Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste

Sozialstationen sind Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten- und Krankenpflege in der jeweils eigenen Wohnung gegen Entgelt zukommen zu lassen. Ursprünglich waren die Entgelte für Kirchenangehörige oder Pflegevereinsmitglieder nicht kostendeckend. Diese Regelung musste inzwischen der neueren Sozialgesetzgebung angepasst werden. Sozialstationen sind Teil der professionellen Pflege (Alten- bzw. Krankenpflege; geregelt durch das SGB V bzw. XI) – deshalb ist der manchmal ähnlich verwendete Begriff häusliche Alten- und Krankenpflege nicht ganz genau; er ist eher ein Oberbegriff für verschiedene Tätigkeitsbereiche der Sozialstationen und anderer ambulanter Dienste. Gleichartige Dienste von gewerblichen Anbietern laufen häufig unter dem Oberbegriff ambulante Pflegedienste. Dieser Oberbegriff ist allerdings weniger gebräuchlich, weil historisch die Sozialstationen als kirchliche Dienstform zunächst wesentlich verbreiteter waren, wie der Name mancher evangelisch getragener Einrichtung noch das „Diakonie-Station“ umfasst.

In seiner gewohnten Umgebung ist eine individuelle Pflege und Versorgung die sinnvolle Ergänzung nach und neben den ärztlichen Leistungen. Zuhause fühlt sich der Mensch oft am wohlsten und das trägt wesentlich zur Besserung, Genesung und Wohlbefinden bei. Die ambulante häusliche Pflege wird in der Regel der stationären Pflege (z. B. in einem Altenpflegeheim) vorgezogen.

Im Mittelpunkt der Hilfe steht der ganze Mensch im Zusammenspiel von Körper, Seele und sozialem Umfeld. Die Sozialstation sorgt also nicht nur für die Pflege, sondern bietet auch weitere Unterstützung. Denn pflegerisches Handeln soll sich umfassend an den sozialen, körperlichen, seelischen und kulturellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen orientieren.

Inhaltsverzeichnis

Arten von Versorgungsleistungen

Die häusliche Alten- und Krankenpflege kann umfassen:

  • Grundpflege bei Schwer- und Langzeitkranken jeden Alters (als Pflegesachleistung)
  • Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen
  • hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste (als Pflegesachleistung)
  • Beratung in allen Fragen zur Pflegeversicherung und zur Finanzierung der Leistungen
  • Hilfe bei Anträgen (Sozialberatung)
  • Pflegeberatung, Pflegeanleitung und Gesprächskreise für pflegende Angehörige (Angehörigenarbeit)
  • seelsorgerische Begleitung (als Besonderheit der kirchlichen Sozialstationen)
  • und weitere lokal angebotene Leistungen oder deren Koordination (z. B. Fahrdienste, Hauswirtschaft, Essen auf Rädern/Mahlzeitendienst). Die Abrechnung kann unterschiedlich geregelt sein, je nachdem mit welcher Versicherungsart (Gesetzl. Krankenkasse, Private Kasse, Pflegeversicherung) über die eigene persönliche Bezahlung hinaus abgerechnet werden soll/kann.

Besonderheiten der ambulanten Leistungserbringung

Mitarbeitende des ambulanten Pflegedienstes / der Sozialstation betreuen nicht nur schwerst Pflegebedürftige, sondern erbringen häufig nur Teilleistungen wie Verbände anlegen oder die Tabletten/Medikamente für den Tag vorbereiten bei Personen, die ansonsten selbständig sind. Die Hauptlast der Versorgung für die meisten Patientengruppen liegt meistens bei pflegenden Angehörigen.

Die Mitarbeitenden der ambulanten Dienste betreuen tagsüber meist mehrere Menschen nacheinander, wobei die Dauer und die Häufigkeit der „Besuche“ bei 1 bis 5 mal täglich, aber auch ganztägig, je nach Vereinbarung bzw. Bedürftigkeit, liegen kann. Häufig ist es aber nur 1 Besuch oder, weniger häufig, 1x morgens und kürzer am späten Nachmittag. Im Bereich der Ambulanten Pflege arbeitet meist ausgebildetes Personal: z. B. Kranken- oder Altenpfleger/-in.

Nicht nur alte Menschen benötigen Hilfe, auch chronisch Kranke oder behinderte Erwachsene und Kinder bedürfen oft ambulanter fachlicher Betreuung durch einen Pflegedienst z. B. bis zur Wiedererlangung der eigenen Körperpflege oder beim Verabreichen von Insulinspritzen.

Bezahlung und Abrechnungsmöglichkeiten

Ambulante Pflegedienste werden von den jeweiligen Krankenkassen oder der Pflegekasse oder dem Träger der Sozialhilfe (z. B. im Rahmen der Hilfe zur Pflege) bezahlt. Dies richtet sich nach der Art der Hilfeleistung:

  • die häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege (z. B. Medikamente stellen/verabreichen, Verbände wechseln, Injektionen verabreichen, Absaugen, Infusionstherapie und alle anderen Medizinischen Hilfeleistungen werden von der Krankenkasse nach ärztlicher Verordnung übernommen (§ 37 SGB V), von den Sozialämtern, wenn kein Krankenversicherungsschutz besteht, nach § 48 SGB XII.
  • die Grundpflege (als Pflegesachleistung) z. B. Körperpflege, Hilfe beim Ankleiden, Auskleiden aber auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (Wäsche waschen, putzen) zahlt die Pflegekasse sofern ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit einer Person überprüft und in die Pflegestufe 1 bis 3 eingruppiert hat. Dabei richtet sich die Höhe der Kostenbeteiligung an der gesamten pflegerischen Betreuung nach der Höhe der festgestellten Pflegestufe. Man kann sich dann entscheiden, ob man Geldleistungen (wenn z. B. ein Angehöriger die Hilfeleistungen verrichten kann), Sachleistung (wenn der Pflegedienst allein die Hilfeleistungen durchführt) oder Kombileistungen (der Pflegedienst rechnet mit der Pflegekasse ab, den Überschuss (allerdings dann nur bezogen auf den fiktiven Geldleistungsbetrag) erhält der Versicherte) in Anspruch nehmen möchte. Pflegestufen müssen erst bei den Pflegekassen beantragt werden, sie werden nicht automatisch erstellt bzw. genehmigt. Die Leistungen werden immer erst vom Tage der Antragsstellung an genehmigt oder abgelehnt. Sofern kein Pflegeversicherungsschutz besteht, übernimmt die Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege die Kosten der Grundpflege.

Umfang, Marktpositionen

In Deutschland sind 2005 etwa 11.000 ambulante Pflegedienste mit insgesamt 214.000 Beschäftigten als Vertragspartner von Kranken- und Pflegeversicherungen zugelassen und versorgen 472.000 Pflegebedürftige zu Hause, gegenüber 980.000 Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen versorgt werden. 41 Prozent der ambulanten Pflegedienste werden von gemeinnützigen Trägern wie der Diakonie oder der Caritas betrieben. 58 Prozent sind private Unternehmen. Die gemeinnützigen Träger sind dabei jedoch vom Umfang her die „Marktführer“, denn sie betreuen 55 Prozent der Pflegebedürftigen. Bei den Marktpositionen gibt es große regionale Unterschiede.

Siehe auch

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ambulante Krankenpflege — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. D …   Deutsch Wikipedia

  • Ambulanter Pflegedienst — Sozialstationen sind Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten und Krankenpflege in der jeweils eigenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Soziale Dienste — Sozialstationen sind Einrichtungen von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten und Krankenpflege in der jeweils eigenen… …   Deutsch Wikipedia

  • Sozialstation — Sozialstationen sind Einrichtungen von privaten oder öffentlichen Trägern der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas und Diakonie), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, betreuungsbedürftigen Menschen Alten und… …   Deutsch Wikipedia

  • Häusliche Krankenpflege — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Häusliche Krankenpflege ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird als Sachleistung… …   Deutsch Wikipedia

  • Pflegebedürftigkeit — Pfle|ge|be|dürf|tig|keit, die: das Pflegebedürftigsein. * * * Pflegebedürftigkeit,   das existenzielle, ständige Angewiesensein auf die persönliche Hilfe anderer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen… …   Universal-Lexikon

  • Altenpflege — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Altenpflege, auch Pflege alter Menschen genannt, als professionelles Berufsfeld, befasst sich mit der Betreuung und… …   Deutsch Wikipedia

  • Bonitas — Die Bonitas Holding GmbH Co. KG ist ein Zusammenschluss von Dienstleistungsunternehmen der Kranken und Altenpflege mit Sitz im ostwestfälischen Herford. Niederlassungen bestehen in Hamburg, Nordrhein Westfalen, Niedersachsen und Bayern. Mit rund… …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Malteser gGmbH — Unternehmensform Gemeinnützige GmbH Gründung 1999 U …   Deutsch Wikipedia

  • Deutsche Malteser gemeinnützige GmbH — Deutsche Malteser gGmbH Unternehmensform Gemeinnützige GmbH Gründung 1999 U …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”