Investitionshilfefonds

Investitionshilfefonds
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über
Investitionshilfe für Berggebiete
Abkürzung: IHG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich:
Rechtsmaterie:
SR: 901.1
Datum des Gesetzes: 21. März 1997
Inkrafttreten am: 1. Januar 1998
Letzte Änderung durch: AS 2006 2359
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Das Investitionshilfegesetz (IHG) (auch Investitionshilfefonds) ist ein Schweizer Bundesgesetz zur Förderung von Infrastrukturaufgaben von finanzschwachen Gemeinden der Berggebiete. Die 54 IHG-Regionen sind auf Alpen, Voralpen und Jura beschränkt und umfassen 1222 Gemeinden (Stand 2000). Es ist ein Beispiel des föderalistischen Subsidiaritäts- und Solidaritätsprinzips.

Inhaltsverzeichnis

Finanzierungsmodell

Bund und Kantone haben seit 1974 mit regelmässigen Beiträgen einen Fonds geäufnet, der heute mit einem Kapital von 1,5 Milliarden Schweizer Franken ausgestattet ist. Der grösste Teil des Fonds ist in Form von langfristig (30 Jahre) rückzahlbaren, meist unverzinslichen Darlehen an Berggemeinden ausgeliehen worden. Fast alle Darlehen werden zurückbezahlt.

Unterstützte Projekte

Seit 1974 konnten mit etwa 3 Milliarden Franken Fondsdarlehen über 8'000 Projekte unterstützt werden, das heisst der Fonds konnte fast 3 Mal umgesetzt werden. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe wird immer nur ein Teil der gesamten Projektkosten durch Fondsdarlehen gedeckt. Mit dieser Bundeshilfe, eigenen Geldern und Patenschaftsbeiträgen (Schweizer Patenschaft für Berggemeinden) konnten die Berggemeinden Investitionen in der Gesamthöhe von rund 19 Milliarden Franken tätigen.

Evaluation der Zielerreichung

Die Evaluation der Investitionshilfe für Berggebiete IHG durch die Universität St. Gallen und das C.E.A.T. Lausanne vom Jahre 2004 hat ergeben, dass das 1974 vom Gesetzgeber vorgegebene Ziel, die kleinen Berggemeinden zu stärken und die dezentrale Besiedelung in den Bergregionen zu erhalten, weitgehend erreicht wurde. Die Existenzbedingungen und die Wohn- und Standortattraktivität sind besser geworden. Als Indikator wird die Arbeitslosenquote genannt. Diese liegt in den mit IHG-Geldern unterstützten Gemeinden unter dem gesamtschweizerischen Durchschnitt. Das wirtschaftliche Wachstum ist langsamer als im Mittelland, dafür sind Konkurse seltener.

Umbaupläne

Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik wird beabsichtigt, den Fonds in Anlehnung an die sogenannten „EU-Geldtöpfe“ umzubauen. Das Fondsgeld soll in eine Stiftung überführt und in Aktien und Obligationen angelegt werden. Zinsen und Dividenden würde für die à fonds perdu-Subventionierung von Unternehmen nach ökonomischen Kriterien verwendet. Kritiker dieser Umbaupläne weisen auf die Gefahr hin, dass Unternehmen sich an die Subventionierung gewöhnen könnten und dass solche Finanzierungsmodelle korruptionsanfällig sind.

Literatur

  • Erläuternder Bericht zum Entwurf des Bundesgesetzes über Regionalpolitik (2004)
  • Bundesgesetz vom 21. März 1997 über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG)
  • Evaluation der Investitionshilfe für Berggebiete IHG, Universität St. Gallen und C.E.A.T. Lausanne, 15. Oktober 2004

Weblinks

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