- Insignie
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Das Insigne, meist in der Mehrzahl verwendet als Insignien (lat.: insigne, „Abzeichen“, „Kennzeichen“), ist ein Zeichen staatlicher, ständischer oder religiöser Würde und Macht. Dieses soll die soziale Stellung oder das Amt ihres Trägers nach außen hin sichtbar machen.
Inhaltsverzeichnis
Beispiele
Insignien können sein:
- Kopfbedeckungen, z. B. die Krone, die Mitra der Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der Schleier von Ordensfrauen und geweihten Jungfrauen, das Birett der Geistlichen
- Halsketten, z. B. die Amtsketten von Bürgermeistern und Dekanen von Universitäten, das Pektorale der Bischöfe
- Kleidungsstücke, z. B. das Pallium der Erzbischöfe, der Habit der Ordensleute
- Ringe, z. B. der Fischerring des Papstes
- symbolische, in der Hand zu tragende Gegenstände, z. B. Zepter, Reichsapfel, Korporalstock, Ferula
- symbolische Darstellungen, z. B. Wappen und Siegel.
Bekannte Beispiele
Bekannte Beispiele für Insignien sind:
- die britischen Kronjuwelen
- die Reichskleinodien
- der Pileolus (ein Scheitelkäppchen, von Würdenträgern der römisch-katholischen Kirche getragen)
Siehe auch
Literatur
- Gerd Althoff: Die Macht der Rituale. Symbolik und Herrschaft im Mittelalter. Darmstadt 2003, ISBN 3-534-14749-9.
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