbewusste nicht zur Kenntnis Nehmen eines Sachverhaltes, eines Vorgangs oder einer Person. Im Gebrauch hat das Verb keine zwingende negative Konnotation (Nebenbedeutung), möglicherweise hat eine Person, die etwas ignoriert dafür gute und nachvollziehbare Gründe. Beispiel: Konrad Adenauer, der dafür hielt, den Spiegel „nicht einmal zu ignorieren“.
Der Ignorant
Die Bezeichnung Ignorant für eine Person, die etwas nicht zur Kenntnis nimmt, ist in der deutschen Sprachpraxis ein Vorwurf, hat also im Gegensatz zum Verb ignorieren eine negative Konnotation. Der Ignorant ist jemand, der sich nicht um Wissen und Erkenntnis bemüht und daher unwissend verbleibt. Das Wort kann als Schimpfwort oder als Beleidigung gelten.
Rationale Ignoranz
Bei rationaler Ignoranz verzichtet jemand bewusst darauf, sich mit einem Thema auseinanderzusetzen, und verpflichtet jemand anderes, sich damit zu befassen. Es ist der Verzicht auf die Einmischung in einzelne (politische) Geschäfte in einem Gremium, weil es für Einzelne gar nicht möglich ist, sich mit jedem Geschäft vertieft auseinanderzusetzen. Rationale Ignoranz ist eine Form von freiwilliger Ungewissheit.
Sonstiges
Im Preußischen Recht existierte der sogenannte Ignoranzeid (Jusjurandum lgnorantiae). Dies war speziell im Handels- und Wechselrecht die eidliche Versicherung, dass man von einer behaupteten Tatsache nichts wisse. (vgl. auch Eid).
Siehe auch
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