- Interallierte Erklärung zur Vernichtung der Juden 1942
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Die Interalliierte Erklärung zur Vernichtung der Juden 1942 wurde von zwölf alliierten Regierungen vom 18. Dezember 1942 über die von den nationalsozialistischen Behörden zur damaligen Zeit vollzogene Vernichtung der jüdischen Bevölkerung Europas verfasst.
Im Dezember trafen sich Vertreter der Regierungen von Belgien, Großbritannien, den Niederlanden, Griechenland, Luxemburg, Norwegen, Polen, USA, Sowjetunion, Tschechoslowakei, Jugoslawien und Frankreich, die folgende Erklärung herausgaben:
„Die Aufmerksamkeit der Regierungen… wurde auf die zahlreichen Mitteilungen aus Europa gelenkt darüber, daß sich die deutschen Behörden in allen Gebieten, auf die sich ihr barbarisches Regime erstreckt, nicht nur auf die Entziehung der elementarsten Menschenrechte von Personen jüdischer Abstammung begrenzen, sondern die von Hitler mehrfach ausgedrückte Absicht verwirklichen, das jüdische Volk in Europa auszutilgen… Die oben aufgeführten Regierungen und das Französische National-Komitee tadeln in der entschiedensten Weise diese bestialische Politik der kaltblütigen Austilgung. Sie erklären, daß ähnliche Ereignisse den Entschluß der freiheitsliebenden Völker, die barbarische Tyrannei Hitlers niederzuwerfen, nur verstärken können. Sie bestätigen wieder ihre feierliche Verpflichtung, zusammen mit allen Vereinten Nationen sicherzustellen, daß die Personen, die für diese Verbrechen verantwortlich sind, der verdienten Vergeltung nicht entgehen, und die notwendigen praktischen Maßnahmen zur Erreichung des gestellten Zieles zu beschleunigen.“
Dieses Dokument wurde zwar dem Internationalen Militärtribunals (IMT) in Nürnberg vorgelegt, aber ausweislich in Band XXIII/XXIV S. 557 des Dokumentenindexes nicht als Text aufgenommen. Das Dokument selber liegt als vervielfältigter Abzug dem Institut für Völkerrecht an der Universität Göttingen vor.
Der damalige britische Außenminister Anthony Eden gab diese Erklärung am 17. Dezember 1942 im britischen Unterhaus bekannt. Am selben Tag wurde diese Erklärung vom US-Außenministerium der Presse übergeben.
Somit wird durch diese Erklärung gezeigt und damit rechtlich angekündigt, dass die internationale Völkergemeinschaft die NS-Verbrechen gegen die Juden nach der Niederschlagung des NS-Regimes verfolgen werde. Da diese Erklärung öffentlich verbreitet wurde, ist davon auszugehen, dass über Rundfunk und andere Nachrichtenverbindungen die maßgebenden Personen und Behörden des NS-Regimes von dieser Erklärung und ihrem Inhalt Kenntnis hatten.
Literatur
- History of the United Nations War Crimes Commission and the Development of the Laws of War, London 1948, S. 106.
- Report of Robert H. Jackson, United States Representative to the International Conference on Military Trials, London 1945, S. 9 f.
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