- Amtlicher Lageplan
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Ein Lageplan bezeichnet allgemein betrachtet eine zeichnerische, häufig maßstäbliche, Darstellung eines Objektes im Zusammenhang mit seiner Lage, seiner Umgebung und Situation.
Im Bauwesen zeigt der Lageplan die Position eines geplanten Bauwerkes und fügt dieses in seine Umgebung ein. Er zählt zu den Bauzeichnungen und ist beispielsweise fester Bestandteil der Bauvorlagezeichnungen. In diesem Fall stellt der Lageplan das geplante Bauwerke (etwa ein Einfamilienhaus) auf einem Grundstück dar. Um den Eingriff der Baumaßnahme beurteilen zu können, werden auf diesem Plan auch die angrenzenden Grundstücke und deren Bebauung angezeigt. Die Plandarstellung erfolgt dabei maßstäblich und in der Regel als Draufsicht. Im Verkehrswegebau stellt der Lageplan zusammen mit dem Höhenplan ein geplantes Verkehrsbauwerk dar und zeigt dem Betrachter umliegenden Landschafts- und Siedlungsflächen.
In bestimmten Zusammenhängen, beispielsweise mit einem Bauantrag, verlangt der deutsche Gesetzgeber, dass ein Lageplan als amtlicher Lageplan von einem vereidigten Fachmann für Vermessung, einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer ihm gleichgestellten Behörde erstellt werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um Darstellungen im Maßstab 1:500, wie sie sich auch in der Flurkarte finden.
Literatur
- Norbert Peter: Lexikon der Bautechnik: 10.000 Begriffsbestimmungen, Erläuterungen und Abkürzungen, Müller-Verlag, 2001, ISBN 3-7880-7670-4
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