- International Patent Classification
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Straßburger Abkommen über die internationale
Klassifikation der ErfindungspatenteKurztitel: Straßburger Abkommen Titel (engl.): Strasbourg Agreement Concerning the
International Patent ClassificationDatum: 24. März 1971 Fundstelle: Vertragstyp: Multinational Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz / Klassifikationsabkommen Unterzeichnung: Ratifikation: 58 Staaten (15. Januar 2008)[1] Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung. Die Internationale Patentklassifikation (offiziell: International Patent Classification, abgekürzt IPC) ist ein Hilfsmittel für die Patentrecherche. Mit ihr werden seit 1975 die technischen Inhalte von Patenten weltweit einheitlich klassifiziert. Verwendet wird die IPC von den Patentämtern in mehr als 100 Staaten, sowie dem Europäischen Patentamt und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), von der das Straßburger Abkommen über die internationale Klassifikation der Erfindungspatente durch die die Klassifikation geschaffen wurde auch verwaltet wird. Die IPC wird laufend der Entwicklung der Technik angepasst und, wurde bisher alle 5 Jahre aktualisiert. Die derzeit aktuelle 8. Ausgabe ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Seit Einführung der 8. Ausgabe kann die IPC alle drei Monate aktualisiert werden.
Das vollständige IPC-Symbol, ein Code aus Buchstaben und Ziffern, wird auch als IPC-Notation bezeichnet. Die IPC-Notation wird auf veröffentlichten Patentanmeldungen und erteilten Patenten angegeben und wird mit dem INID-Code 51 gekennzeichnet.
Um die Klassen noch genauer einteilen zu können und damit die Recherche zu erleichtern, existiert bei vielen Patent- und Markenämtern eine weitere Feineinteilung unterhalb des IPC. Die interne Feinklassifikation des Deutschen Patent- und Markenamts wird DEKLA genannt. Die Europäische Patentorganisation hat als Feineinteilung die Europäische Patentklassifikation geschaffen. Um die verschiedenen Feineinteilungen zu harmonisieren wurde wiederum ein Verband namens Trilateral gegründet dem die drei weltgrößten Organisationen für geistiges Eigentum, das Europäisches Patentamt, das US Patent and Trademark Office sowie das Japan Patent Office angehören.[2]
Inhaltsverzeichnis
Klassifikation
Die Klassifikation ist hierarchisch eingeteilt in Sektionen (Buchstabe), diese in Klassen (Ziffern) und Unterklassen (Buchstabe) und diese wiederum in ca. 70.000 Haupt- und Untergruppen (Ziffern). Die oberste Hierarchie bilden 8 Sektionen, welche die Technik in Bereiche einteilen.
IPC Sektion Technikbereich A Täglicher Lebensbedarf B Arbeitsverfahren, Transport C Chemie, Metallurgie D Textilien, Papier E Bauwesen F Maschinenbau, Beleuchtung, Heizung, Waffen, Sprengung G Physik H Elektrotechnik Beispiele
für vollständige IPC-Symbole:
- Stabilisierungsflächen B64C5/00
- Fahrradrahmen, rohrförmig B62K19/06
weitere Schutzrechts-Klassifikationen
Einige Staaten benutzen vorrangig ihre eigene Patentklassifikation, so zum Beispiel die USA die USPC. Für andere Schutzbereiche des Geistigen Eigentums gibt es andere Klassifikationen: die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen (Nizza-Klassifikation, siehe auch Markenklassifikation), die Internationale Klassifikation der Bildbestandteile von Marken (Wiener Klassifikation) und die Internationale Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle Locarno-Klassifikation.
Einzelnachweise
- ↑ http://www.wipo.int/export/sites/www/treaties/en/documents/pdf/strasbourg.pdf
- ↑ http://www.trilateral.net/
Weblinks
- Offizielle Seite des IPC bei der WIPO
- Information über die Internationale Patentklassifikation beim DPMA
- Recherche in der Internationalen Patentklassifikation beim DPMA
- Offizielle Seite des Straßburger Abkommen bei der WIPO
- Allgemeine Informationen zu Schutzrechts-Klassifikation bei der WIPO
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
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