Ikonodulen

Ikonodulen

Als Bilderverehrung (Bilderdienst oder Idolatrie) bezeichnet man sowohl die bildliche Darstellung göttlicher Wesen und Kräfte sowie mit Gott oder den Gottheiten verbundener geschöpflicher Wesen (Engel, Heilige oder Symboltiere), als auch die damit verbundene Verehrung dieser Bilder, Skulpturen oder Ikonen.

Bereits prähistorisch kann eine Bilderverehrung beobachtet werden. Höhlenmalereien aus der Alt- und bildhafte Schöpfungen der Jungsteinzeit besitzen religiösen Charakter. Die Formgebung kann sowohl gegenständlich (Votivfiguren der Kulturen des Balkans) als auch abstrakt (Schieferplattenidole, antropomorphe Pfahlgötzen aus Baumstämmen) oder symbolischer Natur (Thorhammer) sein, hat jedoch entweder einen mythologischen Hintergrund oder steht in der Funktion des Idols in rituellen Zusammenhang bezüglich von Fruchtbarkeits- und anderen Kulten.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

Die Begriffe Ikonodulie (Bilderverehrung) und Ikonolatrie (Bilderanbetung) bezeichnen – nach Ansicht von Wissenschaftlern – ähnliche Sachverhalte und werden von ihnen gelegentlich auch gleichgesetzt mit Idolatrie (Götzendienst).

Etymologisch ist die Begriffsherkunft von Ikone und Idol zu unterscheiden; griechisch εικών ist das „Bildnis“, das „Abbild“ oder auch das „Gleichnis“, hieraus wird lateinisch imago; είδωλον ist dagegen das „Schattenbild“, das „Trugbild“ oder auch im Neuen Testament die „Nachbildung“ und das „Götzenbild“, hieraus wird lateinisch idolum.

Definition

Dabei muss unterschieden werden zwischen einem unmittelbaren, einem realistischen und einem symbolischen Verständnis der Bilder.

  1. Gleichsetzung. Im ersten Fall besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Verehrten und dem Bild, das als Vera Ikon teilweise gleichgesetzt wird mit dem Verehrten. Diese Deutung wird zumindest seit dem zweiten Konzil von Nicäa im Christentum abgelehnt, wenn sich auch im Volks-Aberglauben teilweise solche Denkweisen bis heute finden. Solche Bilder haben wie alles irdische eine endliche Lebenszeit und lösen beim Tod Trauer beim Verehrer aus. Häufig wurden solche Bilder absichtlich von Nichtverehrern zerstört.
  2. Abbild. Bei dem realistischen Verständnis zwischen Verehrtem und Abgebildetem nimmt man ein Abbildverhältnis an; Salbung, Einkleidung oder Opferdarbringung zeigen ein solches Verständnis an.
  3. Symbol. Davon ist die Verehrung symbolischer Bilder zu unterscheiden, wo eine grundsätzliche Verschiedenheit zwischen beiden gedacht wird; das verehrte Bild steht hier stellvertretend für das, was verehrt wird; es muss also nicht gegenständlich sein oder etwas „darstellen“. Die Ansicht der bilderverehrenden christlichen Kirchen bewegt sich dabei zwischen der zweiten und der dritten Variante.

Bilderverehrung im Hinduismus

Der Hinduismus verfügt über eine besonders vielfältige Bilderwelt; ausgeprägt sind mythologische Deutungen und kosmologische Beziehungen (Mandalas). Während das frühe vedische Ritual sich im Freien und ohne Bilder abspielte, änderte sich dies ungefähr um die Zeitenwende und es entwickelte sich eine reiche Bilderwelt. Fromme Hindus gehen in den Tempel, um die Sicht Gottes durch ein Symbol oder eine Statue, in der die geistige Anwesenheit der Gottheit angenommen wird, zu erlangen, oder sie haben einen kleinen Hausaltar mit einem Bildnis oder einem Symbol. Das Schauen (Darshan) leitet so über zu Kontemplation und Meditation, deren Ziel es ist, über die Ebene des Visuellen hinaus zu gelangen.

Die Visualisierung spielt oft eine wichtige Rolle, da sie dem Gläubigen den Zugang zum Göttlichen erleichtert. Im Pilgerzentrum Tirumala Tirupati etwa werden Zeremonien wie das Baden, Salben und Speisen des Shri Venkatateshvara, bzw. dessen steinerner Statue, zelebriert; dasselbe passiert in anderen großen und kleinen Tempeln. Auch bei den täglichen, häuslichen Pujas (Verehrungen) stehen Götterbilder häufig im Mittelpunkt.

Die bildlichen Darstellungen sind anthropomorph; um ihre Kräfte zu illustrieren sind sie oft mehrköpfig und mehrarmig dargestellt. Die Ikonographie ist eng verknüpft mit der indischen Mythologie und gibt den Gläubigen Hinweise auf die spirituelle Bedeutung und das Wirken des Göttlichen. Über die jeweilige Gestalt geben die Puranas Auskunft. So beschreibt etwa zu Beginn des zweiten Kapitels des „Devi Bhagavata“, eines der wichtigsten Bücher über die Göttin, ein Vers die Göttin Mahalakshmi, die eine Form von Durga ist:

Ich nehme Zuflucht zu Mahalakshmi, der Zerstörerin von Mahisasura (dem Büffeldämon), die in einer Lotusblüte sitzt, die von der Farbe der Koralle ist, sie hält in ihren achtzehn Händen die Gebetskette, Axt, Keule, Pfeil, Blitz, Lotosblüte, Bogen, Krug, Stab, Shakti, Schwert, Schild, Muschel, Glocke, Weinbecher, Dreizack, Schlinge und die Wurfscheibe Sudarsana.“

In dieser Gestalt mit vielen Armen jedoch sehen Hindus keinen Widerspruch zur letztlichen Formlosigkeit. Im vierten Kapitel, nach dem Sieg über den Büffeldämon Mahisasura, preisen die himmlischen Devas sie als Verkörperung des Höchsten, des formlosen Brahman. Diese Hymne aus dem 4. Kapitel des Devi Mahatmya wird in Indien jedes Jahr an den Feiertagen der Göttin im Herbst gesungen und im Radio gespielt. Ein Auszug:

O Devi, du bist Bhagavati, die höchste Weisheit, welche die Ursache der Erlösung ist. Du bist das höchste Wissen der Weisen, die Erlösung erhoffen. Du bist die Seele von Brahman. Du bist die Quelle der reinen Hymnen in den Veden. Du bist Bhagavati, die die drei Veden verkörpert. ....Du bist die Nahrung, die das Leben erhält.“

Sehr verbreitet findet man aber auch die Anbetung des Göttlichen in Zeichen. Selten beten Hindus Shiva in anthropomorpher Form an. Im Zentrum der Verehrung steht meist das Linga (d. h. Zeichen) oder, an Straßenaltären häufig anzutreffen, der Dreizack, ein anderes wichtiges Emblem für Shiva. Die populäre Statue der Göttin Kali im Kalighat-Tempel in Kolkata (vormals Kalkutta) besteht aus einem schwarzen Stein, der auf „wunderbare“ Weise entdeckt wurde und in dem die Göttin der Legende nach verehrt werden möchte. Mit Gesicht, Zunge und Kleidung versehen repräsentiert dieser Stein jetzt das Göttliche. Gläubige aus allen Teilen des Subkontinentes kommen hierher, um Kali in dieser Form anzubeten.

Auch im rituellen Gottesdienst, der Puja, ist eindeutig erkennbar: Nicht dem Bild bzw. Emblem selbst gilt die Verehrung, sondern dem letztlich formlosen Höchsten darin. So ruft der Priester dieses etwa als Shiva, Vishnu oder Durga an und bittet während der Zeremonie im Bildnis anwesend zu sein. In einer kurzen Meditation stellt sich der Priester das Göttliche bildhaft als im Herzen anwesend vor, entweder personal oder im Symbol. In manchen Pujas ist eine Blüte, vor das Herz gehalten, dann das äußere Zeichen für dessen Präsenz: Die Blüte hält der Priester unter die Nase und stellt sich vor, wie das Göttliche vom Herzen durch den Atem auf diese übergeht, und legt sie dann vor das Bildnis auf den Altar. Eine weitere Möglichkeit ist das „Pran-Dan“, das „Leben geben“, in einer Shakti-Puja, dem Gottesdienst zu Ehren der Göttin: Mit einem kleinen Büschel Gras und einigen Körnern ungekochtem Reis in den Fingern berührt der Priester die Herzgegend der Statue, bzw. des Bildes. Dazu spricht er vorgeschriebene Gebete, welche die Murti „lebendig“ machen und durch welche die Göttin dann als tatsächlich anwesend gedacht wird (in der Bedeutung sehr ähnlich der heiligen Wandlung während der Eucharistiefeier in der katholischen Kirche).

Die Erzeugung der Statuen, der sogenannten „Murtis“, ist im traditionellen Handwerk noch heute nicht dasselbe wie die Produktion jeder beliebigen anderen Figur. So gibt es etwa für Metallstatuen bestimmte Vorschriften für Legierungen, und die Herstellung der Gussform, in der die Murti entstehen soll, wird zu einem sakralen Akt mit Gebet.

Ist die Anbetung im Bildnis auch weit verbreitet, so gab es doch bei vielen Hindu-Denkern auch eine kritische Auseinandersetzung damit. Etwa eine sehr bekannte Gruppe im Shivaismus, die im zwölften Jahrhundert gegründeten „Lingayats“, lehnen die Verehrung im Bild strikt ab. Auch während der Zeit der britischen Kolonialherrschaft entstanden in Indien Bewegungen, die dem alten vedischen Ideal der Bilderlosigkeit wieder zum Durchbruch verhelfen wollten, wie etwa der Brahmo Samaj. Sie konnten sich aber außer bei einer dünnen Mittelschicht nicht durchsetzen. Der Mystiker Ramakrishna, der Mitte des neunzehnten Jahrhundert Priester im großen Kalitempel Dakshineshwar war, bezeichnete die Götterstatuen als „Puppen“, die man nicht mehr brauchte, wenn man spirituell erwachsen sei. Trotzdem akzeptierte er Statuen als Hilfe für den Gläubigen.

Bilderverehrung im Buddhismus

Der Buddhismus lehnte zunächst jedwede Form von Bildern und Bildverehrung ab. Für Buddha gab es lediglich symbolische Darstellungen. Im Laufe seiner Geschichte entfaltete vor allem der tibetische Buddhismus eine reiche Bilderwelt; die Darstellungen sollten entsprechend der Lehre Buddhas jedoch weniger einer Idolatrie als vielmehr der Meditation dienen und sind als Hilfen hierzu zu verstehen.

Das Christentum und die Bilderverehrung

Auch das Christentum war – nicht zuletzt wegen seiner jüdischen Verwurzelung – gegenüber dem Bilderdienst von Haus aus zurückhaltend bis abgeneigt. Die bereits früh bezeugte Verwendung von gegenständlichen Symbolen z. B. von Kreuz, Hirte, Lamm, Fisch, Schiff, Palme, Phönix, Taube, Pfau – an den Wänden der Wohnungen, auf Gräbern, Sarkophagen und Geräten widerspricht dem Dekalog jedoch und gilt heute noch als Theologisches Problem im Ausgleich zur modernen jüdischen Religion.

Erst bei den Gnostikern des 2. und 3. Jahrhunderts treffen wir auch nicht offensichtlich symbolische Bildnisse Christi an. Wie auch manche andere Bräuche (Kirchenlieder etc.) drang von hier aus der Schmuck der Gotteshäuser mit Bildern auch in die orthodoxe katholische Kirche ein. Im 4. Jahrhundert findet sich erstmals eine beginnende Thematisierung des recht verstandenen Abbildes göttlicher Dinge in der erhaltenen christlichen Überlieferung. Noch sprachen sich einige Synoden und Kirchenväter speziell gegen die Abbildungen Christi und Gott-Vaters als durchaus unzulässig aus. Allerdings war das Thema der Bilderverehrung in dieser Zeit noch kaum ein bedeutendes Streitthema, weder dafür noch dagegen finden sich viele Aussagen; eine besondere Kampagne gab es weder für die Einführung noch für die Abschaffung der Bilderverehrung.

Aber schon jetzt gab es z. B. in Edessa ein angeblich authentisches Bild Christi, und bald kamen weitere ähnliche Bilder hinzu wie auch Darstellungen von Maria und anderer Heiliger. So wurden beispielsweise Kirchen mit Darstellungen der Heiligen ausgeschmückt, denen der Sakralbau geweiht war. Augustinus klagt über Bilderanbetung, während Kyrill von Alexandria (und in dessen Gefolge auch die Kopten und andere altorientalische Kirchen) den Bilderdienst förderten.

Papst Gregor I. begründete um 600 die Bilderverehrung so: Die Bilder seien die Bücher der Armen, aus welchen sie, die nicht lesen können, die Kenntnis der heiligen Geschichte schöpfen. Längst hatte sich die Ikonodulie im Orient und im Mittelmeerraum durchgesetzt. Bei den Franken hingegen, namentlich bei Karl dem Großen und den von ihm abhängigen Bischöfen, blieb die Ablehnung bestimmend. Bischof Serenus agierte bilderstürmerisch, weil er die Gefahr sah, dass die Heiligenbilder nur an die Stelle der Götzenbilder träten.

Im Verlauf des 6. Jahrhunderts wurde es herrschende und kirchlich gebilligte Sitte, sich vor den Bildern und (im Westen) auch Statuen niederzuwerfen, sie durch Niederknieen, Küssen, Anzünden von Kerzen und von Weihrauch, Bekleidung mit kostbaren Gewändern und Verzierung mit Geschmeiden zu ehren.

Man fing an, zu besonders berühmten Bildern zu wallfahrten, sie zu preisen und zu beschenken; der Gegensatz gegen den andringenden Islam und gegen das Judentum konnte dazu führen, in diesem Bilderdienst etwas spezifisch Christliches zu finden. Aber darin lag auch für die oströmischen Kaiser, welchen eine so schroffe Scheidewand zwischen den Religionen im politischen Interesse unerwünscht war, ein Motiv zum Einschreiten.

Es waren besonders Leo III. (717–741), Konstantin V. (741–775), Leo IV. (775–780), Leo V. (813–820) und Theophilos (829–842), welche sich die Ausrottung des Bilderdienstes zum Ziel gesetzt hatten und dabei vom Heer ideologisch wie auch physisch unterstützt wurden.

Aber gegen den schon vom ersten dieser Monarchen eingeleiteten gewaltsamen Bildersturm (Ikonoklasmus) erhob sich schnell Widerspruch. Die Städter und das Mönchtum, der außerhalb des Reiches lebende (und daher in seinen Äußerungen freiere) Kirchenvater Johannes von Damaskus und die Kaiserinnen Irene und Theodora setzten sich dafür ein, dass die Bischöfe auf den Konzilien von Nicäa (787) und Konstantinopel (842) den Beschluss fassten, dass die Bilder Christi, der Jungfrau, der Engel und Heiligen durch Küssen, Kniebeugen, Lichteranzünden und Weihrauch zu verehren seien, wahrhaftiger Gottesdienst im Sinn der Anbetung jedoch nur der Dreifaltigkeit zu leisten sei. Die Dargestellten sollten auch stets durch Aufschriften identifiziert werden, sodass der Bezug des Bildes zu einem dargestellten realen Menschen immer eindeutig blieb.

Die lateinische Kirche schloss sich dieser Position trotz des Widerstandes, welchen die fränkische Kirche unter Karl dem Großen leistete, an. Schließlich wurde vor allem im katholischen Westen unter bestimmten Umständen auch die „Abbildung“ Gottes des Vaters als legitim erachtet; in den Ostkirchen finden sich solche Bilder fast nur unter westlichem Einfluss etwa vom 17. bis 19. Jahrhundert, seit dem 20. Jahrhundert praktisch nicht mehr.

In der christlichen Malerei hat fast kein Künstler auf Darstellungen Gottes verzichtet. Ein Sonderstellung nehmen in diesem Kontext reformierte, baptistische, mennonitische und einige weitere evangelische Kirchen ein. Sie begründen ihre Haltung mit dem 2. Gebot, 2.Mose (Exodus) 20,4-6: „Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Gleichnis machen, weder von dem, was oben im Himmel, noch von dem, was unten auf Erden, noch von dem, was im Wasser unter der Erde ist“ (Luther84-Übersetzung).

Demgegenüber kennen Luther und die römisch-katholische Kirche dieses Gebot nicht, da sie sich an der Wiederholung des Dekalogs, 5.Mose (Deuteronomium) 5,6-21, wo das „Bildergebot“ als Untergedanke innerhalb des ersten Gebotes erscheint[1], orientieren. Mitbestimmend für die Entscheidung von Martin Luther, diesen Teil der Zehn Gebote in seinem kleinen Katechismus ganz fortzulassen, war Karlstadts Bildersturm (1522), der für ihn in seiner gesellschaftlichen Verheerung erschreckend war.

Als stärkstes theologisches Argument wird seit Johannes von Damaskus zur Geltung gebracht, dass Gott selbst in der sicht- und greifbaren Menschwerdung Christi das alttestamentliche Abbildungsverbot – das ja im Alten Testament ausdrücklich mit der Unsichtbarkeit Gottes begründet wird – aufgehoben oder zumindest radikal relativiert habe.

Außerchristliche Ablehnung der Bilderverehrung

Der Zoroastrismus, der Bahaismus und der Islam lehnen die Bilderverehrung aus denselben Motiven wie das mosaische Judentum ab.

Siehe auch

Literatur

  • Engelbert Kirschbaum: Lexikon der christlichen Ikonographie. 8 Bände. Herder, Freiburg 1994, ISBN 978-3451225680
  • Friedrich Christoph Schlosser: Geschichte der bilderstürmenden Kaiser des oströmischen Reiches. Frankfurt 1812
  • Ignaz Heinrich von Wessenberg: Die christlichen Bilder. 2 Bde. Konstanz 1845
  • Clemens Lüdtke: Die Bilderverehrung und die bildlichen Darstellungen in den ersten christlichen Jahrhunderten. Freiburg 1874
  • Hans Belting: Das echte Bild. Bildfragen als Glaubensfragen. C.H.Beck, München 2005, ISBN 978-3406534607
  • Ralf van Bühren: Kunst und Kirche im 20. Jahrhundert. Die Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils (Konziliengeschichte, Reihe B: Untersuchungen), Paderborn: Verlag Ferdinand Schöningh 2008, ISBN 978-3-506-76388-4

Einzelnachweise

  1. S. dazu Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2129-2132

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