- International Convention for the Regulation of Whaling
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Das Internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs (engl. International Convention for the Regulation of whaling) ist ein internationaler völkerrechtlicher Vertrag, welcher 1946 geschlossen wurde um den Walfang zu regulieren. Es wurde am 2. Dezember 1946 von 42 Nationen in Washington D. C. (USA) unterzeichnet und trat am 19. November 1948 in Kraft. Das Protokoll, in dem erstmals die genaue Definition eines Walfängers aufgeführt wurde, um sowohl Helikopter als auch Walfangschiffe zu erfassen, wurde am 19. November 1956 unterzeichnet. Die Konvention stellt eine Nachfolgerin des International Agreement for the Regulation of Whaling vom 8. Juni 1937 (London) dar; dessen Protokolle wurden am 24. Juni 1938 und am 26. November 1946 unterzeichnet.
Das Ziel der Konvention ist „die angemessene und wirksame Erhaltung und Erschließung der Walbestände“. Eine Gefährdung von Walarten durch eine übermäßige Bejagung durch den internationalen Walfang soll vermieden werden. Durch die Konvention sollte entsprechend ein System zur internationalen Regulation des Walfangs geschaffen werden, um den notwendigen Schutz und die Entwicklung der Walpopulationen zu ermöglichen. Als Hauptinstrument wurde die Internationale Walfangkommission bestimmt, durch die regelmäßig die sich ändernden wirtschaftlichen, ökologischen und kommerziellen Interessen reflektiert und entsprechende Änderungen der Konvention durchgeführt werden.
Inhaltsverzeichnis
Fangbeschränkungen
Das Ziel, kommerziellen Walfang dauerhaft und ganz zu verbieten, wird bestritten insbesondere von Norwegen und Japan, und ist Thema wiederkehrender Diskussionen.
Erlaubt im Rahmen der Fangbeschränkungen ist der Walfang jedoch für einige indigene Bevölkerungen zur Deckung des Eigenbedarfes (Stand Mai 2004):
- Die Eskimos von Alaska und die Ureinwohner des Autonomen Kreises der Tschuktschen im äußersten Nordosten Sibiriens dürfen pro Jahr 67 Grönlandwale anlanden
- Im östlichen Nordpazifik dürfen jährlich 140 Grauwale gefangen werden von "denen, deren traditionelle, eingeborene und Verpflegungsbedürfnisse anerkannt sind"
- Die Inuit von Grönland dürfen Finnwale (19/Jahr) und Zwergwale (187/Jahr) fangen
- Der Bevölkerung von Bequia (St. Vincent und die Grenadinen, Karibik) werden jährlich 4 Buckelwale zugestanden
Seit 1986 gibt es darüber hinaus Sondergenehmigungen für den Fang von Walen zu wissenschaftlichen und traditionellen Zwecken. Zu wissenschaftlichen Zwecken hat insbesondere Japan, aber auch Island (bis 2006), und (bis 1994) Norwegen Gebrauch gemacht. Island und Norwegen erkennen das Verbot heute nicht mehr an und betreiben einen offenen kommerziellen Walfang. Grönland ist der Walfang aus traditionellen Zwecken erlaubt. Seit Jahren steigt die Zahl der getöteten Wale an, lag zuletzt (2004) bei 780 im Jahr, was von Umweltschützern als Missbrauch des Instruments der wissenschaftlichen Genehmigungen angesehen wird sowie als Beleg dafür, dass die Konvention heute noch relativ "zahnlos" ist, obwohl es immer mehr Wale gibt. Zudem gilt Walfleisch als wohlschmeckend, da es sehr zart ist.
Unterzeichner
Unterzeichnerstaaten
*angegeben ist das Jahr, in dem der Vertrag für das jeweilige Land wirksam wurde1948 Australien 1993 Grenada Frankreich Salomonen Norwegen 1994 Österreich Russland 1998 Italien Südafrika 2000 Guinea Vereinigtes Königreich 2001 Marokko Vereinigte Staaten Panama 1949 Mexiko 2002 Benin 1950 Dänemark Gabun 1951 Japan Island 1960 Argentinien Mongolei 1974 Brasilien Portugal 1976 Neuseeland Palau 1977 Niederlande San Marino 1978 Südkorea 2003 Belize 1979 Chile Mauretanien Peru Nicaragua Spanien 2004 Belgien Schweden Elfenbeinküste 1980 Oman Ungarn China Kiribati Schweiz Mali 1981 Costa Rica Suriname Indien Tuvalu Kenia 2005 Kamerun St. Lucia Tschechien St. Vincent und die Grenadinen Luxemburg 1982 Antigua und Barbuda Nauru Deutschland Slowakei Monaco Gambia Senegal Togo 1983 Finnland 2006 Kambodscha 1985 Irland Guatemala 1992 Dominica Israel St. Kitts und Nevis Marshallinseln Siehe auch
Weblinks
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