- Immediatsache
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Das Adjektiv immediat (lat. immediatus „unmittelbar, ohne Vermittlung“) verweist auf die Zuständigkeit einer höheren Instanz.
Ein Immediatgesuch oder eine Immediateingabe ist unmittelbar an die höchste Behörde - früher den Landesherren - gerichtet. Eine auf diesem Wege eingeleitete Angelegenheit, die zu klären ist, wird somit als Immediatsache zu bezeichnen sein.
Der Terminus bezeichnet:
- im Kontext der Römisch-Katholischen Kirche ein Bistum, das unmittelbar Rom - dem Papst - und keiner Metropolie/Erzbistum unterstellt (zugeordnet), sondern exemt ist.
- bei den öffentlichen Gebäuden einen Bau, bei dem der Auftrag zur Errichtung unmittelbar von der höheren, wenn höchsten behördlichen Instanz verfügt worden ist. Sie ist auch deren unmittelbarer Rechtsträger, siehe Immediatbau
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