- Imamehe
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Die Imam-Ehe ist eine in der muslimischen Welt verbreitete und durch das islamische Recht legitimierte Form der Eheschließung. Imam-Ehen werden vor einem islamischem Würdenträger (Imam) geschlossen. Sie sind für gläubige Muslime verbindlich. In der vormodernen Zeit war die Imam-Ehe in der muslimischen Welt die übliche Form der Eheschließung zwischen Mann und Frau.
Türkei
In der Türkei wird sie häufig genutzt, um die vom Staat erlassenen gesetzlichen Vorschriften zur Eheschließung zu unterlaufen und die Bestimmungen der Scharia zur Anwendung kommen zu lassen. Imam-Ehen, die nach staatlichem türkischen Recht keine Rechtswirkung haben, werden hingegen in regelmäßigen Abständen durch Amnestiegesetze legitimiert.
In vor allem traditionell geprägten Regionen der Türkei werden Imam-Ehen häufig zur Verheiratung gegen den Willen der Braut (Zwangsheirat), zur frühen Verheiratung Minderjähriger (Kinderheirat) und um das staatliche Gebot der Monogamie zu umgehen, genutzt.
Jemen
Die Imam-Ehe ist im Jemen vor allem in ländlichen Gebieten bis heute eine übliche und rechtswirksame Form der Trauung. Schließt der örtliche Imam die Ehe, so gilt diese vor dem Gesetz genauso viel wie eine vor einem ordentlichen Gericht geschlossene Ehe. Eine zentrale Registrierung der Ehe gibt es nur dann, wenn ein Familienbuch existiert bzw. angelegt werden soll.
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