Internationale Sportgerichtshof

Internationale Sportgerichtshof

Der Internationale Sportgerichtshof (engl.: Court Of Arbitration For Sport/frz.: Tribunal Arbitral du Sport) ist die oberste Sportgerichtsbarkeit und damit die letzte Entscheidungsinstanz für die Sportverbände und Nationalen Olympischen Komitees in Streitfragen zum internationalen Sportrecht.

Das Schiedsgericht ist beispielsweise bei Disziplinarfragen (Unklarheiten bei Regelverstößen), Verfahrensfragen (beispielsweise bei Spielertransfers), Dopingfragen und sportbezogenen Vertragsfragen (Sponsoring, Fernsehrechte etc.) zuständig.

Das Schiedsgericht wurde 1984 auf Initiative des IOC als unabhängiges Gremium gegründet und hat seinen Sitz in Lausanne/Schweiz. Seit 1994 ist der CAS dem ICAS (International Council of Arbitration for Sport) unterstellt. Ihm gehörten 2004 über 150 Richter aus 55 Nationen an. Präsident war der Senegalese Kéba Mbaye.

Für die Dauer von bestimmten sportlichen Großereignissen, wie Olympischen Spielen oder Commonwealth Games richtet der Internationale Sportgerichtshof seit 1996 nichtpermanente Tribunale ein (siehe Abschnitt Geschichte), die eine zügige, vorläufige Bearbeitung und Schlichtung von Streitfragen gewährleisten sollen, die während der Wettkämpfe auftreten. Diese Fragen betreffen meist die Zulässigkeit von Individualbeschwerden oder Beschwerden eines nationalen Verbandes, nach deren Meinung eine andere Nation oder deren Angehörige gegen geltende Wettkampfregeln verstoßen habe.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Gründung geht auf eine Idee des damaligen IOC-Präsidenten Juan Antonio Samaranch zurück, der 1981 die Schaffung einer Sportgerichtsbarkeit vorschlug. Gründe dafür waren vor allem die fortschreitende Professionalisierung des Sports in den frühen 1980er Jahren, die auch einen Anstieg zu lösender sportspezifischer Schlichtungsfragen mit sich brachte. Da sportliche Entscheidungen meist auf internationaler Ebene entstehen, musste die zu schaffende Instanz ebenso einen internationalen Status erhalten.

Die Statuten des Internationalen Sportgerichtshofes wurden 1983 ratifiziert und traten am 30. Juni 1984 in Kraft. Der CAS setzte sich bei seiner Gründung aus 60 Mitgliedern zusammen, die anfangs ausschließlich vom IOC, den internationalen Verbänden, den Nationalen Olympische Komitees und dem IOC-Präsident bestimmt wurden.

Eine erste offizielle Anerkennung durch ein oberstes Landesgericht erfuhr der Internationale Sportgerichtshof im März 1993 durch das Schweizer Bundesgericht. Dieses Gericht erkannte die Gerichtsbarkeit und das Urteil des Internationale Sportgerichtshofs gegen den deutschen Reiter Elmar Gundel, die Disqualifikation nach Doping seines Pferdes, an. Es bemängelte jedoch den organisatorischen und finanziellen Einfluss durch das IOC, da das IOC das Gericht vollständig finanzierte und das Recht hatte, die Statuten zu ändern.

1994 wurde der CAS daraufhin grundlegend reformiert. Um den Sportgerichtshof unabhängiger zu machen, wurde die Organisation des International Council Of Arbitration for Sport (ICAS) als oberste Institution des CAS gegründet, die nun die Führung und die Finanzierung des CAS übernahm. Es wurde eine eigene Kammer für Einsprüche eingeführt, um solche Fälle schneller bearbeiten zu können. Zudem wurde ein neues Gesetzbuch für sportspezifische Rechtsprechung in Kraft gesetzt. Außerdem wurde die Zahl der Schlichter erhöht. 2000 sollte sie bereits 186 betragen.

1996 eröffnete der ICAS Büros in Sydney und in Denver (später in New York), um den Zugang zum CAS in Amerika und Ozeanien zu erleichtern. Zu den Olympischen Sommerspielen in Atlanta wurden erstmals nichtpermanente Tribunale eingerichtet, die Schlichtungsfragen vorläufig bearbeiten. 2000 wurde neben den Olympischen Spielen auch ein solches Tribunal erstmals bei den Fußball-Europameisterschaften eingeführt. 2002 erkannte auch die FIFA den CAS als oberstes internationales Sportgericht an.[1]

Probleme und Kritik

Besonderheiten der Rechtsprechung, der Zuständigkeiten und der Bestandskraft der richterlichen Entscheidungen trugen in der Vergangenheit wiederholt zu geringem Ansehen und Akzeptanzschwierigkeiten des Internationalen Sportgerichtshofes bei.

Obwohl der Internationale Sportgerichtshof in den meisten Ländern als oberste Sportgerichtsbarkeit fungiert, wird er nicht von allen nationalen Sportverbänden als letzte Instanz anerkannt. Dies verhindert eine internationale Gleichbehandlung aller Sportler in Sportrechtsfragen.[2]

Urteile des Internationalen Sportgerichts besitzen zivil- und strafrechtlich grundsätzlich keine Wirkung. So klagten verschiedene des Dopings überführte Sportler ihr Recht bei nationalen ordentlichen Gerichten ein. Danilo Hondo erwirkte beispielsweise 2006 beim Obersten Schweizer Kantonsgericht die Aufhebung der vom CAS verhängten Dopingsperre bis zur einer endgültigen rechtlichen Entscheidung.[3]

Auch geriet der Internationale Sportgerichtshof aufgrund verschiedener strittiger Entscheidungen mehrfach in die Kritik. Die Rechtsprechung nach juristischer Formalien war in Einzelfällen im Sinne des Fairnessgedankens und subjektiv sportlichen Gerechtigkeitsempfindens schwer nachvollziehbar:[4] 2003 lehnte der CAS einen Antrag des Leichtathlik-Weltverbandes IAAF ab. Der US-amerikanische Leichtathletikverband USATF sollte den Namen eines Dopingsünders preisgeben, der bei den Olympischen Spielen 2000 für die USA eine Medaille in Leichtathletik errang. Der Internationale Sportgerichtshof begründete die Entscheidung mit den rechtlichen Bestimmungen in den USA. Der USATF, die aus ungeklärten Umständen bereits vor den Spielen positiv getesteten Sportler nicht gesperrt sowie das Vergehen nicht an den Weltverband gemeldet hatte, hätte eine Millionenklage gedroht, wenn die Rechte des Sportlers durch die Namensnennung verletzt worden wären. Weiterhin wäre die zeitnahe Ausräumung rechtlicher Widersprüche zwischen den nationalen und den internationalen Regelungen durch die IAAF versäumt worden.[5] 2004 stieß die Entscheidung, den deutschen Olympiasiegern im Vielseitigkeitsreiten von Athen wegen eines durch einen Fehler des Zeitnehmers bedingten Regelverstoßes die Goldmedaille abzuerkennen, auf Unverständnis, da diese Entscheidung allein die Sportler bestrafte. Dass dieser Fall von Jury- und Verfahrensfehlern gekennzeichnet war, blieb ohne Konsequenzen für den Internationalen Reitsportverband (FEI).[6][7] 2005 hob der CAS die Dopingsperre des geständigen Bahnradfahrers Mark French auf, weil für eine Sperre ein wissenschaftlicher Nachweis vonnöten wäre und ein Geständnis nicht ausreiche.[8] 2006 wies der Internationale Sportgerichtshof eine Klage des DSV gegen eine durch die FIS ausgesprochenen Schutzsperre für die Skilangläuferin Evi Sachenbacher-Stehle bei den Olympischen Winterspielen in Turin aufgrund eines zu hohen Hämoglobin-Wertes ab, obwohl der DSV hätte belegen können, dass die Sportlerin genetisch bedingt einen grenzwertigen Wert aufweist, der sich bei langen Höhenaufenthalt noch erhöht. [9][10]

Einzelnachweise

  1. Sportgericht.de: FIFA erkennt CAS als oberstes Gericht an
  2. Sporgericht.de: Thomas Bach fordert Reform des nationalen und internationalen Sportgerichtswesens
  3. Sportgericht.de: Dopingfall Hondo – Schweizer Gericht hebt CAS-Urteil auf
  4. Sportgericht.de: Bach besorgt über Protestflut zum CAS
  5. Sportgericht.de: Amerikanische Dopingsünder bleiben unerkannt
  6. Sportgericht.de: Einspruch gegen deutschen Team-Olympiasieg vor CAS
  7. Sportgericht.de: Olympische Spiele Athen: Goldmedaillen nachträglich aberkannt - Stellungnahme der Deutschen Reiterlichen Vereinigung
  8. Sportgericht.de: CAS spricht doping-gesperrten Bahn-Fahrer French frei
  9. Sportgericht.de: CAS bestätigt Schutzsperre für Evi Sachenbacher – NOK-Präsident will Hämoglobin-Problematik genauer untersuchen
  10. Sportgericht.de: Sachenbacher-Stehle leget Blutwerte offen

Weblinks


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