Indultmesse

Indultmesse

Unter Päpstlichem Indult versteht die römisch-katholische Kirche eine vom Apostolischen Stuhl gewährte Befreiung von einer ansonsten gültigen kirchlichen Rechtsnorm in Einzelfällen. Besondere regionale Gegebenheiten und besondere Bedürfnisse bestimmter Gruppierungen innerhalb der Kirche können Gründe für die Kirche sein, solche Zugeständnisse zu machen.

So ermächtigte beispielsweise Papst Johannes Paul II. im Jahr 1984 die Diözesanbischöfe, einzelnen Priestern die Feier von Messen im tridentinischen Ritus (sogenannte Indultmessen) zu erlauben.

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