Islamisten-Datei

Islamisten-Datei

Die Islamistendatei ist eine Forderung der Gewerkschaft der Polizei in Deutschland. Ihr Vorsitzender Konrad Freiberg kritisierte das Nebeneinander der von verschiedenen Stellen gesammelten Daten über Extremisten. Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Polizei sollen bundesweit auf sämtliche Daten zu Islamisten zurückgreifen können müssen.

Als Auslöser dieser Überlegungen gilt der Fall Metin Kaplan (auch als Hassprediger bezeichnet). Außerdem melden die Verfassungsschutzbehörden ein Zunehmen islamistisch motivierter Gewalttaten. So fand dieser Vorschlag im Juni und Juli des Jahres 2004 immer breitere Zustimmung bei vielen Bundesländern und gilt am 7. Juli 2004 als beschlossene Sache auf der Innenministerkonferenz in Kiel.

Inhaltsverzeichnis

Zweck einer Islamistendatei

Das Ziel einer solchen Datei könnte die präventive Festsetzung von potentiellen Gewalttätern in Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung terroristischer Aktivitäten sein. Weiterhin könnten bereits vorhandene erkennungsdienstliche Informationen über die Gruppe gewaltbereiter Islamisten für die Observation und staatliche Überwachungsmaßnahmen (siehe Großer Lauschangriff) zentral erfasst und schneller aufbereitet werden.

Aus rein fahndungstechnischer Sicht mag die Zusammenlegung vorhandener Daten der verschiedenen Behörden bei Polizeien der Länder, Bundespolizei, Geheimdienst, Einwohnermelde- und Ordnungsamt auch sinnvoll erscheinen. Diese Bestrebungen jedoch einzig auf Angehörige des Islam zu beschränken, mag allerdings aus verschiedener Sicht sehr diskussionswürdig erscheinen.

Kritik an dem Vorhaben

Kritiker befürchten, dass eine zentrale Datei für islamistische Extremisten Verletzungen des Datenschutzes nach sich ziehen wird. So ist fraglich, nach welchen genauen Kriterien eine solche Datei geführt werden soll. Potenzielle islamistische Gewalttäter lassen sich häufig kaum anhand mit Hilfe eindeutiger demografischer oder psychologischer Indizien von gewöhnlichen Gläubigen unterscheiden, die islamistisches Gedankengut im Rahmen ihrer Religion verbreiten.

Die qualifizierte und menschenrechtskonforme Indexierung von sog. Hasspredigern würde die Fahndungsbehörden in diesem Zusammenhang vor erhebliche Qualifizierungsprobleme bei der Entscheidung stellen, ob beispielsweise der Autor eines fundamental religiösen Artikels zum Thema Dschihad nun ein potentieller Gewalttäter ist, oder ob er im Rahmen seiner Religionsausübung eine sinnvolle theologische Diskussion führt.

Das theoretische Bild einer griffigen Liste von klar qualifizierten Personen, bei denen man präventiv Maßnahmen gegen terroristische Gewalttaten anhand von reproduzierbaren Täter- und Verhaltensprofilen ergreifen kann, scheint auch aus anderen Gründen eher populistische Maxime, als praxistaugliche Fahndungshilfe für die Polizei oder den Geheimdienst zu sein. So wäre eine Liste bereits auffällig gewordener Gewaltverbrecher überflüssig, da solche Personen im Rahmen der standardisierten Fahndungsmethoden der Polizei bereits erfasst sind. Schließlich geht terroristische Gewalt andererseits auch nicht automatisch von jedem Angehörigen des Islam aus, sondern grundsätzlich von Menschen, denen unabhängig von ihrem Glauben, politische Meinungsbildungsprozesse nicht opportun erscheinen.

Insbesondere die diskriminierende Wortwahl des Herrn Freiberg gegenüber sämtlichen islamistisch Gläubigen in Deutschland könnte durch den treffenderen Begriff einer Extremistendatei umgangen werden.

Aktueller Bezug

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, das eine zentrale Datei im Falle des aktuellen Falls Kaplan nicht hilfreich gewesen wäre, da dieser weder als Terrorist behördlich geführt wird, noch durch eine besondere polizeidienstliche Erfassung von seinen juristischen Winkelzügen innerhalb des rechtsstaatlichen Systems gegen seine Abschiebung abgehalten werden könne.

Auf Ablehnung stößt die Forderungen nach Einführung einer Datei von Islamisten in Deutschland bei der FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Ob eine zentrale Islamistendatei tatsächlich realisiert wird, steht derzeit nicht fest.

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