Informeller Trialog

Informeller Trialog

Die Bezeichnung informeller Trilog (von lat. tri, dt. drei, Abwandlung von Dialog, engl. informal trialogue) wird im Rahmen des institutionellen Rechts der Europäischen Union verwendet. Man versteht darunter informelle Dreiertreffen zwischen den drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen – der Kommission, dem Rat (lediglich die Präsidentschaft ohne Vertreter der Mitgliedstaaten) und dem Parlament. Die Europäische Kommission nimmt bei den Trilogen eine moderierende Funktion ein.

Ursprünglich wurden informelle Triloge nach der zweiten Lesung (Mitentscheidungsverfahren), jedoch vor Beginn des Vermittlungsverfahrens eingesetzt, um Verhandlungen außerhalb des üblichen, strikten organisatorischen Rahmens führen zu können. Informelle Triloge unterscheiden sich von (formellen) Trilogen dadurch, dass keine zwingenden Fristen oder Verfahrensweisen für die Verhandlungen vorgeschrieben sind. Es wird lediglich versucht, bereits im Vorfeld eines drohenden Vermittlungsverfahrens Konflikte zu beseitigen und Kompromisse zu finden.

Im informellen Trilog treffen sich die folgenden Akteure:

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