- Amerikanische Versteigerung
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Bei amerikanischen Versteigerungen handelt es sich um eine Sonderform von Auktionen. Sie werden in der Regel zu Gunsten gemeinnütziger Zwecke durchgeführt. Während bei anderen Versteigerungen nur derjenige zahlen muss, der den Zuschlag bekommt, gibt es bei amerikanischen Versteigerungen die Besonderheit, dass jeder zahlt, der ein Gebot abgibt. Damit werden oft Einnahmen erzielt, die weit über den Wert der zu versteigernden Gegenstände hinausgehen.
Inhaltsverzeichnis
Ablauf
Der Ablauf bei der Versteigerung sieht üblicherweise so aus: Man legt ein Mindestgebot fest und gibt weiter auch vor, welche Steigerungsschritte es geben soll. Beispielsweise kann gelten, dass das Mindestgebot bei 5,00 € liegt und dass die Steigerungsschritte ebenfalls jeweils 5,00 € ausmachen sollen. Jeder, der ein Gebot abgibt, zahlt seine 5,00 € unmittelbar nach dem Gebot in eine Kasse, wobei es jedem freisteht, auf das erste Gebot weitere folgen zu lassen. Man steigert solange, bis sich niemand mehr findet, der bereit wäre, das letzte Gebot zu überbieten.
Varianten
- Die Organisatoren legen einen Höchstbetrag fest und geben den Bietenden nicht bekannt, wo dieser Höchstbetrag liegt. Den Zuschlag bekommt derjenige Bieter, der mit seinem Gebot den Höchstbetrag erreicht.
- Statt einen Höchstbetrag zu bestimmen, legt man für die Versteigerung eine Zeitdauer fest und gibt die Zeitdauer dem Publikum nicht bekannt. Den Zuschlag bekommt derjenige Bieter, der in dem Moment, in dem die Zeit abgelaufen ist, das letzte Gebot gegeben hat.
- Man kann eine Höchstdauer festlegen und darauf verzichten, Steigerungsschritte festzulegen. Bei dieser simplen Variante von amerikanischer Versteigerung lässt man einen Hut durch die Reihen der Anwesenden wandern, und wer will, kann einen Betrag in den Hut geben. Ist die Zeit abgelaufen, ertönt ein Signal und der zu versteigernde Gegenstand geht an denjenigen, der zuletzt Geld in den Hut gegeben hat.
Beispiel
Im süddeutschen und österreichischen Raum wird auf Hochzeitsfeiern symbolisch ein Schuh der Braut auf diese Weise unter den Hochzeitsgästen versteigert: die so genannte Brautschuhversteigerung. Oft wird kein fester Steigerungssatz vereinbart, sondern der nächste Bieter zahlt lediglich den Differenzbetrag sofort [1]. In vielen Fällen wird dem Bräutigam das allerletzte Gebot zugestanden, damit die Braut die Hochzeit mit beiden Schuhen verlassen kann [2].
Siehe auch
Einzelnachweise
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