- International Financial Reporting Interpretation Committee
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Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften. Sie umfassen die Standards des International Accounting Standards Board (IASB), die International Accounting Standards (IAS) des International Accounting Standards Committee (IASC) sowie die Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) bzw. des ehemaligen Standing Interpretations Committee (SIC).
Inhaltsverzeichnis
Aufbau der IFRS
Die Standards
Die IFRS sind eine Sammlung von Regeln für die Rechnungslegung betriebswirtschaftlicher Unternehmen. Mit IFRS werden in der deutschen Fassung sowohl die einzelnen, seit 2003 neu erstellten Standards (z. B. IFRS 3 - Unternehmenszusammenschlüsse) als auch die Gesamtheit aller Standards (IFRS und IAS) und Interpretationen (von SIC und von IFRIC) bezeichnet. Für diese Gesamtheit aller anzuwendenden Vorschriften wird in der verbindlichen englischen Fassung die Bezeichnung IFRSs zur Unterscheidung vom einzelnen Standard (IAS) verwendet.
Die Auslegungen
Um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der einzelnen Standards zu gewährleisten, wurde vom Board 1997 das SIC und spätere IFRIC gegründet. Aufgabe des IFRIC ist es zeitnahe Lösungen von Problemen zu erarbeiten, die bei der Anwendung der IAS/IFRS in der Praxis auftreten.
Die Rahmenbedingungen
Das Framework ist der Rahmen, in dem sich die IFRS und die Interpretationen bewegen sollen - kein eigentlicher Standard. Das Framework hat nur den Charakter eines Rahmens für die Entwicklung künftiger Rechnungslegungsgrundsätze. Es ist insoweit ein Arbeitsprogramm, das an die Entwickler von Rechnungslegungsfragen adressiert ist, insbesondere nationale Gesetzgeber und Standardsetter.
Es kann daher nur immer wieder betont werden, dass das Framework selbst – bis auf Ausnahmefälle (IAS 8.11 (b)) – keine Bedeutung für die Entscheidung von einzelnen Bilanzierungsfragen hat. Das Framework geht ausdrücklich davon aus, dass alle Anforderungen, die im Framework formuliert sind, dann eingehalten sind, wenn die Einzelregelungen der einzelnen IFRS eingehalten sind. Nach dem Framework gibt es daher per Definition keinen Widerspruch zwischen Framework und IFRS.
Das Framework nähert sich Begriffen wie den einzelnen Abschlussposten und gibt grundsätzliche Hinweise für den Ansatz und die Bewertung dieser Posten, allerdings ohne verbindliche Voraussetzungen vorzugeben.
Sprache
Die IFRS werden in englischer Sprache verfasst und sind in dieser Fassung verbindlich. Zur Erleichterung der Anwendung werden sie aber von der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF, eine Stiftung, die das IASB treuhänderisch organisiert), dem Eigentümer der Rechte an den IFRS, in verschiedene Sprachen übersetzt, u.a. Deutsch.
Die Überarbeitung der deutschen Fassung der IFRS wird zur Vermeidung von Auslegungsstreitigkeiten und diesbezüglicher prozessualer Folgen verstärkt gefordert. So kritisiert Niehus in einem Aufsatz vom 18. November 2005 (Niehus, Rudolf J., in: Der Betrieb 2005, S. 2477), dass die von der IASCF veranlasste Übersetzung sprachlich mangelhaft, die Terminologie nicht konsistent und der Fremdartigkeit im Deutschen unbekannter englischer Rechtsbegriffe nicht Rechnung getragen worden sei. Moniert werden Übersetzungsfehler, Unvollständigkeiten und terminologische Fehler. Zudem seien im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) und in der Sammlung des IASCF unterschiedliche Textfassungen veröffentlicht. Von der IASCF herausgegebene deutschsprachige Materialien zu den IFRS seien nicht amtlich, da keine offiziell transformierte Version im Amtsblatt existiere und sie jederzeit durch die IASCF abänderbar seien. Auch dem Framework des IASB, die den Kommentaren der EU zu Einzelregelungen der IAS-VO beigefügt seien, käme keine Gesetzeskraft zu.
Ziele der IFRS
Abschlüsse, die nach den IFRS aufgestellt werden, sollen primär Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern. Das mag auf den ersten Blick erstaunlich selbstverständlich klingen. Die herkömmliche deutsche Rechnungslegung nach dem 3. Buch des HGB bezweckt allerdings für Jahresabschlüsse vornehmlich den Gläubigerschutz und erst zweitrangig die Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Oberste Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung sind der Grundsatz der Periodenabgrenzung und das Fortführungsprinzip. Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sind die qualitativen Anforderungen, denen der Abschluss genügen muss.
Die IFRS sollen
- die Vergleichbarkeit der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen weltweit erleichtern und damit
- den Aufbau eines integrierten Kapitalmarkts gewährleisten, der wirksam, reibungslos und effizient funktioniert,
- den Schutz der Anleger verbessern,
- das Vertrauen in die Finanzmärkte und den freien Kapitalverkehr im Binnenmarkt stärken,
- für grenzüberschreitende Geschäfte oder für die Zulassung an allen Börsen der Welt nutzbar machen.
Nach einem Bericht der Computer-Zeitung vom 29. August 2005 unterstützen die zu den HGB-Abschlüssen parallel erstellten IFRS-Abschlüsse die Kreditverhandlungen mit den Banken aufgrund der erhöhten Transparenz bezüglich einiger Kennzahlen wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Lagerumschlag.
Entstehung
Dachorganisation ist die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF); sie wurde im März 2001 in Delaware, USA, errichtet und hat zwei Organe: das IASB und das Board of Trustees, sowie zwei Gremien: das IFRIC und das SAC.
IFRIC
Das IFRIC hat die Aufgabe, die Anwendung der IFRS (mit Zustimmung des IASB) zu interpretieren.
SAC
Das SAC (Standard Advisory Council) steht dem IASB und dem Board of Trustees als ein weiteres beratendes Gremium zur Verfügung. Es besteht aus mindestens 30 Mitgliedern.
Aktuelle Standards und Interpretationen
Standards
IAS-Nr. Thema IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards IFRS 2 Aktienbasierte Vergütung IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse IFRS 4 Versicherungsverträge IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben IFRS 8 Operative Segmente IAS 1 Darstellung des Abschlusses IAS 2 Vorräte IAS 7 Kapitalflussrechnungen IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag IAS 11 Fertigungsaufträge IAS 12 Ertragsteuern IAS 14 Segmentberichterstattung IAS 15 Informationen über die Auswirkungen von Preisänderungen IAS 16 Sachanlagen IAS 17 Leasingverhältnisse IAS 18 Erträge IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand IAS 21 Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse IAS 23 Fremdkapitalkosten IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen IAS 27 Konzern- und separate Einzelabschlüsse nach IFRS IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern IAS 30 Angaben im Abschluss von Banken und ähnlichen Finanzinstitutionen (ab 1. Januar 2007 ersetzt durch IFRS 7) IAS 31 Anteile an Joint Ventures IAS 32 Finanzinstrumente: Angaben und Darstellung IAS 33 Ergebnis je Aktie IAS 34 Zwischenberichterstattung IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien IAS 41 Landwirtschaft Interpretationen
Nr. Thema SIC-7 Einführung des Euro SIC-10 Beihilfen der öffentlichen Hand – kein spezieller Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten SIC-12 Konsolidierung – Zweckgesellschaften SIC-13 Gemeinschaftlich geführte Einheiten – nicht monetäre Einlagen durch Partnerunternehmen SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreizvereinbarungen SIC-21 Ertragssteuern – Realisierung von neubewerteten, nicht planmäßig abzuschreibenden Vermögensgegenständen SIC-25 Ertragssteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unternehmens oder seiner Anteilseigner SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen SIC-29 Angabe – Vereinbarungen von Dienstleistungslizenzen SIC-31 Erträge – Tausch von Werbeleistungen SIC-32 Immaterielle Vermögenswerte – Websitekosten IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen IFRIC 2 Mitgliedschaftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente IFRIC 3 Emissionsrechte (zwischenzeitlich wieder zurückgezogen) IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Wiederherstellung und Umweltsanierung IFRIC 6 Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte IFRIC 7 Anwendung des Restatement-Ansatzes nach IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern IFRIC 8 Anwendungsbereich von IFRS 2 IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung IFRIC 11 IFRS 2 - Geschäfte mit eigenen Aktien und Aktien von Konzernunternehmen IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung Verbindlichkeit der IFRS
Mitgliedstaaten der EU
Rechtsverbindlichkeit erlangen die IFRS erst durch ihre Anerkennung ("endorsement") durch die Europäische Kommission. Die EU-Kommission hat mit Verordnung No. 1725/2003 vom 29. September 2003 [1] alle internationalen Rechnungslegungsstandards, die am 14. September 2002 vorlagen, mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39, sowie die entsprechenden Interpretationen übernommen. Diese EU-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; damit wurden die Standards automatisch zu nationalem Recht. Die Anerkennung neuer oder überarbeiteter IFRS für die EU erfolgt durch ein besonderes EU-Rechtsetzungsverfahren, der Komitologie. Hierbei legt die Kommission ihren Vorschlag für die Anerkennung (oder Ablehnung) eines IFRS einem Regelungsausschuss (Accounting Regulatory Committee – ARC) vor. Dieser besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission. Stimmt der Ausschuss dem Anerkennungsvorschlag der Kommission zu, trifft die Kommission die Vorkehrungen für die Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes in der EU mittels EU-Verordnung.
- Nach der Verordnung (EG) Nr.1606/2002 vom 19. Juli 2002 (ABl EG L 243/1 v. 11. September 2002) haben Gesellschaften, die dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen), ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach IFRS aufzustellen.
- Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, die sich aber im Zulassungsprozess befinden.
- Unternehmen, die aufgrund einer Börsennotierung außerhalb der EU verpflichtet sind, ihren Konzernabschluss nach anderen international anerkannten Rechnungslegungsstandards aufzustellen (derzeit nur US-GAAP) und Unternehmen, von denen nur Schuldverschreibungen, aber keine Aktien gehandelt werden, wurde eine Übergangsfrist zur Umstellung auf die IFRS bis 2007 eingeräumt.
Die EU veröffentlicht die anerkannten IFRS im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Nach der EU-Verordnung sind die IFRS aber nicht, wie in IFRS selbst vorgeschrieben, in der englischen Originalfassung verbindlich, sondern in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates. Damit ist für deutsche Unternehmen im Rahmen der EU-Verordnung die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte deutsche Fassung der IFRS verbindlich. Die EU nimmt die Übersetzung der IFRS in die Amtssprachen teilweise selbst vor. Es werden immer wieder Klagen über die mangelnde Qualität dieser EU-Übersetzung geäußert.
Nicht-Mitgliedstaaten der EU
In der Schweiz hat am 11. November 2002 die Zulassungsstelle der Schweizer Börse (SWX) entschieden, dass alle inländischen börsennotierten Nichtbanken des Hauptsegmentes ab 2005 die IFRS oder US-GAAP einzuhalten haben.
Für in Nebenindizes notierte Unternehmen ist wahlweise die Bilanzierung nach den Fachempfehlungen zur Rechnungslegung, IFRS oder US-GAAP vorgeschrieben. Die Swiss GAAP FER lehnen sich bei weniger strengen Vorschriften eng an die IFRS an.
Freiwillige Anwendung von IFRS/IAS in Deutschland
Alle anderen Unternehmen können ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen. Außerdem ist es diesen Unternehmen gestattet, ergänzend zu ihrem HGB-Jahresabschluss einen zusätzlich freiwillig erstellten IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die meisten Mittelständler in Deutschland bereiten sich einer Umfrage zufolge auf die neuen internationalen Bilanzierungsregeln vor. Fast 60 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit IFRS befasst, ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. 80 Prozent der 600 befragten Firmen wollen allerdings ihre Rechnungslegung nicht umstellen.
Unterschiede zu nationalem Recht
Deutschland - Unterschiede zum HGB
Der wesentliche Unterschied zu den Rechnungslegungsvorschriften des HGB besteht darin, dass nicht mehr Gläubigerschutz und Kapitalerhaltung, sondern Informationen für Stakeholder im Vordergrund stehen. Insbesondere den Investoren am Kapitalmarkt sollen die Informationen zur Verfügung gestellt werden, die sie für ihre Anlageentscheidungen benötigen. Dieser Bilanzzweck ist Hintergrund des angloamerikanischen Grundsatzes "true and fair view/fair presentation", der über Art. 2 der 4. Gesellschaftsrechtlichen EG-Richtlinie 78/660 in § 264 II HGB seinen Niederschlag gefunden hat. Danach hat der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft "ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage" des Unternehmens zu vermitteln. Nach herrschender Ansicht tritt dieser Grundsatz allerdings hinter den Einzelvorschriften der §§ 265 ff. HGB und hinter den GoB zurück, so dass es sich entgegen der angloamerikanischen Konzeption des "true and fair view" nicht um ein "overriding principle" handelt. Andernfalls würde man in fast allen Fällen zu einer Erhöhung des Eigenkapitals und des Jahresergebnisses gelangen. Einzelabschlüsse nach IFRS sind - im Gegensatz zu Konzernabschlüssen - nicht befreiend, es muss also in Deutschland eine zusätzliche Handelsbilanz aufgestellt werden, die z.B. bei Aktiengesellschaften die Gewinnausschüttung begrenzt und als Grundlage für die Steuerbilanz - die nach den handelsrechtlichen GoB aufzustellen ist - und damit der Besteuerung dient. In anderen europäischen Ländern (z.B. den Niederlanden) wird dieser doppelte Aufwand durch Anwendung unterschiedlicher Besteuerungsregeln auf den IFRS-Abschluss und Reduktion der Ansatzwahlrechte vermieden und hierdurch ein relativer strategischer Standortvorteil erzielt.
Als technischer Unterschied in der Kodifizierung der Vorschriften ist das HGB als Code Law ausgestaltet, was eine weitgehende Abstraktion als Ziel und zumeist eine Interpretation bezogen auf den Einzelfall zur Notwendigkeit hat. Die IFRS sind hingegen als Case Law geschrieben, um möglichst viele und alle erdenklichen Einzelfälle zu erfassen. Dieser Unterschied wird bereits in Umfang und Fülle der Vorschriften deutlich. Während die relevanten Vorschriften des Dritten Buchs des HGB je nach Drucklegung nur 50 Seiten umfassen, sind die IFRS i. d. R. bis zu 1.000 Seiten stark. Allerdings gibt es beim IASB deutliche Bemühungen, die IFRS ausschließlich prinzipienorientiert und nicht sachverhaltsspezifisch auszugestalten. Doch birgt dies gewisse Risiken hinsichtlich der weltweiten Einheitlichkeit der Auslegung. International gibt es außer dem IFRIC kein Gremium, das ähnlich dem deutschen Institut der Wirtschaftsprüfer für eine einheitliche Auslegung prinzipienorientierter Regeln sorgen könnte.
Schweiz - Unterschiede zur Bilanzierung nach OR und Swiss GAAP FER
In der Bilanzierung nach OR ist eine weitgehende Freiheit für das Unternehmen enthalten. Während die Rechnungslegung nach OR mehr auf den Gläubigerschutz fokussiert (ausgeprägtes Vorsichtsprinzip mit erlaubter Bildung stiller Reserven), geht IFRS mehr auf die Aktionäre ein (true and fair view, die Jahresrechnung soll also ein möglichst wahrheitsgetreues Bild liefern). Form und Umfang sind in OR nur rudimentär geregelt. Damit verbunden ist eine hohe Intransparenz und eine weit reichende Freiheit beim Anfall von ausgewiesenem Gewinn durch Schaffung und Auflösung von Stillen Reserven.
Aktuelle Entwicklung
Der Rechtsausschuss des Bundestags prüft, ob das Parlament die Entwicklung der IFRS stärker beeinflussen kann. "In der deutschen Wirtschaft besteht der Wunsch nach einheitlichen Standards, die kostenträchtige Doppelbilanzierungen überflüssig machen", sagte Olaf Scholz (SPD) der Börsen-Zeitung vom 17. Mai 2005 zufolge [2]. Der Prozess laufe aber nicht rund. Deshalb stehe das Thema nun auf der Tagesordnung der Politiker.
Nach einer Umfrage von PricewaterhouseCoopers und dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag aus dem Jahr 2005 lehnten 79 Prozent der befragten deutschen Unternehmen einen Wechsel zur Rechnungslegung nach IFRS ab.[3]
Am 15. Februar 2007 hat der IASB den Entwurf eines IFRS-Standards für kleine und mittlere Unternehmen (KMU, engl. SME) vorgelegt (IFRS for PE, IFRS for Private Entities). Dieser sieht weniger Wahlrechte, vereinfachte Ansatz- und Bewertungsvorschriften und geringere Angabepflichten im Anhang für die KMUs vor. Mit der endgültigen Fassung wird im ersten Quartal 2009 gerechnet. Damit der deutsche Mittelstand befreiend nach IFRS Rechnung legen könnte, müssten die IFRS for PE in das deutsche Recht übernommen werden. Experten rechnen damit, dass dies ab 2010 der Fall sei, die Bilanzrevolution wäre dann komplett. [4]
Siehe auch
- Jahresabschluss, United States Generally Accepted Accounting Principles
- Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR)
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC)
- Portal:Wirtschaft
Literatur
- International Accounting Standards Board (Hrsg.) (2008): International Financial Reporting Standards (IFRSs®) 2008 (including International Accounting Standards (IASs™) and Interpretations as at 1st January 2008), published bei the IASB; www.iasb.org.
- Wolfgang Ballwieser, KPMG und Dieter Ordelheide (Hrsg.), Transnational Accounting, Volume 1, New York 2001: Germany - Individual Accounts S. 1217 - 1351, Germany - Public Accounts S. 1351ff., ISBN 978-1561592463.
- Werner Bohl, Joachim Riese, Jörg Schlüter (Hrsg.) (2006): Beck'sches IFRS-Handbuch: Kommentierung der IFRS, C.H.Beck, ISBN 3-406-53939-4.
- Bernhard Großfeld, Claus Luttermann (2005), Bilanzrecht - Die Rechnungslegung in Jahresabschluß und Konzernabschluß nach Handelsrecht und Steuerrecht, Europarecht und IAS/IFRS, 4. Auflage, C.F. Müller, ISBN 3-8114-2348-7.
- Paul J. Heuser, Carsten Theile (2007): IFRS-Handbuch. Einzel- und Konzernabschluss, 3. Aufl., Schmidt, ISBN 978-3-504-35012-3.
- Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (2006): IFRS-Kommentar, 4. Aufl., Haufe, ISBN 3-448-06981-7.
- Stefan Kudert, Peter Sorg (2004): IFRS - leicht gemacht, Kleist, ISBN 3-87440-204-5.
- Alexander Leoff, Lars Rengel-Frank, Tomas Mielert (2005): IFRS/IAS: Internationale Rechnungslegung, W3L, ISBN 3937137408.
- Matthias Müller (2005): IFRS. Grundlagen für Aufsichtsrat und Unternehmenspraxis, Bund, ISBN 3-7663-3588-X.
- Arno Prangenberg, Matthias Müller (2006): Konzernabschluss International, 2. Aufl. Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2417-5.
- PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2008): IFRS für Banken, 4. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage (in zwei Bänden), Fachverlag Moderne Wirtschaft, ISBN 3-934803-350 .
- PricewaterhouseCoopers AG (Hrsg.) (2007): IFRS für Investmentfonds, 2., erw. u. akt. Auflage , Fachverlag Moderne Wirtschaft, ISBN 3-934803-25-3.
- KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2004): IFRS aktuell Neuregelungen 2004: IFRS 1 bis 5 Improvements Project Amendments IAS 32 und 39, Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2346-2.
- KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft (Hrsg.) (2008): IFRS visuell Die IFRS in strukturierten Übersichten, Schäffer-Poeschel, ISBN 978-3-7910-2726-5.
- Klaus Ruhnke (2005): Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Schäffer-Poeschel, ISBN 3-7910-2359-4.
- Grischek, M.: Rechtswörterbuch - Lexikon für IFRS, Rechnungslegung, Steuerrecht, Prüfung und Beratung., Köln: DKMG Verlag, 2005. ISBN 3-00-017388-9
- Barbara E. Weißenberger (2007): IFRS für Controller. Alles, was Controller über IFRS wissen müssen, 1. Aufl., Haufe, ISBN 978-3-448-06818-4.
- Buchholz, Rainer, Internationale Rechnungslegung, 6., völlig neu bearbeitete Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2007, ISBN 978-3-503-10305-8
- Federmann, Rudolf / IASCF (Hrsg.), IAS/IFRS-stud. - Für Studienzwecke gekürzte deutsche Originalfassung mit über 40 Abbildungen und einer Einführung, 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2006, ISBN 978-3-503-09040-2
- Guttenbacher, Steffen: Unternehmenssteuerung und Bilanzpolitik im Spannungsfeld der Rechnungslegung nach HGB und IFRS,Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2008, ISBN 978-3-89952-373-7
- Wilfried Funk, Jonas Rossmanith: Internationale Rechnungslegung und Internationales Controlling, Gabler 2007, ISBN 3834902519
- Pellens, Fülbier, Gassen, Sellhorn (2008): Internationale Rechnungslegung, Schäffer-Poeschel, 7. Aufl., ISBN 9783791027562
- Jan Janssen (2009): Rechnungslegung im Mittelstand, Gabler-Verlag, ISBN 9783834916037
Weblinks
- allgemeine Informationen zur internationalen Rechnungslegung
- Alles Rund um die IFRS/IAS
- Wortlaut der Standards auf Deutsch und Englisch beim DRSC
- Eine ausführliche Liste über Unterschiede nach HGB und IFRS
- Tabellarische Darstellung der Unterschiede von HGB und IFRS
- Basel II und IFRS - eine Schnittstellenanalyse
- Gutachten zur Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach IAS 32 (pdf), The Differentiation Between Equity and Liability According to IFRS (pdf) -Publikationen des [http://www.voeb.de Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands, VÖB
- Richtlinien, Verordnungen und andere offizielle Verlautbarungen der EU zur Rechnungslegung
- Chronologie der IAS (engl.)
- Skript International Financial Reporting Standards (pdf) von Harry Zingel
Fußnoten
- ↑ http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003R1725:EN:HTML
- ↑ http://www.lexonline.info/lexonline2/live/professional/index_0.php?lid=90&productActiveArtnr=12569&xid=67240&link=ar
- ↑ Thomas Schildbach, Das Eigenkapital deutscher Unternehmen im Jahresabschluss nach IFRS - Analyse eines Problems in Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis, 4/2006, S. 325
- ↑ Accounting , 2/2007, S. 1 ff
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