Internet-Protokoll-Fernsehen

Internet-Protokoll-Fernsehen

Mit IPTV (Internet Protocol Television; deutsch: Internet-Protokoll-Fernsehen) wird die digitale Übertragung von breitbandigen Anwendungen, wie Fernsehprogrammen und Filmen, über ein digitales Datennetz bezeichnet. Hierzu wird das auch dem Internet zugrunde liegende Internet Protocol (IP) verwendet. Der Begriff IP-TV wird allerdings nicht einheitlich verwendet:

  • Die Deutsche TV-Plattform definierte, bei der Gründungssitzung ihrer „Arbeitsgruppe IPTV“ im Herbst 2007, das „so genannte IPTV“ als „eine neue Verbreitungsform auf der Basis des ‚Internet Protocol‘ (IP)“, und grenzte diese dabei auch gegen das Internet-TV wie folgt ab:[2]
    • Beim IPTV wird von einem Telekommunikations-Anbieter einem bestimmten Nutzerkreis – den Abonnenten – ein festes Programmbouquet mit definierter Qualität in seinem Breitbandnetz zur Verfügung gestellt.
    • Im Unterschied dazu können beim Internet-Fernsehen („TV over Internet“) beliebige Inhalte und Programme, die frei verfügbar im Netz zugänglich sind, zu jeder Zeit und überall von Jedermann heruntergeladen werden.
  • Einige Anbieter von Programminhalten verstehen unter IPTV den frei zugänglichen Transport von Bewegtbildern über das Internet. Bei dieser Begriffsverwendung steht der freie Zugriff auf die Inhalte im Vordergrund und weniger der Aspekt der gesicherten Übertragung im Netz.

Frankreich galt im Juni 2008 mit 8,5 Millionen IP-TV Kunden im Vergleich zu 6 Millionen Kunden für Kabelfernsehen als größter IP-TV Markt, auch aufgrund der geringen technischen Reichweite von Kabelfernsehen (nur ¼ der Haushalte werden erreicht) und der vergleichsweise geringen Programmvielfalt im DVB-T Angebot. Auch in Hongkong haben die Nutzerzahlen von IP-TV jene des Kabelfernsehens überholt. Im Vergleich dazu empfangen in Deutschland nur 0,4 % aller Fernsehhaushalte bzw. 1 % aller Breitbandhaushalte IPTV.[3][4][5]

In Deutschland wird IP-TV, je nach Einstufung des Angebots, durch das Telemediengesetz 2007 und / oder durch den Rundfunkstaatsvertrag reguliert.[6]

Wichtige Merkmale von IPTV sind die Unterstützung des Next Generation Network, Bidirektionale Netze, Real-time und Non-real-time Dienste“ [7]. Der DVB-Standard für IPTV nennt sich DVB-IPTV.

Inhaltsverzeichnis

Übertragungsverfahren

Offenes Internet vs. geschlossene Netze

IPTV wird bei der Verbreitung über einen Telekommunikationsdienstleister mittels eines geschlossenen Datennetzes angeboten. Dank neuer Videodatenkompressionen und Breitband-Internetzugang wird es möglich, Fernsehen oder Videos auch über das offene Internet anzubieten. Diese Form wird zum Teil auch Internet-TV genannt und trifft bei Internet-Nutzern auf reges Interesse. Im Gegensatz zu IPTV über geschlossene Netze und herkömmlichem TV ist für frei verfügbares Internet-TV keine Funktionsgewähr gegeben, da kein Internet-Provider eine Mindestbandbreite garantiert. Es ist außerdem technisch möglich, dass ein Internetzugangsanbieter die Bandbreite konkurrierender Dienste reglementiert. Inwieweit ein solches Vorgehen zulässig ist, wird derzeit unter dem Stichwort Netzneutralität politisch diskutiert.

Hinsichtlich der prinzipiellen Funktionsmöglichkeiten sind beide Ausprägungen IPTV über geschlossene Netze und frei zugängliches IPTV (Übertragung über das Internet oder über ein Hochverfügbarkeitsnetz) weitgehend identisch. Mit Hilfe von clientseitiger Puffertechnik, die die Schwankungen der Download-Leistung aus offenen Netzen temporär und im statistischen Mittel ausgleichen kann, genügen nach einer WDR-Studie je nach Bildgröße bereits Datenraten mit mehr als 2,5 MBit/s Download-Leistung, um eine angemessene Videoqualität zu erreichen. Bei ständig steigender Datenrate werden spezielle Netze sehr schnell überflüssig sein und haben heute schon Probleme, sich am Markt durchzusetzen. [8][9]

Befürworter von IPTV über geschlossene Netze wenden ein, dass der Bestand an hochauflösenden Fernsehern in den Haushalten derzeit stetig steigt und diese Bandbreiten von mehr als 4 Mbit/s für eine angemessene SDTV-Bildqualität benötigen. Für HDTV wären Datenraten mit mehr als 8 Mbit/s nötig; außerdem sollen je Haushalt auch mehrere Fernsehgeräte zeitgleich betrieben werden können, was eine jeweilige Vervielfachung des Bandbreitenbedarfs bewirken würde. IPTV-Befürworter gehen deshalb von einem künftigen Bedarf an Internet Bandbreite von mindestens 30–50 Mbit/s je Haushalt aus und sind der Ansicht, dass solche Bandbreiten sowie ein IPTV ähnliches QOS im offenen Internet mittelfristig nicht garantiert werden kann.

Client-Server vs. Peer-to-Peer

Die Videodaten werden von netzbasierten Video-Servern an die Clients übertragen. Die im Netz dadurch verursachte Last wird durch die räumliche Verteilung der Video-Server im Netz bestimmt. Bei Konzentration der Video-Server an einer Lokalität kommt es durch die sternförmige Verteilung sehr schnell zu Überlastungen des Netzes.

Bei einer Peer-to-Peer Verbindung hingegen werden die Videodaten nicht von einem zentralen Server übertragen, sondern der Empfänger sammelt die Videodaten eines Beitrages von vielen verteilten Servern (meist von anderen Nutzern) auf. Durch diesen dezentralen Algorithmus können die Videodaten in einzelnen Netzabschnitten auch mehrfach oder in beide Richtungen gleichzeitig übertragen werden.

Unicast vs. Multicast

Bei der Datenübertragung vom Streamingserver des Senders zum IPTV-Empfangssystem gibt es zwei Verfahren:

  • Unicast: Beim Unicast steht jedem Zuschauer ein individueller Datenstrom zur Verfügung. Dadurch kann der Zuschauer den Startpunkt einer Sendung oder eines Videobeitrages individuell bestimmen (Video-on-Demand-Dienst).
  • Multicast: Beim Multicast-Verfahren erhalten gleichzeitig alle Empfänger dieselben Daten vom Sender. Dadurch ist zunächst nur lineares Broadcast-TV möglich (linear, da die Reihenfolge der Sendungen nicht vom Benutzer beeinflussbar ist). Das entspricht im Wesentlichen dem Prinzip des Rundfunks. Gegenüber Unicast hat Multicast den Vorteil, dass die Netzlast für den Sender nicht mit der Anzahl der Teilnehmer steigt. In Empfängernetzwerken steigt die Netzlast dennoch erheblich. Allerdings ist ein Video-on-Demand-Dienst nicht möglich. Als Kompromiss besteht die Möglichkeit, einen Near-Video-on-Demand-Dienst anzubieten, bei dem das Video wiederholt zeitversetzt ausgestrahlt wird. Die maximale Wartezeit auf ein Video ist dann das Zeitintervall der Wiederholungen.

Datenrate

Die notwendige Datenrate, um Bewegtbilder vom Sender zum Empfänger zu übertragen, ist von der verwendeten Kodierung abhängig. Übliche Faktoren sind:

  • Bildgröße
  • Farbtiefe
  • Bildveränderungen
  • Anzahl der Audio-Kanäle
  • evtl. synchrone Zusatzinformationen

Üblich verwendete Kodierungsverfahren sind VC1 und H.264. Für eine PAL- oder (SDTV)-Qualität (Standard-Definition-Television) wird eine Datenrate von durchschnittlich 2–6 MBit/s benötigt. Für HDTV ist eine Datenrate von durchschnittlich 6–16 MBit/s notwendig. Dazu ist ein Breitbandanschluss zum Teilnehmer notwendig (z.B. DSL, ADSL2/VDSL, Kabelmodem).

Empfangsgeräte

IPTV über geschlossene Netze benötigt aus technischen Gründen ein vom IPTV-Veranstalter freigegebenes Gerät (Set-Top-Box), für den Empfang auf dem Fernseher. Für den Empfang auf dem PC muss der Nutzer die Multicast Adressen der TV-Streams kennen, um die Programme mit entsprechender Software (z. B. VLC-Player) empfangen zu können. Multicast-Adressen im DSL-Netz Ein Programmangebot kann aus urheberrechtlichen Gründen auf eine bestimmte Art einer Ausgabe (PC oder Settopbox, Fernseher u.a.) beschränkt sein. Diese Grenzen verschwimmen jedoch dadurch, das PCs an den Fernseher angeschlossen werden können bzw. TV-Signale auf dem PC abgespielt werden können. Das Endgerät empfängt beim IPTV Datenströme über eine Internetanbindung, teilt diese in Unterströme auf (Audio, Video, Daten etc.), dekodiert und liefert ein Bild und Audiosignal an die Video-Audio-Ausgabeeinheit.

Folgende IPTV-Endgeräte gibt es:

  • PC: In der Regel ist lediglich eine Softwareinstallation notwendig (z. B. Adobe Flash Player, Quick Time, Windows Media Center oder LinuxMCE), dabei ist auch eine Bildausgabe über ein TV-Gerät möglich.
  • UMTS Handys und andere mobile Endgeräte mit großem Display sind IPTV-tauglich. (siehe: Handy TV)
  • Set-Top-Box: Dazu wird die IPTV-Settop-Box im Allgemeinen auf der einen Seite an den Router (Internetanschluss) angeschlossen und auf der anderen Seite an die Scartbuchse oder den HDMI-Eingang des Fernsehers. IPTV-Fernsehgeräte gibt es derzeit noch nicht auf dem Markt.
  • Digital Signage und andere Werbe- und Informationsanzeigesysteme. (Der Rückkanal wird selten verwendet.)
  • Kiosksysteme, bei dem Videodaten angezeigt werden.
  • Spielkonsole: Hardwareanordung ähnlich wie bei Set-Top-Boxen [10].

IPTV-Dienste und interaktive Zusatzfunktionen

IPTV bietet mehr als die klassische Fernsehbildübertragung. Durch den integralen Rückkanal des IPTV eröffnet sich eine Vielzahl von Funktionen für den Zuschauer, die teilweise auch aus dem interaktiven Fernsehen, von DVD-Spielern oder Videorekordern bekannt sind.

  • Suche nach und Empfehlung von Videobeiträgen oder TV-Sendern. Die Suche geschieht durch Angabe von Klartextanfragen oder mit Hilfe des Zuschauer-Profils, das die Vorlieben kennt (TiVo). Diese Angaben werden mit Metainformationen (Tags), Ergebnissen von Bilderkennungssytemen und Algorithmen des semantischen Netzes verglichen und adäquate Vorschläge generiert (siehe auch Theseus).
  • Video-on-Demand (oder auch Datenbank-TV) ermöglicht das Abspielen eines beliebigen Videobeitrags zu einer beliebigen Zeit. (Video-Podcast wird oft synonym gebraucht.[11])
  • Near-Video-on-Demand: Ermöglicht das Abspielen eines beliebigen Videobeitrags zu fest vorgegebenen Anfangszeiten.
  • Timeshift-TV ist ein eingeschränkter Video-On-Demand-Dienst, bei dem der Zuschauer nur auf Inhalte zugreifen kann, die er vorher auf einem Speichermedium (meist Festplatte) im Endgerät (PVR-Videorecorder) oder serverseitig (nPVR - network(based)-Personal-Video-Recorder) aufgezeichnet hat.
  • Zugriff auf elektronische Programmzeitschriften
  • Untertitel
  • Teletext
  • Zuschaltung von Mehrkanalton und Fremdsprachenkanälen
  • Kauftransaktionen und T-Commerce
  • Funktionen des Web2.0:
    • Der Zuschauer kann Empfehlungen auf, Kommentare über und Stichwörter für Videobeiträge und IPTV-Sender abgeben und dadurch die Qualität des Services verbessern.
    • Der Zuschauer kann individuelle Playlisten (Zusammenstellungen von Videobeiträgen) erstellen und sie anderen Zuschauern zur Verfügung stellen. Die Redaktion (Auswahl und Reihenfolge) wird zum Zuschauer verlagert.
    • Das Hochladen von Videobeiträgen.


Rechtliche Aspekte

Ein deutscher Anbieter eines IPTV-Angebots muss eine Reihe von Landes-, Staats- und supranationalen Gesetzen und Verordnungen beachten.

Die beiden wesentlichen Komponenten sind nach der Neuregelung im Jahr 2006[12]:

  • der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) in seiner 9. Fassung (gültig seit März 2008), bzw. 10. Fassung (gültig ab 1. September 2008), und im Zusammenspiel damit
  • das Telemediengesetz (TMG)

Weiter

Je nach Angebot können, wie bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit, weitere rechtliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, z.B.:

  • Kontrolle durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
  • als Anbieter von Sendungen, bei denen sich die Zuschauer über Mehrwertnummern beteiligen können, das Telekommunikationsgesetz
  • das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), sofern er personenbezogene Daten z.B. im Rahmen einer Zuschauerregistrierung speichert,
  • den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beachten und einen Jugendschutzbeauftragten bestellen oder ersatzweise einer Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle[15] beitreten, wenn er entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte allgemein zugänglich zur Verfügung stellt oder mit einer Videosuchmaschine auf entsprechende Inhalte verweisen könnte,
  • die Regelungen zum Fernabsatzrecht im BGB, wenn er mit Hilfe des Dienstes Kauf- oder Dienstverträge abschließt,
  • das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beachten, wenn er vergleichende oder irreführende Werbung betreibt,
  • das Urheberrechtsgesetz (UrhG) beachten, wenn er fremdes Filmmaterial verwendet. Das gilt auch und insbesondere für User-Generated-Content-Diensteanbieter. Dabei ist er verpflichtet, eingehendes Material zu sichten und ggf. zu entfernen. Er muss ebenfalls das Urheberrecht beachten, wenn er als Kommunikationsanbieter lediglich Filme von einem Datenformat in ein anderes umwandelt oder (temporär) zwischenspeichert[16].
  • die Verordnungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) beachten, sofern er Musik von Dritten verwendet. In diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, die notwendigen Synchronisationsrechte bei Musikverlagen und Tonträgerunternehmen im Einzelfall einzuholen,
  • das Patentgesetz (PatG) beachten und etwaige patentierte IPTV-Ausspielverfahren nicht verwenden.

Gewährleistung des IPTV-Anbieters

Bei IPTV gewährleistet ein IPTV-Anbieter die Funktionalität des Fernsehempfangs beim Client. Bei der Datenübertragung über das allgemeine Internet (Internet-TV) kann der Anbieter eine solche Gewähr nicht übernehmen, da das Netz sowie das eingesetzte Endgerät außerhalb seiner Einflusssphäre liegen.


Wirtschaftliche Bedeutung

Finanzierungsmodelle

Derzeit gibt es mindestens drei Arten der Refinanzierung von IPTV:

  • Zuschauerfinanziertes IPTV
  • Werbefinanziertes IPTV, bei dem der Zuschauer neben dem gewünschten Fernsehbeitrag auch Werbung rezipieren muss,
  • T-Commerce. Darunter fallen Teleshopping und andere Tele-Services (Beratung, Gewinnspiele, Wetten, Lotto, Auktionen, Spiele, Dating etc.), bei dem der Sender (in diesem Fall Mediendienstanbieter) direkt auf eine Kauftransaktion hinwirkt.

Umsatzpotenziale und Nutzer

Bis 2012 könnten rund 2,5 Millionen Haushalte in Deutschland IPTV nutzen. Damit etabliert sich ein weiterer TV-Übertragungsweg neben Kabel, Satellit und Antenne. Diese Prognose stammt von Goldmedia und BITKOM Studie IPTV 2012 Auch die mit IPTV erzielbaren direkten Erlöse steigen. Laut Studie können sie 2012 mehr als 420 Millionen Euro betragen. Die Erlösprognose berücksichtigt dabei die Grundgebühren für die TV-Pakete sowie Erlöse aus Pay-TV-Gebühren, Video-on-Demand und kostenpflichtigen Zusatzdiensten, Nicht erfasst sind hingegen Werbeerlöse sowie indirekte Erlöse, die bei der Vermarktung von Triple-Play-Paketen auf Telefonie und Breitbandinternet entfallen.

Im Vergleich zu anderen EU-Ländern liegt Deutschland beim Fernsehen per Internetprotokoll derzeit zurück. So gab Ende 2007 in Frankreich schon rund zwei Millionen IPTV-Kunden. Auch Italien und Spanien sind deutlich weiter.

Technische Reichweite und Marktdurchdringung

Alle oben genannten Refinanzierungsmodelle gewinnen an Bedeutung, je höher die technische Reichweite des IPTV ist (egal ob PC- oder STB-basiert oder über mobile Endgeräte).

  • PC-basiertes IPTV: Nach Schätzungen aus dem Jahr 2004 sollten bis 2010 fast 17 Millionen Breitband-Anschlüsse verkauft werden.[17] Dies wurde bereits übertroffen: Der Branchenverband VATM schätzte 2007, dass bis Ende 2007 in Deutschland 19,1 Millionen DSL-Anschlüsse geschaltet sind.[18] Damit ist eine signifikante Zielgruppe potentieller Nutzer von PC-basierten IPTV-Angeboten bereits jetzt erreichbar.
  • STB-basiertes IPTV: Für den deutschen Markt sind derzeit (Stand: September 2007) keine offiziellen Abonnentenzahlen bekannt. Im Jahr 2006 gab es weltweit 3,6 Mio. IPTV-Abonnenten, davon 2,4 Mio. in Westeuropa. Marktforscher gehen davon aus[19], dass 2010 mehr als 1,3 Mio. deutsche Haushalte Fernsehen auch über IPTV-Set-Top-Boxen empfangen werden. Die Anzahl der IPTV Kunden der Deutschen Telekom 2007 war nach eigenen Angaben nur im fünfstelligen Bereich[20], im Januar 2008 wurden dann 116.000 IPTV von der Deutschen Telekom gemeldet.[21]


  • Mobiles IPTV: Nach einer Bitkom-Studie waren im Jahre 2006 mehr als 6,5 Millionen Handys UMTS-fähig. Im Jahre 2010 wird eine UMTS-Abonnentenzahl von knapp 9 Millionen erwartet. (siehe Handy TV)

IPTV-Spartensender gegen Rundfunk-Fernsehsender

Experten gehen davon aus, dass IPTV eine ähnliche Veränderung des Fernsehmarktes verursachen wird, wie sie Anfang des Jahrtausends schon die Musikindustrie durchleben musste. Dabei wird prognostiziert, dass kleine (Genre-, Sparten- und Nischen-)Sender zusammen deutliche Marktanteile auf Kosten der etablierten (Mainstream-)Sender gewinnen werden[22] [23]. Aggregatoren[24], die Kleinstproduktionen sammeln, versuchen, diese Spartenprogramme und Spartenbeiträge zu bündeln und zu vermarkten. Sie stellen ebenfalls eine starke Konkurrenz zu den etablierten TV-Sendern dar. Der Markt wird sich also zusehends diversifizieren und sich der Werbegesamtetat auf immer mehr IPTV- und Rundfunksender und -beiträge verteilen müssen. Etablierte Sender versuchen, dieser Entwicklung mit eigenen IPTV-Auftritten und Beteiligungen an Aggregatoren zu begegnen [25][26]. Erste große Verdrängungsprozesse finden heute (1/07) bereits statt[27][28][29][30][31].

Internetdienstanbieter gegen Rundfunknetzbetreiber

Mit der Möglichkeit, IPTV zu betreiben, treten Internetdienstanbieter in direkte Konkurrenz zu Fernsehrundfunkbetreibern[32][33]. Insbesondere Satelliten- und Kabelnetzbetreiber versuchen mit zusätzlichen interaktiven Angeboten, diesen Trend aufzuhalten[34].

Einige Internetdienstanbieter erwerben Rechte zur Ausstrahlung von Fernsehinhalten und greifen somit direkt in den Markt der Fernsehsender ein[35].

Internetdienstanbieter (meist im Verbund einer Telefongesellschaft) können dem Kunden nun die wichtigsten elektronischen Kommunikationsmedien in einem Paket anbieten (Telefonie, Internetzugang, Fernsehen (Triple-Play) und zusätzlich Mobiltelefonie (Quadruple Play)).

Einige IPTV- und Internet-TV-relevante Marktzahlen

(* ab 2007 Schätzungen)
2004 2005 2006 2007 * 2008 * 2009 * 2010 *
PC basiertes IPTV
DSL-Abonnenten in Deutschland 7,9 Mio. (e) 10,3 Mio. (e) 15,6 Mio. (a) 21 Mio. (b)
DSL-Abonnenten in Europa 39 Mio. 107 Mio. (c)
DSL-Abonnenten weltweit 107 Mio. (f) 150 Mio. (q)
STB-basiertes IPTV
STB-Abonnenten in Deutschland 47.000 (g) 100.000 (k) 1,3 Mio (l)-2,8 Mio(g)
STB-Abonnenten in Europa 0,7 Mio. (g) 1,6 Mio. (g) 3,3 Mio. (g) 6,3 Mio. (g) 10,0 Mio. (g) 8,7 (h)–13,6 Mio. (g) 16,7 Mio. (g)
STB Abonnenten weltweit 3,2 Mio. (n) 6,4 Mio. (n) 13,3 Mio. (n) 24,7 Mio (n) 36,3 Mio (n) 25 (i)–48,8 Mio. (n)
mobiles IPTV
UMTS-Abonnenten in Deutschland 2,3 Mio. (d) 6,5 Mio. (d) 10,7 Mio. (m)
UMTS-Abonnenten in Europa 200 Mio. (p)
UMTS-Abonnenten weltweit 1.000 Mio. (j)
Quellen:

a: [1] b: [2] c: [3] d: [4] e: T-DSL f: [5] g: [6] h: [7] i: [8] j: [9] k: [10] l: [11] m: [12] n: [13] p: [14] q: [15]

IPTV Sender
Deutsche IPTV-Sender knapp 200 (a)
Internet-TV-Sender Europa
Internet-TV-Sender weltweit rund 3.000
Quellen:

a: Siehe entsprechende Listen im Web, z.B. wwiTV. Oftmals werden nur einzelne Sendungen angeboten.

Siehe auch

Quellen

  1. ITU: Definition of IPTV, Word-Dokument, 16.-20. Oktober 2006
  2. Aus der Arbeit der TV-Plattform. So genanntes IPTV. Arbeitsgruppe »IPTV« gegründet (PDF), In: TVZukunft, Aktuelle Informationen der Deutschen TV-Plattform, S.3, 4/07, Oktober 2007
  3. Variety: Internet TV passes cable in France, 10. Juli 2008 (englisch)
  4. Computerwoche: Sprach-Datenvernetzung ermöglicht neue Kommunikationsformen, 9. Juli 2008
  5. Digitalfernsehen.de: Frankreich: IPTV überholt Kabel beim Pay-TV, 11. Juli 2008
  6. Bitkom: IPTV - Rechtliche Rahmenbedingungen, Dr. Christoph Enaux (Rechtsanwalt), Juni 2008
  7. ITU IPTV Definition
  8. heise.de IPTV-Angebot der Telekom jetzt auch über ADSL2+
  9. Telekom Probleme mit VDSL
  10. Xbox 360 wird man in Zukunft in der Lage sein IPTV zu empfangen, beispielsweise T-Home
  11. http://www.quarks.de/dyn/16480.phtml quarks.de:] Beispiel für die Verwendung des Begriffs VideoPodcast
  12. BMWi: Neues Telemediengesetz verbessert Rechtsrahmen für Neue Dienste und Schutz gegen Spam-Mails, 14. Juni 2006
  13. Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen: Regulierung von IP-TV: "Es ist ein Irrtum, dass man im Netz keine Lizenz braucht", 5. Juli 2007
  14. Heise.de: EU-Fernsehrichtlinie vor der Verabschiedung, 29. November 2007
  15. z.B. Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter
  16. Oberlandesgericht bestätigt Aufzeichnungsverbot für Online-TV-Recorder, Heise.de
  17. T-Online, Sony BMG und Euro Lab for Electronic Commerce & Internet Economics: Die Studie Deutschland Online 2 - Marktentwicklung
  18. VATM-Jahrbuch 2007/2008
  19. IPTV 2010 Studie. Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland, Goldmedia
  20. Heise.de: Nutzerzahl von IPTV der Telekom ist inzwischen fünfstellig, 29. August 2007
  21. Heise.de: Telekom wächst mit DSL und Mobilfunk, 29. Januar 2008
  22. spiegel.de: IPTV gegen Internet-TV
  23. The Long Tail - Nischenprodukte
  24. Beispiele für Aggregatoren: www.youtube.com, www.metacafe.com, www.myvideo.de, www.clipfish.de, www.sevenload.com
  25. Beispiele sind mediathek.zdf.de (Internet-TV), www.maxdome.de(prosieben), www.myvideo.de(prosieben), www.rtlnow.de(rtl), www.clipfish.de(rtl)
  26. IPTV: Schrumpfende Riesen, wachsende Zwerge, Heise.de IPTV: Schrumpfende Riesen, wachsende Zwerge
  27. Internet-Fernsehen in fünf Jahren oder eher, Heise.de Internet-Fernsehen in fünf Jahren oder eher
  28. Auf der Suche nach der verlorenen Jugend, Spiegel.de Auf der Suche nach der verlorenen Jugend
  29. golem.de: "ARD und ZDF wollen Nachrichten online (...) bringen. Sendern laufen die Nachrichtenzuschauer weg: (...) Die ZDF-Nachrichtensendung "heute", die um 19 Uhr ausgestrahlt wird, verlor seit 2002 ein Viertel ihrer Zuschauer im Alter von 14 bis 29 Jahren, berichtet der Focus. Der "Tagesschau" im Ersten kehrten danach im gleichen Zeitraum 17 Prozent dieser Altersgruppe den Rücken."
  30. Studien: Enormes Wachstum bei IPTV weltweit
  31. Fernsehen war gestern, spiegel.de
  32. Fernsehen per Internet bedroht Kabelnetzbetreiber
  33. IPTV wird Konkurrenz für Satellit und Kabel
  34. Blucom
  35. Deutsche Telekom überträgt DFL

21.↑ IPTV 2012 Studie. Marktpotenziale für IP-basiertes Fernsehen in Deutschland, Goldmedia Link Text

Literatur

  • Jörg Broszeit: IPTV und Interaktives Fernsehen, VDM Verlag Dr.Müller, Saarbrücken 2007, ISBN 978-3-836-40837-0
  • Eric Karstens: Fernsehen digital. Eine Einführung, VS-Verlag, Wiesbaden 2006, ISBN 978-3-531-14864-9
  • Markus Vorhauer: Integration einesElectronic Program Guide (EPG)in IPTV: Aufbau und Auswertung von DVB (Digital Video Broadcasting)und EPG, und Integration in IPTV. Vdm Verlag Dr. Müller, 2008, ISBN 978-3-6390-3239-0. 
  • Martin Kloke: IPTV als Corporate TV: Möglichkeiten und Potentiale in der Unternehmenskommunikation. VDM Verlag Dr. Müller, 2008, ISBN 978-3-639-10494-3. 

Weblinks


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